Verhandlungsschrift - Puchenau
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§ 2 Behandlung der ausgeliehenen Medien<br />
Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Medien schonend zu behandeln; es ist nicht gestattet, in ein<br />
Buch /eine Zeitschrift zu schreiben oder zu zeichnen bzw. das gesamte Buch/Zeitschrift oder<br />
einzelne Seiten davon zu knicken; weiters ist darauf zu achten, die Bücher/Zeitschriften nicht zu<br />
beschmutzen oder zu zerreißen; dicke Gegenstände dürfen nicht in das Buch/Zeitschrift gelegt<br />
werden. Behandeln Sie bitte die Bücher/Zeitschriften so, wie Sie diese selbst zu erhalten<br />
wünschen. Bei Spielen ist darauf zu achten, dass kein Material verloren geht oder beschädigt<br />
wird. CDs und DVDs sind schonend zu behandeln. Daher ist es erforderlich, die CDs und DVDs<br />
abseits des Gebrauches stets im dafür vorgesehenen Behältnis zu verwahren. Sie dürfen nur<br />
mit einem intakten Gerät abgespielt werden. Sie sind vor Wärmeeinwirkung (z.B. Sonne) und<br />
mechanischen Beschädigungen zu schützen.<br />
§ 3 Leihgebühren der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde <strong>Puchenau</strong><br />
für Erwachsene ab 19 Jahre<br />
Bücher und Hörbücher pro angefangener Woche € 0,60<br />
Kinderbücher, Hörbücher für Kinder und<br />
Zeitschriften pro angefangener Woche € 0,30<br />
für Jugendliche von 14 bis 19 Jahre<br />
Bücher, Hörbücher und<br />
Zeitschriften pro angefangener Woche € 0,30<br />
für Kinder und Jugendliche von 3 bis 14 Jahre<br />
Jahreskarte<br />
für Kinder von 2 bis 3 Jahre<br />
Jahreskarte<br />
für Bücher, Hörbücher und<br />
Zeitschriften € 12,00<br />
Zeitschriften<br />
für Bücher, Hörbücher und<br />
kostenlos<br />
für alle Lesergruppen<br />
Brettspiele pro angefangener Woche € 1,00<br />
DVD pro Tag € 1,00<br />
§ 4 Entlehnfristen, Reservierungen und Nutzungsbeschränkungen<br />
Die Leihfrist der Medien (ausgenommen DVDs) beträgt 4 Wochen. Für DVDs beträgt die<br />
Entlehnfrist 2 Wochen. Die Frist kann auf Antrag (rechtzeitig schriftlich, mündlich, telefonisch<br />
bzw. unter www.bibliothek-puchenau.web-opac.at ) bis zu drei Mal verlängert werden, es sei<br />
denn, für das entlehnte Medium wurde eine Reservierung eines Nachnutzers abgegeben.<br />
Wird bei der Entlehnung mit Jahreskarte die Entlehnfrist überschritten, wird für die überzogene<br />
Zeit die normale Gebühr verrechnet.<br />
Eine Reservierung ist kostenfrei möglich und kann auch mehrere Medien umfassen. Die<br />
Reservierung bleibt für die Dauer einer Woche nach Verständigung über Einlangen und<br />
Hinterlegung der Medien gültig. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch das<br />
Büchereipersonal beschränkt werden.