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Verhandlungsschrift - Puchenau

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§ 2 Behandlung der ausgeliehenen Medien<br />

Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Medien schonend zu behandeln; es ist nicht gestattet, in ein<br />

Buch /eine Zeitschrift zu schreiben oder zu zeichnen bzw. das gesamte Buch/Zeitschrift oder<br />

einzelne Seiten davon zu knicken; weiters ist darauf zu achten, die Bücher/Zeitschriften nicht zu<br />

beschmutzen oder zu zerreißen; dicke Gegenstände dürfen nicht in das Buch/Zeitschrift gelegt<br />

werden. Behandeln Sie bitte die Bücher/Zeitschriften so, wie Sie diese selbst zu erhalten<br />

wünschen. Bei Spielen ist darauf zu achten, dass kein Material verloren geht oder beschädigt<br />

wird. CDs und DVDs sind schonend zu behandeln. Daher ist es erforderlich, die CDs und DVDs<br />

abseits des Gebrauches stets im dafür vorgesehenen Behältnis zu verwahren. Sie dürfen nur<br />

mit einem intakten Gerät abgespielt werden. Sie sind vor Wärmeeinwirkung (z.B. Sonne) und<br />

mechanischen Beschädigungen zu schützen.<br />

§ 3 Leihgebühren der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde <strong>Puchenau</strong><br />

für Erwachsene ab 19 Jahre<br />

Bücher und Hörbücher pro angefangener Woche € 0,60<br />

Kinderbücher, Hörbücher für Kinder und<br />

Zeitschriften pro angefangener Woche € 0,30<br />

für Jugendliche von 14 bis 19 Jahre<br />

Bücher, Hörbücher und<br />

Zeitschriften pro angefangener Woche € 0,30<br />

für Kinder und Jugendliche von 3 bis 14 Jahre<br />

Jahreskarte<br />

für Kinder von 2 bis 3 Jahre<br />

Jahreskarte<br />

für Bücher, Hörbücher und<br />

Zeitschriften € 12,00<br />

Zeitschriften<br />

für Bücher, Hörbücher und<br />

kostenlos<br />

für alle Lesergruppen<br />

Brettspiele pro angefangener Woche € 1,00<br />

DVD pro Tag € 1,00<br />

§ 4 Entlehnfristen, Reservierungen und Nutzungsbeschränkungen<br />

Die Leihfrist der Medien (ausgenommen DVDs) beträgt 4 Wochen. Für DVDs beträgt die<br />

Entlehnfrist 2 Wochen. Die Frist kann auf Antrag (rechtzeitig schriftlich, mündlich, telefonisch<br />

bzw. unter www.bibliothek-puchenau.web-opac.at ) bis zu drei Mal verlängert werden, es sei<br />

denn, für das entlehnte Medium wurde eine Reservierung eines Nachnutzers abgegeben.<br />

Wird bei der Entlehnung mit Jahreskarte die Entlehnfrist überschritten, wird für die überzogene<br />

Zeit die normale Gebühr verrechnet.<br />

Eine Reservierung ist kostenfrei möglich und kann auch mehrere Medien umfassen. Die<br />

Reservierung bleibt für die Dauer einer Woche nach Verständigung über Einlangen und<br />

Hinterlegung der Medien gültig. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch das<br />

Büchereipersonal beschränkt werden.

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