Verhandlungsschrift - Puchenau
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10. Anpassung der Lese- und Gebührenordnung der Gemeindebibliothek<br />
<strong>Puchenau</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />
Vorsitzender: 1 Vzbgm. Achleitner<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GV Falkner<br />
Die Lese- und Gebührenordnung der öffentlichen Bibliothek <strong>Puchenau</strong> bedarf nach Anpassung<br />
der Gebühren gemäß den Vorgaben des Prüfberichts des OÖ Landesrechnungshofes sowie<br />
durch die Erweiterung um eine kostenlose Jahreskarte für Kinder von 2 bis 3 Jahren einer neuen<br />
Beschlussfassung:<br />
Alle Gebühren wurden bei gleicher Entlehndauer um 20 Prozent angehoben und ggf. auf<br />
vernünftige Beträge gerundet. Die kostenlose Jahreskarte für Kinder ab 2 Jahren dient der<br />
aktiven Leseförderung (Spiralcurriculum) und dem Aufmerksammachen von Eltern und Kindern<br />
auf das umfangreiche Angebot der Bibliothek. Die Maßnahme birgt zudem die Chance auf<br />
Mehreinnahmen durch zusätzliche Jahreskartennutzer ab 3 Jahren, bzw. reduziert die Anzahl<br />
der Zweitnutzer von bestehenden Karten älterer Geschwister.<br />
„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß der<br />
Beratungen im zuständigen Ausschuss für Kultur vom 09.02.2010 und im<br />
Gemeindevorstand vom 10.03.2010 nachfolgende Anpassung der Lese- und<br />
Gebührenordnung der öffentlichen Bibliothek der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> beschließen.“<br />
Öffentliche Bibliothek <strong>Puchenau</strong><br />
4048 <strong>Puchenau</strong>, Wilheringerstraße 2<br />
Lese- und Gebührenordnung<br />
§ 1 Benutzerkreis, Einschreibung, Haftung<br />
Die Öffentliche Bibliothek <strong>Puchenau</strong> ist für jeden zugänglich. Wer Medien entlehnen will, lässt<br />
sich gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises mittels Beitrittserklärung kostenfrei einschreiben<br />
und erhält einen Leseausweis. Kinder werden durch einen Erziehungsberechtigten<br />
eingeschrieben. Die Einteilung in Benutzergruppen erfolgt nach altersspezifischen Kriterien.<br />
Änderungen des Namens und der Adresse sowie der Verlust des Leseausweises sind sofort<br />
bekannt zu geben. Jeder Benutzer haftet für alle auf seinen Namen ausgeliehenen Bücher,<br />
Zeitschriften, Spiele, CDs oder DVDs und verpflichtet sich dazu durch seine Unterschrift auf der<br />
Beitrittserklärung bei der Einschreibung. Für Kinder haften die Erziehungsberechtigten. Werden<br />
beim Ausleihen vom Benutzer Beschädigungen oder Verschmutzungen der Medien entdeckt, ist<br />
sofort darauf hinzuweisen. Beschädigt, verschmutzt oder verliert der Benutzer ausgeliehene<br />
Medien, so muss er dafür vollen Ersatz leisten. Entstandene Schäden oder Verschmutzungen<br />
(lose Blätter, Risse, verlorenes Spielmaterial etc.) sind bei der Rückgabe zu melden, damit der<br />
Schaden eventuell behoben werden kann.