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Verhandlungsschrift - Puchenau

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Der Schriftführer gemäß § 55(5) OÖ. GemO: Oberleitner Alexandra – vom Bürgermeister<br />

beauftragt<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) laut den vorliegenden Zustellnachweisen gemäß dem nach § 55(2) OÖ. GemO erstellten<br />

Sitzungsplan und mittels rechtzeitiger Verständigung mit dem Inhalt der Tagesordnung<br />

(ohne RSb-Zustellung) erfolgte<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 16.12.2009 während der Sitzung noch<br />

aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

Zur FRAGESTUNDE gibt es folgende Wortmeldungen:<br />

• Frau Frechinger äußert ihren Unmut über die getätigten Arbeiten in der Au. Ihrer<br />

Meinung nach wurden die Arbeiten wenig fachmännisch erledigt und der Weg viel zu<br />

breit angelegt.<br />

Weiters ist sie der Meinung, dass anstatt des Schildes „Bei winterlichen Verhältnissen<br />

Betreten verboten“ einfach nur ein Schild „Betreten verboten“ angebracht werden soll.<br />

Bgm. Haderer erklärt, dass es bisher nach gängiger Rechtsprechung möglich war, dass<br />

die Gemeinde nicht haftete, wenn der Text am Schild „Bei Schnee und Glatteis<br />

ungangbar“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ lautete. Die Rechtssprechung hat sich<br />

jedoch dahin gehend geändert, dass alle öffentlichen Wege im Winter zu räumen und zu<br />

streuen sind oder dass das Gehen zu verbieten ist. Ein Schild „Betreten auf eigene<br />

Gefahr“ schützt die Gemeinde nicht vor Haftungsansprüchen. Seitens der Gemeinde<br />

bestünde hier keine Versicherungsdeckung. Daher mussten diese Schilder in der Au, als<br />

einen der meistbegangenen Wanderwege, und auch bei anderen Wanderwegen (z. B.<br />

Richtung Kreuzweg) aufgestellt werden, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.<br />

Laut Auskunft von Juristen ist dies unumgänglich.<br />

Betreffend Au, insbesondere der Bereich unterhalb des Sportplatzes, erklärt Bgm.<br />

Haderer, dass der Weg mit einer Steinschlichtung zu sichern ist, damit ein gefahrloses<br />

Begehen möglich ist. Bei Unfällen haftet die Gemeinde und der Bürgermeister persönlich<br />

für den Schaden. Er ist sicher, dass das optische Bild nach Einsetzten der Vegetation<br />

wieder wesentlich besser wird. Auch Bäume mussten entsprechend einem<br />

Forstgutachten gefällt werden, die ansonsten eine Gefährdung darstellen.<br />

Weiters meint Frau Frechinger, dass die Ampelschaltung zwischen 1. und 2. Kreuzung<br />

nicht optimal gesteuert ist, da bei Grün an der 1. Kreuzung die Grün-Phase der 2.<br />

Kreuzung nicht erreicht werden kann. Somit fahren ihrer Meinung nach viele Autofahrer<br />

bereits bei der 1 Kreuzung links in die Gartenstadt ein und dann entlang der<br />

Gartenstadtstraße zur Golfplatzstraße.<br />

Bgm. Haderer erklärt, dass hier das Land OÖ zuständig ist, da die Gemeinde bei der<br />

Ampelschaltung keine Gestaltungsmöglichkeit hat.<br />

• Frau Appenheimer meint, dass der Weg von der GST I zum Spar zu steil ist und ein<br />

Hinaufschieben eines Rollstuhles beinahe unmöglich ist.<br />

Bgm. Haderer stimmt Frau Appenheimer zu und erklärt jedoch, dass eine andere<br />

Lösung nicht möglich war, da sich in diesem Bereich der Eingang zum Musikheim

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