Verhandlungsschrift - Puchenau
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7. EUROSPAR <strong>Puchenau</strong>, Reduzierung der Kanal- und<br />
Wasserleitungsanschlussgebühr für den Bereich der Tiefgarage; Abschluss<br />
einer privatrechtlichen Vereinbarung; Beratung und Beschlussfassung<br />
Vorsitzender: 1. Vzbgm. Achleitner<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />
Die Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk hat mit 27.10.2009 die Fertigstellung des<br />
EUROSPAR Marktes in <strong>Puchenau</strong> angezeigt. Laut rechtswirksamer Kanal- und<br />
Wassergebührenordnung ist mit diesem Datum eine ergänzende Kanal- und<br />
Wasseranschlussgebühr fällig. Ergänzungsgebühr deshalb, da an der Stelle des neuen<br />
EUROSPAR Marktes zuvor das Geschäftsgebäude des Herrn Mursch situiert war für welches<br />
bereits Kanal- und Wasseranschlussgebühren vorgeschrieben wurden und diese für den<br />
EUROSPAR Markt angerechnet werden.<br />
In der Kanal- und Wassergebührenordnung ist für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />
festgelegt, dass Garagen grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind,<br />
außer sie werden gewerblich betrieben, oder sind Teil eines Betriebes gewerblicher Art.<br />
Nach dieser Definition ist die Tiefgarage des EUROSPAR Marktes gebührenpflichtig.<br />
In der Vergangenheit wurden immer wieder privatrechtliche Vereinbarungen für die<br />
Verminderung (zB.: Fa. Exakta, Fa. Stark, Gasthof Freiseder, sowie Ruderverein Wiking), oder<br />
eine komplette Gebührenfreistellung (zB. Sportvereine ASKÖ und UNION) abgeschlossen.<br />
Aufgrund dieser Tatsache ersucht die Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk die<br />
Bemessungsgrundlage für die Kanal- und Wasserergänzungsgebühr um die Fläche der<br />
Tiefgarage (2.055 m²) zu kürzen. Dies würde eine Verminderung der Bemessungsgrundlage von<br />
3.465 m² auf 1.410 m² bedeuten. Die Gebühren vermindern sich wie in der Tabelle ersichtlich:<br />
mit Tiefgarage ohne Tiefgarage<br />
3.465 m²<br />
1.410 m²<br />
Differenz<br />
Kanalergänzungsgebühr € 65.973,60 € 26.846,40 € 39.127,20<br />
Wasserergänzungsgebühr € 47.401,20 € 19.288,80 € 28.112,40<br />
Summe € 113.374,80 € 46.135,20 € 67.239,60<br />
Es wird empfohlen, der Firma Spar Warenhandels AG 50% der Fläche der Tiefgarage (dies<br />
entspricht 1.027,50 m²) von der Berechnungsgrundlage nachzulassen. Dies entspricht einem<br />
Nettowert von € 19.573,60 für die Kanalergänzungsgebühr und € 14.063,04 für die<br />
Wasserergänzungsgebühr (Gesamt € 33.636,64).<br />
Sämtliche Beträge netto.<br />
„Gemäß § 43 OÖ. GemO in Verbindung mit den §§ 3 der Kanalgebührenordnung und der<br />
Wassergebührenordnung, sowie auf Grund der Vorberatungen im Gemeindevorstand am<br />
03.02.2010 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle den Nachlass in Höhe von 50%<br />
der Berechnungsgrundlage der Tiefgaragenfläche in Höhe von € 33.636,64 netto für den<br />
EUROSPAR Markt der Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk genehmigen“.