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Verhandlungsschrift - Puchenau

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7. EUROSPAR <strong>Puchenau</strong>, Reduzierung der Kanal- und<br />

Wasserleitungsanschlussgebühr für den Bereich der Tiefgarage; Abschluss<br />

einer privatrechtlichen Vereinbarung; Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: 1. Vzbgm. Achleitner<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Die Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk hat mit 27.10.2009 die Fertigstellung des<br />

EUROSPAR Marktes in <strong>Puchenau</strong> angezeigt. Laut rechtswirksamer Kanal- und<br />

Wassergebührenordnung ist mit diesem Datum eine ergänzende Kanal- und<br />

Wasseranschlussgebühr fällig. Ergänzungsgebühr deshalb, da an der Stelle des neuen<br />

EUROSPAR Marktes zuvor das Geschäftsgebäude des Herrn Mursch situiert war für welches<br />

bereits Kanal- und Wasseranschlussgebühren vorgeschrieben wurden und diese für den<br />

EUROSPAR Markt angerechnet werden.<br />

In der Kanal- und Wassergebührenordnung ist für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

festgelegt, dass Garagen grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind,<br />

außer sie werden gewerblich betrieben, oder sind Teil eines Betriebes gewerblicher Art.<br />

Nach dieser Definition ist die Tiefgarage des EUROSPAR Marktes gebührenpflichtig.<br />

In der Vergangenheit wurden immer wieder privatrechtliche Vereinbarungen für die<br />

Verminderung (zB.: Fa. Exakta, Fa. Stark, Gasthof Freiseder, sowie Ruderverein Wiking), oder<br />

eine komplette Gebührenfreistellung (zB. Sportvereine ASKÖ und UNION) abgeschlossen.<br />

Aufgrund dieser Tatsache ersucht die Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk die<br />

Bemessungsgrundlage für die Kanal- und Wasserergänzungsgebühr um die Fläche der<br />

Tiefgarage (2.055 m²) zu kürzen. Dies würde eine Verminderung der Bemessungsgrundlage von<br />

3.465 m² auf 1.410 m² bedeuten. Die Gebühren vermindern sich wie in der Tabelle ersichtlich:<br />

mit Tiefgarage ohne Tiefgarage<br />

3.465 m²<br />

1.410 m²<br />

Differenz<br />

Kanalergänzungsgebühr € 65.973,60 € 26.846,40 € 39.127,20<br />

Wasserergänzungsgebühr € 47.401,20 € 19.288,80 € 28.112,40<br />

Summe € 113.374,80 € 46.135,20 € 67.239,60<br />

Es wird empfohlen, der Firma Spar Warenhandels AG 50% der Fläche der Tiefgarage (dies<br />

entspricht 1.027,50 m²) von der Berechnungsgrundlage nachzulassen. Dies entspricht einem<br />

Nettowert von € 19.573,60 für die Kanalergänzungsgebühr und € 14.063,04 für die<br />

Wasserergänzungsgebühr (Gesamt € 33.636,64).<br />

Sämtliche Beträge netto.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO in Verbindung mit den §§ 3 der Kanalgebührenordnung und der<br />

Wassergebührenordnung, sowie auf Grund der Vorberatungen im Gemeindevorstand am<br />

03.02.2010 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle den Nachlass in Höhe von 50%<br />

der Berechnungsgrundlage der Tiefgaragenfläche in Höhe von € 33.636,64 netto für den<br />

EUROSPAR Markt der Firma Spar Warenhandels AG, Marchtrenk genehmigen“.

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