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Verhandlungsschrift - Puchenau

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Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

6. Geänderter Finanzierungsplan UNION Gebäude; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: 1. Vzbgm. Achleitner<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales vom<br />

15.03.2010 ist der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> ein geänderter Finanzierungsplan für den Neubau des<br />

Klubgebäudes der Union <strong>Puchenau</strong> zu gegangen. Dies ist die erste offizielle Antwort auf den<br />

BZ-Antrag der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> vom 17. Dezember 2008. Gegenüber dem ursprünglichen<br />

BZ-Antrag mit Gesamtkosten von € 490.296,-- wurde nunmehr auch gleich denn zu erwartenden<br />

Baukosten in Höhe von € 755.000,-- entsprochen. Gleichzeitig wurde der seinerzeitige<br />

Gemeindeanteil aus Mitteln des ordentlichen Haushaltes in Höhe von € 150.000,--, welcher<br />

nunmehr aufgrund der schlechten Finanzsituation der Gemeinde nicht mehr vorhanden ist, in<br />

eine Darlehensaufnahme umgewandelt.<br />

Der nunmehr aktuelle Finanzierungsplan sieht folgende Finanzierungsmöglichkeit vor und wird<br />

dem Gemeinderat empfohlen, diesen wie folgt zu beschließen:<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

bis<br />

2009<br />

2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt<br />

in<br />

EURO<br />

Eigenleistung 90.000 90.000<br />

Union OÖ 20.000 20.000<br />

Oö. FV 40.000 40.000<br />

(Bank-)Darlehen 150.000 150.000<br />

LZ Sport + Jugend 50.000 235.000 285.000<br />

Bedarfszuweisung 120.000 50.000 170.000<br />

Summe in EURO 200.000 505.000 50.000 0 0 0 755.000<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 und auf Grund der Beratungen im Gemeindevorstand am<br />

10. März 2010 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorstehenden<br />

Finanzierungsplan des Landes OÖ. vom 15.03.2010 beschließen.“<br />

Nachdem keine wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag<br />

offen durch Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen (GR Berger ist nicht im Raum)

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