Inhaltsverzeichnis - Landkreis Hameln-Pyrmont
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Stand: 03 / 2010<br />
Die Abfallberatung<br />
informiert:<br />
Asbestmerkblatt<br />
Alles Wissenswerte über Asbest:<br />
Gefahrenpotential,<br />
Abbruch-, Sanierungs-<br />
und Instandsetzungsarbeiten,<br />
Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen,<br />
Transportgenehmigung
<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />
1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Asbest? Seite 3<br />
2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch? Seite 3<br />
3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung? Seite 3<br />
4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest? Seite 4<br />
5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich? Seite 4<br />
6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt? Seite 5<br />
7. Wie und wo fällt Asbest an? Seite 6<br />
8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungs-<br />
maßnahme? Seite 6<br />
9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer<br />
Sanierung am Beispiel eines Schulklassenraumes Seite 7<br />
10. Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen<br />
sind vor Beginn von Asbestarbeiten zu treffen? Seite 9<br />
11. Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten Seite 9<br />
12. Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten Seite 10<br />
13. Wie entsorge ich Asbestabfälle richtig,<br />
wer sind meine Ansprechpartner? Seite 10<br />
14. Quellen, Literaturhinweise Seite 12<br />
Abbildung Titelseite:<br />
Die wohl schönste und ungefährlichste Form des Asbest:<br />
Verkieselte Krokydolit-Asbest-Mineralien,<br />
Fundort: Republik Südafrika<br />
- 2 -<br />
Umweltfreundlich, weil zu<br />
100% aus Altpapier
1. Was ist Asbest?<br />
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene faserartig kristallisierte, natürlich vorkommende<br />
Silikate, welche durch Abbau, Bearbeitung oder Verwitterung freigelegt werden.<br />
Es gibt sechs Gruppen von ehemals kommerziell genutzten Asbesten. Der wirtschaftlich bedeutendste<br />
ist der Serpentin-Asbest Chrysotil, auch Weißasbest genannt (Mg3[Si2O5(OH)4]). Die restlichen sind<br />
Amphibol-Asbeste. Von diesen sind lediglich Krokydolith (Na2Fe5[Si4O11(OH)2]), bekannt als Blauasbest,<br />
und der bräunlich gefärbte Amosit (Fe7Si8O22(OH)2) von Bedeutung. (Kessler, 1994)<br />
2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch?<br />
lineare Kettenstruktur verursacht faseriges Aussehen<br />
unbrennbar<br />
hitzebeständig<br />
kälte- und wärmedämmend<br />
weitgehend säurebeständig<br />
gering elektrisch leitfähig<br />
chemisch inert (stabil, reaktionsträge)<br />
relativ elastisch<br />
als Schwebstoff lungengängig<br />
3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung?<br />
Textilien (Gewebe, Bänder, Packwaren und Schnüre)<br />
Feuerschutz<br />
Filtrationstechnik<br />
Brems- und Kupplungsbeläge<br />
Bauprodukte zur Isolation, Dämmung und Abdichtung<br />
- 3 -<br />
(u. a. Albracht, 1991)<br />
Heute dürfen asbesthaltige Produkte in Deutschland - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr hergestellt,<br />
verarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden! (BGA, 1994)<br />
Vor allem in den 60er und 70er Jahren wurde Asbest in<br />
großem Umfang verwendet. In Deutschland enthalten<br />
rund 3000 Produkte aus dieser Zeit Asbest.<br />
Dies sind u. a. Bügeleisen, Bügelbrettunterlagen, Rückfronten<br />
von Schaltkästen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner,<br />
Staubsauger, Dichtungen von Ventilen und<br />
Rohrleitungen, Haartrockner, Heizlüfter, Toaster, Herd<br />
und Backofen, Nachtstromspeicher-Heizung, Fußbodenbeläge,<br />
Heizkissen, Heizdecken, Rasenmäher, Fensterrahmen,<br />
Feuerschutztüren. (u. a. BDG-Merkblatt)<br />
An Gebäuden wurde Asbest in Dachziegeln, Wänden,<br />
Isoliermaterialien, Farben, Bodenbelägen und Zementbauteilen<br />
verwendet.<br />
Photo rechts:<br />
Reste einer<br />
„Eternit“-Bedachung<br />
Unter dem Mikroskop:<br />
Blauasbest<br />
(Krokydolith)
4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest?<br />
Man unterscheidet Asbest in 2 Faser-Gruppen:<br />
Stark gebundener Asbest<br />
Dichte über 1400 kg/m 3<br />
Gefährlicher Abfall<br />
Abfallschlüssel nach AVV: 17 06 05<br />
Asbestzement,<br />
Dach-, Fassadenplatten,<br />
Fensterbretter,<br />
Blumenkästen,<br />
Wasserleitungsrohre,<br />
Lüftungsrohre.<br />
5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich?<br />
- 4 -<br />
(u. a. BGA, 1994)<br />
Laut Bundesgesundheitsamt begründet sich im Gegensatz zu vielen anderen krebserregenden Stoffen<br />
die karzinogene (krebsverursachende) Wirkung von Asbestfasern nicht unmittelbar auf die chemische<br />
Zusammensetzung des Stoffes, sondern primär auf seine mechanischen Eigenschaften.<br />
Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die<br />
Atemwege. Besonders gefährlich sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen<br />
und dort zu irreparablen Schäden führen können.<br />
Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch wird die Wirkungsweise wie folgt beschrieben: Störung der Mitose<br />
(Zellteilung) durch Verursachung einer Ungleichverteilung der Chromosomen der Zellen<br />
(Aneuploidie), welche u. U. den Beginn einer karzinogenen Entartung darstellt.<br />
Einfach ausgedrückt heißt dieses nichts anderes, als dass die Zellteilung unkontrolliert abläuft und es<br />
daher zu Wucherungen bzw. zur Bildung von Krebsgeschwüren kommen kann.<br />
Vom Zeitpunkt des Einatmens der lungengängigen Fasern (kritische Faserlänge: 10 µm - 1 µm) bis<br />
zum Ausbruch der vielfach tödlich verlaufenden Erkrankung (1997, 1.100 Todesfälle) vergehen zumeist<br />
mehrere Jahrzehnte. (BGA, 1994)<br />
Offizielle<br />
Gefahrstoffsymbole Asbest:<br />
Schwach gebundener Asbest<br />
Dichte unter 1000 kg/m 3<br />
Gefährlicher Abfall<br />
Abfallschlüssel nach AVV: u. a. 16 01 11,<br />
17 01 06, 17 06 01, 17 06 05, 17 09 03<br />
Spritzasbest (hoher Asbestanteil > 60 %),<br />
Brand-, Wärme- und Schallschutz,<br />
Dämmstoff- und Leichtbauplatten,<br />
Brandschutzkleidung,<br />
Luftkanäle zur Klimatisierung,<br />
Schnüre oder Dichtungsringe,<br />
Diaphragmen,<br />
Isolation zur Abschottung von Kabeln.<br />
Verputz von Bauten.<br />
Brandschutz: Heizkörperverkleidung,<br />
Dämmsteine von Nachtspeichergeräten,<br />
Ummantelung von Dampf- und Wasserleitungen<br />
sowie Kesselanlagen, Schutzvorhänge in<br />
Theatern.<br />
Asbestfasern
6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt?<br />
Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom<br />
Wie sehen die Krankheitsbilder von Asbest-Erkrankungen aus?<br />
Was verursacht dieser Stoff, was passiert im Körper mit welchen Folgen?<br />
Die Inhalation von Asbestfeinstaub (kritische Fasern) kann hauptsächlich drei Erkrankungen hervorrufen<br />
(BGA, 1994):<br />
Asbestose: anfangs punktuelle Verhärtungen des Lungengewebes durch sich im<br />
Gewebe festgesetzte Fasern<br />
Lungenkrebs: häufig in Verbindung mit Asbestose und überwiegend bei Rauchern.<br />
Latenzzeit: 20 - 30 Jahre<br />
Mesotheliom: Krebs des Rippen- bzw. Bauchfells (Latenzzeit: 30 - 40 Jahre),<br />
sehr selten in der Allgemeinbevölkerung, sein Auftreten ist fast immer<br />
Hinweis auf frühere Asbestbelastung.<br />
2 /3 aller entschädigten Berufskrankheiten sind nach Auskunft des Bundesgesundheitsamtes<br />
(BGA) durch Asbest verursachte Erkrankungen. (Woitowitz et al., 1988)<br />
Wie bei allen krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden und fruchtschädigenden Giftstoffen besteht<br />
auch für Asbest kein Grenz- oder Schwellenwert, da bereits geringste Konzentrationen - im<br />
schlimmsten Fall (worst case) nur eine Faser - zur Auslösung eines Karzinoms (Krebsgeschwür) führen<br />
kann.<br />
Es gilt jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass bei Verringerung der Asbeststaubkonzentration<br />
die Wahrscheinlichkeit der Krebsbildung stark abnimmt. Für eine Asbestfaser liegt die<br />
Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:10 Milliarden. Generell gilt: Das Risiko einer Krebserkrankung steigt mit<br />
der Zunahme der Exposition (dem Ausgesetzt sein) krebserregender Stoffe, welche sich in ihrer Wirkung<br />
summieren. (BGA,1994)<br />
Aufgrund menschlicher Aktivitäten hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik<br />
Deutschland eine Grundbelastung der Luft mit Asbestfasern eingestellt. Diese liegt in städtischen<br />
Ballungsgebieten bei 50 - 150 Fasern/m 3 Luft. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Jahresmittelwert.<br />
Um eine Einschätzung dieses Wertes vornehmen zu können, stellen wir dazu folgende Zahlen gegenüber:<br />
Der Richtwert für die Außenluft wurde vom Bundesgesundheitsamt auf 1000 Fasern/m 3 festgelegt.<br />
Ein ehemals mit Asbest verseuchtes Gebäude gilt bereits mit 500 Fasern/m 3 als saniert. Die Technische<br />
Richtkonzentration (TRK) befindet sich bei 25.000 Fasern/m 3 . (BGA,1994)<br />
Die Wahrscheinlichkeit, nach lebenslangem Einatmen einer Asbestkonzentration von 100 kritischen<br />
Fasern/m³ an einem dadurch bedingten Krebs zu erkranken, beträgt nach diesen Schätzungen:<br />
Mesotheliom 2 : 100.000 (0,5 - 2)<br />
Bronchialkarzinom Raucher: 2 : 100.000 (0,4 - 2)<br />
Nichtraucher: < 0,2 : 100.000<br />
In Klammern: Der Bereich unterschiedlicher, unabhängiger Schätzungen. Alle Werte sind konzentrationsproportional<br />
(Lit.: AQG, WHO 1987).<br />
Beispiel:<br />
Ein Risiko von 2 : 100.000 bei 100 Fasern/m³ bedeutet, dass in einer Gruppe von 100.000<br />
gleichaltrigen Personen mit dieser lebenslänglichen zusätzlichen Durchschnittsbelastung<br />
höchstens zwei zusätzliche Mesotheliomfälle in 70 Jahren zu erwarten sind.<br />
- 5 -
7. Wie und wo fällt Asbest an?<br />
Generell unterscheidet man in stark und schwach gebundene Faserprodukte, wobei in und an<br />
Wohngebäuden überwiegend verschiedenartige Platten aus Asbestzement in Form von Fassadenverkleidung,<br />
Dacheindeckungen, Fenstersimse, Lüftungsschächte,<br />
Blumenkästen, Abwasserrohren etc. vorkommen.<br />
(u. a. Woitowitz, 1996; Bossenmayer, 1996)<br />
Gemeinhin werden diese Materialien im Volksmund vielfach unter<br />
dem Sammelbegriff Eternit zusammengefasst. Dieser Firmenname<br />
des Herstellers hat sich im Laufe der Jahre als Synonym<br />
für Asbestzementprodukte verselbständigt - ähnlich wie<br />
„Tempo“ für Papiertaschentücher.<br />
Asbestzementprodukte sind als stark gebundener Asbest<br />
zu klassifizieren! (BDG, 36)<br />
Asbest-ummanteltes Rohr<br />
Es ist davon auszugehen, dass keine unmittelbaren Gesundheitsgefahren<br />
von stark gebundenem Asbest ausgehen, sofern dieser keiner Behandlung unterliegt.<br />
Erfolgt eine Bearbeitung des Materials, etwa durch Schneiden, Schleifen, Brechen, Bohren oder Reinigen,<br />
werden Asbestfasern frei. Gleiches gilt für mechanische, physikalische und chemische Verwitterungsprozesse<br />
an Asbestzementprodukten. (BDG, 36)<br />
Bei den wesentlich gefährlicheren schwach gebundenen Asbestprodukten handelt es sich zumeist um<br />
Feuerschutz- und Dämmplatten, soweit sie in Wohngebäuden eingebaut sind. Der in den 80er Jahren<br />
zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Spritzasbest, ebenfalls der Gruppe der Weichasbeste zuzuordnen,<br />
kam überwiegend bei der Erstellung von Industriebauten zum Einsatz. Gleiches gilt für die<br />
Leichtbauplatten, welche in der ehemaligen DDR unter den Handelsnamen Sokalit, Baufatherm,<br />
Neptunit verbaut wurden und deren charakteristisches Merkmal die poröse, faserige Oberflächenstruktur<br />
ist. (Asbestrichtlinien, 1990)<br />
Dieses Asbestmerkblatt wäre unvollständig, wenn es nicht noch den Hinweis auf die Freisetzung von<br />
gesundheitsgefährdenden Asbestfasern beim Genuss von Tabakwaren beinhalten würde. (BGA, 1994)<br />
8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungsmaßnahme?<br />
Um eine Einschätzung vornehmen zu können, inwieweit eine Sanierung mit Entsorgung bestehender<br />
Asbest-Altlasten notwendig ist, sollte zunächst eine Bestimmung bzw. Abschätzung der Faserkonzentration<br />
(kritische Fasergrößen) für den in Frage kommenden Bereich vorgenommen werden.<br />
Dessen Belastung auf den menschlichen Organismus ist anschließend mit den alltäglichen „natürlichen“<br />
Expositionen zu vergleichen. Als Richtwert gilt hierfür die Angabe des BGA aus dem Jahre<br />
1994, welche von einer durchschnittlichen Belastung von 150 Asbestfasern pro m 3 innerhalb städtischer<br />
Bereiche ausgeht. Da ca. 10 % der eingeatmeten Fasern innerhalb der Lunge verbleiben, entspricht<br />
dies bei einer täglichen Luftvolumenaufnahme von 10 - 20 m³ etwa 150 bis 300 Fasern.<br />
Derart niedrige Konzentrationen führen i.d.R. nicht zur Asbestose und mit 99,997 %-iger Sicherheit<br />
auch nicht zur Entstehung eines Mesothelioms. (BGA, 1994)<br />
Im Gegensatz zu den klassischen Atemgiften (z. B. CO (Kohlenmonoxid)) bestehen für die krebserregenden,<br />
erbgutverändernden und fruchtschädigenden Stoffe keinerlei Richtwerte, da sie bereits bei<br />
geringsten Konzentrationen zu Schäden des Organismus führen können.<br />
Es sollte daher darauf geachtet werden, die Belastung der Innenräume auf ein Minimum zu senken.<br />
Als Folge dessen wurden Dringlichkeitskataloge entworfen, deren Grundlage die im Niedersächsischen<br />
Ministerialblatt Nr. 40 vom 28.07.1997 formulierten Parameter zur Bewertung und Sanierung<br />
schwach gebundener Asbestprodukte darstellen. Hier erfolgt die Einordnung in Dringlichkeitsstufen,<br />
welche den zeitlichen Rahmen der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorgeben.<br />
(HIS, 1997)<br />
- 6 -
Zeile<br />
9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung am Beispiel eines<br />
Schulklassenraums<br />
Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung<br />
Gebäude: Schule X in Y<br />
BewerBewer- Raum: Klassenraum Z<br />
tung*)tungsz Produkt: Beschichtung von Stahlstützen hinter einer undichten Holzverkleidung<br />
ahl<br />
I Art der Asbestverwendung<br />
1 Spritzasbest<br />
� 20<br />
2 Asbesthaltiger Putz<br />
� 10<br />
3<br />
4<br />
Leichte asbesthaltige Platten<br />
Sonstige asbesthaltige Produkte<br />
�<br />
�<br />
5<br />
5-20<br />
II Asbestart<br />
5 Blauasbest (Amphibol-Asbest)<br />
� 2<br />
6 Sonstiger Asbest (weiß, grau)<br />
� 0<br />
III Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Struktur<br />
7 Aufgelockerte Faserstruktur<br />
� 10<br />
8 Feste Faserstruktur ohne / bzw. mit nicht ausreichend dichter<br />
� 4<br />
Oberflächenbeschichtung<br />
� 0<br />
9 Beschichtete, dichte Oberfläche<br />
IV Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Beschädigung<br />
10 Starke Beschädigungen<br />
� 6<br />
11<br />
12<br />
Leichte Beschädigungen<br />
Keine Beschädigungen<br />
�<br />
�<br />
3<br />
0<br />
V Beeinträchtigung des Astbestprodukts von außen<br />
13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen<br />
ausgesetzt<br />
� 10<br />
14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt<br />
� 10<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt<br />
Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt<br />
Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt<br />
Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen<br />
Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden<br />
Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abtrieb auftreten<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
10<br />
10<br />
10<br />
10<br />
7<br />
3<br />
0<br />
21 Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt<br />
VI Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum - Raumnutzung<br />
22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum<br />
� 25<br />
23<br />
24<br />
25<br />
Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum<br />
Zeitweise benutzter Raum<br />
Nur selten benutzter Raum<br />
VII Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum – Lage des Produkts<br />
�<br />
�<br />
�<br />
20<br />
15<br />
8<br />
26 Unmittelbar im Raum<br />
� 25<br />
27 Im Lüftungssystem (Auskleidung o. Ummantelung undichter Kanäle) für den � 25<br />
28<br />
Raum<br />
Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung<br />
�<br />
�<br />
25<br />
0<br />
29 Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter<br />
Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle<br />
30 Summe der Bewertungsprodukte 83<br />
31<br />
32<br />
33<br />
Sanierung: unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I)<br />
Neubewertung erforderlich (Dringlichkeitsstufe II)<br />
Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III)<br />
�<br />
�<br />
�<br />
≥ 80<br />
70-79<br />
< 70<br />
Gruppen<br />
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der<br />
Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. (Asbestrichtlinien, 1990)<br />
- 7 -
Ein möglicher Ansprechpartner zur Messung von Asbestfeinstäuben ist u. a. die Meßstelle TÜV<br />
Nord-Umwelt (Tel.: 040/8557-0).<br />
Um das Risiko der Asbestimmissionen zu minimieren, sind bereits in den 80er Jahren Selbstbeschränkungen<br />
der Wirtschaft eingeleitet worden. So verpflichtete sich die Hochbauindustrie, bis spätestens<br />
zum 31.12.1999 auf alle Asbestprodukte zu verzichten. Seit dem 1.1.1991 hat die deutsche Faserzementindustrie<br />
ihre Produktion auf asbestfreie Materialien umgestellt. (BGA, 1994)<br />
Am 26.10.1993 wurde mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 1 ein Herstellungs-<br />
und Verwendungsverbot erlassen, welche den Umgang mit Asbest verbietet. Davon<br />
ausgenommen sind nach TRGS 519 die sogenannten „ASI-Arbeiten“. Dies sind im Einzelnen:<br />
1. Abbrucharbeiten<br />
2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden,<br />
Einrichtungen oder Geräten und die Abfallentsorgung.<br />
Des Weiteren gelten für das Inverkehrbringen und den Umgang sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische,<br />
hygienische und arbeitswissenschaftliche Anforderungen, welche in der TRGS 519 - Asbest<br />
für ASI-Arbeiten geregelt werden. Die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519" (TRGS 519) wurden<br />
vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und werden stets aktuellen Entwicklungen angepasst.<br />
Obwohl die Gültigkeit dieser Technischen Regeln für Gefahrstoffe auf die Arbeitnehmerschaft<br />
begrenzt ist und Unternehmer und Privatpersonen davon nicht betroffen sind, gelten die Regeln ähnlich<br />
den DIN-Normen vor Gericht als Leitfäden der Entscheidungsfindung und sind daher auch von<br />
letzterem Personenkreis generell zu beachten.<br />
Dies bedeutet im Einzelnen: ASI-Arbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen,<br />
die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden,<br />
welche von der zuständigen Behörde aufgrund eines Sachkundenachweises über den Umgang<br />
mit asbesthaltigen Gefahrstoffen zugelassen worden sind. (HIS, 1997)<br />
Als schwach gebundene Asbestprodukte werden im Sinne des Niedersächsischen Ministerialblattes<br />
Nr. 40 vom 29.10.1998 Produkte mit einer Rohdichte unter 1.000 kg/m³ definiert. Baustoffe aus Asbestzement<br />
liegen deutlich über der Bewertungsgrenze und sind daher als stark gebundene Asbestprodukte<br />
anzusehen.<br />
Stark gebundener Asbest wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, sofern der Baustoff keiner<br />
Verwitterung, Bearbeitung oder Beschädigung ausgesetzt ist. (BGA, 1994)<br />
Werden kleine Instandhaltungsmaßnahmen an Asbestzementprodukten (stärker gebundener Asbest,<br />
wie z.B. Eternit) durchgeführt, können diese ohne Sachkundenachweis nur unter Beachtung des Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutzes erfolgen. Bei diesen Sicherungsarbeiten sind eine Staubmaske,<br />
Schutzanzug und Schutzhandschuhe zu tragen!<br />
Größere Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können nur durch Personen und Unternehmen<br />
mit entsprechendem Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausgeführt werden.<br />
Verstöße gegen diese Maßnahmen gelten als Umweltstraftat!<br />
Die Klassifizierung des Gefahrenpotentials der verwendeten Asbestprodukte bedarf aufgrund der hohen<br />
Variabilität neben ausreichender Erfahrung des beurteilenden Fachpersonals vielfach der Untersuchung<br />
der Faserkonzentration in der Umgebung sowie der Bewertung der Faserdichte des Baustoffs.<br />
Da für Asbest keine gesundheitsgefährdenden Richtwerte vorliegen, erstellte das Berufsgenossenschaftliche<br />
Institut für Arbeitssicherheit Bewertungsmaßstäbe, nach denen eine Asbestfaserkonzentration<br />
von 15.000 Faser/m³ am Arbeitsplatz unterschritten werden sollten.<br />
Die in den Jahren von 1984 bis 1989 durchgeführten Messungen (Quelle: bga-Informationsschrift<br />
„Vom Umgang mit Mineralfasern“) ergaben eine Faserkonzentration von 50 bis 140 F/m³ in der Umgebung<br />
von Asbestzementplatten, so dass Sanierungsmaßnahmen auf diesem Sektor unter Umständen<br />
mehr schaden als nützen könnten. Um Asbestzement vor Verwitterung zu schützen, empfiehlt sich lt.<br />
ehem. BGA daher ein Isolieranstrich der Außenfassade. (BGA, 1994)<br />
- 8 -
10. Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen sind vor<br />
Beginn von Asbestarbeiten zu treffen?<br />
Zuerst ermitteln, ob und in welchem Umfang asbesthaltige<br />
Produkte vorhanden sind und mit welchem Arbeitsverfahren<br />
sie am günstigsten abgebaut werden können.<br />
Verpackungsmaterial für den Asbestabfall sowie persönliche<br />
Schutzausrüstung bereithalten (Atemschutzmasken<br />
mit FFP2-Filter und Einweganzüge).<br />
Abdeckfolien zum Auffangen von herunter fallenden<br />
Bruchstücken auslegen.<br />
Arbeits- und Lagerbereich deutlich abgrenzen; unbeteiligte<br />
Dritte sind fernzuhalten.<br />
Den betroffenen Personenkreis (z. B. Nachbarn) auf<br />
mögliche Gefährdungen und eventuell durchzuführende<br />
Schutzmaßnahmen hinweisen. Jugendliche und werdende<br />
Mütter sollten keinen Asbestfasern ausgesetzt<br />
werden.<br />
Waschgelegenheit und Umkleide- und Pausenmöglichkeit<br />
sollen sich außerhalb des Arbeitsbereiches befinden.<br />
Während der Arbeiten sind Essen, Trinken und Rauchen<br />
verboten.<br />
11. Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten<br />
Schutzausrüstung anlegen.<br />
Grundsätzlich Staubbildung vermeiden.<br />
Eine Bearbeitung mit Staub freilegenden oder Oberflächen freisetzenden Geräten (z. B.<br />
Bohren, Sägen, Flexen, Hoch- und Niederdruckstrahlen) ist grundsätzlich untersagt!<br />
Eine Reinigung von Asbestzementprodukten (AZP) mit abtragenden Geräten (z. B. Kehren<br />
oder Bürsten, Druckreinigen, Abschleifen oder Strahlen) ist grundsätzlich verboten. Eine<br />
Neubeschichtung alter AZP wird nicht empfohlen; besser ist es, die Bauteile abzubauen und<br />
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />
AZP nicht zerbrechen.<br />
Unbeschichtete Dachplatten dürfen nicht gereinigt werden.<br />
Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind mit faserbindenden Mitteln zu besprühen oder<br />
ständig feucht zu halten.<br />
Unbeschichtete AZP müssen im angefeuchteten Zustand in verschließbaren Plastiksäcken<br />
(sog. „Big Bags“), erhältlich im Dachdecker- oder Baustoffhandel, aufbewahrt werden.<br />
Die Reinigung von Fassadenplatten darf nur mit weich arbeitenden Geräten (z. B.<br />
Schwamm) unter gleichzeitigem Anfeuchten mit drucklosem Wasser erfolgen.<br />
Beim Verlassen des Arbeitsbereiches kontaminierte Kleidung ablegen. Arbeits- und Lagerbereich<br />
deutlich abgrenzen; unbeteiligte Dritte sind fernzuhalten.<br />
Bei Asbestsanierung unerlässlich:<br />
Schutzausrüstung<br />
- 9 -<br />
Bei Asbest-Arbeiten unbedingt<br />
zu empfehlen:<br />
Atemschutzmaske vom Typ<br />
FFP2<br />
(Feinstaubmaske)
12. Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten<br />
Die abgebauten AZP sind angefeuchtet und verpackt in Big Bag’s bis zum Abtransport zu<br />
lagern und in der Folge auf einer zugelassenen Deponie oder bei einer Entsorgungsfirma zu<br />
entsorgen.<br />
Alle betroffene Arbeitsbereiche, Geräte, Räume sorgfältig durch feuchtes Abwischen oder<br />
mit faserbindenden Mitteln reinigen.<br />
Ausgebaute AZP dürfen nicht wiederverwendet werden (Ausnahme Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
siehe dazu entsprechende Abschnitte der TRGS 519). Das Inverkehrbringen, d.<br />
h. Verkaufen oder Verschenken der ausgebauten AZP ist absolut untersagt.<br />
Zuwiderhandlungen sind Straftatbestände und werden strafrechtlich verfolgt!<br />
13. Wie entsorge ich Asbestabfälle ordnungsgemäß?<br />
Nachtspeichergeräte/-öfen<br />
Planen Sie in naher Zukunft Nachtspeicherheizgeräte zu reparieren oder auszubauen und<br />
zu entsorgen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld gut informieren.<br />
Viele Nachtspeicheröfen enthalten in den Dämmmatten und der Bodenplatte schwach gebundene<br />
Asbestfasern. Dieser Umstand gilt in der Regel für Geräte bis zum Baujahr 1977.<br />
Eine ordnungsgemäße und fachgerechte Reparatur, Demontage und Entsorgung dieser Geräte<br />
ist daher im Bedarfsfall nur von Fachbetrieben durchzuführen, welche die Sachkunde<br />
nach Nr. 2.6 (1) der TRGS 519 nachweisen können.<br />
Nähere Hinweise enthält die typen-bezogene Anleitung, die von Fachfirmen beim Hersteller<br />
zu beziehen ist. Weitere Informationen zu diesem Thema sind z.B. bei GWS Stadtwerke<br />
<strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/788-0) zu erfahren.<br />
Als sachkundige Entsorgungsfirmen für Nachtspeichergeräte sind hier die Fa. Maulhardt,<br />
Sandstraße 29, 31785 <strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/7538) und die Fa. Tönsmeier, Dieselstr. 7, 31789<br />
<strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/40110) bekannt. Auch Elektroinstallateure, die über entsprechende<br />
Sachkunde verfügen, bieten eine Entsorgung an.<br />
Einzelne kleine Asbestzementplatten / Asbesthaltige Balkonkästen<br />
Derartige Kleinstmengen können verpackt in eine Kunststofffolie bzw. einen Kunststoffsack<br />
bei der Fa. Tönsmeier in <strong>Hameln</strong>, Dieselstr. 7, 31789 <strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/4011-0) im Rahmen<br />
der Schadstoffsammlung nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen entsorgt werden.<br />
Der Abbau bzw. die Entsorgung einzelner Asbestzementplatten ist nicht anzeigepflichtig.<br />
Größere Asbestszementplatten bzw. Mengen bis unter 100 m²<br />
Beim Abbau von Flächen unter 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger<br />
bzw. beauftragten sachkundigen (TRGS-519) Unternehmen im Vorfeld formlos<br />
unter Angabe von Ort und Datum des Abbaus beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim,<br />
Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim, Tel. 05121/163-0 anzuzeigen.<br />
Asbestszementplatten / Mengen über 100 m²<br />
Beim Abbau von Flächen über 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger<br />
bzw. beauftragten sachkundigen Unternehmen nach Maßgabe der TRGS-519<br />
im Vorfeld beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim,<br />
Tel. 05121/163-0 anzuzeigen. Die erforderlichen Anzeigeformulare sind entweder bei dem<br />
beauftragten sachkundigen Unternehmen oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.<br />
Sachkundige Unternehmen, die asbesthaltige Baustoffe demontieren dürfen, verfügen über Mitarbeiter,<br />
die einen Sachkundenachweis nach TRGS-519 erworben haben. Diese Mitarbeiter sind im Umgang<br />
mit Asbest besonders geschult. Entsprechend werden hier die besonderen Maßnahmen, die<br />
beim Abbau, der Verpackung, der Lagerung und beim Transport zur Entsorgungseinrichtung erforderlich<br />
sind, eingehalten.<br />
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Dachdeckerbetriebe verfügen in der Regel über Mitarbeiter mit dem notwendigen Sachkundenachweis.<br />
Spezialbetriebe finden Sie auch unter der Rubrik „Asbestsanierung und -entsorgung“ in den<br />
„Gelben Seiten“.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> können die Baustoffe auf Asbestbasis bei folgenden Entsorgungsfirmen<br />
entsorgt werden:<br />
1. Tönsmeier Entsorgung GmbH, <strong>Hameln</strong>, Ansprechpartnerin Frau Schwitzer, Tel. 05151/40110.<br />
2. Containerdienst Schulz, Hessisch Oldendorf-Hemeringen, Ansprechpartner Herr Kerger, Tel.:<br />
05158/1005.<br />
3. Containerdienst Figna, Coppenbrügge-Voldagsen, Ansprechpartner Herr Figna, Tel.:<br />
05156/7071.<br />
4. Deponie Delligsen-Grünenplan im <strong>Landkreis</strong> Holzminden, Ansprechpartner Herr Tietel, Tel.:<br />
05181/24067.<br />
Auf der Bauabfalldeponie Delligsen-Grünenplan können Asbestzementabfälle bis zu einer<br />
Menge von 2,0t/Erzeuger/Jahr durch die Erzeuger aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> selbst<br />
angeliefert werden. Bei Mengen über 2,0t/Erzeuger/Jahr ist im Vorfeld ein Einzelentsorgungsnachweis<br />
und ein Zuweisungsbescheid zu der o. g. Deponie bei der NGS in Hannover, Alexanderstr.<br />
4-5, 30159 Hannover, Tel.: 0511/36080 zu beantragen.<br />
Für den Transport der Asbestzementabfälle benötigt ein Gewerbetreibender – sofern es sich bei der<br />
Abfallentsorgung um ein einmaliges Ereignis handelt – keine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes.<br />
Transportieren Unternehmen jedoch häufiger Abfälle zur Beseitigung, so müssen diese Unternehmen<br />
für die Beförderung eine Transportgenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.<br />
Dies gilt nicht für Privatpersonen, sofern in diesem Zusammenhang keine geschäftsmäßige Nutzung<br />
erfolgt (§ 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, 10/96). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen diesbezüglich<br />
das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Tel. 05121/163-0).<br />
Weitere Information bietet Ihnen folgende von der KAW<br />
herausgegebene Informationsbroschüre:<br />
Trennung von „Abfällen“ bei Bau- und Abrissmaßnahmen<br />
Für weitere Fragen zur Abfalltrennung steht Ihnen die Abfallberatung der KreisAbfallWirtschaft<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> gern zur Verfügung:<br />
Anne Schnückel, Tel. (05151) 9561-36 KreisAbfallWirtschaft<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />
Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) 9561-30 Ohsener Str. 98<br />
Fax: (05151) 9561-38 31789 <strong>Hameln</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
e-mail: zentrale@kaw-hameln.de Mo.-Do. 7.30-17.00 Uhr,<br />
Fr. 7.30-16.00 Uhr<br />
Beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong>, Fachdienst Wasser, Abfall, Bodenschutz stehen Ihnen<br />
die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde für weitere Fragen zur Verfügung.<br />
Für Rückfragen zur Asbest-Problematik<br />
wenden Sie sich bitte an:<br />
Herrn Bartsch Tel. (05151) 903-4304<br />
Fax. (05151) 903-4302<br />
Herrn Hagemann Tel. (05151) 903-4308<br />
Fax. (05151) 903-4302<br />
e-mail: wasser.abfall@hameln-pyrmont.de<br />
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Quellen, Literaturhinweise<br />
1. Bundesgesundheitsamt:<br />
bga-Informationsschrift „Vom Umgang mit Mineralfasern“, 1994,<br />
ISBN 3-89254-203-1<br />
2. KreisAbfallWirtschaft, <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong>:<br />
Trennung von Abfällen bei Bau- und Abrissmaßnahmen, Informationsblatt, 2001<br />
3. Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.:<br />
Merkblatt 36 & 37, Harald Blasse<br />
4. Kessler, S. (1994):<br />
Mineral Resources, Economics and the Environment, Spektrum der Wissenschaft, Heft<br />
11/1997, S. 86-92;<br />
5. HIS (1997):<br />
Kurzinformation, Bau und Technik; B1/97<br />
6. H. J. Woitowitz(1996):<br />
Sanierung von Schadstoffen: Arbeits- und Umweltmedizinische Aspekte; Jahrbuch der<br />
Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, S. 5-9<br />
7. H. Bossenmayer (1996):<br />
Baurechtliche Vorschriften für Schadstoffe in Gebäuden und ihre angemessene Umsetzung;<br />
Jahrbuch der Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,<br />
S. 10-13<br />
8. TRGS 519 (1995):<br />
Nöthlichs Gefahrstoffe, Technische Regeln für Gefahrstoffe 519, Loseblattsammlung, Erich<br />
Schmidt Verlag<br />
9. Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 40 (1997):<br />
Technische Baubestimmungen; Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener<br />
Asbestprodukte in Gebäuden<br />
10. Asbest-Richtlinien (1990):<br />
Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden<br />
11. G. Albracht.; (1991):<br />
Herausforderung Asbest, Schwerdtfeger (Hrsg.), Wiesbaden<br />
Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiterinnen<br />
bei der KreisAbfallWirtschaft <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />
gern zur Verfügung:<br />
Eveline Ortlieb-Glöckner, Tel. (05151) 9561-39 KreisAbfallWirtschaft<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />
Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) 9561-30 Ohsener Str. 98<br />
Fax: (05151) 9561-38 31789 <strong>Hameln</strong><br />
e-mail: zentrale@kaw-hameln.de Mo.-Do. 7.30-17.00 Uhr<br />
Fr. 7.30-16.00 Uhr<br />
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