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Inhaltsverzeichnis - Landkreis Hameln-Pyrmont

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Stand: 03 / 2010<br />

Die Abfallberatung<br />

informiert:<br />

Asbestmerkblatt<br />

Alles Wissenswerte über Asbest:<br />

Gefahrenpotential,<br />

Abbruch-, Sanierungs-<br />

und Instandsetzungsarbeiten,<br />

Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen,<br />

Transportgenehmigung


<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />

1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Asbest? Seite 3<br />

2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch? Seite 3<br />

3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung? Seite 3<br />

4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest? Seite 4<br />

5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich? Seite 4<br />

6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt? Seite 5<br />

7. Wie und wo fällt Asbest an? Seite 6<br />

8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungs-<br />

maßnahme? Seite 6<br />

9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer<br />

Sanierung am Beispiel eines Schulklassenraumes Seite 7<br />

10. Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen<br />

sind vor Beginn von Asbestarbeiten zu treffen? Seite 9<br />

11. Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten Seite 9<br />

12. Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten Seite 10<br />

13. Wie entsorge ich Asbestabfälle richtig,<br />

wer sind meine Ansprechpartner? Seite 10<br />

14. Quellen, Literaturhinweise Seite 12<br />

Abbildung Titelseite:<br />

Die wohl schönste und ungefährlichste Form des Asbest:<br />

Verkieselte Krokydolit-Asbest-Mineralien,<br />

Fundort: Republik Südafrika<br />

- 2 -<br />

Umweltfreundlich, weil zu<br />

100% aus Altpapier


1. Was ist Asbest?<br />

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene faserartig kristallisierte, natürlich vorkommende<br />

Silikate, welche durch Abbau, Bearbeitung oder Verwitterung freigelegt werden.<br />

Es gibt sechs Gruppen von ehemals kommerziell genutzten Asbesten. Der wirtschaftlich bedeutendste<br />

ist der Serpentin-Asbest Chrysotil, auch Weißasbest genannt (Mg3[Si2O5(OH)4]). Die restlichen sind<br />

Amphibol-Asbeste. Von diesen sind lediglich Krokydolith (Na2Fe5[Si4O11(OH)2]), bekannt als Blauasbest,<br />

und der bräunlich gefärbte Amosit (Fe7Si8O22(OH)2) von Bedeutung. (Kessler, 1994)<br />

2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch?<br />

lineare Kettenstruktur verursacht faseriges Aussehen<br />

unbrennbar<br />

hitzebeständig<br />

kälte- und wärmedämmend<br />

weitgehend säurebeständig<br />

gering elektrisch leitfähig<br />

chemisch inert (stabil, reaktionsträge)<br />

relativ elastisch<br />

als Schwebstoff lungengängig<br />

3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung?<br />

Textilien (Gewebe, Bänder, Packwaren und Schnüre)<br />

Feuerschutz<br />

Filtrationstechnik<br />

Brems- und Kupplungsbeläge<br />

Bauprodukte zur Isolation, Dämmung und Abdichtung<br />

- 3 -<br />

(u. a. Albracht, 1991)<br />

Heute dürfen asbesthaltige Produkte in Deutschland - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr hergestellt,<br />

verarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden! (BGA, 1994)<br />

Vor allem in den 60er und 70er Jahren wurde Asbest in<br />

großem Umfang verwendet. In Deutschland enthalten<br />

rund 3000 Produkte aus dieser Zeit Asbest.<br />

Dies sind u. a. Bügeleisen, Bügelbrettunterlagen, Rückfronten<br />

von Schaltkästen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner,<br />

Staubsauger, Dichtungen von Ventilen und<br />

Rohrleitungen, Haartrockner, Heizlüfter, Toaster, Herd<br />

und Backofen, Nachtstromspeicher-Heizung, Fußbodenbeläge,<br />

Heizkissen, Heizdecken, Rasenmäher, Fensterrahmen,<br />

Feuerschutztüren. (u. a. BDG-Merkblatt)<br />

An Gebäuden wurde Asbest in Dachziegeln, Wänden,<br />

Isoliermaterialien, Farben, Bodenbelägen und Zementbauteilen<br />

verwendet.<br />

Photo rechts:<br />

Reste einer<br />

„Eternit“-Bedachung<br />

Unter dem Mikroskop:<br />

Blauasbest<br />

(Krokydolith)


4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest?<br />

Man unterscheidet Asbest in 2 Faser-Gruppen:<br />

Stark gebundener Asbest<br />

Dichte über 1400 kg/m 3<br />

Gefährlicher Abfall<br />

Abfallschlüssel nach AVV: 17 06 05<br />

Asbestzement,<br />

Dach-, Fassadenplatten,<br />

Fensterbretter,<br />

Blumenkästen,<br />

Wasserleitungsrohre,<br />

Lüftungsrohre.<br />

5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich?<br />

- 4 -<br />

(u. a. BGA, 1994)<br />

Laut Bundesgesundheitsamt begründet sich im Gegensatz zu vielen anderen krebserregenden Stoffen<br />

die karzinogene (krebsverursachende) Wirkung von Asbestfasern nicht unmittelbar auf die chemische<br />

Zusammensetzung des Stoffes, sondern primär auf seine mechanischen Eigenschaften.<br />

Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die<br />

Atemwege. Besonders gefährlich sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen<br />

und dort zu irreparablen Schäden führen können.<br />

Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch wird die Wirkungsweise wie folgt beschrieben: Störung der Mitose<br />

(Zellteilung) durch Verursachung einer Ungleichverteilung der Chromosomen der Zellen<br />

(Aneuploidie), welche u. U. den Beginn einer karzinogenen Entartung darstellt.<br />

Einfach ausgedrückt heißt dieses nichts anderes, als dass die Zellteilung unkontrolliert abläuft und es<br />

daher zu Wucherungen bzw. zur Bildung von Krebsgeschwüren kommen kann.<br />

Vom Zeitpunkt des Einatmens der lungengängigen Fasern (kritische Faserlänge: 10 µm - 1 µm) bis<br />

zum Ausbruch der vielfach tödlich verlaufenden Erkrankung (1997, 1.100 Todesfälle) vergehen zumeist<br />

mehrere Jahrzehnte. (BGA, 1994)<br />

Offizielle<br />

Gefahrstoffsymbole Asbest:<br />

Schwach gebundener Asbest<br />

Dichte unter 1000 kg/m 3<br />

Gefährlicher Abfall<br />

Abfallschlüssel nach AVV: u. a. 16 01 11,<br />

17 01 06, 17 06 01, 17 06 05, 17 09 03<br />

Spritzasbest (hoher Asbestanteil > 60 %),<br />

Brand-, Wärme- und Schallschutz,<br />

Dämmstoff- und Leichtbauplatten,<br />

Brandschutzkleidung,<br />

Luftkanäle zur Klimatisierung,<br />

Schnüre oder Dichtungsringe,<br />

Diaphragmen,<br />

Isolation zur Abschottung von Kabeln.<br />

Verputz von Bauten.<br />

Brandschutz: Heizkörperverkleidung,<br />

Dämmsteine von Nachtspeichergeräten,<br />

Ummantelung von Dampf- und Wasserleitungen<br />

sowie Kesselanlagen, Schutzvorhänge in<br />

Theatern.<br />

Asbestfasern


6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt?<br />

Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom<br />

Wie sehen die Krankheitsbilder von Asbest-Erkrankungen aus?<br />

Was verursacht dieser Stoff, was passiert im Körper mit welchen Folgen?<br />

Die Inhalation von Asbestfeinstaub (kritische Fasern) kann hauptsächlich drei Erkrankungen hervorrufen<br />

(BGA, 1994):<br />

Asbestose: anfangs punktuelle Verhärtungen des Lungengewebes durch sich im<br />

Gewebe festgesetzte Fasern<br />

Lungenkrebs: häufig in Verbindung mit Asbestose und überwiegend bei Rauchern.<br />

Latenzzeit: 20 - 30 Jahre<br />

Mesotheliom: Krebs des Rippen- bzw. Bauchfells (Latenzzeit: 30 - 40 Jahre),<br />

sehr selten in der Allgemeinbevölkerung, sein Auftreten ist fast immer<br />

Hinweis auf frühere Asbestbelastung.<br />

2 /3 aller entschädigten Berufskrankheiten sind nach Auskunft des Bundesgesundheitsamtes<br />

(BGA) durch Asbest verursachte Erkrankungen. (Woitowitz et al., 1988)<br />

Wie bei allen krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden und fruchtschädigenden Giftstoffen besteht<br />

auch für Asbest kein Grenz- oder Schwellenwert, da bereits geringste Konzentrationen - im<br />

schlimmsten Fall (worst case) nur eine Faser - zur Auslösung eines Karzinoms (Krebsgeschwür) führen<br />

kann.<br />

Es gilt jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass bei Verringerung der Asbeststaubkonzentration<br />

die Wahrscheinlichkeit der Krebsbildung stark abnimmt. Für eine Asbestfaser liegt die<br />

Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:10 Milliarden. Generell gilt: Das Risiko einer Krebserkrankung steigt mit<br />

der Zunahme der Exposition (dem Ausgesetzt sein) krebserregender Stoffe, welche sich in ihrer Wirkung<br />

summieren. (BGA,1994)<br />

Aufgrund menschlicher Aktivitäten hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik<br />

Deutschland eine Grundbelastung der Luft mit Asbestfasern eingestellt. Diese liegt in städtischen<br />

Ballungsgebieten bei 50 - 150 Fasern/m 3 Luft. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Jahresmittelwert.<br />

Um eine Einschätzung dieses Wertes vornehmen zu können, stellen wir dazu folgende Zahlen gegenüber:<br />

Der Richtwert für die Außenluft wurde vom Bundesgesundheitsamt auf 1000 Fasern/m 3 festgelegt.<br />

Ein ehemals mit Asbest verseuchtes Gebäude gilt bereits mit 500 Fasern/m 3 als saniert. Die Technische<br />

Richtkonzentration (TRK) befindet sich bei 25.000 Fasern/m 3 . (BGA,1994)<br />

Die Wahrscheinlichkeit, nach lebenslangem Einatmen einer Asbestkonzentration von 100 kritischen<br />

Fasern/m³ an einem dadurch bedingten Krebs zu erkranken, beträgt nach diesen Schätzungen:<br />

Mesotheliom 2 : 100.000 (0,5 - 2)<br />

Bronchialkarzinom Raucher: 2 : 100.000 (0,4 - 2)<br />

Nichtraucher: < 0,2 : 100.000<br />

In Klammern: Der Bereich unterschiedlicher, unabhängiger Schätzungen. Alle Werte sind konzentrationsproportional<br />

(Lit.: AQG, WHO 1987).<br />

Beispiel:<br />

Ein Risiko von 2 : 100.000 bei 100 Fasern/m³ bedeutet, dass in einer Gruppe von 100.000<br />

gleichaltrigen Personen mit dieser lebenslänglichen zusätzlichen Durchschnittsbelastung<br />

höchstens zwei zusätzliche Mesotheliomfälle in 70 Jahren zu erwarten sind.<br />

- 5 -


7. Wie und wo fällt Asbest an?<br />

Generell unterscheidet man in stark und schwach gebundene Faserprodukte, wobei in und an<br />

Wohngebäuden überwiegend verschiedenartige Platten aus Asbestzement in Form von Fassadenverkleidung,<br />

Dacheindeckungen, Fenstersimse, Lüftungsschächte,<br />

Blumenkästen, Abwasserrohren etc. vorkommen.<br />

(u. a. Woitowitz, 1996; Bossenmayer, 1996)<br />

Gemeinhin werden diese Materialien im Volksmund vielfach unter<br />

dem Sammelbegriff Eternit zusammengefasst. Dieser Firmenname<br />

des Herstellers hat sich im Laufe der Jahre als Synonym<br />

für Asbestzementprodukte verselbständigt - ähnlich wie<br />

„Tempo“ für Papiertaschentücher.<br />

Asbestzementprodukte sind als stark gebundener Asbest<br />

zu klassifizieren! (BDG, 36)<br />

Asbest-ummanteltes Rohr<br />

Es ist davon auszugehen, dass keine unmittelbaren Gesundheitsgefahren<br />

von stark gebundenem Asbest ausgehen, sofern dieser keiner Behandlung unterliegt.<br />

Erfolgt eine Bearbeitung des Materials, etwa durch Schneiden, Schleifen, Brechen, Bohren oder Reinigen,<br />

werden Asbestfasern frei. Gleiches gilt für mechanische, physikalische und chemische Verwitterungsprozesse<br />

an Asbestzementprodukten. (BDG, 36)<br />

Bei den wesentlich gefährlicheren schwach gebundenen Asbestprodukten handelt es sich zumeist um<br />

Feuerschutz- und Dämmplatten, soweit sie in Wohngebäuden eingebaut sind. Der in den 80er Jahren<br />

zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Spritzasbest, ebenfalls der Gruppe der Weichasbeste zuzuordnen,<br />

kam überwiegend bei der Erstellung von Industriebauten zum Einsatz. Gleiches gilt für die<br />

Leichtbauplatten, welche in der ehemaligen DDR unter den Handelsnamen Sokalit, Baufatherm,<br />

Neptunit verbaut wurden und deren charakteristisches Merkmal die poröse, faserige Oberflächenstruktur<br />

ist. (Asbestrichtlinien, 1990)<br />

Dieses Asbestmerkblatt wäre unvollständig, wenn es nicht noch den Hinweis auf die Freisetzung von<br />

gesundheitsgefährdenden Asbestfasern beim Genuss von Tabakwaren beinhalten würde. (BGA, 1994)<br />

8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungsmaßnahme?<br />

Um eine Einschätzung vornehmen zu können, inwieweit eine Sanierung mit Entsorgung bestehender<br />

Asbest-Altlasten notwendig ist, sollte zunächst eine Bestimmung bzw. Abschätzung der Faserkonzentration<br />

(kritische Fasergrößen) für den in Frage kommenden Bereich vorgenommen werden.<br />

Dessen Belastung auf den menschlichen Organismus ist anschließend mit den alltäglichen „natürlichen“<br />

Expositionen zu vergleichen. Als Richtwert gilt hierfür die Angabe des BGA aus dem Jahre<br />

1994, welche von einer durchschnittlichen Belastung von 150 Asbestfasern pro m 3 innerhalb städtischer<br />

Bereiche ausgeht. Da ca. 10 % der eingeatmeten Fasern innerhalb der Lunge verbleiben, entspricht<br />

dies bei einer täglichen Luftvolumenaufnahme von 10 - 20 m³ etwa 150 bis 300 Fasern.<br />

Derart niedrige Konzentrationen führen i.d.R. nicht zur Asbestose und mit 99,997 %-iger Sicherheit<br />

auch nicht zur Entstehung eines Mesothelioms. (BGA, 1994)<br />

Im Gegensatz zu den klassischen Atemgiften (z. B. CO (Kohlenmonoxid)) bestehen für die krebserregenden,<br />

erbgutverändernden und fruchtschädigenden Stoffe keinerlei Richtwerte, da sie bereits bei<br />

geringsten Konzentrationen zu Schäden des Organismus führen können.<br />

Es sollte daher darauf geachtet werden, die Belastung der Innenräume auf ein Minimum zu senken.<br />

Als Folge dessen wurden Dringlichkeitskataloge entworfen, deren Grundlage die im Niedersächsischen<br />

Ministerialblatt Nr. 40 vom 28.07.1997 formulierten Parameter zur Bewertung und Sanierung<br />

schwach gebundener Asbestprodukte darstellen. Hier erfolgt die Einordnung in Dringlichkeitsstufen,<br />

welche den zeitlichen Rahmen der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorgeben.<br />

(HIS, 1997)<br />

- 6 -


Zeile<br />

9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung am Beispiel eines<br />

Schulklassenraums<br />

Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung<br />

Gebäude: Schule X in Y<br />

BewerBewer- Raum: Klassenraum Z<br />

tung*)tungsz Produkt: Beschichtung von Stahlstützen hinter einer undichten Holzverkleidung<br />

ahl<br />

I Art der Asbestverwendung<br />

1 Spritzasbest<br />

� 20<br />

2 Asbesthaltiger Putz<br />

� 10<br />

3<br />

4<br />

Leichte asbesthaltige Platten<br />

Sonstige asbesthaltige Produkte<br />

�<br />

�<br />

5<br />

5-20<br />

II Asbestart<br />

5 Blauasbest (Amphibol-Asbest)<br />

� 2<br />

6 Sonstiger Asbest (weiß, grau)<br />

� 0<br />

III Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Struktur<br />

7 Aufgelockerte Faserstruktur<br />

� 10<br />

8 Feste Faserstruktur ohne / bzw. mit nicht ausreichend dichter<br />

� 4<br />

Oberflächenbeschichtung<br />

� 0<br />

9 Beschichtete, dichte Oberfläche<br />

IV Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Beschädigung<br />

10 Starke Beschädigungen<br />

� 6<br />

11<br />

12<br />

Leichte Beschädigungen<br />

Keine Beschädigungen<br />

�<br />

�<br />

3<br />

0<br />

V Beeinträchtigung des Astbestprodukts von außen<br />

13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen<br />

ausgesetzt<br />

� 10<br />

14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt<br />

� 10<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt<br />

Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt<br />

Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt<br />

Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen<br />

Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden<br />

Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abtrieb auftreten<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

7<br />

3<br />

0<br />

21 Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt<br />

VI Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum - Raumnutzung<br />

22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum<br />

� 25<br />

23<br />

24<br />

25<br />

Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum<br />

Zeitweise benutzter Raum<br />

Nur selten benutzter Raum<br />

VII Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum – Lage des Produkts<br />

�<br />

�<br />

�<br />

20<br />

15<br />

8<br />

26 Unmittelbar im Raum<br />

� 25<br />

27 Im Lüftungssystem (Auskleidung o. Ummantelung undichter Kanäle) für den � 25<br />

28<br />

Raum<br />

Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung<br />

�<br />

�<br />

25<br />

0<br />

29 Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter<br />

Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle<br />

30 Summe der Bewertungsprodukte 83<br />

31<br />

32<br />

33<br />

Sanierung: unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I)<br />

Neubewertung erforderlich (Dringlichkeitsstufe II)<br />

Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III)<br />

�<br />

�<br />

�<br />

≥ 80<br />

70-79<br />

< 70<br />

Gruppen<br />

*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der<br />

Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. (Asbestrichtlinien, 1990)<br />

- 7 -


Ein möglicher Ansprechpartner zur Messung von Asbestfeinstäuben ist u. a. die Meßstelle TÜV<br />

Nord-Umwelt (Tel.: 040/8557-0).<br />

Um das Risiko der Asbestimmissionen zu minimieren, sind bereits in den 80er Jahren Selbstbeschränkungen<br />

der Wirtschaft eingeleitet worden. So verpflichtete sich die Hochbauindustrie, bis spätestens<br />

zum 31.12.1999 auf alle Asbestprodukte zu verzichten. Seit dem 1.1.1991 hat die deutsche Faserzementindustrie<br />

ihre Produktion auf asbestfreie Materialien umgestellt. (BGA, 1994)<br />

Am 26.10.1993 wurde mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 1 ein Herstellungs-<br />

und Verwendungsverbot erlassen, welche den Umgang mit Asbest verbietet. Davon<br />

ausgenommen sind nach TRGS 519 die sogenannten „ASI-Arbeiten“. Dies sind im Einzelnen:<br />

1. Abbrucharbeiten<br />

2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden,<br />

Einrichtungen oder Geräten und die Abfallentsorgung.<br />

Des Weiteren gelten für das Inverkehrbringen und den Umgang sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische,<br />

hygienische und arbeitswissenschaftliche Anforderungen, welche in der TRGS 519 - Asbest<br />

für ASI-Arbeiten geregelt werden. Die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519" (TRGS 519) wurden<br />

vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und werden stets aktuellen Entwicklungen angepasst.<br />

Obwohl die Gültigkeit dieser Technischen Regeln für Gefahrstoffe auf die Arbeitnehmerschaft<br />

begrenzt ist und Unternehmer und Privatpersonen davon nicht betroffen sind, gelten die Regeln ähnlich<br />

den DIN-Normen vor Gericht als Leitfäden der Entscheidungsfindung und sind daher auch von<br />

letzterem Personenkreis generell zu beachten.<br />

Dies bedeutet im Einzelnen: ASI-Arbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen,<br />

die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden,<br />

welche von der zuständigen Behörde aufgrund eines Sachkundenachweises über den Umgang<br />

mit asbesthaltigen Gefahrstoffen zugelassen worden sind. (HIS, 1997)<br />

Als schwach gebundene Asbestprodukte werden im Sinne des Niedersächsischen Ministerialblattes<br />

Nr. 40 vom 29.10.1998 Produkte mit einer Rohdichte unter 1.000 kg/m³ definiert. Baustoffe aus Asbestzement<br />

liegen deutlich über der Bewertungsgrenze und sind daher als stark gebundene Asbestprodukte<br />

anzusehen.<br />

Stark gebundener Asbest wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, sofern der Baustoff keiner<br />

Verwitterung, Bearbeitung oder Beschädigung ausgesetzt ist. (BGA, 1994)<br />

Werden kleine Instandhaltungsmaßnahmen an Asbestzementprodukten (stärker gebundener Asbest,<br />

wie z.B. Eternit) durchgeführt, können diese ohne Sachkundenachweis nur unter Beachtung des Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutzes erfolgen. Bei diesen Sicherungsarbeiten sind eine Staubmaske,<br />

Schutzanzug und Schutzhandschuhe zu tragen!<br />

Größere Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können nur durch Personen und Unternehmen<br />

mit entsprechendem Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausgeführt werden.<br />

Verstöße gegen diese Maßnahmen gelten als Umweltstraftat!<br />

Die Klassifizierung des Gefahrenpotentials der verwendeten Asbestprodukte bedarf aufgrund der hohen<br />

Variabilität neben ausreichender Erfahrung des beurteilenden Fachpersonals vielfach der Untersuchung<br />

der Faserkonzentration in der Umgebung sowie der Bewertung der Faserdichte des Baustoffs.<br />

Da für Asbest keine gesundheitsgefährdenden Richtwerte vorliegen, erstellte das Berufsgenossenschaftliche<br />

Institut für Arbeitssicherheit Bewertungsmaßstäbe, nach denen eine Asbestfaserkonzentration<br />

von 15.000 Faser/m³ am Arbeitsplatz unterschritten werden sollten.<br />

Die in den Jahren von 1984 bis 1989 durchgeführten Messungen (Quelle: bga-Informationsschrift<br />

„Vom Umgang mit Mineralfasern“) ergaben eine Faserkonzentration von 50 bis 140 F/m³ in der Umgebung<br />

von Asbestzementplatten, so dass Sanierungsmaßnahmen auf diesem Sektor unter Umständen<br />

mehr schaden als nützen könnten. Um Asbestzement vor Verwitterung zu schützen, empfiehlt sich lt.<br />

ehem. BGA daher ein Isolieranstrich der Außenfassade. (BGA, 1994)<br />

- 8 -


10. Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen sind vor<br />

Beginn von Asbestarbeiten zu treffen?<br />

Zuerst ermitteln, ob und in welchem Umfang asbesthaltige<br />

Produkte vorhanden sind und mit welchem Arbeitsverfahren<br />

sie am günstigsten abgebaut werden können.<br />

Verpackungsmaterial für den Asbestabfall sowie persönliche<br />

Schutzausrüstung bereithalten (Atemschutzmasken<br />

mit FFP2-Filter und Einweganzüge).<br />

Abdeckfolien zum Auffangen von herunter fallenden<br />

Bruchstücken auslegen.<br />

Arbeits- und Lagerbereich deutlich abgrenzen; unbeteiligte<br />

Dritte sind fernzuhalten.<br />

Den betroffenen Personenkreis (z. B. Nachbarn) auf<br />

mögliche Gefährdungen und eventuell durchzuführende<br />

Schutzmaßnahmen hinweisen. Jugendliche und werdende<br />

Mütter sollten keinen Asbestfasern ausgesetzt<br />

werden.<br />

Waschgelegenheit und Umkleide- und Pausenmöglichkeit<br />

sollen sich außerhalb des Arbeitsbereiches befinden.<br />

Während der Arbeiten sind Essen, Trinken und Rauchen<br />

verboten.<br />

11. Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten<br />

Schutzausrüstung anlegen.<br />

Grundsätzlich Staubbildung vermeiden.<br />

Eine Bearbeitung mit Staub freilegenden oder Oberflächen freisetzenden Geräten (z. B.<br />

Bohren, Sägen, Flexen, Hoch- und Niederdruckstrahlen) ist grundsätzlich untersagt!<br />

Eine Reinigung von Asbestzementprodukten (AZP) mit abtragenden Geräten (z. B. Kehren<br />

oder Bürsten, Druckreinigen, Abschleifen oder Strahlen) ist grundsätzlich verboten. Eine<br />

Neubeschichtung alter AZP wird nicht empfohlen; besser ist es, die Bauteile abzubauen und<br />

einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />

AZP nicht zerbrechen.<br />

Unbeschichtete Dachplatten dürfen nicht gereinigt werden.<br />

Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind mit faserbindenden Mitteln zu besprühen oder<br />

ständig feucht zu halten.<br />

Unbeschichtete AZP müssen im angefeuchteten Zustand in verschließbaren Plastiksäcken<br />

(sog. „Big Bags“), erhältlich im Dachdecker- oder Baustoffhandel, aufbewahrt werden.<br />

Die Reinigung von Fassadenplatten darf nur mit weich arbeitenden Geräten (z. B.<br />

Schwamm) unter gleichzeitigem Anfeuchten mit drucklosem Wasser erfolgen.<br />

Beim Verlassen des Arbeitsbereiches kontaminierte Kleidung ablegen. Arbeits- und Lagerbereich<br />

deutlich abgrenzen; unbeteiligte Dritte sind fernzuhalten.<br />

Bei Asbestsanierung unerlässlich:<br />

Schutzausrüstung<br />

- 9 -<br />

Bei Asbest-Arbeiten unbedingt<br />

zu empfehlen:<br />

Atemschutzmaske vom Typ<br />

FFP2<br />

(Feinstaubmaske)


12. Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten<br />

Die abgebauten AZP sind angefeuchtet und verpackt in Big Bag’s bis zum Abtransport zu<br />

lagern und in der Folge auf einer zugelassenen Deponie oder bei einer Entsorgungsfirma zu<br />

entsorgen.<br />

Alle betroffene Arbeitsbereiche, Geräte, Räume sorgfältig durch feuchtes Abwischen oder<br />

mit faserbindenden Mitteln reinigen.<br />

Ausgebaute AZP dürfen nicht wiederverwendet werden (Ausnahme Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

siehe dazu entsprechende Abschnitte der TRGS 519). Das Inverkehrbringen, d.<br />

h. Verkaufen oder Verschenken der ausgebauten AZP ist absolut untersagt.<br />

Zuwiderhandlungen sind Straftatbestände und werden strafrechtlich verfolgt!<br />

13. Wie entsorge ich Asbestabfälle ordnungsgemäß?<br />

Nachtspeichergeräte/-öfen<br />

Planen Sie in naher Zukunft Nachtspeicherheizgeräte zu reparieren oder auszubauen und<br />

zu entsorgen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld gut informieren.<br />

Viele Nachtspeicheröfen enthalten in den Dämmmatten und der Bodenplatte schwach gebundene<br />

Asbestfasern. Dieser Umstand gilt in der Regel für Geräte bis zum Baujahr 1977.<br />

Eine ordnungsgemäße und fachgerechte Reparatur, Demontage und Entsorgung dieser Geräte<br />

ist daher im Bedarfsfall nur von Fachbetrieben durchzuführen, welche die Sachkunde<br />

nach Nr. 2.6 (1) der TRGS 519 nachweisen können.<br />

Nähere Hinweise enthält die typen-bezogene Anleitung, die von Fachfirmen beim Hersteller<br />

zu beziehen ist. Weitere Informationen zu diesem Thema sind z.B. bei GWS Stadtwerke<br />

<strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/788-0) zu erfahren.<br />

Als sachkundige Entsorgungsfirmen für Nachtspeichergeräte sind hier die Fa. Maulhardt,<br />

Sandstraße 29, 31785 <strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/7538) und die Fa. Tönsmeier, Dieselstr. 7, 31789<br />

<strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/40110) bekannt. Auch Elektroinstallateure, die über entsprechende<br />

Sachkunde verfügen, bieten eine Entsorgung an.<br />

Einzelne kleine Asbestzementplatten / Asbesthaltige Balkonkästen<br />

Derartige Kleinstmengen können verpackt in eine Kunststofffolie bzw. einen Kunststoffsack<br />

bei der Fa. Tönsmeier in <strong>Hameln</strong>, Dieselstr. 7, 31789 <strong>Hameln</strong> (Tel. 05151/4011-0) im Rahmen<br />

der Schadstoffsammlung nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen entsorgt werden.<br />

Der Abbau bzw. die Entsorgung einzelner Asbestzementplatten ist nicht anzeigepflichtig.<br />

Größere Asbestszementplatten bzw. Mengen bis unter 100 m²<br />

Beim Abbau von Flächen unter 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger<br />

bzw. beauftragten sachkundigen (TRGS-519) Unternehmen im Vorfeld formlos<br />

unter Angabe von Ort und Datum des Abbaus beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim,<br />

Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim, Tel. 05121/163-0 anzuzeigen.<br />

Asbestszementplatten / Mengen über 100 m²<br />

Beim Abbau von Flächen über 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger<br />

bzw. beauftragten sachkundigen Unternehmen nach Maßgabe der TRGS-519<br />

im Vorfeld beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim,<br />

Tel. 05121/163-0 anzuzeigen. Die erforderlichen Anzeigeformulare sind entweder bei dem<br />

beauftragten sachkundigen Unternehmen oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.<br />

Sachkundige Unternehmen, die asbesthaltige Baustoffe demontieren dürfen, verfügen über Mitarbeiter,<br />

die einen Sachkundenachweis nach TRGS-519 erworben haben. Diese Mitarbeiter sind im Umgang<br />

mit Asbest besonders geschult. Entsprechend werden hier die besonderen Maßnahmen, die<br />

beim Abbau, der Verpackung, der Lagerung und beim Transport zur Entsorgungseinrichtung erforderlich<br />

sind, eingehalten.<br />

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Dachdeckerbetriebe verfügen in der Regel über Mitarbeiter mit dem notwendigen Sachkundenachweis.<br />

Spezialbetriebe finden Sie auch unter der Rubrik „Asbestsanierung und -entsorgung“ in den<br />

„Gelben Seiten“.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> können die Baustoffe auf Asbestbasis bei folgenden Entsorgungsfirmen<br />

entsorgt werden:<br />

1. Tönsmeier Entsorgung GmbH, <strong>Hameln</strong>, Ansprechpartnerin Frau Schwitzer, Tel. 05151/40110.<br />

2. Containerdienst Schulz, Hessisch Oldendorf-Hemeringen, Ansprechpartner Herr Kerger, Tel.:<br />

05158/1005.<br />

3. Containerdienst Figna, Coppenbrügge-Voldagsen, Ansprechpartner Herr Figna, Tel.:<br />

05156/7071.<br />

4. Deponie Delligsen-Grünenplan im <strong>Landkreis</strong> Holzminden, Ansprechpartner Herr Tietel, Tel.:<br />

05181/24067.<br />

Auf der Bauabfalldeponie Delligsen-Grünenplan können Asbestzementabfälle bis zu einer<br />

Menge von 2,0t/Erzeuger/Jahr durch die Erzeuger aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> selbst<br />

angeliefert werden. Bei Mengen über 2,0t/Erzeuger/Jahr ist im Vorfeld ein Einzelentsorgungsnachweis<br />

und ein Zuweisungsbescheid zu der o. g. Deponie bei der NGS in Hannover, Alexanderstr.<br />

4-5, 30159 Hannover, Tel.: 0511/36080 zu beantragen.<br />

Für den Transport der Asbestzementabfälle benötigt ein Gewerbetreibender – sofern es sich bei der<br />

Abfallentsorgung um ein einmaliges Ereignis handelt – keine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes.<br />

Transportieren Unternehmen jedoch häufiger Abfälle zur Beseitigung, so müssen diese Unternehmen<br />

für die Beförderung eine Transportgenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.<br />

Dies gilt nicht für Privatpersonen, sofern in diesem Zusammenhang keine geschäftsmäßige Nutzung<br />

erfolgt (§ 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, 10/96). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen diesbezüglich<br />

das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Tel. 05121/163-0).<br />

Weitere Information bietet Ihnen folgende von der KAW<br />

herausgegebene Informationsbroschüre:<br />

Trennung von „Abfällen“ bei Bau- und Abrissmaßnahmen<br />

Für weitere Fragen zur Abfalltrennung steht Ihnen die Abfallberatung der KreisAbfallWirtschaft<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong> gern zur Verfügung:<br />

Anne Schnückel, Tel. (05151) 9561-36 KreisAbfallWirtschaft<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />

Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) 9561-30 Ohsener Str. 98<br />

Fax: (05151) 9561-38 31789 <strong>Hameln</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

e-mail: zentrale@kaw-hameln.de Mo.-Do. 7.30-17.00 Uhr,<br />

Fr. 7.30-16.00 Uhr<br />

Beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong>, Fachdienst Wasser, Abfall, Bodenschutz stehen Ihnen<br />

die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde für weitere Fragen zur Verfügung.<br />

Für Rückfragen zur Asbest-Problematik<br />

wenden Sie sich bitte an:<br />

Herrn Bartsch Tel. (05151) 903-4304<br />

Fax. (05151) 903-4302<br />

Herrn Hagemann Tel. (05151) 903-4308<br />

Fax. (05151) 903-4302<br />

e-mail: wasser.abfall@hameln-pyrmont.de<br />

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Quellen, Literaturhinweise<br />

1. Bundesgesundheitsamt:<br />

bga-Informationsschrift „Vom Umgang mit Mineralfasern“, 1994,<br />

ISBN 3-89254-203-1<br />

2. KreisAbfallWirtschaft, <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong>:<br />

Trennung von Abfällen bei Bau- und Abrissmaßnahmen, Informationsblatt, 2001<br />

3. Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.:<br />

Merkblatt 36 & 37, Harald Blasse<br />

4. Kessler, S. (1994):<br />

Mineral Resources, Economics and the Environment, Spektrum der Wissenschaft, Heft<br />

11/1997, S. 86-92;<br />

5. HIS (1997):<br />

Kurzinformation, Bau und Technik; B1/97<br />

6. H. J. Woitowitz(1996):<br />

Sanierung von Schadstoffen: Arbeits- und Umweltmedizinische Aspekte; Jahrbuch der<br />

Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, S. 5-9<br />

7. H. Bossenmayer (1996):<br />

Baurechtliche Vorschriften für Schadstoffe in Gebäuden und ihre angemessene Umsetzung;<br />

Jahrbuch der Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,<br />

S. 10-13<br />

8. TRGS 519 (1995):<br />

Nöthlichs Gefahrstoffe, Technische Regeln für Gefahrstoffe 519, Loseblattsammlung, Erich<br />

Schmidt Verlag<br />

9. Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 40 (1997):<br />

Technische Baubestimmungen; Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener<br />

Asbestprodukte in Gebäuden<br />

10. Asbest-Richtlinien (1990):<br />

Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden<br />

11. G. Albracht.; (1991):<br />

Herausforderung Asbest, Schwerdtfeger (Hrsg.), Wiesbaden<br />

Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiterinnen<br />

bei der KreisAbfallWirtschaft <strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />

gern zur Verfügung:<br />

Eveline Ortlieb-Glöckner, Tel. (05151) 9561-39 KreisAbfallWirtschaft<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Hameln</strong>-<strong>Pyrmont</strong><br />

Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) 9561-30 Ohsener Str. 98<br />

Fax: (05151) 9561-38 31789 <strong>Hameln</strong><br />

e-mail: zentrale@kaw-hameln.de Mo.-Do. 7.30-17.00 Uhr<br />

Fr. 7.30-16.00 Uhr<br />

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