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Fragen und Antworten zum Inkasso der ärztlichen ... - Schaffhausen

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Sekretariat Brenner Treuhand Gewerbestrasse 6 9242 Oberuzwil<br />

Telefon 071 955 05 65 Fax 071 955 05 66<br />

E-Mail: info@brennertreuhand.ch www.aerzte-sg.ch<br />

Heerbrugg, den 10.11.2008<br />

An die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen<br />

<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zum</strong> <strong>Inkasso</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Honorarfor<strong>der</strong>ungen<br />

/ Anleitung<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung des tiers garant ist die Patientin/<strong>der</strong> Patient Ihr Honorarschuldner geworden.<br />

Die Krankenkassen zahlen, sofern kein Leistungsaufschub besteht, Ihre Rechnung direkt<br />

dem Patienten/<strong>der</strong> Patientin. Mit diesem R<strong>und</strong>schreiben möchten wir Ihnen für die Fälle,<br />

bei welchen Ihre Rechnung nicht bezahlt wird, eine Hilfestellung, bzw. eine Anleitung <strong>zum</strong><br />

Vorgehen beim <strong>Inkasso</strong> geben. Selbst, wenn Sie damit eine <strong>Inkasso</strong>organisation beauftragt<br />

haben, ist für Sie wichtig zu wissen, was für Daten Sie dieser geben dürfen, ohne das ärztliche<br />

Berufsgeheimnis zu verletzten (vgl. nachfolgende Ziff. 12 bis 14). Für diejenigen, die<br />

noch entsprechend dem System des tiers payant abrechnen, stellt sich im Falle eines Leistungsaufschubs<br />

<strong>der</strong> Kassen zufolge Prämienrückstandes die <strong>Inkasso</strong>problematik mit gleicher,<br />

allenfalls sogar höherer Brisanz; ich werde nachfolgend ebenfalls darauf eingehen.<br />

1. In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse die versicherten Leistungen nicht<br />

Wenn <strong>der</strong> Patient die Prämien nicht bezahlt hat, die Kasse diese betrieben hat, einen allfälligen<br />

Rechtsvorschlag beseitigt <strong>und</strong> die Kasse beim Betreibungsamt das Begehren um Fortsetzung<br />

<strong>der</strong> Betreibung gestellt hat, schiebt die Kasse die Bezahlung Ihrer Rechnung auf, bis<br />

die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse <strong>und</strong> Betreibungskosten vollständig<br />

bezahlt sind. Sind diese Kosten später bezahlt, so hat <strong>der</strong> Versicherer die Kosten für<br />

die Leistungen während <strong>der</strong> Zeit des Aufschubes nachzuzahlen (Art. 64 a KVG). Wer nach<br />

dem System des tiers payant abrechnet, ist vom Leistungsaufschub genauso betroffen. Er<br />

kann das <strong>Inkasso</strong> aber nicht selbst an die Hand nehmen <strong>und</strong> ist <strong>der</strong> Aktivität <strong>der</strong> Kasse beim<br />

<strong>Inkasso</strong>verfahren ausgeliefert. Wenn die Patientin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Patient „verschwindet“, bevor ein<br />

Verlustschein ausgestellt ist, riskiert die Aerztin bzw. <strong>der</strong> Arzt, dass sie (er) das Honorar gar<br />

nie erhält. Im System des tiers garant kann <strong>der</strong> Arzt bzw. die Aerztin das Tempo des <strong>Inkasso</strong>s<br />

durch konsequentes Vorgehen jedoch weitgehend selber bestimmen.


2. Unter welchen Voraussetzungen müssen die Politischen Gemeinden die Prämien,<br />

die Kostenbeteiligungen, die Verzugszinsen <strong>und</strong> die Betreibungskosten bezahlen<br />

Das Ges<strong>und</strong>heitsdepartement des Kantons St. Gallen weist in seinem Handbuch zu den Ersatzleistungen<br />

im Krankenversicherungswesen die Politischen Gemeinden an, ausser in Sozialhilfefällen<br />

die Prämien, die Kostenbeteiligungen, die Verzugszinsen <strong>und</strong> die Betreibungskosten<br />

erst nach Vorlage eines Pfändungsverlustscheines eines Krankenversicherers zu<br />

übernehmen. Das Betreibungsamt <strong>der</strong> Wohnsitzgemeinde des Schuldners stellt einen solchen<br />

Monate, bzw. längstens ein Jahr nach Stellung des Fortsetzungsbegehrens (= Pfändungsbegehren)<br />

aus, wenn sich erweist, dass die Pfändung erfolglos o<strong>der</strong> ungenügend war.<br />

Den Verlustschein benötigt die Gemeinde, um Ersatzleistungen zu gegebener Zeit beim<br />

Schuldner wie<strong>der</strong> geltend machen zu können.<br />

3. Wie erfahren Sie, ob bei einem Schuldner ein Leistungsaufschub besteht<br />

Sie können dies bei <strong>der</strong> zuständigen Krankenkasse erfahren. Einzelne Kassen geben auf<br />

telefonische Anfrage eines Arztes mündliche Auskunft, an<strong>der</strong>e Kassen beharren auf schriftlicher<br />

Anfrage.<br />

Muster zur Anfrage an eine Krankenkasse zur Abklärung eines Leistungsaufschubes:<br />

Betr. Abklärung Leistungsaufschub bezüglich Hans Muster, geb. 31.12.1980, wohnhaft in<br />

Musterstrasse, 9000 St. Gallen, Versicherten-Nummer……<br />

Zur Abklärung <strong>der</strong> Einbringlichkeit einer Honorarfor<strong>der</strong>ung ersuche ich Sie höflich um Beantwortung<br />

<strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong> obgenannte Patient bei Ihnen versichert ist <strong>und</strong> ob ein Leistungsaufschub<br />

besteht o<strong>der</strong> nicht.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />

Dr. med. XY<br />

Parallel o<strong>der</strong> ersatzweise können Sie aber auch das Betreibungsamt direkt anfragen.<br />

Der Betreibungsbeamte <strong>der</strong> Stadt St. Gallen hat mir auf Anfrage zu diesem Problem Folgendes<br />

geantwortet: Wir erteilen Auskunft auf schriftliche, nicht jedoch auf telefonische Anfragen.<br />

Als Interessennachweis genügt die mögliche Geltendmachung einer Honorarfor<strong>der</strong>ung.<br />

Die Auskunft kostet Fr. 17.00.<br />

2


Muster zur Anfrage beim Betreibungsamt zur Einholung eines Betreibungsauszuges:<br />

Betr. Betreibungsabklärung bezüglich Hans Muster, geb. 31.12.1980, wohnhaft in Musterstrasse,<br />

9000 St. Gallen<br />

Zur Abklärung <strong>der</strong> Einbringlichkeit einer Honorarfor<strong>der</strong>ung ersuche ich Sie höflich um Zustellung<br />

eines Betreibungsauszuges gegenüber <strong>der</strong> obgenannten Person. Ich bin Ihnen dankbar,<br />

wenn Sie Ihrer Auskunft einen Einzahlungsschein beilegen <strong>und</strong> auf die Einfor<strong>der</strong>ung per<br />

Nachnahme verzichten.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />

Dr. med. XY<br />

4. Wo erfahre ich weitere Details zu den Ersatzleistungen im Krankenversicherungswesen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

Im Internet unter<br />

www.sg.ch<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Links + Info<br />

Formulare <strong>und</strong> Merkblätter<br />

Krankenversicherungswesen<br />

Ersatzleistungen im Krankenversicherungswesen<br />

Sie können dort auch das genannte 16-seitige Handbuch <strong>zum</strong> obgenannten Thema herunterladen,<br />

in welchem zahlreiche Spezialfälle behandelt werden.<br />

5. Wie lange müssen wir uns noch mit <strong>der</strong> für uns nachteiligen Möglichkeit des Leistungsaufschubes<br />

gedulden<br />

Hoffentlich nicht mehr lange. Die GDK <strong>und</strong> santésuisse haben im Oktober 2008 dem eidg.<br />

Parlament einen gemeinsamen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darnach soll das KVG geän<strong>der</strong>t<br />

<strong>und</strong> die Leistungssistierung <strong>der</strong> Krankenversicherung aufgehoben werden. Die Kantone<br />

sollen gemäss diesem Vorschlag pauschal 85 % <strong>der</strong> mittels Verlustscheinen ausgewiesenen<br />

Zahlungsausstände aus <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>versicherung übernehmen. Die Kasse hat dem Arzt<br />

seine Rechnung dann aber zu 100 % zu bezahlen. Wenn dieser Vorschlag vom Parlament<br />

beschlossen ist (das dürfte im Verlaufe des nächsten o<strong>der</strong> übernächsten Jahres <strong>der</strong> Fall<br />

sein) dann weiss je<strong>der</strong> Leistungserbringer künftig, dass die Kasse wegen ausstehen<strong>der</strong><br />

Prämien keine Leistungen mehr verweigert. Den obgenannten Regelungsvorschlag können<br />

Sie unter www.gdk-cds.ch, unter Aktuelles / Medienmitteilungen Oktober 2008 einsehen.<br />

3


6. Wie sichere ich, dass die Zahlungen, die die Krankenkasse leistet, auch bei mir ankommen<br />

Wenn Sie zweifeln, ob <strong>der</strong> Patient Ihnen den Geldbetrag, den er im tiers garant von <strong>der</strong><br />

Krankenkasse erhält, auch tatsächlich an Sie weiterleitet, dann haben Sie die Möglichkeit,<br />

ihm das Formular „Abtretungsvereinbarung“ zur Unterschrift vorzulegen. Sie finden dieses<br />

auf unserer Homepage (Rechtliches / Rechtsfragen / Zession). Dieses Formular müssen Sie<br />

hernach <strong>der</strong> Kasse zustellen mit dem Ersuchen, Ihnen das Formular mit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />

Kasse zu retournieren.<br />

7. Dürfen Sie von <strong>der</strong> Patientin o<strong>der</strong> vom Patienten einen Kostenvorschuss verlangen<br />

Ja, sofern kein Notfall vorliegt. Das heisst aber nicht, dass Sie, wenn Sie Notfalldienst leisten,<br />

von <strong>der</strong> Patientin bzw. dem Patienten keinen Vorschuss verlangen dürfen. Dies ist nur<br />

dann untersagt, wenn ärztliche Hilfe dringend <strong>und</strong> notwendig ist <strong>und</strong> ein weiteres Abwarten<br />

für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Patientin o<strong>der</strong> des Patienten enorm nachteilig wäre (also im echten<br />

Notfall). Der Vorschuss darf so hoch sein, als dass er die bisherigen <strong>und</strong> die aktuelle Konsultation<br />

inkl. Medikament deckt.<br />

8. Innert welcher Frist kann ich von meiner Patientin, meinem Patienten die Zahlung<br />

meiner Honorarrechnung verlangen<br />

Die Zahlungfrist soll angemessen sein. Dies ist bei einer Frist von 30 Tagen sicher <strong>der</strong> Fall.<br />

Sie können auf Ihre Rechnung den Satz aufdrucken: „Zahlungsfrist: 30 Tage“ o<strong>der</strong>, wenn Sie<br />

entgegenkommend sein wollen: „Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage; sofern es Ihnen nicht<br />

möglich ist, die ganze Schuld innert dieser Frist zu begleichen, können Sie uns einen schriftlichen<br />

Zahlungsvorschlag unterbreiten“.<br />

9. Wie lange muss ich mit <strong>der</strong> ersten Mahnung warten<br />

Sie können <strong>und</strong> dürfen sofort nach Ablauf <strong>der</strong> Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung schreiben,<br />

o<strong>der</strong>, wenn Sie keine Zahlungsfrist gesetzt haben, nach Ablauf einer üblichen Zahlungfrist.<br />

Für solche Fälle rate ich, mit <strong>der</strong> Zahlungserinnerung während 45 bis maximal 90<br />

Tagen nach <strong>der</strong> Rechnungszustellung zu warten.<br />

10. Wie viele Mahnungen müssen Sie schreiben<br />

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl vor. Ich rate ab, die Mahnungen mit dem Titel<br />

„Erste Mahnung“, bzw. „Zweite Mahnung“ zu versehen. Dies kann als Hinweis verstanden<br />

werden, dass noch weitere Mahnungen folgen, wenn keine Zahlung geleistet wird. Vielmehr<br />

rate ich, zuerst eine „Zahlungserinnerung“ zu schreiben, dort eine kurze, ca. 10-tägige Frist<br />

zur Zahlung anzusetzen, hernach eine „Mahnung“ zu schreiben <strong>und</strong> darauf hinzuweisen,<br />

dass Sie gemäss Art. 104 OR nach Ablauf <strong>der</strong> 10-tägigen Nachfrist 5 % Verzugszins verlangen,<br />

wenn bis dahin nicht bezahlt wird. Wird auch auf diese Mahnung hin nicht bezahlt, rate<br />

ich, eine „Letzte Mahnung mit Androhung <strong>der</strong> Betreibung“ zu schreiben.<br />

4


11. Wie formuliere ich ein Betreibungsbegehren<br />

Muster Betreibungsbegehren<br />

Absen<strong>der</strong>: XY<br />

St. Gallen, den<br />

An das Betreibungsamt<br />

<strong>der</strong> Stadt<br />

9000 St. Gallen<br />

Betreibungsbegehren<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Ich ersuche Sie um Erlass eines Zahlungsbefehls gemäss nachfolgenden Angaben:<br />

Gläubiger:<br />

Dr. Xaver Muster, Musterstrasse 12, 9000 St. Gallen<br />

Schuldner<br />

Hans Ohnegeld, Musterstrasse 10, 9000 St. Gallen<br />

For<strong>der</strong>ung: Fr. 599.95 nebst 5 % Zins ab 01.11.2008<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung: Rechnung Dr. Xaver Muster vom 01.08.2008 über Fr. 599.95<br />

Darf ich Sie bitten, die Kosten des Zahlungsbefehls nicht per Nachnahme zu erheben, son<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Kopie des Zahlungsbefehls einen Einzahlungsschein beizulegen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />

Dr. med. XY<br />

12. Besteht ein Risiko, beim <strong>Inkasso</strong> von Honorarfor<strong>der</strong>ungen das ärztliche Berufsgeheimnis<br />

zu verletzen<br />

Ja, dieses Risko besteht, wenn Sie als Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung mehr als das Datum <strong>und</strong> den<br />

Betrag <strong>der</strong> Rechnung erwähnen. Insbeson<strong>der</strong>e die Tatsache, dass <strong>der</strong> Patient bei Ihnen in<br />

Behandlung war, wann <strong>und</strong> weswegen er Sie konsultiert hat, dürfen Sie nicht erwähnen.<br />

Wenn <strong>der</strong> Arzt im <strong>Inkasso</strong>auftrag o<strong>der</strong> im Betreibungsbegehren ausschliesslich die Personalien<br />

des Patienten sowie als For<strong>der</strong>ungsgr<strong>und</strong> „Rechnung vom….“ sowie den ausstehenden<br />

Betrag angibt <strong>und</strong> jegliche, betreibungsrechtlich sowieso überflüssigen Hinweise auf ein Behandlungsverhältnis<br />

unterlässt (keine Angabe des Behandlungsdatums, keine Formulierung<br />

wie „Rechnung für Behandlung vom….“, ist nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichtes<br />

das Berufsgeheimnis nicht verletzt, denn Ärzte sind gelegentlich ja auch ausserhalb <strong>der</strong><br />

Sprechst<strong>und</strong>e tätig (Forschung, Referate, Fachartikel usw.).<br />

13. Was muss ich beachten, wenn ich das <strong>Inkasso</strong> einer <strong>Inkasso</strong>organisation weiter<br />

gebe<br />

Auch diesfalls sind Sie an das Berufsgeheimnis geb<strong>und</strong>en. Sofern Sie nicht vom Berufsgeheimnis<br />

entb<strong>und</strong>en sind (siehe <strong>Fragen</strong> 14), dürfen Sie <strong>der</strong> <strong>Inkasso</strong>organisation nur die in Ziff.<br />

12 erwähnten Angaben machen.<br />

5


14. Wie lasse ich mich von <strong>der</strong> ärztlichen Schweigepflicht entbinden<br />

Eine Entbindung ist nötig, wenn Sie <strong>der</strong> <strong>Inkasso</strong>organisation die ausstehenden Arztrechnungen<br />

vorlegen wollen (was erst für die Einleitung des Gerichtsverfahrens nötig ist) o<strong>der</strong> wenn<br />

Sie selbst einen allfälligen Rechtsvorschlag im Betreibungsverfahren durch die Beschreitung<br />

des Rechtsweges beseitigen wollen.<br />

Für die Entbindung von <strong>der</strong> beruflichen Schweigepflicht gibt es drei Varianten:<br />

a) Sie unterstellen, <strong>der</strong> Patient habe Sie stillschweigend bevollmächtigt, <strong>der</strong> <strong>Inkasso</strong>organisation<br />

bzw. dem Gericht die für das <strong>Inkasso</strong> relevanten Angaben zu machen. Robert<br />

Gmür vom Rechtsdienst <strong>der</strong> FMH schreibt dazu in <strong>der</strong> SAeZ, 2004 S. 1758: „Meines Erachtens<br />

willigt ein Patient, <strong>der</strong> auf die ausdrückliche Androhung <strong>der</strong> Uebergabe <strong>der</strong> Honorarfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>zum</strong> <strong>Inkasso</strong> <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> zur Betreibung nicht reagiert, stillschweigend darin<br />

ein, dass diese Stellen von <strong>der</strong> Tatsache des Arztbesuches <strong>und</strong> dem Honorarbetrag erfahren.<br />

Allerdings wird man nicht allzu leichtfertig von einer stillschweigenden Einwilligung<br />

ausgehen dürfen. Es empfiehlt sich deshalb, ein namentlich bezeichnetes <strong>Inkasso</strong>büro<br />

in <strong>der</strong> letzten Mahnung deutlich hervorzuheben.“ Diese Beurteilung ist aber nicht<br />

ohne Risiko. Das Bezirksgericht Zürich hat im Jahre 2003 einen Gynäkologen wegen<br />

Verletzung des Berufsgeheimnisses zu Fr. 700.00 Busse verurteilt. Der Arzt hatte eine<br />

Honorarfor<strong>der</strong>ung ohne Einwilligung des Patienten o<strong>der</strong> Entbindung durch die vorgesetzte<br />

Behörde <strong>zum</strong> <strong>Inkasso</strong> an ein spezialisiertes Unternehmen übergeben. Das <strong>Inkasso</strong>büro<br />

erfuhr in diesem Zusammenhang lediglich die Personalien <strong>der</strong> Patientin, das Behandlungsdatum<br />

sowie den Rechnungsbetrag. Das Urteil wurde aber durch keine höhere Instanz<br />

überprüft. Hätte <strong>der</strong> Arzt das Behandlungsdatum nicht angegeben, hätte er allenfalls<br />

einen Freispruch erwirken können, was sich auf die obgenannte Meinung von R.<br />

Gmür abstützen liesse. Immerhin: Ich rate, mit <strong>der</strong> Fiktion <strong>der</strong> stillschweigenden Entbindung<br />

vorsichtig umzugehen.<br />

b) Sie lassen den Patienten eine Formulareinwilligung unterschreiben. Diese kann beispielsweise<br />

auf <strong>der</strong> Rückseite des Personalienblattes bei <strong>der</strong> Anmeldung abgedruckt <strong>und</strong><br />

ausgefüllt werden. Wenn Sie es aber nicht routinemässig, son<strong>der</strong>n nur bei unbekannten<br />

Patienten, <strong>der</strong>en Zahlungsmoral nicht über alle Zweifel erhaben sind, unterschreiben lassen<br />

wollen, dann können Sie auch ein separates Formular verwenden. Das Muster kann<br />

(entsprechend dem Vorschlag von Robert Gmür im obgenannten SAeZ Artikel) wie folgt<br />

lauten:<br />

6


Muster: Entbindung von <strong>der</strong> ärztlichen Schweigepflicht für die Auslagerung <strong>der</strong> Rechnungsstellung,<br />

die Auslagerung des <strong>Inkasso</strong>s <strong>und</strong> die rechtliche Durchsetzung <strong>der</strong> Honorarfor<strong>der</strong>ung<br />

Briefpapier Dr. XY<br />

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient<br />

Damit ich mich auf meine medizinische Tätigkeit konzentrieren kann, ziehe ich für administrative<br />

Abläufe in meiner Praxis, insbeson<strong>der</strong>e für das Rechnungswesen (Fakturierung,<br />

Debitorenkontrolle, <strong>Inkasso</strong>, Buchhaltung usw.), spezialisierte Unternehmungen<br />

bei.<br />

Selbstverständlich erhalten diese Stellen nur diejenigen Informationen <strong>und</strong> Daten, die sie<br />

für ihre Aufgabe benötigen. Ich bitte Sie deshalb, mir mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen,<br />

dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind.<br />

- (Textvariante bei an Verrechnungsstelle (z.B. Ärztekasse, medipa) ausgelagerter<br />

Rechnungsstellung:)<br />

Ich bin damit einverstanden, dass Dr. med. XYZ die für die Rechnungsstellung <strong>und</strong><br />

das <strong>Inkasso</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Daten jeweils an die (Name/Adresse Verrechnungsstelle)<br />

bzw. an <strong>der</strong>en <strong>Inkasso</strong>stelle (Name/Adresse des <strong>Inkasso</strong>zusammenarbeitspartners<br />

<strong>der</strong> Verrechnungsstelle) weiterleitet.<br />

(Textvariante bei Rechnungsstellung, Mahnwesen durch Praxis/Übergabe von<br />

Säumnisfällen an <strong>Inkasso</strong>stelle:)<br />

Ich bin damit einverstanden, dass Dr. med. XYZ im Falle meines Zahlungsverzugs<br />

die für das <strong>Inkasso</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Angaben jeweils an die (Name/Adresse <strong>der</strong> <strong>Inkasso</strong>stelle)<br />

weiterleitet.<br />

- Ich bin ferner damit einverstanden, dass die obenerwähnte (Name/Adresse <strong>der</strong> <strong>Inkasso</strong>stelle)<br />

im Falle meines anhaltenden Zahlungsverzuges dem Betreibungsamt die<br />

für die Betreibung erfor<strong>der</strong>lichen Angaben machen kann.<br />

- Ich bin schliesslich damit einverstanden, dass mein Arzt dem zuständigen Gericht die<br />

notwendigen Angaben für die Durchsetzung seiner Honorarfor<strong>der</strong>ung machen kann.<br />

Ich bin mir bewusst, dass mein Arzt, sollte ich diese Einwilligung nicht geben, bei seiner<br />

vorgesetzten Behörde (kantonale Ges<strong>und</strong>heitsdirektion) eine Befreiung vom Berufsgeheimnis<br />

beantragen kann, um <strong>Inkasso</strong>, Schuldbetreibung <strong>und</strong> Gerichtsverfahren einzuleiten.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

c) Sie lassen sich vom Ges<strong>und</strong>heitsdepartement des Kantons St. Gallen für den <strong>Inkasso</strong>fall<br />

vom Berufsgeheimnis entbinden. Dies ist im Hinblick auf das Risiko des Vorwurfs <strong>der</strong><br />

Verletzung des Berufsgeheimnisses die sicherste Variante.<br />

7


15. Was geschieht nach <strong>der</strong> Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt<br />

Wenn <strong>der</strong> Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhebt, dann können Sie nach Ablauf von 20<br />

Tagen seit <strong>der</strong> Zustellung des Zahlungbefehls dem Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren<br />

stellen.<br />

Muster Fortsetzungsbegehren im Betreibungsverfahren<br />

Fortsetzungsbegehren<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Ich ersuche Sie um Erlass eines Fortsetzungsbegehrens gemäss nachfolgenden Angaben:<br />

Gläubiger:<br />

Dr. Xaver Muster, Musterstrasse 12, 9000 St. Gallen<br />

Schuldner<br />

Hans Ohnegeld, Musterstrasse 10, 9000 St. Gallen<br />

Zahlungsbefehl Nr. ………………<br />

For<strong>der</strong>ung: Fr. 599.95 nebst 5 % Zins ab 01.11.2008<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung: Rechnung Dr. Xaver Muster vom 01.08.2008 über Fr. 599.95<br />

16. Was geschieht nach <strong>der</strong> Stellung des Fortsetzungsbegehrens<br />

Wenn <strong>der</strong> Schuldner im Handelsregister eingetragen ist, dann erlässt das Betreibungsamt<br />

eine Konkursandrohung. Zahlt <strong>der</strong> Schuldner auch auf diese Androhung nicht, so kann nach<br />

Ablauf von 20 Tagen beim zuständigen Kreisgerichtspräsidenten das Begehren um Konkurseröffnung<br />

gestellt werden.<br />

Ist <strong>der</strong> Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen, erlässt das Betreibungsamt eine<br />

Pfändungsankündigung. Wenn <strong>der</strong> Schuldner ein Arbeitseinkommen hat, pfändet das Betreibungsamt<br />

den das Existenzminimum übersteigenden Lohn während <strong>der</strong> Dauer eines Jahres.<br />

Hat er kein Arbeitseinkommen, so werden an<strong>der</strong>e Gegenstände, die nicht <strong>zum</strong> notwendigsten<br />

Lebensbedarf zählen, gepfändet <strong>und</strong> hernach verwertet. Kann aus dem Erlös nicht<br />

die ganze For<strong>der</strong>ung abgedeckt werden, so erlässt das Betreibungsamt einen Verlustschein.<br />

Mit dem Verlustschein kann das Vermögen des Schuldners 20 Jahre lang weiterhin gepfändet<br />

werden.<br />

17. Wie gehe ich vor, wenn <strong>der</strong> Schuldner Rechtsvorschlag erhebt<br />

Wenn <strong>der</strong> Schuldner die Schuld nicht unterschriftlich anerkannt hat, dann können Sie beim<br />

Vermittleramt am Wohnsitz des Schuldners das Vermittlungsbegehren stellen. Das Vermittleramt<br />

führt alsdann in formloser Art eine Verhandlung durch. Wenn es dort zu keiner Einigung,<br />

bzw. nicht <strong>zum</strong> Rückzug des Rechtsvorschlages kommt, dann kann hernach dem Präsidenten<br />

des Kreisgerichtes im Gerichtskreis, in dem <strong>der</strong> Schuldner wohnt, das Begehren um<br />

Beseitigung des Rechtsvorschlages gestellt werden.<br />

Wenn <strong>der</strong> Schuldner die Schuld unterschriftlich anerkannt hat (ein Begehren um Abzahlung<br />

in Raten, auf welchem die Schuld <strong>der</strong> Höhe nach fixiert ist, hat die Wirkung einer Schuldan-<br />

8


erkennung), dann können Sie sich das Vermittlungsverfahren ersparen <strong>und</strong> beim Präsidenten<br />

des Kreisgerichtes das Begehren um Erteilung <strong>der</strong> provisorischen Rechtsöffnung stellen.<br />

18. Wie gehen Sie vor, wenn Sie bei irgend einer <strong>Inkasso</strong>frage „anstehen“ <strong>und</strong> Auskunft<br />

über das weitere Vorgehen haben möchten<br />

Sie erhalten als Mitglied <strong>der</strong> Kantonalen Ärztegesellschaft diese Auskunft vom Rechtskonsulenten<br />

<strong>der</strong> Kantonalen Ärztegesellschaft gratis per Mail peter.buerki@buerki-ra.ch o<strong>der</strong> per<br />

Telefon unter <strong>der</strong> Nr. 071 727 97 87.<br />

Schliesslich weise ich darauf hin, dass Sie die obgenannten Muster, nämlich<br />

• Muster zur Anfrage an eine Krankenkasse zur Abklärung eines Leistungsaufschubes<br />

• Muster zur Anfrage beim Betreibungsamt zur Einholung eines Betreibungsauszuges<br />

• Muster Betreibungsbegehren<br />

• Muster: Entbindung von <strong>der</strong> ärztlichen Schweigepflicht für die Auslagerung <strong>der</strong> Rechnungsstellung,<br />

die Auslagerung des <strong>Inkasso</strong>s <strong>und</strong> die rechtliche Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Honorarfor<strong>der</strong>ung<br />

• Muster Fortsetzungsbegehren im Betreibungsverfahren<br />

ab unserer Homepage, (ärztlicher Teil, Rechtliches/Rechtsfragen) herunterladen können. Sie<br />

finden unter <strong>der</strong> gleichen Rubrik auch diese Zusammenfassung: <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Inkasso</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Honorarfor<strong>der</strong>ungen / Anleitung.<br />

Gerne hoffe ich, Ihnen, bzw. Ihrer inkassobeauftragten MPA mit dieser Anleitung gedient zu<br />

haben.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />

lic.iur. P. Bürki<br />

Rechtskonsulent <strong>der</strong> Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen<br />

Auerstrasse 2<br />

9435 Heerbrugg<br />

Tel. 071 727 97 87<br />

Fax 071 727 97 88<br />

Mail peter.buerki@buerki-ra.ch<br />

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