Satzung des GVV - SPÃ Gemeindevertreterverband NÃ
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digen Kenntnisse. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient die Kommunalpolitische<br />
Schule <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong>.<br />
2. Die Wahrung der Interessen der Gemeinden bei der Erlassung von<br />
Gesetzen und Verordnungen.<br />
3. Die Einbringung von Vorschlägen und die Überreichung von Resolutionen<br />
an die Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>regierung, bzw. an die sachlich zuständigen<br />
sozialdemokratischen Klubs.<br />
4. Die Mitwirkung am innerparteilichen Meinungsbildungsprozess, soweit<br />
Interessen von Gemeinden betroffen sind.<br />
5. Die Sammlung, Verarbeitung und Auswertung fachspezifischen Materials<br />
und die Erstellung von Richtlinien für bestimmte Bereiche der<br />
Gemeinden.<br />
6. Die Abhaltung von Tagungen und Veranstaltungen, wie Bürgermeister-<br />
und Funktionärskonferenzen oder Fachveranstaltungen, die<br />
nicht regional beschränkt sein müssen.<br />
7. Die Durchführung von Exkursionen zu Lehr- und Mustereinrichtungen.<br />
8. Die Aufnahme und Pflege von Kontakten zu den Gemeindevertreterverbänden<br />
der anderen Bun<strong>des</strong>länder und kommunaler Institutionen<br />
im Ausland.<br />
(1) Die Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sind:<br />
§ 7<br />
Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />
1. Für den Bereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>:<br />
a) die Verbandsversammlung (§ 8)<br />
b) der Lan<strong>des</strong>vorstand (§ 13)<br />
c) das Präsidium (§ 14)<br />
d) der Präsident <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> (§ 15)<br />
e) die Kontrolle (§ 16)<br />
f) das Schiedsgericht (§ 18)