Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Ring-Schutz-Tarife<br />
Krankenhaustagegeldversicherung Tarif H<br />
(Stand 1.1.2002)<br />
Leistungen des Deutschen Ringes<br />
Anspruch auf das versicherte Krankenhaustagegeld besteht<br />
ohne zeitliche Begrenzung <strong>und</strong> ohne Kostennachweis bei<br />
medizinisch notwendiger stationärer<br />
a) Krankenhausbehandlung wegen Krankheit, Unfall,<br />
Entbindung <strong>und</strong> Fehlgeburt,<br />
b) Tbc-Behandlung in Tbc-Heilstätten <strong>und</strong> -Sanatorien.<br />
Bei teilstationärer sowie vor- <strong>und</strong> nachstationärer Heilbehandlung<br />
wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />
O1KV611 / K1774 1.2002 Seite 1 von 1<br />
O1KV611 / K1774 1.2002<br />
29<br />
Bei einem Kuraufenthalt im Anschluß an eine Krankenhausbehandlung<br />
besteht Anspruch auf <strong>die</strong> Hälfte des versicherten<br />
Krankenhaustagegeldes bis zu einer Dauer von 28 Tagen.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung ist, daß eine Kurbehandlung<br />
nach Beendigung eines mindestens 10 Tage dauernden Krankenhausaufenthaltes<br />
innerhalb von 2 Monaten begonnen<br />
wird, von dem behandelnden Arzt des Krankenhauses aus<br />
medizinischen Gründen verordnet worden ist <strong>und</strong> nachweislich<br />
unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird.<br />
Berufsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten sind mitversichert.<br />
Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung<br />
der Ring-Schutz-Tarife.