Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung Ergänzungstarif BE +<br />
(Stand 1.5.2004)<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, wenn <strong>und</strong> solange sie beim<br />
Deutschen Ring nach einem der Ergänzungstarife BE, BEW oder BKE versichert sind. Bei Fortfall <strong>die</strong>ser Voraussetzung endet<br />
das Versicherungsverhältnis nach Tarif BE +.<br />
Leistungen des Deutschen Ringes<br />
Tarif Kostenersatz<br />
BE + 100 % der erstattungsfähigen Kosten<br />
Erstattungsfähige Kosten<br />
Erstattungsfähig sind nach Vorlage des entsprechenden vollständigen Beihilfebescheides <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />
a) <strong>die</strong> in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen<br />
<strong>und</strong> Abzugsbeträge 1 , z. B. bei Arznei- <strong>und</strong> Verbandmittel,<br />
Hilfsmittel, ambulante häusliche Krankenpflege,<br />
Fahrtkosten sowie Krankenhausbehandlungen.<br />
DRK 1976 O1KV935 05.04<br />
DRK 1976 O1KV935 05.04<br />
26<br />
b) von Ärzten, Zahnärzten <strong>und</strong> Heilpraktikern verordnete,<br />
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. 2<br />
1 Kostendämpfungspauschalen sowie Selbstbeteiligungen <strong>und</strong> Abzugsbeträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Rahmen einer stationären<br />
Krankenhausbehandlung <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung<br />
teilnehmenden Leistungserbringers (Praxisgebühren) sind nicht mitversichert.<br />
2 Hygienisch kosmetische Präparate, Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-, Antikonzeptionsmittel, Vitamin- <strong>und</strong> Nahrungsergänzungspräparate<br />
sowie Medikamente zur Gewichtsreduzierung <strong>und</strong> zur Reiseprophylaxe sind nicht erstattungsfähig.<br />
Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung<br />
der Ring-Schutz-Tarife.<br />
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