Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Leistungen des Deutschen Rings<br />
Tarifstufe Kostenersatz<br />
BS 100 100 % der erstattungsfähigen Kosten<br />
DRK 1760 O1JV718 07.11<br />
19<br />
Krankenversicherungsverein a.G.<br />
Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung (Wahlleistungen) Tarifstufe BS 100<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengeb<strong>und</strong>enem Beihilfebemessungssatz - ohne Anspruch auf stationäre<br />
Wahlleistungen - besteht.<br />
1 Erstattungsfähige Kosten<br />
Erstattungsfähig sind bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />
<strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />
a) den gesondert berechenbaren Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft<br />
im Zweibettzimmer<br />
b) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren Leistungen des Wahloder<br />
Belegarztes sowie Geburtshilfe, soweit <strong>die</strong> Gebühren im<br />
Rahmen der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung <strong>für</strong><br />
Ärzte liegen <strong>und</strong> nach deren Gr<strong>und</strong>sätzen bemessen sind<br />
c) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren Leistungen des Wahloder<br />
Belegarztes sowie Geburtshilfe während der Zeit der vor<strong>und</strong><br />
nachstationären Behandlung, soweit <strong>die</strong> Gebühren im Rahmen<br />
der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung <strong>für</strong> Ärzte<br />
liegen <strong>und</strong> nach deren Gr<strong>und</strong>sätzen bemessen sind. Die vorstationäre<br />
Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage<br />
innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung,<br />
<strong>die</strong> nachstationäre Behandlung auf längstens<br />
sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung<br />
der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt.<br />
2 Regelungen <strong>für</strong> Sonderfälle<br />
Berechnung einer anderen Unterkunft<br />
a) Wurde der Zuschlag <strong>für</strong> ein Einbettzimmer berechnet,<br />
so wird der Erstattung des Deutschen Rings der Zuschlag <strong>für</strong><br />
ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt.<br />
b) Wurde kein Zuschlag berechnet, zahlt der Deutsche<br />
Ring je Tag des Krankenhausaufenthaltes 21,– EUR.<br />
DRK 1760 O1JV718 07.11<br />
Keine wahlärztliche Behandlung gemäß Ziffer 1b)<br />
c) Wurden keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />
des Wahlarztes in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche<br />
Ring je Tag des Krankenhausaufenthaltes 30,– EUR.<br />
Vor- <strong>und</strong> nachstationäre Behandlung gemäß Ziffer 1c)<br />
d) Wurde eine vor- <strong>und</strong>/oder nachstationäre Behandlung<br />
durchgeführt, jedoch keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />
des Wahlarztes in Anspruch genommen, so werden stattdessen<br />
folgende Pauschalabgeltungen gezahlt:<br />
– Vorstationäre Behandlung 60,– EUR<br />
– Nachstationäre Behandlung 60,– EUR<br />
Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />
gezahlt.<br />
Wird der Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft nicht getrennt von den allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen berechnet, so gilt als Zuschlag<br />
<strong>die</strong> Differenz zwischen dem Pflegesatz <strong>für</strong> ein Einbettzimmer<br />
(1. Pflegeklasse) bzw. Zweibettzimmer (2. Pflegeklasse) <strong>und</strong> dem<br />
Pflegesatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> kostengünstigste Pflegeklasse (in der Regel<br />
ein Drei- oder Mehrbettzimmer) des aufgesuchten Krankenhauses.<br />
3 Sonstige erstattungsfähige Kosten<br />
Bei Krankenhausaufenthalt eines nach einer der Tarifstufen BS<br />
versicherten Kindes sind auch <strong>die</strong> gesondert berechenbaren<br />
Kosten <strong>für</strong> Unterbringung <strong>und</strong> Verpflegung eines Elternteils als<br />
Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen<br />
erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Voraussetzung<br />
ist, dass das Kind noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet<br />
hat.<br />
Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung der<br />
Ring-Schutz-Tarife.<br />
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