Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung (Wahlleistungen) Tarif BS<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
I. Leistungen des Deutschen Rings<br />
Tarifstufe Kostenersatz<br />
BS 70 70 %<br />
BS 50 50 %<br />
BS 30 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />
BS 20 20 %<br />
BS 20X 20 %<br />
1 Erstattungsfähige Kosten<br />
Erstattungsfähig sind bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />
<strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />
a) den gesondert berechenbaren Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft<br />
im Zweibettzimmer<br />
b) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen<br />
des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe<br />
c) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen<br />
des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe während<br />
der Zeit der vor- <strong>und</strong> nachstationären Behandlung. Die vorstationäre<br />
Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage<br />
innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung,<br />
<strong>die</strong> nachstationäre Behandlung auf längstens<br />
sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung<br />
der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt.<br />
2 Regelungen <strong>für</strong> Sonderfälle<br />
Berechnung einer anderen Unterkunft<br />
a) Wurde der Zuschlag <strong>für</strong> ein Einbettzimmer berechnet,<br />
so wird der Erstattung des Deutschen Rings der Zuschlag <strong>für</strong><br />
ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt.<br />
b) Wurde kein Zuschlag berechnet, zahlt der Deutsche<br />
Ring Krankenhaustagegeld:<br />
Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />
BS 70 14,70 EUR<br />
BS 50 10,50 EUR<br />
BS 30 6,30 EUR<br />
BS 20 4,20 EUR<br />
BS 20X 4,20 EUR<br />
DRK 1759 O1JT7171 07.11<br />
17<br />
Krankenversicherungsverein a.G.<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengeb<strong>und</strong>enem Beihilfebemessungssatz besteht. Der Erstattungsprozentsatz<br />
darf zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />
Die Versicherung nach Tarifstufe BS 20X endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />
endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />
BS 20X wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s schriftlich erklärt.<br />
DRK 1759 O1JT7171 07.11<br />
Keine wahlärztliche Behandlung gemäß Ziffer 1b)<br />
c) Wurden keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />
des Wahlarztes in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche<br />
Ring Krankenhaustagegeld:<br />
Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />
BS 70 21,00 EUR<br />
BS 50 15,00 EUR<br />
BS 30 9,00 EUR<br />
BS 20 6,00 EUR<br />
BS 20X 6,00 EUR<br />
Vor- <strong>und</strong> nachstationäre Behandlung gemäß Ziffer 1c)<br />
d) Wurde eine vor- <strong>und</strong>/oder nachstationäre Behandlung<br />
durchgeführt, jedoch keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />
des Wahlarztes in Anspruch genommen, so werden stattdessen<br />
folgende Pauschalabgeltungen gezahlt:<br />
– Vorstationäre Behandlung<br />
Tarifstufe<br />
BS 70 42,00 EUR<br />
BS 50 30,00 EUR<br />
BS 30 18,00 EUR<br />
BS 20 12,00 EUR<br />
BS 20X 12,00 EUR<br />
– Nachstationäre Behandlung<br />
Tarifstufe<br />
BS 70 42,00 EUR<br />
BS 50 30,00 EUR<br />
BS 30 18,00 EUR<br />
BS 20 12,00 EUR<br />
BS 20X 12,00 EUR<br />
Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />
gezahlt.<br />
Wird der Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft nicht getrennt von den allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen berechnet, so gilt als Zuschlag<br />
<strong>die</strong> Differenz zwischen dem Pflegesatz <strong>für</strong> ein Einbettzimmer<br />
(1. Pflegeklasse) bzw. Zweibettzimmer (2. Pflegeklasse) <strong>und</strong> dem<br />
Pflegesatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> kostengünstigste Pflegeklasse (in der Regel<br />
ein Drei- oder Mehrbettzimmer) des aufgesuchten Krankenhauses.<br />
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