Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />
(ohne Wahlleistungen)<br />
a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils<br />
gültigen Fassung der B<strong>und</strong>espflegesatzverordnung (BPflV) bzw.<br />
des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />
Unterliegt das Krankenhaus nicht der B<strong>und</strong>espflegesatzverordnung<br />
oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />
Krankenhausleistungen <strong>die</strong> Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />
Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />
(ohne wahlärztliche Leistungen) <strong>und</strong> medizinisch notwendiger<br />
Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />
b) Belegarzt<br />
gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Drei<strong>und</strong><br />
Mehrbettzimmer<br />
c) Krankentransport<br />
medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />
Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />
II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />
1 Erhöht sich der Beihilfebemessungssatz, so hat der<br />
Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s dem Deutschen Ring innerhalb von<br />
6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />
Monats, in dem <strong>die</strong> Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes<br />
eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />
Erlangt der Deutsche Ring von einer Erhöhung später als nach<br />
6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />
nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />
Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />
DRK 1758 O1JT7162 07.11<br />
16<br />
Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />
Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen<br />
in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld:<br />
Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />
BK 70 W 54,60 EUR<br />
BK 50 W 39,00 EUR<br />
BK 30 W 23,40 EUR<br />
BK 20 W 15,60 EUR<br />
BK 20X W 15,60 EUR<br />
Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />
gezahlt.<br />
2 Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz oder<br />
entfällt er, so erhöht der Deutsche Ring den Versicherungsschutz<br />
entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />
Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />
oder Wegfall des Beihilfebemessungssatzes beantragt.<br />
Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />
auch <strong>für</strong> laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />
in dem der Antrag beim Deutschen Ring eingegangen ist. Diese<br />
Erhöhung erfolgt ohne erneute Ges<strong>und</strong>heitsprüfung <strong>und</strong> Wartezeiten,<br />
soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verminderung oder den Wegfall des Beihilfebemessungssatzes<br />
sind anzugeben <strong>und</strong> auf Verlangen des<br />
Deutschen Rings nachzuweisen.<br />
Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung der<br />
Ring-Schutz-Tarife.<br />
DRK 1758 O1JT7162 07.11<br />
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