Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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08.11.2012 Aufrufe

3 Stationäre Krankenhausbehandlung (ohne Wahlleistungen) a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen (ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger Nebenkosten sowie Heilmittel. b) Belegarzt gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund Mehrbettzimmer c) Krankentransport medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen Fahrten in Privatfahrzeugen) II. Anpassung des Versicherungsschutzes 1 Erhöht sich der Beihilfebemessungssatz, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Deutschen Ring innerhalb von 6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des Monats, in dem die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend. Erlangt der Deutsche Ring von einer Erhöhung später als nach 6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis. DRK 1757 O1JT7152 07.11 14 Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld: Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts BK 70 54,60 EUR BK 50 39,00 EUR BK 30 23,40 EUR BK 20 15,60 EUR BK 20X 15,60 EUR Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt. 2 Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz oder entfällt er, so erhöht der Deutsche Ring den Versicherungsschutz entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung oder Wegfall des Beihilfebemessungssatzes beantragt. Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht, in dem der Antrag beim Deutschen Ring eingegangen ist. Diese Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz besteht. Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des Beihilfebemessungssatzes sind anzugeben und auf Verlangen des Deutschen Rings nachzuweisen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Ring-Schutz-Tarife. DRK 1757 O1JT7152 07.11 Seite 2 von 2

Ring-Schutz-Tarife für Beihilfeberechtigte Krankheitskostenversicherung Tarif BK (Baden-Württemberg) (Stand 1.7.2011) I. Leistungen des Deutschen Rings Tarifstufe Kostenersatz BK 70 W 70 % BK 50 W 50 % BK 30 W 30 % der erstattungsfähigen Kosten BK 20 W 20 % BK 20X W 20 % 1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009 i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung und Fehlgeburt a) durch Ärzte und Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen c) Arzneien und Verbandmittel (Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate, Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-, Antikonzeptionsmittel, Vitamin- und Nahrungsergänzungspräparate sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.) d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel), die durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich geprüfte Angehörige von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden: Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie. Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen. e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen): Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläser aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen, Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien, Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenhund (Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe, Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich Wartung und Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen). Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen) sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens 2 Jahre vergangen sind oder sich die Gläserstärke um mindestens 0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat. DRK 1758 O1JT7161 07.11 15 Krankenversicherungsverein a.G. Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe des Bundeslandes Baden-Württemberg besteht. Der Erstattungsprozentsatz darf zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen. Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X W endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe BK 20X W wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich erklärt. Erstattungsfähige Kosten Erstattungsfähig sind die für die versicherte Person beihilfefähigen Kosten für DRK 1758 O1JT7161 07.11 f) Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß a), c) und d) g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen sowie die Sachkosten für Heimdialyse. 2 Zahnärztliche Behandlung a) Zahnbehandlung, z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen, Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen, Kontrolluntersuchungen der Zähne b) Zahnersatz, z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen und Reparaturen von Zahnersatz. Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten auch funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen. Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7 und 8) sind nicht mitversichert. c) Kieferorthopädie d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen Ring vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der Deutsche Ring verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und den Versicherungsnehmer über die Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden die über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsschutzes. Seite 1 von 2

Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung Tarif BK (Baden-Württemberg)<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

I. Leistungen des Deutschen Rings<br />

Tarifstufe Kostenersatz<br />

BK 70 W 70 %<br />

BK 50 W 50 %<br />

BK 30 W 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />

BK 20 W 20 %<br />

BK 20X W 20 %<br />

1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />

gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />

i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung <strong>und</strong><br />

Fehlgeburt<br />

a) durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />

psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />

b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />

15 Jahren <strong>und</strong> allgemeine Schutzimpfungen<br />

c) Arzneien <strong>und</strong> Verbandmittel<br />

(Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate,<br />

Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-,<br />

Antikonzeptionsmittel, Vitamin- <strong>und</strong> Nahrungsergänzungspräparate<br />

sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.)<br />

d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />

<strong>die</strong> durch Ärzte, Heilpraktiker <strong>und</strong> staatlich geprüfte Angehörige<br />

von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />

Inhalationen, Krankengymnastik <strong>und</strong> Übungsbehandlungen,<br />

Massagen, Hydrotherapie <strong>und</strong> Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektro- <strong>und</strong> Lichttherapie, Logopä<strong>die</strong>, Ergotherapie.<br />

Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />

e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />

Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- <strong>und</strong> Gleitsichtgläser<br />

aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen,<br />

Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />

Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenh<strong>und</strong><br />

(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />

Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- <strong>und</strong> Stützapparate,<br />

Gipsschalen, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B.<br />

künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />

Hör- <strong>und</strong> Sprechgeräte (Batterien <strong>für</strong> Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />

Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />

Wartung <strong>und</strong> Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />

Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />

Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen)<br />

sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />

2 Jahre vergangen sind oder sich <strong>die</strong> Gläserstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />

DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />

15<br />

Krankenversicherungsverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe des B<strong>und</strong>eslandes Baden-Württemberg besteht. Der Erstattungsprozentsatz darf<br />

zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />

Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X W endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />

endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />

BK 20X W wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s schriftlich erklärt.<br />

Erstattungsfähige Kosten<br />

Erstattungsfähig sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person beihilfefähigen Kosten <strong>für</strong><br />

DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />

f) Kur- <strong>und</strong> Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />

a), c) <strong>und</strong> d)<br />

g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum <strong>und</strong><br />

vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />

Erstattungsfähig sind auch <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> teilstationäre Dialysebehandlungen<br />

sowie <strong>die</strong> Sachkosten <strong>für</strong> Heimdialyse.<br />

2 Zahnärztliche Behandlung<br />

a) Zahnbehandlung,<br />

z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen,<br />

Kontrolluntersuchungen der Zähne<br />

b) Zahnersatz,<br />

z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen <strong>und</strong> Reparaturen<br />

von Zahnersatz.<br />

Als Zahnersatz im Sinne <strong>die</strong>ses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />

funktionstherapeutische <strong>und</strong> implantologische Leistungen.<br />

Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />

<strong>und</strong> 8) sind nicht mitversichert.<br />

c) Kieferorthopä<strong>die</strong><br />

d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen<br />

Bei Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopä<strong>die</strong> mit einem voraussichtlichen<br />

Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen<br />

Ring vor Behandlungsbeginn ein Heil- <strong>und</strong> Kostenplan des behandelnden<br />

Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der<br />

medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der<br />

Deutsche Ring verpflichtet sich, <strong>die</strong>sen Heil- <strong>und</strong> Kostenplan<br />

unverzüglich zu prüfen <strong>und</strong> den Versicherungsnehmer über <strong>die</strong><br />

Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage<br />

des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden <strong>die</strong><br />

über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte<br />

der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung<br />

des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des<br />

abgeschlossenen Versicherungsschutzes.<br />

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