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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

(ohne Wahlleistungen)<br />

a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils<br />

gültigen Fassung der B<strong>und</strong>espflegesatzverordnung (BPflV) bzw.<br />

des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />

Unterliegt das Krankenhaus nicht der B<strong>und</strong>espflegesatzverordnung<br />

oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />

Krankenhausleistungen <strong>die</strong> Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />

Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />

(ohne wahlärztliche Leistungen) <strong>und</strong> medizinisch notwendiger<br />

Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />

b) Belegarzt<br />

gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Drei<strong>und</strong><br />

Mehrbettzimmer<br />

c) Krankentransport<br />

medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />

Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />

II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

1 Erhöht sich der Beihilfebemessungssatz, so hat der<br />

Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s dem Deutschen Ring innerhalb von<br />

6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />

Monats, in dem <strong>die</strong> Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes<br />

eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />

Erlangt der Deutsche Ring von einer Erhöhung später als nach<br />

6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />

nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />

Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />

DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />

14<br />

Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />

Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen<br />

in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld:<br />

Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />

BK 70 54,60 EUR<br />

BK 50 39,00 EUR<br />

BK 30 23,40 EUR<br />

BK 20 15,60 EUR<br />

BK 20X 15,60 EUR<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

2 Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz oder<br />

entfällt er, so erhöht der Deutsche Ring den Versicherungsschutz<br />

entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />

Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />

oder Wegfall des Beihilfebemessungssatzes beantragt.<br />

Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />

in dem der Antrag beim Deutschen Ring eingegangen ist. Diese<br />

Erhöhung erfolgt ohne erneute Ges<strong>und</strong>heitsprüfung <strong>und</strong> Wartezeiten,<br />

soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verminderung oder den Wegfall des Beihilfebemessungssatzes<br />

sind anzugeben <strong>und</strong> auf Verlangen des<br />

Deutschen Rings nachzuweisen.<br />

Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

Ring-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />

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