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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung Tarif BK<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

I. Leistungen des Deutschen Rings<br />

Tarifstufe Kostenersatz<br />

BK 70 70 %<br />

BK 50 50 %<br />

BK 30 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />

BK 20 20 %<br />

BK 20X 20 %<br />

1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />

gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />

i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung <strong>und</strong><br />

Fehlgeburt<br />

a) durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />

psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />

b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />

15 Jahren <strong>und</strong> allgemeine Schutzimpfungen<br />

c) Arzneien <strong>und</strong> Verbandmittel<br />

(Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate,<br />

Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-,<br />

Antikonzeptionsmittel, Vitamin- <strong>und</strong> Nahrungsergänzungspräparate<br />

sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.)<br />

d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />

<strong>die</strong> durch Ärzte, Heilpraktiker <strong>und</strong> staatlich geprüfte Angehörige<br />

von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />

Inhalationen, Krankengymnastik <strong>und</strong> Übungsbehandlungen,<br />

Massagen, Hydrotherapie <strong>und</strong> Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektro- <strong>und</strong> Lichttherapie, Logopä<strong>die</strong>, Ergotherapie.<br />

Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />

e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />

Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- <strong>und</strong> Gleitsichtgläser<br />

aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen,<br />

Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />

Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenh<strong>und</strong><br />

(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />

Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- <strong>und</strong> Stützapparate,<br />

Gipsschalen, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B.<br />

künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />

Hör- <strong>und</strong> Sprechgeräte (Batterien <strong>für</strong> Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />

Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />

Wartung <strong>und</strong> Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />

Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />

Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen)<br />

sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />

2 Jahre vergangen sind oder sich <strong>die</strong> Gläserstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />

DRK 1757 O1JT7151 07.11<br />

13<br />

Krankenversicherungsverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengeb<strong>und</strong>enem Beihilfebemessungssatz besteht. Der Erstattungsprozentsatz<br />

darf zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />

Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />

endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />

BK 20X wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s schriftlich erklärt.<br />

Erstattungsfähige Kosten<br />

Erstattungsfähig sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person beihilfefähigen Kosten <strong>für</strong><br />

DRK 1757 O1JT7151 07.11<br />

f) Kur- <strong>und</strong> Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />

a), c) <strong>und</strong> d)<br />

g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum <strong>und</strong><br />

vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />

Erstattungsfähig sind auch <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> teilstationäre Dialysebehandlungen<br />

sowie <strong>die</strong> Sachkosten <strong>für</strong> Heimdialyse.<br />

2 Zahnärztliche Behandlung<br />

a) Zahnbehandlung,<br />

z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen,<br />

Kontrolluntersuchungen der Zähne<br />

b) Zahnersatz,<br />

z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen <strong>und</strong> Reparaturen<br />

von Zahnersatz.<br />

Als Zahnersatz im Sinne <strong>die</strong>ses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />

funktionstherapeutische <strong>und</strong> implantologische Leistungen.<br />

Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />

<strong>und</strong> 8) sind nicht mitversichert.<br />

c) Kieferorthopä<strong>die</strong><br />

d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen<br />

Bei Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopä<strong>die</strong> mit einem voraussichtlichen<br />

Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen<br />

Ring vor Behandlungsbeginn ein Heil- <strong>und</strong> Kostenplan des behandelnden<br />

Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der<br />

medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der<br />

Deutsche Ring verpflichtet sich, <strong>die</strong>sen Heil- <strong>und</strong> Kostenplan<br />

unverzüglich zu prüfen <strong>und</strong> den Versicherungsnehmer über <strong>die</strong><br />

Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage<br />

des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden <strong>die</strong><br />

über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte<br />

der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung<br />

des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des<br />

abgeschlossenen Versicherungsschutzes.<br />

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