Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung Tarif BK<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
I. Leistungen des Deutschen Rings<br />
Tarifstufe Kostenersatz<br />
BK 70 70 %<br />
BK 50 50 %<br />
BK 30 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />
BK 20 20 %<br />
BK 20X 20 %<br />
1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />
gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />
i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung <strong>und</strong><br />
Fehlgeburt<br />
a) durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />
psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />
b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />
15 Jahren <strong>und</strong> allgemeine Schutzimpfungen<br />
c) Arzneien <strong>und</strong> Verbandmittel<br />
(Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate,<br />
Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-,<br />
Antikonzeptionsmittel, Vitamin- <strong>und</strong> Nahrungsergänzungspräparate<br />
sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.)<br />
d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />
<strong>die</strong> durch Ärzte, Heilpraktiker <strong>und</strong> staatlich geprüfte Angehörige<br />
von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />
Inhalationen, Krankengymnastik <strong>und</strong> Übungsbehandlungen,<br />
Massagen, Hydrotherapie <strong>und</strong> Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektro- <strong>und</strong> Lichttherapie, Logopä<strong>die</strong>, Ergotherapie.<br />
Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />
e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />
Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- <strong>und</strong> Gleitsichtgläser<br />
aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen,<br />
Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />
Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenh<strong>und</strong><br />
(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />
Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- <strong>und</strong> Stützapparate,<br />
Gipsschalen, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B.<br />
künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />
Hör- <strong>und</strong> Sprechgeräte (Batterien <strong>für</strong> Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />
Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />
Wartung <strong>und</strong> Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />
Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />
Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen)<br />
sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />
2 Jahre vergangen sind oder sich <strong>die</strong> Gläserstärke um mindestens<br />
0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />
DRK 1757 O1JT7151 07.11<br />
13<br />
Krankenversicherungsverein a.G.<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengeb<strong>und</strong>enem Beihilfebemessungssatz besteht. Der Erstattungsprozentsatz<br />
darf zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />
Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />
endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />
BK 20X wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s schriftlich erklärt.<br />
Erstattungsfähige Kosten<br />
Erstattungsfähig sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person beihilfefähigen Kosten <strong>für</strong><br />
DRK 1757 O1JT7151 07.11<br />
f) Kur- <strong>und</strong> Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />
a), c) <strong>und</strong> d)<br />
g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum <strong>und</strong><br />
vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />
Erstattungsfähig sind auch <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> teilstationäre Dialysebehandlungen<br />
sowie <strong>die</strong> Sachkosten <strong>für</strong> Heimdialyse.<br />
2 Zahnärztliche Behandlung<br />
a) Zahnbehandlung,<br />
z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />
Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen,<br />
Kontrolluntersuchungen der Zähne<br />
b) Zahnersatz,<br />
z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen <strong>und</strong> Reparaturen<br />
von Zahnersatz.<br />
Als Zahnersatz im Sinne <strong>die</strong>ses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />
funktionstherapeutische <strong>und</strong> implantologische Leistungen.<br />
Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />
<strong>und</strong> 8) sind nicht mitversichert.<br />
c) Kieferorthopä<strong>die</strong><br />
d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen<br />
Bei Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopä<strong>die</strong> mit einem voraussichtlichen<br />
Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen<br />
Ring vor Behandlungsbeginn ein Heil- <strong>und</strong> Kostenplan des behandelnden<br />
Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der<br />
medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der<br />
Deutsche Ring verpflichtet sich, <strong>die</strong>sen Heil- <strong>und</strong> Kostenplan<br />
unverzüglich zu prüfen <strong>und</strong> den Versicherungsnehmer über <strong>die</strong><br />
Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage<br />
des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden <strong>die</strong><br />
über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte<br />
der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung<br />
des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des<br />
abgeschlossenen Versicherungsschutzes.<br />
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