dithmarscher - Bauernverband Schleswig-Holstein eV
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auernbrief<br />
<strong>dithmarscher</strong><br />
Mitteilungsblatt<br />
des Kreisbauernverbandes<br />
Dithmarschen<br />
45. Jahrgang, Heft 6 C 3102<br />
Oktober 2013<br />
Tag des Offenen Hofes am 15. Juni 2014<br />
Das Präsidium des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es hat beschlossen,<br />
den Tag des Offenen Hofes am 15. Juni 2014<br />
durchzuführen. Mit dieser Bündelung bundesweit soll<br />
die öffentliche Wahrnehmung dieser Großveranstaltung<br />
verbessert werden. Der Tag des Offenen Hofes ist ein<br />
Gemeinschaftsprojekt des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es,<br />
des Landfrauenverbandes und des Bundes der Deutschen<br />
Landjugend. In der Vergangenheit haben in der Regel Direktvermarkter<br />
teilgenommen, und wir würden es vom<br />
Berufsstand sehr begrüßen, wenn im kommenden Jahr<br />
zwei bis drei landwirtschaftliche Betriebe aus Dithmarschen<br />
sich an der Gemeinschaftsaktion beteiligen würden.<br />
Sollten Sie Interesse haben, wobei Sie von der Geschäftsstelle<br />
unterstützt würden, bitten wir um<br />
Rückmeldung.<br />
„Ich verlasse den Deutschen<br />
<strong>Bauernverband</strong> in Dankbarkeit“<br />
Dr. Born im Gespräch mit Agrar Europe<br />
(DBV) „Ich verlasse den Deutschen <strong>Bauernverband</strong> nach<br />
mehr als 35 Jahren in Dankbarkeit für die Chance, in der<br />
großen Gemeinschaft der Bauernfamilien in Deutschland<br />
mitwirken und auch ein wenig mitgestalten zu können.“<br />
Diese Aussage traf Dr. Helmut Born, der die Position des<br />
Generalsekretärs des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es (DBV)<br />
an Bernhard Krüsken, bisheriger Sprecher der Geschäftsführung<br />
des Deutschen Verbandes Tiernahrung, abgeben<br />
wird. „In meiner Zeit beim DBV“, so Born in einem Gespräch<br />
mit dem Presse- und Informationsdienst Agra Europe,<br />
„habe ich drei große Präsidentenpersönlichkeiten<br />
begleiten dürfen, Baron Heeremann, Gerd Sonnleitner und<br />
Joachim Rukwied.“<br />
Born freue sich, dass in dieser Zeit die tiefgreifende Umgestaltung<br />
der EU-Agrarpolitik und die deutsch-deutsche Einigung<br />
die unternehmerische Seite der Bauern gestärkt habe.<br />
Dabei sei die Kompetenz der Bauern als Sachwalter für die<br />
Landwirtschaft, die Böden, die Nutztiere und die Gewässer<br />
bei der Bevölkerung nicht untergraben worden. „Der Weg<br />
dahin war schwierig und mit Härten für die Bauernfamilien<br />
verbunden.“, betont Dr. Born. Diese Balance müsse sich der<br />
Berufsstand auch künftig bewahren und sie verteidigen.<br />
Die deutsche Landwirtschaft stünde heute gut da und habe<br />
vom Ackerbau über die Sonderkulturen und den Bauernwald,<br />
von der Veredlung über Schwein und Geflügel bis hin<br />
zur Milcherzeugung gute Perspektiven. „Das macht mich<br />
fast ein wenig zufrieden“, stellt Born fest.<br />
Über die Zeit ab September sagte Born in dem Interview:<br />
„Ich werde mich jetzt aus der aktiven Verbandsarbeit zurückziehen,<br />
stehe aber für einzelne Aufgaben zur Verfügung,<br />
wenn mein Nachfolger mich ruft.“ Bernhard Krüsken<br />
wünsche er von Herzen alles Gute. Zuletzt betonte Born,<br />
dass er sich freue, jetzt für die Familie, die privaten Interessen<br />
und seinen Wald Zeit zu haben.<br />
Terminankündigung!<br />
Kreisbauerntag Dithmarschen<br />
Am Montag, den<br />
25. November 2013, 19.00 Uhr,<br />
findet in Heide, Ballhaus Tivoli,<br />
der diesjährige Kreisbauerntag statt.<br />
Das Hauptreferat hält<br />
der Präsident des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es,<br />
Herr Joachim Rukwied.<br />
Wir möchten Sie bitten, sich diesen Termin<br />
bereits jetzt vorzumerken.
TBC-Monitoring / Ertragsschadenversicherung<br />
Im Winterhalbjahr 2013 / 2014 wird bundesweit ein TBC-Monitoring<br />
bei Milch- und Mutterkühen über 24 Monaten durchzuführen<br />
sein. Betriebe, in denen bei diesem Monitoring ein<br />
Verdachtsfall oder sogar ein bestätigter Fall auftritt, werden<br />
über viele Wochen ggf. mehrere Monate keine Milch abgeben<br />
können, da der betroffene Betrieb nicht mehr über den Status<br />
„amtlich anerkannt frei von Tuberkulose“ verfügt. Um eine solche<br />
Situation wirtschaftlich überstehen zu können, erscheint eine<br />
Ertragschadenversicherung unumgänglich und wird im Folgenden<br />
noch einmal beschrieben:<br />
Für den Notfall vorbeugen<br />
Im Rahmen der Risikovorsorge wird immer wieder über die<br />
Notwendigkeit desAbschlusses einer Ertragsschadenversicherung<br />
bei Vieh haltenden Betrieben berichtet. Trotzdem<br />
haben nach einer groben Schätzung in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
zum Beispiel nur zirka 40 % der Rinder haltenden Betriebe<br />
eine entsprechende Versicherungabgeschlossen.<br />
Immer noch herrscht vielfach die leider irrige Ansicht vor, dass<br />
ein Betrieb durch die Entschädigungszahlungen aus dem Tierseuchenfonds<br />
im Seuchenfall ausreichend abgesichertsei. Im Ernstfall<br />
kann dieser Irrtum die Existenz des Betriebes kosten.<br />
Aus dem Tierseuchenfonds heraus werden nur auf behördliche<br />
Anordnung getötete Tiere oder verendete Tiere, bei denen eine<br />
anzeigepflichtige Tierseuche nach dem Tod festgestellt worden<br />
ist, entschädigt. Im Seuchenfall gesperrte Betriebe erleiden aber<br />
einen in der Regel sehr viel höheren wirtschaftlichen Schaden<br />
durch die fehlende oder zumindest stark eingeschränkte Vermarktbarkeit<br />
ihrer Produkte (Milch, Fleisch). Dabei ist auch zu bedenken,<br />
dass in einem Seuchenfall die weitaus größte Anzahl von<br />
Betrieben gar nicht selbst von dem Seuchengeschehen betroffen<br />
ist, sondern durch ihre geografische Nähe zum Seuchenbetrieb<br />
mit in die Sperrmaßnahmen einbezogen wird und dadurch einen<br />
Ertragschadenausfall erleidet. Die Wahrscheinlichkeit, durch behördlich<br />
angeordnete Unterbrechung des Produktionsverfahrens,<br />
Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen indirekt betroffen zu<br />
sein, ist wesentlich höher als die Wahrscheinlichkeit, selbst Seuchenbetrieb<br />
zu sein.<br />
Trügerische Ruhe<br />
Die zurzeit herrschende Ruhe bei Tierseuchen kann trügerisch<br />
sein und sollte Betriebsleiter nicht dazu veranlassen, den Abschluss<br />
einer Ertragsschadenversicherung auf die lange Bank zu<br />
schieben. Durch den regen internationalen Handel und den Reiseverkehr<br />
ist keine Region vor der Einschleppung von Tierseuchen<br />
gefeit.<br />
Aktuell existiert ein MKS-Geschehen in der Türkei (endemisch),<br />
Zimbabwe, Taiwan, China und Russland. ASP-Fälle sind aus<br />
Russland und Weißrussland gemeldet. Der Vogelgrippe-Erreger<br />
H7N1 kommt in den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Mexiko,<br />
Südafrika, China und Taiwan vor, der weniger aggressive Erreger<br />
H5N1 in Deutschland, Nordkorea, Tibet, Nepal und Indonesien.<br />
Im Rinderbereich machen zudem die in Bayern und Baden-Württemberg<br />
aufgetretenen Tuberkulosefälle (TBC) große Sorge. So<br />
hat es eine erste Untersuchungswelle bei Rindern, die aus Bayern<br />
importiert wurden, im Frühjahr dieses Jahres gegeben. In<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> blieben die Untersuchungen glücklicherweise<br />
ohne Befunde. Allerdings haben die Situation in Bayern (Erreger<br />
Mykobakterium caprae) und Einzelfälle in anderen Bundesländern<br />
(zuletzt in Niedersachsen, Mykobakterium bovis) dazu geführt,<br />
dass Bund und Länder sich darauf verständigt haben, ab<br />
Herbst dieses Jahres ein Monitoring zu starten um sicherzustellen,<br />
dass in Deutschland nicht ein unerkanntes TBC-Geschehen<br />
in den Rinderherden abläuft.<br />
Für <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> muss damit gerechnet werden, dass<br />
zirka 3.000 bis 4.000 Kühe in diesem Monitoring vorsorglich<br />
auf TBC untersucht werden. Sollte sich dabei in einem Betrieb<br />
ein Verdachtsfall ergeben, so ist davon auszugehen, dass ein<br />
solchermaßen betroffener Betrieb viele Wochen von der Vermarktung<br />
ausgeschlossen ist. Die schleswig-holsteinische Meiereiwirtschaft<br />
hat sich übereinstimmend dafür ausgesprochen,<br />
Milch von solchen Betrieben nicht abzuholen, um weiteren Vermarktungsschaden<br />
im Inland und insbesondere beim Export von<br />
Milch und Milchprodukten abzuwenden. In einer solchen Situ-<br />
Herausgeber und Verlag:<br />
<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />
Kreisbauernverband Dithmarschen<br />
Waldschlößchenstraße 39 · 25746 Heide<br />
Telefon 0481- 850420 · Telefax 8504220<br />
E-Mail: kbv@bauernverbandsh.de<br />
Redaktion: Dipl.-Ing.-agr. Hans-Jürgen Henßen<br />
Anzeigen: Presse und Werbung<br />
Maaßen-Nagel-Straße 6 · 25709 Marne<br />
Tel. 04851 - 9535820 · Fax 04851 - 9535830<br />
Druck: Heider Offsetduckerei Pingel-Witte<br />
2
ation wird eine Ertragsschadenversicherung für die Betriebe zur<br />
Lebensversicherung.<br />
Schäden absichern<br />
Grundsätzlich wird die Absicherung von Ertragsausfallschäden<br />
umso wichtiger, je höher der Spezialisierungsgrad eines Betriebes<br />
und je höher der Anteil an Fremdkapital auf dem Betrieb ist.<br />
Auch bei investierenden Betrieben besteht die Notwendigkeit,<br />
sich gegen Betriebsunterbrechungsschäden abzusichern.<br />
Folgende Schäden sind in der Regel in der Ertragsschadenversicherung<br />
mitversichert:<br />
1. Einnahmeverluste durch:<br />
• Tierverluste und/oder Verminderung der Produktionsleistung<br />
der Tiere<br />
• Wertminderung der tierischen Produktion<br />
• Unterbrechung des Produktionsverfahrens<br />
• Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen<br />
2. Zusätzlicher Kostenaufwand für<br />
• tierärztliche Leistungen, Medikamente, Labordiagnostik<br />
• erhöhten Reinigungs- und Desinfektio nsaufwand<br />
• erhöhte Remontierungskosten<br />
• zusätzliche Schutzmaßnahmen<br />
Der Ertragsschaden ist dabei definiert als der Deckungsbeitragsverlust,<br />
den der Betrieb innerhalb eines Haftungszeitraumes von<br />
zwölf Monaten nach Eintritt des Schadens erleidet.<br />
Bei der Schadenermittlung gehen die Versicherungen<br />
normalerweise wie folgt vor:<br />
• Es wird der tatsächlich entstandene Schaden am Deckungsbeitrag<br />
unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes<br />
ermittelt und entschädigt.<br />
• Die Schadenhöhe wird anhand einer Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung<br />
auf der Grundlage der biologischen Daten<br />
(zum Beispiel Milchleistung, Ferkel pro Sau und Jahr, Verlustraten,<br />
Futterverbrauch) der vergangenen drei Wirtschaftsjahre<br />
ermittelt;<br />
• die Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise<br />
im Schadenzeitraum.<br />
• Bei der Schadenermittlung finden alle schadenbedingten<br />
negativen und positiven Einflüsse auf das Produktionsverfahren<br />
Berücksichtigung.<br />
Bei den Versicherern wird nach den Gefahren „anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen“ und sonstige „übertragbare (nicht anzeigepflichtige)<br />
Tierkrankheiten“ differenziert. Grundsätzlich sind die anzeigepflichtigen<br />
Tierseuchen mitversichert, die sonstigen übertragbaren<br />
Tierkrankheiten können je nach Versicherer gegen<br />
Mehrbeitrag mit in den Vertrag eingeschlossen werden.<br />
Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen:<br />
• Tuberkulose<br />
• Salmonellose (Rind)<br />
• BHV-1<br />
• Maul- und Klauenseuche (MKS)<br />
• Schweinepest (ESP, ASP)<br />
Beispiele für übertragbare Tierkrankheiten<br />
(nicht anzeigepflichtig):<br />
• seuchenhafter Spätabort<br />
• Mykoplasmen-Infektionen<br />
• Dysenterie<br />
• Eutererkrankungen<br />
• Q-Fieber<br />
Bei manchen Versicherern können zusätzlich auch Schäden durch<br />
Kontamination durch Schadstoffe versichert werden. Dabei gelten<br />
als Schadenereignisse die Unterbrechung des Produktionsverfahrens,<br />
Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen wegen<br />
Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination<br />
durch Schadstoffe (nach Kontaminanten-Verordnung, KmV und<br />
Rückstands-Höchstmengenverordnung RHmV).<br />
Hinweis<br />
Die Versicherer verlangen in der Regel einen Selbstbehalt, der im<br />
Leistungsfalle grundsätzlich von der Entschädigungssumme abgezogen<br />
wird. Mitglieder des <strong>Bauernverband</strong>es bekommen bei<br />
der Vereinigten Tierversicherung (VTV/R+V) einen günstigeren<br />
Selbstbehalt. Wird die Mitgliedschaft bereits bei Antragstellung<br />
nachgewiesen, so wird im Versicherungsschein bereits der günstigere<br />
Selbstbehalt vermerkt. Die Mitgliedschaft im <strong>Bauernverband</strong><br />
muss im Schadenfalle noch bestehen.<br />
Ulrich Goullon<br />
Wolf Dieter Krezdorn<br />
<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Tel.: 0 43 31 - 12 77 26<br />
E-Mail: u.goullon@bvsh.net<br />
w.krezdorn@bvsh.net<br />
3
380-kV-Leitung Brunsbüttel – Niebüll<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff<br />
des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
(EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
für den Neubau der 380-kV-Leitung<br />
Brunsbüttel-Barlt (UW Süderdonn) LH-13-318<br />
Wesentlicher Inhalt der Planung ist:<br />
- Errichtung und Betrieb der 380-kV-Freileitung auf einer Länge<br />
von ca. 14 km zwischen de m 380-kV-Umpannwerk (UW)<br />
Brunsbüttel und dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk<br />
Süderdonn<br />
- abschnittsweise Mitnahme der 110-kV-Leitung Ostermoor/Ost-<br />
Heide der E.ON Netz GmbH LH-13-135 auf dem neu zu errichtenden<br />
Gestänge der neuen 380-kV-Leitung im Bereich von<br />
Mast 17 bis Mast 36<br />
- Demontage der bestehenden 110-kV-Leitung Ostermoor/Ost-<br />
Heide der E.ON Netz GmbH LH-13-135 in den Mitnahmeabschnitten<br />
nach Inbetriebnahme der geplanten 380-kV-Leitung<br />
- Erschließung des Baufeldes über das vorhandene Wegenetz<br />
- dauerhafte Zuwegung zu den Vollwandmasten<br />
- Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des<br />
landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)<br />
sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen<br />
auf den Gebieten der Amtsverwaltungen Wilstermarsch, Burg -<br />
St. Michaelisdonn, Marne-Nordsee, Nordsee-Treene sowie der<br />
Stadt Brunsbüttel.<br />
I<br />
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth,<br />
hat für das Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach<br />
dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Zweck der<br />
Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen<br />
Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin<br />
(TenneT TSO GmbH) und den Behörden sowie den durch den<br />
Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.<br />
II<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens führt das Ministerium<br />
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />
des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Amt für Planfeststellung Energie<br />
(AfPE) – das Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde<br />
durch, in dem die für und gegen den Plan sprechenden<br />
Gründe deutlich gemacht werden sollen. Der Plan (Zeichnungen<br />
und Erläuterungen) sowie die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)<br />
liegen in der Zeit<br />
vom 07.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013<br />
u. a. in folgenden Ämtern und Städten zur Einsichtnahme aus:<br />
Stadt Brunsbüttel<br />
Fachbereich Bau<br />
Foyer<br />
Röntgenstraße 2, 25541 Brunsbüttel<br />
Auslegungszeiten:<br />
Mo 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 16.30 Uhr<br />
Di 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
4
Do 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Amt Burg – St. Michaelisdonn<br />
Zimmer 3<br />
Holzmarkt 7, 25712 Burg (Dithm.)<br />
Auslegungszeiten:<br />
Mo 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Di 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Do 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
zusätzlich den 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Amt Marne-Nordsee<br />
Rathaus<br />
Zimmer 13<br />
Alter Kirchhof 4-5, 25709 Marne<br />
Auslegungszeiten:<br />
Mo 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Di 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Do 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />
Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen<br />
zu den naturschutzfachlichen Sachverhalten. Dies sind u. a.<br />
der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), das landschaftsökologische<br />
Fachgutachten, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag<br />
sowie die Natura 2000 Vorprüfung / Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung.<br />
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen<br />
und im Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse<br />
verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen<br />
am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises /<br />
Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte<br />
haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.<br />
1) Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt<br />
wird, kann bis<br />
einschließlich 04.12.2013<br />
schriftlich zum Aktenzeichen AfPE 11-663.42-2-8 oder zur Niederschrift<br />
Einwendungen gegen den Plan erheben bei<br />
• den oben angeführten Auslegungsstellen<br />
oder<br />
• dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt<br />
und ländliche Räume des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, Amt für<br />
Planfeststellung Energie<br />
(AfPE), Mercatorstraße 3, 24106 Kiel.<br />
Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a.<br />
Behörden.<br />
Energie für die Zukunft.<br />
Strom selbst<br />
produzieren -<br />
für 9 Cent.<br />
Wir beraten Sie gern:<br />
<strong>Schleswig</strong>-Flensburg: 04606 - 96 57 77<br />
Rendsburg-Eckernförde: 04322 - 55 27 83<br />
Lübeck/Ostholstein: 04371 - 889 70 98<br />
Pinneberg/Steinburg: 040 - 22 75 83 50<br />
Stormarn/Lauenburg: 040 - 65 86 38 69<br />
Plön/Segeberg: 04521 - 762 06 74<br />
Solartechnik Stiens GmbH & Co. KG<br />
Sonnenweg 3-7 · 34260 Kaufungen<br />
www.solartechnik-stiens.de<br />
5
Ernteverkehr<br />
Freiwillig 30 km/h<br />
An die Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes werden zurzeit<br />
häufiger Beschwerden über unangemessene Geschwindigkeiten<br />
beim Fahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen herangetragen.<br />
Durch die große Masse und optische Größe werden landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge oftmals von anderen Verkehrsteilnehmern<br />
als gefährlich wahrgenommen. Insbesondere in Ortschaften werden<br />
die Fahrzeuge als zu schnell empfunden. Leider wird auch<br />
davon berichtet, dass insbesondere viele junge Fahrer mit ihren<br />
Handys / Smartphones beschäftigt sind und nicht die volle Aufmerksamkeit<br />
dem Verkehr zukommen lassen.<br />
Wir möchten ausdrücklich darum bitten, eine der Situation angemessene<br />
Geschwindigkeit zu<br />
fahren. Leider besteht ansonsten<br />
die Gefahr, dass von der<br />
Bevölkerung Forderungen nach<br />
Geschwindigkeitsreduzierungen,<br />
Gewichtsbeschränkungen<br />
und Durchfahrtverbote gefordert<br />
werden, die der gesamten<br />
Landwirtschaft schaden. Bitte<br />
weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter<br />
darauf hin, mit angemessener<br />
Geschwindigkeit durch die<br />
Ortschaften zu fahren.<br />
Dies gilt nicht nur als Gefährdungspotenzial<br />
für andere<br />
Verkehrsteilnehmer, sondern<br />
es ist erwiesen, dass mit zunehmender<br />
Geschwindigkeit<br />
die Belastungen auf den Straßenunterbau<br />
stark zunehmen.<br />
Der Lohnunternehmerverband<br />
und der <strong>Bauernverband</strong> werben<br />
deshalb gemeinsam für<br />
eine freiwillige Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
auf unseren<br />
Feldwegen. Viele Feldwege<br />
stammen aus den 60er<br />
Jahren und haben keinen<br />
ausreichenden tragfähigen<br />
Unterbau für heutige Belastungen.<br />
Mit der Aktion<br />
„Freiwillig 30 km/h zur<br />
Schonung der Feldwege“<br />
soll auch Vorsorge geleistet<br />
werden, dass nicht durch spätere Ausbauanträge die Landwirtschaft<br />
stark belastet wird.<br />
Sparkassen-Finanzgruppe<br />
Emcke Stahlhallen<br />
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Stahlhallen auch isoliert<br />
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Damit Sie auch finanziell auf<br />
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dann kümmern wir uns um den bestmöglichen Ertrag. Einfach mal bei uns reinschauen oder gleich einen Termin<br />
vereinbaren! Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.<br />
6
Zum Thema Herbstdüngung<br />
Die Herbst-Nmin-Werte sind in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> häufig zu<br />
hoch. Dazu trägt eine unsachgemäße Herbstdüngung maßgeblich<br />
bei. Die geltende Düngeverordnung sieht vor, dass sich<br />
eine Stickstoff-Düngegabe nach dem aktuellen Düngebedarf zu<br />
richten hat. Dieser errechnet sich aus dem Pflanzenbedarf nach<br />
Abzug der N-Nachlieferung aus dem Boden.<br />
Der Düngebedarf ist „sachgerecht festzustellen“. Der Landwirt<br />
ist dabei im Falle der Kontrolle prinzipiell in der Nachweispflicht.<br />
Es fehlt jedoch ein einheitliches Bestimmungsverfahren, um den<br />
Düngebedarf justiziabel festzustellen. Eine offizielle Empfehlung<br />
z. B. der, Landwirtschaftskammer (vgl. Bauernblatt vom<br />
20.07.2013, S. 22) dient als Orientierung, auch für die kontrollierenden<br />
Behörden. Handelt ein Landwirt entgegen dieser Empfehlung,<br />
so muss er selbst den Düngebedarf nachweisen, z. B.<br />
durch eigene Analysen (Boden, Pflanze).<br />
Im Einzelnen heißt das:<br />
Grundsätzlich kein N-Düngebedarf besteht:<br />
• wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur oder Zwischenfrucht<br />
angebaut wird.<br />
• nach Mais, Kohl und Körnerleguminosen, auch bei Untersaat<br />
oder einer Folge- /Zwischenfrucht, also auch nicht bei einem<br />
nachfolgenden Roggen oder Weizen!<br />
➢ Hier ist die N-Düngung nicht zulässig, CC-relevant (bei Verstoß:<br />
3% Prämienkürzung).<br />
In der Regel kein N-Düngebedarf besteht:<br />
• nach Raps, Rüben oder Kartoffeln<br />
• zu Winterweizen, Roggen und Triticale (Pflanzenbedarf nicht<br />
höher als Herbst-Nmin)<br />
• zu Wintergerste nach Getreide bei langj. organischer Düngung<br />
und Strohabfuhr<br />
• zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung bei langjähriger organischer<br />
Düngung<br />
➢ Ein möglicher Bedarf sollte für den Fall der Kontrolle nachweisbar<br />
sein.<br />
N-Düngebedarf ist möglich z. B. bei sehr hohen Erträgen der<br />
Vorfrucht bei normaler Düngung oder bei schlechter Bodenstruktur,<br />
grobem Saatbett bzw. Verdichtungen im Oberboden oder<br />
bei reduzierter Bodenbearbeitung:<br />
• zu Raps (max. 40 bis 60 kg N/ha)<br />
• zu Wintergerste z. B. bei Strohverbleib (max. 30 kg N/ha)<br />
• zu Wintergetreide bei ungünstigen Bestellbedingungen, Getreidevorfrucht<br />
und überwiegend mineralischer Düngung<br />
bzw. kalten Böden (max. 40 kg N/ha)<br />
• zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung (max. 60 kg N/ha), bei<br />
MSL-Maßnahme nicht zulässig!<br />
➢ Man kann sich hier auf die Empfehlung der Kammer berufen.<br />
Im Herbst gedüngter Stickstoff muss bei der Düngeplanung im<br />
Frühjahr berücksichtigt werden.<br />
Organische Dünger:<br />
Für flüssigen organischen Düngern und Geflügelkot gilt It. Düngeverordnung<br />
die absolute Höchstgrenze von 80 kg Gesamt-<br />
N/ha bzw. 40 kg Ammonium-N/ha (ohne Abzug von Ausbringungsverlusten).<br />
Ebenso gelten die bekannten Sperrfristen: Auf<br />
Acker vom 01. November bis 31. Januar bzw. auf Grünland<br />
vom 15. November bis 31. Januar (nicht für Festmist). In Wasserschutzgebieten<br />
sowie bei Teilnahme an der MSL-Maßnahme<br />
bodennahe Gülleausbringung“ gelten andere Sperrfristen.<br />
Die N-Ausnutzung von Mineraldünger ist insbesondere im Herbst<br />
wesentlich höher als die von Gülle oder Gärrest. Daher sollte der<br />
organische Dünger möglichst im Frühjahr eingesetzt und der<br />
mineralische Dünger dann eingespart werden. Das vermindert<br />
die gesamtbetrieblichen N-Überhänge und reduziert die Grundwasserbelastung.<br />
Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogasgärrest, Geflügelkot<br />
und flüssigem Klärschlamm muss sofort bzw. innerhalb von 4<br />
Stunden nach der Ausbringung erfolgen.<br />
(Quelle Rundschreiben Nr. 4/2013<br />
INGUS - Wasserschutzberatung)<br />
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7
Verbringungsverordnung bei Abgabe und<br />
Aufnahme von Wirtschaftsdüngern beachten<br />
Bereits im August 2010 ist die Verordnung über das Inverkehrbringen<br />
und Befördern von Wirtschaftsdünger, die sog.<br />
Verbringungsverordnung in Kraft getreten. Zuständig für<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ist das LLUR, Abteilung Landwirtschaft. Die<br />
Verbringungsverordnung gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsdünger<br />
und Stoffe oder Mischungen, die Wirtschaftsdünger enthalten,<br />
z.B. Gärsubstrate.<br />
Die Verbringungsverordnung schreibt folgendes vor:<br />
1) Registrierungspflicht für Abgeber:<br />
Jeder Abgeber, der mehr als 200 m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr<br />
abgibt, hat dies seinem zuständigen LLUR zu melden. Hierbei<br />
handelt es sich um eine einmalige Registrierung, die in den Folgejahren<br />
nicht wiederholt werden muss.<br />
2) Meldepflicht an das LLUR:<br />
Jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger oder Wirtschaftsdünger<br />
enthaltende Stoffe, z.B. Gärsubstrat, aus dem Ausland oder aus<br />
anderen Bundesländern importiert hat, hat dieses bis zum 31.<br />
März des Folgejahres seinem zuständigen LLUR zu melden.<br />
3) Aufzeichnungspflicht über die Lieferung<br />
von Wirtschaftsdünger:<br />
- Folgende Daten sind zu dokumentieren:<br />
- Abgeber – Beförderer – Empfänger<br />
- Datum von Transport und Übernahme<br />
- Art des Wirtschaftsdüngers<br />
- Menge t Frischmasse<br />
- Gehalt von N und P2O5<br />
- Lieferungen innerhalb von 4 Wochen können zu einer Partie<br />
zusammengefasst werden.<br />
- Die Nährstoffangaben sind entweder nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen<br />
oder nach den Richtwerten der Landwirtschaftskammer<br />
anzugeben. Bei den Richtwerten genügt<br />
nicht die Angabe „ gemäß Richtwerte“, es sind die in den<br />
Richtwerten angegebenen Zahlen einzutragen. Soweit in den<br />
Veröffentlichungen der LWK keine Zahlen vorliegen, z.B. bei<br />
Mischungen oder Gärsubstraten unterschiedlicher Herkunft,<br />
ist die Untersuchung auf Nährstoffe zwingend vorzunehmen.<br />
- Spätestens einen Monat nach Abgabe, Befördern oder Übernahme<br />
müssen die Aufzeichnungen auf dem jeweiligen Betrieb<br />
vorliegen, d.h. jeder, Abgeber, Beförderer und Übernehmer,<br />
muss die Aufzeichnung vorliegen haben. Es genügt aber, wenn<br />
z.B. der Abgeber ein Formular ausfüllt und eine Fotokopie an<br />
den Beförderer und Übernehmer weiterreicht. Allerdings ist zu<br />
beachten, dass alle 3 Parteien das Lieferprotokoll unterschrieben<br />
haben müssen.<br />
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisgeschäftsstelle.<br />
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1. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass eine rückwirkende Befreiung<br />
von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen<br />
Alterskasse der Landwirte nach der Eheschließung erleichtert<br />
wird. Somit<br />
ist die Befreiung wieder<br />
unabhängig vom<br />
Zeitpunkt der Antragstellung<br />
möglich. In<br />
der Vergangenheit<br />
war die Befreiung nur<br />
erreichbar, wenn der<br />
Antrag innerhalb von<br />
drei Monaten nach<br />
der Eheschließung gestellt<br />
wurde. In über<br />
2.000 Fällen bundesweit<br />
wurde diese<br />
Meldung versäumt,<br />
durch die Bundesratsentscheidung<br />
jedoch<br />
wieder aufgehoben,<br />
d. h. auch Zahlungen<br />
werden nun wieder<br />
rückerstattet.<br />
2. Ab dem 01. Januar<br />
2014 wird sich, vorbehaltlich<br />
der Zustimmung<br />
der Vertreterversammlung,<br />
die festgesetzte<br />
Mindestgröße<br />
für die landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen,<br />
bei denen Versicherungspflicht<br />
entsteht,<br />
ändern. Zurzeit ist der<br />
landwirtschaftliche<br />
Unternehmer und der<br />
Ehepartner versicherungspflichtig,<br />
wenn<br />
entweder mehr als 6<br />
ha Grünland oder 4<br />
ha Ackerland bewirtschaftet<br />
werden. Für<br />
Forst und Sonderkulturen<br />
gelten andere<br />
Größenordnungen.<br />
Diese Mindestgröße<br />
erhöht sich ab dem<br />
Flächenverluste dem LLUR melden<br />
Zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen ist es notwendig,<br />
dass die beantragten Flächen dem Antragsteller am 15.5. eines<br />
jeden Jahres zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission<br />
hat klargestellt, dass Flächen ganzjährig – also bis zum 31.<br />
Dezember des Jahres – beihilfefähig sein müssen. Daraus<br />
folgt, dass Flächen, die im Kalenderjahr der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung dauerhaft entzogen werden, nicht zur Aktivierung<br />
von Zahlungsansprüchen genutzt werden können.<br />
9<br />
Für diese Flächen kann keine Betriebsprämie gezahlt werden.<br />
Daher ist eine außerlandwirtschaftliche Nutzung, z. B. durch<br />
Baumaßnahmen, dem LLUR unverzüglich mitzuteilen. Sollte<br />
diese Mitteilung unterbleiben und sollten die veränderten<br />
Verhältnisse bei einer Kontrolle entdeckt werden, so ist das<br />
LLUR verpflichtet, Sanktionen zu verhängen. Dies bedeutet,<br />
dass die Betriebsprämie unter Umständen rückwirkend gekürzt<br />
wird.<br />
Landwirtschaftliche Alterskasse<br />
kommenden Jahr auf 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
unabhängig ob Acker oder Grünland. Für weitere Planungen<br />
möchten wir Sie bitten, dies zu beachten.<br />
Leistungssteigerung von 15% an Windkraftanlagen sind möglich!<br />
Nach zwei Jahren Entwicklungszeit, einer Zertifizierung durch DEWI-OCC sowie einem Jahr<br />
erfolgreichem Feldtest, stellen die BayWa r.e. Rotor Service GmbH (ehemals L&L Rotorservice<br />
GmbH) und SPITZNER ENGINEERS GmbH ihr neues Produkt „e-ro“ zur Effizienzsteigerung<br />
von Rotorblättern erstmals der Öffentlichkeit vor. Die Veranstaltung fand in der Solarhalle<br />
des Forschungszentrums „CFK-Nord“ in Stade statt, bei der über die innovative Maßnahme<br />
zur deutlichen Verbesserung des Jahresenergieertrages von Windkraftanlagen berichtet wurde.<br />
Im Jahr 2010 hatte Herr Reinhard Lührs, Geschäftsführer der BayWa r.e. Rotor Service GmbH,<br />
das Bestreben die Windkraftanlagen-Betreiber zu unterstützen, die aufgrund von Fahlkalkulationen<br />
oder windschwachen Zeiten nicht den einst prognostizierten Ertrag erwirtschaften<br />
konnten. Mit Dipl.-Ing. Jörg Spitzner von SPITZNER ENGINEERS GmbH holte sich Reinhard<br />
Lührs einen starken Kooperationspartner mit langjähriger Erfahrung aus dem Luftfahrtbereich<br />
an seine Seite, der für die Berechnung der gesamten Aerodynamik zuständig ist. Die Zusammenarbeit<br />
mit Prof. Henry Seifert vom Institut für Windenergie fk-wind: Hochschule Bremerhaven<br />
komplettierte das Entwicklungsteam für den Themenbereich Aerodynamik. Nach zwei<br />
Jahren Entwicklungszeit startete im Mai 2012 der einjährige Feldtest in einem Windpark in<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Die permanente Auswertung der Messergebnisse ergab eine erhebliche<br />
Leistungssteigerung von 15%. Das passive System von „e-ro“ beeinflusst die Aerodynamik<br />
des Rotorblattes im Wurzel- und Blattspitzenbereich, sodass die Strömung länger am Blatt<br />
haftet, die Turbulenzen verringert werden und dabei komplett auf wartungsintensive elektronische<br />
Komponenten verzichtet werden kann. Durch die Verringerung des aerodynamischen<br />
Widerstandes wird die Wirkleistung im Teillastbereich verbessert, die Nennleistung der Anlage<br />
jedoch nicht erhöht. Infolgedessen haben die Anbaukomponenten keinen negativen Einfluss<br />
auf Maschine und Turm und eignen sich besonders für windschwache Standorte.<br />
Ansprechpartnerin im Hause BayWa r.e. Rotor Service GmbH ist Frau Ramona Rohrschneider,<br />
welche unter der Telefonnummer 0176 / 118 211 11 gerne Ihre Fragen beantwortet.<br />
ISR Itzehoer Schrott und Recycling GmbH & Co.KG<br />
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Kreis-LandFrauen-<br />
Verband<br />
Dithmarschen e.V.<br />
Oktobernächte voller Sterne<br />
mögen warme Öfen gerne<br />
(deutsches Sprichwort)<br />
LandFrauenVereine stellen sich vor:<br />
LFV Burg und Umgebung<br />
Gegründet: 21. Mai 1969 in Buchholzermoor<br />
Die Landwirtschaftsschule St. Michaelisdonn, Abt. Hauswirtschaft,<br />
hatte alle Frauen im Bereich des Landwirtschaftlichen<br />
Vereins Burg und Umgebung eingeladen. In der Gastwirtschaft<br />
von Peter Sießenbüttel in Buchholzermoor hatten sich 56 Frauen<br />
eingefunden. Nach der Begrüßung durch Fräulein Queiser sprach<br />
Frau Margarete Brühe, Kronprinzenkoog, in ihrer Eigenschaft<br />
als 3. Vorsitzende des LandFrauenverbandes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
über die Bedeutung und Aufgaben der LandFrauenvereine.Die<br />
Kreisvorsitzende Frau Mathilde Thießen, Helse, nahm so die<br />
Gründung des LandFrauenvereins Burg und Umgebung vor. Als<br />
Vorsitzende wurde die Lehrerin Frau Käthe Albrecht aus Buchholz<br />
von den Anwesenden einstimmig gewählt.<br />
Die weiteren 1. Vorsitzenden:<br />
Käthe Albrecht 1969 – 1986;<br />
Gunda Roosen 1986 – 1998;<br />
Hella Peters und<br />
Erika Kaiser 1998 – 2000;<br />
Erika Kaiser 2000 – 2001;<br />
Hilde Rühmann 2001 – 2004;<br />
Elfriede Hayn 2004 bis jetzt.<br />
Dithmarschentag: Elfriede Hayn, Marlis Bandholz, Birgit Franßen<br />
(von links).<br />
(Elfriede Hayn)<br />
Mittlerweile hat unser Ortsverein ca. 140 engagierte Mitglieder.<br />
Darunter sind Bäuerinnen und Frauen, die eng mit einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb verbunden sind, aber auch viele aktive<br />
Frauen mit unterschiedlichsten Berufen, die alle hier leben. Die<br />
Mitglieder kommen aus den Orten Burg / Buchholz / Buchholzermoor<br />
/ Brickeln / Quickborn / Kuden / Hochdonn / Eddelak.<br />
Wir ziehen uns nicht ins Hinterzimmer zurück, sondern öffnen<br />
die Türen, für alle die an unserer Arbeit interessiert sind. Wir informieren<br />
die Öffentlichkeit über unsere Aktionen, Positionen<br />
und Meinungen.<br />
Dazu gibt es Informationsmaterialien, Broschüren, bei Bedarf<br />
Pressemeldungen und natürlich die Website: www.lfv-burg-dithmarschen.de<br />
Auch durch das öffentliche Auftreten unserer Mitglieder<br />
bei Veranstaltungen, Dorffesten u.ä. werden unsere Ziele<br />
und Aufgaben publik gemacht.<br />
Text: Elfriede Hayn<br />
Kohlanschnitt: Monika Wülbern, Hilde Wohlenberg, Birgit Franßen,<br />
Brigitte Herder, Telse Reimers (von links).<br />
Zusammen mit mehreren Ortsvereinen nahm der Kreis-LandFrauenverband-Dithmarschen<br />
auch in diesem Jahr wieder am öffentlichen<br />
Kohlanschnitt teil.<br />
Diesmal auf dem Hof von Rudolf und Telse Bock und traditionell<br />
wurde in der Spezialitätenhalle der LandFrauen Kaffee ausgeschenkt.<br />
Durch das vielfältige Angebot der verschiedenen LF-Vereine<br />
war die „LandFrauenhalle“ wie immer ein Besuchermagnet<br />
und Treffpunkt für Dithmarscher und Gäste von nah und fern.<br />
Auch am Dithmarschentag beteiligte sich der Kreisverband zusammen<br />
mit einigen Ortsvereinen. Hier wurden für das neue<br />
Kochbuch geworben und Infomaterial über die einzelnen Land-<br />
Frauenvereine verteilt. In vielen Gesprächen zeigte sich die Notwendigkeit<br />
der Öffentlichkeitsarbeit, denn es hat sich immer<br />
noch nicht überall herumgesprochen, dass sich das Angebot der<br />
Vereine an alle Frauen im ländlichen Raum richtet.<br />
Text und Fotos. Hilde Wohlenberg<br />
10
DBV und Iren gegen Mengenregulierung<br />
Der DBV fordert zusammen mit dem irischen Bauern-verband<br />
(IFA) und dem irischen Genossenschafts-verband (ICOS), nach<br />
dem Ende der Milchquote in 2015 auf Instrumente staatlich<br />
veränderter Mengen-regulierung zu verzichten: Diese Position<br />
wurde in dieser Woche durch den Besuch einer deutschen Delegation<br />
unter Führung von Udo Folgart, Vize- und Milchpräsident<br />
des DBV, in Dublin untermauert. Die Zeiten der politischen<br />
Marktsteuerung seien vorbei, so Folgart. „Die Milchpreise resultieren<br />
schon heute aus Angebot und Nachfrage! Unsere<br />
Milchprodukte werden regional, europa- und weltweit nachgefragt.<br />
Die europäischen Bauern dürfen nicht in ihrer Wettbewerbsposition<br />
durch neue staatlich verordnete Mengenregulierungen<br />
zu weltweiten Konkurrenten geschwächt werden“,<br />
so Folgart. Die sehr verhaltene bis rückläufige Entwicklung der<br />
Binnenmarkt-nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen in<br />
den letzten Monaten und Jahren unterstreicht die überragende<br />
Bedeutung des internationalen Handels für die deutschen<br />
Milcherzeuger.<br />
Medizinische Hilfsmittel:<br />
Was übernimmt die Krankenkasse<br />
11<br />
Für eine schnellere Genesung bzw. zur Unterstützung einer Therapie<br />
sind Patienten und Ärzte unter Umständen auf die Verwendung<br />
von sog. Hilfsmitteln angewiesen. Der Einsatz von<br />
Hilfsmitteln kann je nach Bedarf für einen kurzen Zeitraum oder<br />
dauerhaft notwendig sein. Typische Hilfsmittel sind z.B. Gehhilfen,<br />
Hörhilfen, Bandagen, Prothesen, Schienen, Orthopädische<br />
Schuhe, Krankenfahrstühle, Therapeutische Bewegungsgeräte,<br />
neben vielen anderen.<br />
Der Gesetzgeber hat im §33 SGB V den Rechtsanspruch von<br />
gesetzlich Versicherten bzgl. der Versorgung mit Hilfsmitteln definiert.<br />
Demnach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung<br />
mit Hilfsmitteln, soweit die Hilfsmittel verschreibungspflichtig<br />
und nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen<br />
Lebens anzusehen sind.<br />
Je nach Beschwerden des Patienten muss der Arzt entscheiden,<br />
welches Hilfsmittel für den Patienten am besten geeignet ist.<br />
Dabei kann es vorkommen, dass der Arzt einem Patienten ein<br />
Hilfsmittel empfiehlt, dessen Kosten von der Krankenkasse nicht<br />
übernommen werden. Abgesehen davon, dass der Patient somit<br />
gegebenenfalls auf ein anderes, eventuell weniger geeignetes<br />
oder weniger gut verträgliches Hilfsmittel ausweichen müsste,<br />
ist dies vor allem dann ärgerlich, wenn das Hilfsmittel bereits<br />
angeschafft wurde und erst anschließend die Krankenkasse informiert<br />
wird, die die Kostenübernahme gegebenenfalls ablehnen<br />
muss.<br />
Um die Versorgung mit zweckmäßigen und zugleich wirtschaftlichen<br />
Hilfsmitteln sicherzustellen, haben die Krankenkassen eine<br />
Liste der Hilfsmittel erstellt, die diesen Ansprüchen gerecht wird<br />
(sog. Hilfsmittelverzeichnis). Laut Entscheidung des Bundessozialgerichts<br />
hat diese Liste jedoch keinen, wie ursprünglich von<br />
den Kassen geplant, Ausschließlichkeitsanspruch (Positivliste). Es<br />
handele sich lediglich um eine unverbindliche Auslegungshilfe.<br />
Daher könne eine eventuelle Ablehnung einer Kostenübernahme<br />
für ein entsprechendes Hilfsmittel nicht mit der fehlenden<br />
Nennung im Hilfsmittelverzeichnis begründet werden, so das<br />
Gericht.<br />
Allerdings können die Krankenkassen<br />
bei der Beurteilung<br />
eines nicht im Hilfsmittelverzeichnis<br />
gelisteten Hilfsmittels<br />
mit der Einschätzung des medizinischen<br />
Dienstes trotzdem<br />
zu dem Ergebnis gelangen,<br />
dass das vom Patienten gewünschte<br />
bzw. vom Arzt empfohlene Hilfsmittel nicht die Anforderungen<br />
bzgl. Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt.<br />
Darüber hinaus muss die Notwendigkeit und Hinlänglichkeit des<br />
Hilfsmittels gegeben sein und es muss dem aktuellen Stand der<br />
medizinischen Erkenntnisse entsprechen.<br />
Theoretisch besteht also die Möglichkeit, dass auch Hilfsmittel,<br />
die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, von der jeweiligen<br />
Krankenkasse bewilligt werden, jedoch hat der Patient<br />
darauf keinen Rechtsanspruch und bleibt letztlich von der Entscheidung<br />
seiner Krankenkasse bzw. des medizinischen Dienstes<br />
abhängig.<br />
Daher ist es empfehlenswert, bereits im Patientengespräch den<br />
Arzt danach zu fragen, ob die Krankenkasse das betreffende<br />
Hilfsmittel unterstützt. Im Zweifelsfalle sollte selbst überprüft<br />
werden, ob das vom Arzt empfohlene Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis<br />
gelistet ist. Dies kann beispielsweise direkt über das<br />
Internet auf der Seite des Spitzenverbandes der Krankenkassen<br />
erfolgen: www.gkv-spitzenverband.de.<br />
Darüber hinaus sollte grundsätzlich bei der eigenen Krankenkasse<br />
abgeklärt werden, ob die Kosten für ein vom Arzt empfohlenes<br />
Hilfsmittel tatsächlich übernommen werden. Hierfür genügt<br />
meist schon ein Telefonat.<br />
Idealerweise sollte sich die Empfehlung des Arztes also am sog.<br />
Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.<br />
Die Kosten für Hilfsmittel die dort gelistet sind, werden<br />
von den Krankenkassen normalerweise problemlos übernommen<br />
(bei 10%iger Selbstbeteiligung des Patienten). Grundsätzlich<br />
muss natürlich immer die medizinische Notwendigkeit gegeben<br />
sein.<br />
Wolf Dieter Krezdorn<br />
<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Tel.: 04331-1277-71<br />
E-Mail: w.krezdorn@bvsh.net
QM-Milch, das Qualitätsmanagementsystem der deutschen<br />
Milcherzeuger, präsentiert sich mit einer eigenen Homepage<br />
unter der Internetadresse www.qm-milch.de, teilt der Deutsche<br />
<strong>Bauernverband</strong> (DBV) mit. Mit dem neuen Internetauftritt<br />
erfahre die Initiative QM-Milch, die von DBV, Milchindustrieverband<br />
und Deutschem Raiffeisenverband ins Leben gerufen<br />
wurde, eine deutliche Aufwertung, erklärt der DBV.<br />
„Wir setzen für den Agrarstandort Deutschland weiterhin auf<br />
eine breite landwirtschaftliche Betriebsstruktur, die von den<br />
Bauern mit ihren Unternehmen vor Ort getragen wird. Die bäuerlichen<br />
Unternehmer müssen frei über die Größe und Ausrichtung<br />
ihrer Betriebe entscheiden können. Das schließt auch eine<br />
breite Eigentumsstreuung der land- und forstwirtschaftlichen<br />
Flächen in der Hand von Land- und Forstwirten und der Landbevölkerung<br />
ein. Der Vorrang aktiver Landwirte vor Investoren,<br />
die lediglich den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen<br />
als eine sichere Anlagemöglichkeit betrachten, muss dabei in<br />
jedem Fall sichergestellt werden.“ Mit diesen Worten umriss<br />
Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es<br />
(DBV), die Haltung des DBV zu Investoren in der Landwirtschaft.<br />
Schwarz äußerte sich vor etwa 170 Teilnehmern des<br />
5. Berliner Forums zum Agrarrecht. Generationenübergreifend<br />
wirtschaftende und solide finanzierte Betriebe sind Schwarz<br />
zufolge Garanten einer nachhaltigen Landwirtschaft und auf<br />
diese Rahmenbedingungen angewiesen.<br />
Präsident Schwarz beurteilte die aktuelle Entwicklung durchaus<br />
kritisch. So müsse man hinsehen, ob außerlandwirtschaftliche<br />
Investoren sich langfristig einer nachhaltigen Bewirtschaftung<br />
und ihrer Verantwortung vor Ort verpflichtet fühlen oder eher<br />
auf fremdgesteuerte und kurzfristige Renditeerwartungen setzen.<br />
Festzustellen sei jedoch auch, dass Hedge-Fonds, ausländische<br />
staatliche Fonds oder Versicherungsgesellschaften als<br />
QM-Milch jetzt online<br />
Internetportal www.qm-milch.de gestartet<br />
Die zunehmende Internationalisierung des Milchmarktes sowie<br />
wachsende Qualitätsanforderungen an die Milcherzeuger<br />
würden diesen Schritt notwendig machen, heißt es beim DBV<br />
weiter. Wer im internationalen Wettbewerb bestehen wolle,<br />
müsse ein hohes Qualitätsniveau entlang der gesamten Milchproduktionskette<br />
sichern und Verbraucher, Handel und Politik<br />
davon überzeugen. QM-Milch mit seinen nachprüfbaren Qualitätsstandards<br />
für die Milcherzeuger, die bundesweit einheitlich<br />
gelten, sei dafür das Instrument.<br />
Verbraucher profitierten von QM-Milch, da es die Qualität von<br />
Käse, Joghurt und weiteren Milchprodukten im Einkaufswagen<br />
sicherstelle, zu mehr Nachhaltigkeit anrege und als Beleg für<br />
gute Tierhaltung gelte. Für die Bauern stelle QM-Milch ein effizientes<br />
Qualitätsmanagementsystem dar, das bäuerlich getragen<br />
und kostengünstig organisiert ist, betonen die Initiatoren.<br />
Für die Molkereien sichere QM-Milch schließlich, dass nur beste<br />
und sichere Milch bei ihnen ankomme.<br />
„Für bäuerliche Landwirtschaft vor Ort“<br />
Vizepräsident Schwarz beim „Berliner Forum“<br />
Investoren auf dem deutschen Bodenmarkt bisher eine untergeordnete<br />
Rolle spielen.<br />
Es bestand Einigkeit, dass die Gründe und die Erscheinungsformen<br />
des Investorenengagements sehr vielfältig sind. Einerseits<br />
würden außerlandwirtschaftliche Investoren direkt auf<br />
den landwirtschaftlichen Bodenmarkt drängen, andererseits<br />
würden Beteiligungen oder die Übernahme landwirtschaftlicher<br />
Betriebe angestrebt. Hinzu kommen Modelle, die an<br />
die Fördermöglichkeiten des Erneuerbaren Energien-Gesetzes<br />
anknüpfen. Auch private Stiftungen engagieren sich am Bodenmarkt,<br />
um landwirtschaftliche Flächen exklusiv für Naturschutzzwecke<br />
oder den Ökologischen Landbau zu reservieren.<br />
In den kommenden Monaten wolle der <strong>Bauernverband</strong> die Diskussion<br />
zu den agrarstrukturpolitischen Zielen und einer Neujustierung<br />
der ordnungsrechtlichen Instrumentarien für den<br />
landwirtschaftlichen Bodenmarkt führen. „Danach können wir<br />
auch Wege für eine Novellierung der Grundstückverkehrsgesetze<br />
durch die Bundesländer aufzeigen“, so Schwarz.<br />
Mit der Tagung des „Berliner Forums“ gaben dessen drei<br />
Veranstalter, der Deutsche <strong>Bauernverband</strong>, die Deutsche Gesellschaft<br />
für Agrarrecht und die Edmund Rehwinkel-Stiftung<br />
der Landwirtschaftlichen Rentenbank erneut Anstöße für die<br />
rechtspolitische Diskussion zu einem aktuellen Thema aus der<br />
Land- und Agrarwirtschaft.<br />
12
STALLTECHNIK FÜR<br />
RINDER UND SCHWEINE<br />
UNSERE SPEZIALISTEN VOR ORT:<br />
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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<br />
mit dem Wirkstoff Flusilazol widerrufen<br />
Mit Wirkung zum 30. September 2013 hat das BVL die Zulassung<br />
von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flusilazol<br />
widerrufen. Der Widerruf betrifft die Pflanzenschutzmittel mit<br />
den Handelsbezeichnungen CAPITAN, CHARISMA und HAR-<br />
VESAN.<br />
Die Fungizide sind für den Einsatz im Getreide und bis auf das<br />
JÖRG MEYER<br />
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DURÄUMAT STALLTECHNIK GMBH<br />
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eMail: info@duraeumat.de, Internet: www.duraeumat.de<br />
Da es aufgrund aktueller Vorkommnisse zu verstärkten Kontrollen<br />
der Unfallkasse Nord gekommen ist, weisen wir auf die<br />
Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />
hin.<br />
Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit<br />
hinausgehende Arbeitszeit (mehr als 8 bzw. 10 Stunden)<br />
auszuzeichnen.<br />
Besonders zu beachten ist hierbei, dass<br />
- die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden nicht zu<br />
überschreiten ist (regelmäßig darf lediglich 8 Stunden gearbeitet<br />
werden. Bis zu 10<br />
Stunden darf nur gearbeitet<br />
werden, wenn<br />
innerhalb eines halben<br />
Jahres der werktägliche<br />
Durchschnitt von 8 Stunden<br />
nicht überschritten<br />
wird. Hier besteht Aufzeichnungspflicht).<br />
- die Beschäftigung an<br />
Sonn- und Feiertagen<br />
in der Landwirtschaft<br />
zulässig ist. Es müssen<br />
jedoch binnen zwei Wochen<br />
hierfür Ersatzruhetage<br />
gewährt werden<br />
(Aufzeichnungspflicht).<br />
Grundsätzlich haben 15<br />
Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei<br />
zu sein.<br />
- zwischen Arbeitsende<br />
und Arbeitsbeginn müssen<br />
grundsätzlich mindestens<br />
11 Stunden Ruhezeit<br />
liegen.<br />
13<br />
CHARISMA auch in Rüben zugelassen. Das HARVESAN ist weiterhin<br />
als Fungizid im Raps zugelassen.<br />
Für alle drei Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis<br />
zum 13. Oktober 2013 und eine Aufbrauchfrist bis zum 13.<br />
Oktober 2014. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen automatisch<br />
auch für die zugehörigen Parallelhandelsmittel.<br />
EEG-Vergütung für PV-Anlagen sinkt erneut<br />
Da der Zubau neuer PV-Anlagen sich in 2013 zwar abgeschwächt<br />
hat, insgesamt aber weiterhin oberhalb des im EEG vorgesehenen<br />
Ausbaukorridors liegt, kommt es in den Monaten August,<br />
September und Oktober 2013 zu einer erneuten Absenkung der<br />
EEG-Vergütung. Die monatliche Degression von 1% erhöht sich<br />
jeweils zum Monatsanfang um 0,8 %, so dass es zu einer Kürzung<br />
der EEG-Vergütung von insgesamt 1,8 % kommt. Damit<br />
sinkt die Vergütung für PV-Dachanlagen ab 1 MW und Freiflächenanlagen<br />
bis 10 MW im Oktober 2013 erstmals unter 10<br />
Cent pro Kilowattstunde. Der Zubau neuer PV-Anlagen beträgt<br />
nach Angaben der Bundesnetzagentur derzeit circa 4990 MW<br />
deutschlandweit.<br />
Arbeitszeiten für Auszubildende<br />
und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft<br />
Die jeweiligen Zeiten bzw. Bestimmungen sind für Minderjährige<br />
gem. dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch deutlich schärfer.<br />
Neben den Aufzeichnungen über die Mehrarbeit kann hier<br />
auch das Berichtsheft zur Einsichtnahme gefordert werden.<br />
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit einem<br />
Bußgeld geahndet werden, Verstöße gegen die vorgeschriebenen<br />
Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />
bzw. in bestimmten Fällen ein strafrechtliches Vergehen<br />
dar.<br />
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Geschäftsdrucksachen<br />
Heider Offsetdruckerei PINGEL-WITTE<br />
25746 Heide · Hamburger Straße 69<br />
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Ölsaaten: Globaler Pflanzenöl-Preisindex<br />
auf 3-Jahrestief<br />
Der Preisindex für Öle/Fette der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation<br />
der Vereinten Nationen (FAO) erreichte<br />
im August 2013 185,5 Punkte und lag damit 3 % unter dem<br />
Vormonatswert. Seit Februar 2013 ist damit der Preisrückgang<br />
für Pflanzenöl ungebrochen. Zuletzt wurde dieses Niveau<br />
im August 2010 errechnet. Ausschlaggebend für die jüngste<br />
Schwäche waren die zuletzt steigenden Palmölvorräte in<br />
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Südostasien. Die Produktion an Palmöl hatte die Erwartungen<br />
übertroffen, während die Nachfrage gegenüber dem Vorjahreszeitraum<br />
kaum gestiegen war. Gleichzeitig tendierten auch<br />
die Sojaölnotierungen schwächer. Das reichliche Angebot aus<br />
Argent nien und die anfänglich sehr hohen Prognosen der globalen<br />
Sojaernte 2013/14 setzten die Kurse unter Druck.<br />
(Quelle: AMI)<br />
„Deutsche Bauern arbeiten heute nachhaltiger“<br />
Hemmerling fordert Öko-Effizienz statt Öko-Fläche<br />
in der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
Die deutschen Bauern erzeugen ihre Produkte heute nachhaltiger.<br />
Sie haben ihre Nachhaltigkeitsbilanz in den zurückliegenden<br />
Jahren erheblich verbessert, wenn der Ressourcenbedarf je erzeugter<br />
Einheit als Maßstab der Nachhaltigkeit angelegt wird.<br />
Diese Bilanz zog der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen<br />
<strong>Bauernverband</strong>es (DBV), Udo Hemmerling, auf dem 2. Berliner<br />
Nachhaltigkeitsforum der Fördergemeinschaft Nachhaltige<br />
Landwirtschaft (FNL). Der Indikator der Nachhaltigkeit sei damit<br />
die „Öko-Effizienz“.<br />
„Nachhaltigkeit muss danach beurteilt werden, inwieweit landwirtschaftliche<br />
Betriebe heute ökonomisch existenzfähig, ökologisch<br />
verträglich und sozial verantwortlich wirtschaften. Es wäre<br />
fahrlässig und falsch, Nachhaltigkeit nur mit Ökologie gleichzusetzen“,<br />
betonte Hemmerling. Er zeigte am Beispiel der Stickstoffdüngung<br />
auf, wie die „Öko-Effizienz“ verbessert werden<br />
konnte und welche Fortschritte die Landwirtschaft in der Nachhaltigkeit<br />
gegenüber früher erzielt habe. Die Ackerbauern hätten<br />
den Wirkungsgrad ihrer Stickstoffdüngung seit den 1980er Jahren<br />
kontinuierlich erhöht. Den Stickstoffüberhang konnten sie im<br />
Zeitraum von 1980 bis 2010 um fast 50 Prozent senken, gleichzeitig<br />
die Getreideerträge um fast 50 Prozent steigern. Auch in<br />
der Tierhaltung seien die Emissionen von Ammoniak und Methan<br />
erheblich verringert worden, obwohl die Milch- und Fleischerzeugung<br />
ausgebaut worden sei. „Diese verbesserte Öko-Effizienz<br />
zeigt die nachhaltige Entwicklung in der deutschen Landwirtschaft“,<br />
hob Hemmerling hervor.<br />
Hemmerling forderte die Bundesregierung auf, in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie<br />
den Indikator „Öko-Effizienz“ als Maßstab für<br />
die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft aufzunehmen. Als Indikator<br />
vorgesehen ist bisher der Anteil des ökologischen Landbaus<br />
an der landwirtschaftlichen Fläche. Der DBV hält diesen für „ungeeignet“<br />
für die Nachhaltigkeitsstrategie, da alle Formen der<br />
Landwirtschaft, ob konventionell oder ökologisch, den Anforderungen<br />
an eine nachhaltige Landwirtschaft gerecht werden können.<br />
Wesentlich hierfür sei das Management in den Betrieben.<br />
„Unsere Landwirte unternehmen auch große Anstrengungen bei<br />
der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und der natürlichen<br />
Ressourcen Boden, Wasser, Luft“, stellte Hemmerling fest.<br />
Für diese Aufgaben seien im Sinne des Vertragsnaturschutzes<br />
vielfältige Agrarumweltprogramme etabliert, die es auszubauen<br />
gelte. Allein die EU habe in Deutschland im Jahr 2011 Agrarumweltprogramme<br />
mit etwa 600 Millionen Euro gefördert. Damit<br />
konnten nachhaltige Programme für die Umwelt und Biodiversität<br />
auf 6,4 Millionen Hektar durchgeführt werden.<br />
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Einbruchdiebstahl:<br />
Alle vier Minuten ein neuer Fall<br />
Das Einbruchrisiko in Deutschland wird größer. Von 2011 auf<br />
2012 ist die Einbruchquote um 8,7 Prozent auf 144.000 Fälle im<br />
Jahr gestiegen. Interessant ist dabei, dass Einbrüche, die tagsüber<br />
ausgeübt werden sogar überproportional gestiegen sind und nun<br />
über 40 Prozent der Fälle ausmachen. Tragisch ist dabei, dass die<br />
Aufklärungsquote mit knapp 16 Prozent leider nur sehr gering<br />
ausfällt.<br />
Auch landwirtschaftliche Betriebe sind von Einbruchdiebstählen<br />
immer häufiger betroffen. Gerne werden von den Tätern hochwertige<br />
Maschinen und Geräte entwendet. Besonders beliebt<br />
sind Aufsitzrasenmäher, aber auch Kettensägen, Bohrmaschinen,<br />
Schweißgeräte und andere teure Geräte.<br />
Wie kann man sich sinnvoll schützen<br />
An erster Stelle sollte immer die Prävention stehen. Hierbei sollte<br />
an allerlei Maßnahmen gedacht werden, um eventuellen Tätern<br />
den Zugriff auf die teuren Gerätschaften so schwer wie möglich<br />
zu machen. Dies hilft, denn statistisch wird ein Einbruchversuch<br />
bereits abgebrochen, wenn die Täter nicht binnen wenigen Minuten<br />
erfolgreich eindringen konnten. Laut Statistik haben aus diesem<br />
Grund über 40 Prozent der Einbruchversuche keinen Erfolg.<br />
Wie man sich technisch am besten schützt, können Interessierte<br />
bei ihrer zuständigen Kriminalpolizei erfahren. Wichtig ist in erster<br />
Linie natürlich die Absicherung von Türen mit Schloss und Riegel.<br />
Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Versicherungen nur für<br />
die Dinge Versicherungsschutz gewähren, die durch gewaltsames<br />
Eindringen in verschlossene Räumlichkeiten gestohlen werden.<br />
Neben der Prävention ist natürlich auch ein ausreichender Versicherungsschutz<br />
ratsam. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer<br />
den Wert seines Inventars richtig ermittelt. Dies erfolgt<br />
am besten anhand von Rechnungen, die im Idealfall noch<br />
vorhanden sein sollten. Bei landwirtschaftlichem Inventar, z.B.<br />
Gerätschaften in einer Werkstatt, sollte dies kein Problem sein,<br />
da die Rechnungen allein schon für die ordnungsgemäße Buchhaltung<br />
aufbewahrt werden müssen. Um Versicherungsbeiträge<br />
zu sparen, wird häufig bewusst ein zu geringer Versicherungswert<br />
angegeben. Dies rächt sich spätestens dann, wenn Versicherungen<br />
im Schadenfalle eine Unterversicherung feststellen.<br />
Entsprechende Abzüge von der Versicherungsleistung sind dann<br />
die Folge.<br />
Was muss nach einem Einbruch veranlasst werden<br />
Ist ein Einbruch erfolgreich und kommt es tatsächlich zum Diebstahl,<br />
muss der Versicherte nach Kenntnisnahme sofort die Polizei<br />
informieren. Außerdem sollten von den Einbruchspuren am Tatort<br />
eindeutige Bilder gemacht und andere Beweise sichergestellt<br />
werden. Das polizeiliche Protokoll muss dann der Versicherung<br />
zusammen mit der sog. Stehlgutliste, aus der die gestohlenen<br />
Sachen mit Beschreibung, Wert und Aufbewahrungsort hervorgehen,<br />
vorgelegt werden. Diese Liste ist auch bei der Polizei<br />
vorzulegen. Schwierig wird es, wenn keine eindeutigen Einbruchspuren<br />
vorhanden sind. So sind z.B. an mit falschen Schlüsseln<br />
geöffneten Türen nicht ohne weiteres Einbruchspuren erkennbar.<br />
Da die Beweispflicht beim Versicherungsnehmer liegt, landen viele<br />
Fälle vor Gericht, weil die Versicherung den Einbruchdiebstahl<br />
nicht anerkennen will. Daher sind jegliche Hinweise auf Einbruchspuren<br />
von Bedeutung, und seien sie noch so klein. Auch sollte<br />
unbedingt nach Zeugen Ausschau gehalten werden. Häufig gibt<br />
es Nachbarn die Verdächtiges gehört oder beobachtet haben.<br />
Schwierigkeiten mit der Versicherung von vornherein vermeiden!<br />
Darüber hinaus ist die Stehlgutliste für Versicherungen häufig<br />
nicht stichhaltig, da entsprechende Rechnungsbelege oder andere<br />
Beweise wie z.B. aufschlussreiches Bildmaterial fehlen. In so<br />
einem Falle wird es für den Versicherungsnehmer schwierig zu<br />
beweisen, dass ihm die gestohlenen Dinge tatsächlich gehört haben<br />
und welchen Wert sie haben. Sollten tatsächlich keine Rechnungen<br />
mehr vorhanden sein, ist es schon hilfreich, wenn von<br />
den Gegenständen im Vorwege zumindest ausreichend Bilder<br />
angefertigt werden.<br />
Werden dem Versicherer hingegen alle erforderlichen Belege eingereicht,<br />
wird dieser die gestohlenen Sachen zum Neuwert ersetzen.<br />
Die Versicherung erstattet aber nur gleichwertige Dinge. Der<br />
technische Fortschritt ist in der Diebstahlversicherung grundsätzlich<br />
nicht mitversichert, da sich Versicherte über diesen Weg einen<br />
unberechtigten Vorteil verschaffen könnten. Das Problem tritt vor<br />
allem bei Elektronikgeräten auf, die aufgrund des technischen<br />
Fortschritts prinzipiell einem schnellen Werteverfall unterliegen.<br />
Wer Einbruchdiebstahl für sein Inventar versichern will, kann dies<br />
mit einem Jahresbeitrag von z.B. 50 bis 100 Euro pro Jahr für eine<br />
Versicherungssumme von 5.000 v tun. Dies ist von Versicherer zu<br />
Versicherer verschieden und hängt auch vom Risikoort ab. Meist<br />
nehmen die Versicherungen bei Betrieben im Rahmen einer Ortsbegehung<br />
eine Risikoprüfung vor. Damit ist dann zunächst auch<br />
die richtige Versicherungssumme dokumentiert. Allerdings muss<br />
natürlich jeder Zukauf neuer Geräte dem Versicherer gemeldet<br />
werden, da sonst sehr schnell Unterversicherung vorliegt.<br />
Grundsätzlich ist es zudem ratsam, sich die Versicherungsbedingungen<br />
und hierbei auch besonders die Obliegenheiten des<br />
Vertrages anzuschauen. Mitglieder können sich hierbei auch von<br />
ihrem <strong>Bauernverband</strong> helfen lassen.<br />
Wolf Dieter Krezdorn<br />
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