27.12.2014 Aufrufe

dithmarscher - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

dithmarscher - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

dithmarscher - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

auernbrief<br />

<strong>dithmarscher</strong><br />

Mitteilungsblatt<br />

des Kreisbauernverbandes<br />

Dithmarschen<br />

45. Jahrgang, Heft 6 C 3102<br />

Oktober 2013<br />

Tag des Offenen Hofes am 15. Juni 2014<br />

Das Präsidium des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es hat beschlossen,<br />

den Tag des Offenen Hofes am 15. Juni 2014<br />

durchzuführen. Mit dieser Bündelung bundesweit soll<br />

die öffentliche Wahrnehmung dieser Großveranstaltung<br />

verbessert werden. Der Tag des Offenen Hofes ist ein<br />

Gemeinschaftsprojekt des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es,<br />

des Landfrauenverbandes und des Bundes der Deutschen<br />

Landjugend. In der Vergangenheit haben in der Regel Direktvermarkter<br />

teilgenommen, und wir würden es vom<br />

Berufsstand sehr begrüßen, wenn im kommenden Jahr<br />

zwei bis drei landwirtschaftliche Betriebe aus Dithmarschen<br />

sich an der Gemeinschaftsaktion beteiligen würden.<br />

Sollten Sie Interesse haben, wobei Sie von der Geschäftsstelle<br />

unterstützt würden, bitten wir um<br />

Rückmeldung.<br />

„Ich verlasse den Deutschen<br />

<strong>Bauernverband</strong> in Dankbarkeit“<br />

Dr. Born im Gespräch mit Agrar Europe<br />

(DBV) „Ich verlasse den Deutschen <strong>Bauernverband</strong> nach<br />

mehr als 35 Jahren in Dankbarkeit für die Chance, in der<br />

großen Gemeinschaft der Bauernfamilien in Deutschland<br />

mitwirken und auch ein wenig mitgestalten zu können.“<br />

Diese Aussage traf Dr. Helmut Born, der die Position des<br />

Generalsekretärs des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es (DBV)<br />

an Bernhard Krüsken, bisheriger Sprecher der Geschäftsführung<br />

des Deutschen Verbandes Tiernahrung, abgeben<br />

wird. „In meiner Zeit beim DBV“, so Born in einem Gespräch<br />

mit dem Presse- und Informationsdienst Agra Europe,<br />

„habe ich drei große Präsidentenpersönlichkeiten<br />

begleiten dürfen, Baron Heeremann, Gerd Sonnleitner und<br />

Joachim Rukwied.“<br />

Born freue sich, dass in dieser Zeit die tiefgreifende Umgestaltung<br />

der EU-Agrarpolitik und die deutsch-deutsche Einigung<br />

die unternehmerische Seite der Bauern gestärkt habe.<br />

Dabei sei die Kompetenz der Bauern als Sachwalter für die<br />

Landwirtschaft, die Böden, die Nutztiere und die Gewässer<br />

bei der Bevölkerung nicht untergraben worden. „Der Weg<br />

dahin war schwierig und mit Härten für die Bauernfamilien<br />

verbunden.“, betont Dr. Born. Diese Balance müsse sich der<br />

Berufsstand auch künftig bewahren und sie verteidigen.<br />

Die deutsche Landwirtschaft stünde heute gut da und habe<br />

vom Ackerbau über die Sonderkulturen und den Bauernwald,<br />

von der Veredlung über Schwein und Geflügel bis hin<br />

zur Milcherzeugung gute Perspektiven. „Das macht mich<br />

fast ein wenig zufrieden“, stellt Born fest.<br />

Über die Zeit ab September sagte Born in dem Interview:<br />

„Ich werde mich jetzt aus der aktiven Verbandsarbeit zurückziehen,<br />

stehe aber für einzelne Aufgaben zur Verfügung,<br />

wenn mein Nachfolger mich ruft.“ Bernhard Krüsken<br />

wünsche er von Herzen alles Gute. Zuletzt betonte Born,<br />

dass er sich freue, jetzt für die Familie, die privaten Interessen<br />

und seinen Wald Zeit zu haben.<br />

Terminankündigung!<br />

Kreisbauerntag Dithmarschen<br />

Am Montag, den<br />

25. November 2013, 19.00 Uhr,<br />

findet in Heide, Ballhaus Tivoli,<br />

der diesjährige Kreisbauerntag statt.<br />

Das Hauptreferat hält<br />

der Präsident des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es,<br />

Herr Joachim Rukwied.<br />

Wir möchten Sie bitten, sich diesen Termin<br />

bereits jetzt vorzumerken.


TBC-Monitoring / Ertragsschadenversicherung<br />

Im Winterhalbjahr 2013 / 2014 wird bundesweit ein TBC-Monitoring<br />

bei Milch- und Mutterkühen über 24 Monaten durchzuführen<br />

sein. Betriebe, in denen bei diesem Monitoring ein<br />

Verdachtsfall oder sogar ein bestätigter Fall auftritt, werden<br />

über viele Wochen ggf. mehrere Monate keine Milch abgeben<br />

können, da der betroffene Betrieb nicht mehr über den Status<br />

„amtlich anerkannt frei von Tuberkulose“ verfügt. Um eine solche<br />

Situation wirtschaftlich überstehen zu können, erscheint eine<br />

Ertragschadenversicherung unumgänglich und wird im Folgenden<br />

noch einmal beschrieben:<br />

Für den Notfall vorbeugen<br />

Im Rahmen der Risikovorsorge wird immer wieder über die<br />

Notwendigkeit desAbschlusses einer Ertragsschadenversicherung<br />

bei Vieh haltenden Betrieben berichtet. Trotzdem<br />

haben nach einer groben Schätzung in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

zum Beispiel nur zirka 40 % der Rinder haltenden Betriebe<br />

eine entsprechende Versicherungabgeschlossen.<br />

Immer noch herrscht vielfach die leider irrige Ansicht vor, dass<br />

ein Betrieb durch die Entschädigungszahlungen aus dem Tierseuchenfonds<br />

im Seuchenfall ausreichend abgesichertsei. Im Ernstfall<br />

kann dieser Irrtum die Existenz des Betriebes kosten.<br />

Aus dem Tierseuchenfonds heraus werden nur auf behördliche<br />

Anordnung getötete Tiere oder verendete Tiere, bei denen eine<br />

anzeigepflichtige Tierseuche nach dem Tod festgestellt worden<br />

ist, entschädigt. Im Seuchenfall gesperrte Betriebe erleiden aber<br />

einen in der Regel sehr viel höheren wirtschaftlichen Schaden<br />

durch die fehlende oder zumindest stark eingeschränkte Vermarktbarkeit<br />

ihrer Produkte (Milch, Fleisch). Dabei ist auch zu bedenken,<br />

dass in einem Seuchenfall die weitaus größte Anzahl von<br />

Betrieben gar nicht selbst von dem Seuchengeschehen betroffen<br />

ist, sondern durch ihre geografische Nähe zum Seuchenbetrieb<br />

mit in die Sperrmaßnahmen einbezogen wird und dadurch einen<br />

Ertragschadenausfall erleidet. Die Wahrscheinlichkeit, durch behördlich<br />

angeordnete Unterbrechung des Produktionsverfahrens,<br />

Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen indirekt betroffen zu<br />

sein, ist wesentlich höher als die Wahrscheinlichkeit, selbst Seuchenbetrieb<br />

zu sein.<br />

Trügerische Ruhe<br />

Die zurzeit herrschende Ruhe bei Tierseuchen kann trügerisch<br />

sein und sollte Betriebsleiter nicht dazu veranlassen, den Abschluss<br />

einer Ertragsschadenversicherung auf die lange Bank zu<br />

schieben. Durch den regen internationalen Handel und den Reiseverkehr<br />

ist keine Region vor der Einschleppung von Tierseuchen<br />

gefeit.<br />

Aktuell existiert ein MKS-Geschehen in der Türkei (endemisch),<br />

Zimbabwe, Taiwan, China und Russland. ASP-Fälle sind aus<br />

Russland und Weißrussland gemeldet. Der Vogelgrippe-Erreger<br />

H7N1 kommt in den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Mexiko,<br />

Südafrika, China und Taiwan vor, der weniger aggressive Erreger<br />

H5N1 in Deutschland, Nordkorea, Tibet, Nepal und Indonesien.<br />

Im Rinderbereich machen zudem die in Bayern und Baden-Württemberg<br />

aufgetretenen Tuberkulosefälle (TBC) große Sorge. So<br />

hat es eine erste Untersuchungswelle bei Rindern, die aus Bayern<br />

importiert wurden, im Frühjahr dieses Jahres gegeben. In<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> blieben die Untersuchungen glücklicherweise<br />

ohne Befunde. Allerdings haben die Situation in Bayern (Erreger<br />

Mykobakterium caprae) und Einzelfälle in anderen Bundesländern<br />

(zuletzt in Niedersachsen, Mykobakterium bovis) dazu geführt,<br />

dass Bund und Länder sich darauf verständigt haben, ab<br />

Herbst dieses Jahres ein Monitoring zu starten um sicherzustellen,<br />

dass in Deutschland nicht ein unerkanntes TBC-Geschehen<br />

in den Rinderherden abläuft.<br />

Für <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> muss damit gerechnet werden, dass<br />

zirka 3.000 bis 4.000 Kühe in diesem Monitoring vorsorglich<br />

auf TBC untersucht werden. Sollte sich dabei in einem Betrieb<br />

ein Verdachtsfall ergeben, so ist davon auszugehen, dass ein<br />

solchermaßen betroffener Betrieb viele Wochen von der Vermarktung<br />

ausgeschlossen ist. Die schleswig-holsteinische Meiereiwirtschaft<br />

hat sich übereinstimmend dafür ausgesprochen,<br />

Milch von solchen Betrieben nicht abzuholen, um weiteren Vermarktungsschaden<br />

im Inland und insbesondere beim Export von<br />

Milch und Milchprodukten abzuwenden. In einer solchen Situ-<br />

Herausgeber und Verlag:<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Kreisbauernverband Dithmarschen<br />

Waldschlößchenstraße 39 · 25746 Heide<br />

Telefon 0481- 850420 · Telefax 8504220<br />

E-Mail: kbv@bauernverbandsh.de<br />

Redaktion: Dipl.-Ing.-agr. Hans-Jürgen Henßen<br />

Anzeigen: Presse und Werbung<br />

Maaßen-Nagel-Straße 6 · 25709 Marne<br />

Tel. 04851 - 9535820 · Fax 04851 - 9535830<br />

Druck: Heider Offsetduckerei Pingel-Witte<br />

2


ation wird eine Ertragsschadenversicherung für die Betriebe zur<br />

Lebensversicherung.<br />

Schäden absichern<br />

Grundsätzlich wird die Absicherung von Ertragsausfallschäden<br />

umso wichtiger, je höher der Spezialisierungsgrad eines Betriebes<br />

und je höher der Anteil an Fremdkapital auf dem Betrieb ist.<br />

Auch bei investierenden Betrieben besteht die Notwendigkeit,<br />

sich gegen Betriebsunterbrechungsschäden abzusichern.<br />

Folgende Schäden sind in der Regel in der Ertragsschadenversicherung<br />

mitversichert:<br />

1. Einnahmeverluste durch:<br />

• Tierverluste und/oder Verminderung der Produktionsleistung<br />

der Tiere<br />

• Wertminderung der tierischen Produktion<br />

• Unterbrechung des Produktionsverfahrens<br />

• Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen<br />

2. Zusätzlicher Kostenaufwand für<br />

• tierärztliche Leistungen, Medikamente, Labordiagnostik<br />

• erhöhten Reinigungs- und Desinfektio nsaufwand<br />

• erhöhte Remontierungskosten<br />

• zusätzliche Schutzmaßnahmen<br />

Der Ertragsschaden ist dabei definiert als der Deckungsbeitragsverlust,<br />

den der Betrieb innerhalb eines Haftungszeitraumes von<br />

zwölf Monaten nach Eintritt des Schadens erleidet.<br />

Bei der Schadenermittlung gehen die Versicherungen<br />

normalerweise wie folgt vor:<br />

• Es wird der tatsächlich entstandene Schaden am Deckungsbeitrag<br />

unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes<br />

ermittelt und entschädigt.<br />

• Die Schadenhöhe wird anhand einer Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung<br />

auf der Grundlage der biologischen Daten<br />

(zum Beispiel Milchleistung, Ferkel pro Sau und Jahr, Verlustraten,<br />

Futterverbrauch) der vergangenen drei Wirtschaftsjahre<br />

ermittelt;<br />

• die Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise<br />

im Schadenzeitraum.<br />

• Bei der Schadenermittlung finden alle schadenbedingten<br />

negativen und positiven Einflüsse auf das Produktionsverfahren<br />

Berücksichtigung.<br />

Bei den Versicherern wird nach den Gefahren „anzeigepflichtige<br />

Tierseuchen“ und sonstige „übertragbare (nicht anzeigepflichtige)<br />

Tierkrankheiten“ differenziert. Grundsätzlich sind die anzeigepflichtigen<br />

Tierseuchen mitversichert, die sonstigen übertragbaren<br />

Tierkrankheiten können je nach Versicherer gegen<br />

Mehrbeitrag mit in den Vertrag eingeschlossen werden.<br />

Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen:<br />

• Tuberkulose<br />

• Salmonellose (Rind)<br />

• BHV-1<br />

• Maul- und Klauenseuche (MKS)<br />

• Schweinepest (ESP, ASP)<br />

Beispiele für übertragbare Tierkrankheiten<br />

(nicht anzeigepflichtig):<br />

• seuchenhafter Spätabort<br />

• Mykoplasmen-Infektionen<br />

• Dysenterie<br />

• Eutererkrankungen<br />

• Q-Fieber<br />

Bei manchen Versicherern können zusätzlich auch Schäden durch<br />

Kontamination durch Schadstoffe versichert werden. Dabei gelten<br />

als Schadenereignisse die Unterbrechung des Produktionsverfahrens,<br />

Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen wegen<br />

Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination<br />

durch Schadstoffe (nach Kontaminanten-Verordnung, KmV und<br />

Rückstands-Höchstmengenverordnung RHmV).<br />

Hinweis<br />

Die Versicherer verlangen in der Regel einen Selbstbehalt, der im<br />

Leistungsfalle grundsätzlich von der Entschädigungssumme abgezogen<br />

wird. Mitglieder des <strong>Bauernverband</strong>es bekommen bei<br />

der Vereinigten Tierversicherung (VTV/R+V) einen günstigeren<br />

Selbstbehalt. Wird die Mitgliedschaft bereits bei Antragstellung<br />

nachgewiesen, so wird im Versicherungsschein bereits der günstigere<br />

Selbstbehalt vermerkt. Die Mitgliedschaft im <strong>Bauernverband</strong><br />

muss im Schadenfalle noch bestehen.<br />

Ulrich Goullon<br />

Wolf Dieter Krezdorn<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Tel.: 0 43 31 - 12 77 26<br />

E-Mail: u.goullon@bvsh.net<br />

w.krezdorn@bvsh.net<br />

3


380-kV-Leitung Brunsbüttel – Niebüll<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff<br />

des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

(EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

für den Neubau der 380-kV-Leitung<br />

Brunsbüttel-Barlt (UW Süderdonn) LH-13-318<br />

Wesentlicher Inhalt der Planung ist:<br />

- Errichtung und Betrieb der 380-kV-Freileitung auf einer Länge<br />

von ca. 14 km zwischen de m 380-kV-Umpannwerk (UW)<br />

Brunsbüttel und dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk<br />

Süderdonn<br />

- abschnittsweise Mitnahme der 110-kV-Leitung Ostermoor/Ost-<br />

Heide der E.ON Netz GmbH LH-13-135 auf dem neu zu errichtenden<br />

Gestänge der neuen 380-kV-Leitung im Bereich von<br />

Mast 17 bis Mast 36<br />

- Demontage der bestehenden 110-kV-Leitung Ostermoor/Ost-<br />

Heide der E.ON Netz GmbH LH-13-135 in den Mitnahmeabschnitten<br />

nach Inbetriebnahme der geplanten 380-kV-Leitung<br />

- Erschließung des Baufeldes über das vorhandene Wegenetz<br />

- dauerhafte Zuwegung zu den Vollwandmasten<br />

- Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des<br />

landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)<br />

sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen<br />

auf den Gebieten der Amtsverwaltungen Wilstermarsch, Burg -<br />

St. Michaelisdonn, Marne-Nordsee, Nordsee-Treene sowie der<br />

Stadt Brunsbüttel.<br />

I<br />

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth,<br />

hat für das Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach<br />

dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Zweck der<br />

Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen<br />

Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin<br />

(TenneT TSO GmbH) und den Behörden sowie den durch den<br />

Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.<br />

II<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens führt das Ministerium<br />

für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> – Amt für Planfeststellung Energie<br />

(AfPE) – das Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde<br />

durch, in dem die für und gegen den Plan sprechenden<br />

Gründe deutlich gemacht werden sollen. Der Plan (Zeichnungen<br />

und Erläuterungen) sowie die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)<br />

liegen in der Zeit<br />

vom 07.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013<br />

u. a. in folgenden Ämtern und Städten zur Einsichtnahme aus:<br />

Stadt Brunsbüttel<br />

Fachbereich Bau<br />

Foyer<br />

Röntgenstraße 2, 25541 Brunsbüttel<br />

Auslegungszeiten:<br />

Mo 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 16.30 Uhr<br />

Di 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

4


Do 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Amt Burg – St. Michaelisdonn<br />

Zimmer 3<br />

Holzmarkt 7, 25712 Burg (Dithm.)<br />

Auslegungszeiten:<br />

Mo 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Di 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Do 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

zusätzlich den 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Amt Marne-Nordsee<br />

Rathaus<br />

Zimmer 13<br />

Alter Kirchhof 4-5, 25709 Marne<br />

Auslegungszeiten:<br />

Mo 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Di 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Mi 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Do 8:00 bis 12:00 Uhr u. 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Fr 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen<br />

zu den naturschutzfachlichen Sachverhalten. Dies sind u. a.<br />

der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), das landschaftsökologische<br />

Fachgutachten, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag<br />

sowie die Natura 2000 Vorprüfung / Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung.<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen<br />

und im Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse<br />

verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen<br />

am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises /<br />

Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte<br />

haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.<br />

1) Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt<br />

wird, kann bis<br />

einschließlich 04.12.2013<br />

schriftlich zum Aktenzeichen AfPE 11-663.42-2-8 oder zur Niederschrift<br />

Einwendungen gegen den Plan erheben bei<br />

• den oben angeführten Auslegungsstellen<br />

oder<br />

• dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt<br />

und ländliche Räume des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, Amt für<br />

Planfeststellung Energie<br />

(AfPE), Mercatorstraße 3, 24106 Kiel.<br />

Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a.<br />

Behörden.<br />

Energie für die Zukunft.<br />

Strom selbst<br />

produzieren -<br />

für 9 Cent.<br />

Wir beraten Sie gern:<br />

<strong>Schleswig</strong>-Flensburg: 04606 - 96 57 77<br />

Rendsburg-Eckernförde: 04322 - 55 27 83<br />

Lübeck/Ostholstein: 04371 - 889 70 98<br />

Pinneberg/Steinburg: 040 - 22 75 83 50<br />

Stormarn/Lauenburg: 040 - 65 86 38 69<br />

Plön/Segeberg: 04521 - 762 06 74<br />

Solartechnik Stiens GmbH & Co. KG<br />

Sonnenweg 3-7 · 34260 Kaufungen<br />

www.solartechnik-stiens.de<br />

5


Ernteverkehr<br />

Freiwillig 30 km/h<br />

An die Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes werden zurzeit<br />

häufiger Beschwerden über unangemessene Geschwindigkeiten<br />

beim Fahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen herangetragen.<br />

Durch die große Masse und optische Größe werden landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge oftmals von anderen Verkehrsteilnehmern<br />

als gefährlich wahrgenommen. Insbesondere in Ortschaften werden<br />

die Fahrzeuge als zu schnell empfunden. Leider wird auch<br />

davon berichtet, dass insbesondere viele junge Fahrer mit ihren<br />

Handys / Smartphones beschäftigt sind und nicht die volle Aufmerksamkeit<br />

dem Verkehr zukommen lassen.<br />

Wir möchten ausdrücklich darum bitten, eine der Situation angemessene<br />

Geschwindigkeit zu<br />

fahren. Leider besteht ansonsten<br />

die Gefahr, dass von der<br />

Bevölkerung Forderungen nach<br />

Geschwindigkeitsreduzierungen,<br />

Gewichtsbeschränkungen<br />

und Durchfahrtverbote gefordert<br />

werden, die der gesamten<br />

Landwirtschaft schaden. Bitte<br />

weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter<br />

darauf hin, mit angemessener<br />

Geschwindigkeit durch die<br />

Ortschaften zu fahren.<br />

Dies gilt nicht nur als Gefährdungspotenzial<br />

für andere<br />

Verkehrsteilnehmer, sondern<br />

es ist erwiesen, dass mit zunehmender<br />

Geschwindigkeit<br />

die Belastungen auf den Straßenunterbau<br />

stark zunehmen.<br />

Der Lohnunternehmerverband<br />

und der <strong>Bauernverband</strong> werben<br />

deshalb gemeinsam für<br />

eine freiwillige Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf unseren<br />

Feldwegen. Viele Feldwege<br />

stammen aus den 60er<br />

Jahren und haben keinen<br />

ausreichenden tragfähigen<br />

Unterbau für heutige Belastungen.<br />

Mit der Aktion<br />

„Freiwillig 30 km/h zur<br />

Schonung der Feldwege“<br />

soll auch Vorsorge geleistet<br />

werden, dass nicht durch spätere Ausbauanträge die Landwirtschaft<br />

stark belastet wird.<br />

Sparkassen-Finanzgruppe<br />

Emcke Stahlhallen<br />

Stahlkonstruktion<br />

Stahlhallen auch isoliert<br />

Sektionaltore für Gewerbe<br />

Garagensektionaltore<br />

Damit Sie auch finanziell auf<br />

einen grünen Zweig kommen.<br />

. .<br />

24594 Hohenwestedt Böternhöfen 10<br />

Tel. 04871-7364 Fax 04871-7365<br />

Mobil 0172 - 541 04 69<br />

E-Mail: info@emcke-tore-hallen.de<br />

www.emcke-tore-hallen.de<br />

Gute Ernte kommt nicht aus heiterem Himmel. Sie ist vielmehr der Lohn für harte Abeit. Wer derart von morgens<br />

bis abends ackert, sollte aber auch beim Geld auf einen grünen Zweig kommen. Es liegt in der Natur der Sache,<br />

dass wir uns dafür mit ganzer Kraft einsetzen. Sprechen Sie deshalb mit uns über Ihren finanziellen Einsatz,<br />

dann kümmern wir uns um den bestmöglichen Ertrag. Einfach mal bei uns reinschauen oder gleich einen Termin<br />

vereinbaren! Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.<br />

6


Zum Thema Herbstdüngung<br />

Die Herbst-Nmin-Werte sind in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> häufig zu<br />

hoch. Dazu trägt eine unsachgemäße Herbstdüngung maßgeblich<br />

bei. Die geltende Düngeverordnung sieht vor, dass sich<br />

eine Stickstoff-Düngegabe nach dem aktuellen Düngebedarf zu<br />

richten hat. Dieser errechnet sich aus dem Pflanzenbedarf nach<br />

Abzug der N-Nachlieferung aus dem Boden.<br />

Der Düngebedarf ist „sachgerecht festzustellen“. Der Landwirt<br />

ist dabei im Falle der Kontrolle prinzipiell in der Nachweispflicht.<br />

Es fehlt jedoch ein einheitliches Bestimmungsverfahren, um den<br />

Düngebedarf justiziabel festzustellen. Eine offizielle Empfehlung<br />

z. B. der, Landwirtschaftskammer (vgl. Bauernblatt vom<br />

20.07.2013, S. 22) dient als Orientierung, auch für die kontrollierenden<br />

Behörden. Handelt ein Landwirt entgegen dieser Empfehlung,<br />

so muss er selbst den Düngebedarf nachweisen, z. B.<br />

durch eigene Analysen (Boden, Pflanze).<br />

Im Einzelnen heißt das:<br />

Grundsätzlich kein N-Düngebedarf besteht:<br />

• wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur oder Zwischenfrucht<br />

angebaut wird.<br />

• nach Mais, Kohl und Körnerleguminosen, auch bei Untersaat<br />

oder einer Folge- /Zwischenfrucht, also auch nicht bei einem<br />

nachfolgenden Roggen oder Weizen!<br />

➢ Hier ist die N-Düngung nicht zulässig, CC-relevant (bei Verstoß:<br />

3% Prämienkürzung).<br />

In der Regel kein N-Düngebedarf besteht:<br />

• nach Raps, Rüben oder Kartoffeln<br />

• zu Winterweizen, Roggen und Triticale (Pflanzenbedarf nicht<br />

höher als Herbst-Nmin)<br />

• zu Wintergerste nach Getreide bei langj. organischer Düngung<br />

und Strohabfuhr<br />

• zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung bei langjähriger organischer<br />

Düngung<br />

➢ Ein möglicher Bedarf sollte für den Fall der Kontrolle nachweisbar<br />

sein.<br />

N-Düngebedarf ist möglich z. B. bei sehr hohen Erträgen der<br />

Vorfrucht bei normaler Düngung oder bei schlechter Bodenstruktur,<br />

grobem Saatbett bzw. Verdichtungen im Oberboden oder<br />

bei reduzierter Bodenbearbeitung:<br />

• zu Raps (max. 40 bis 60 kg N/ha)<br />

• zu Wintergerste z. B. bei Strohverbleib (max. 30 kg N/ha)<br />

• zu Wintergetreide bei ungünstigen Bestellbedingungen, Getreidevorfrucht<br />

und überwiegend mineralischer Düngung<br />

bzw. kalten Böden (max. 40 kg N/ha)<br />

• zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung (max. 60 kg N/ha), bei<br />

MSL-Maßnahme nicht zulässig!<br />

➢ Man kann sich hier auf die Empfehlung der Kammer berufen.<br />

Im Herbst gedüngter Stickstoff muss bei der Düngeplanung im<br />

Frühjahr berücksichtigt werden.<br />

Organische Dünger:<br />

Für flüssigen organischen Düngern und Geflügelkot gilt It. Düngeverordnung<br />

die absolute Höchstgrenze von 80 kg Gesamt-<br />

N/ha bzw. 40 kg Ammonium-N/ha (ohne Abzug von Ausbringungsverlusten).<br />

Ebenso gelten die bekannten Sperrfristen: Auf<br />

Acker vom 01. November bis 31. Januar bzw. auf Grünland<br />

vom 15. November bis 31. Januar (nicht für Festmist). In Wasserschutzgebieten<br />

sowie bei Teilnahme an der MSL-Maßnahme<br />

bodennahe Gülleausbringung“ gelten andere Sperrfristen.<br />

Die N-Ausnutzung von Mineraldünger ist insbesondere im Herbst<br />

wesentlich höher als die von Gülle oder Gärrest. Daher sollte der<br />

organische Dünger möglichst im Frühjahr eingesetzt und der<br />

mineralische Dünger dann eingespart werden. Das vermindert<br />

die gesamtbetrieblichen N-Überhänge und reduziert die Grundwasserbelastung.<br />

Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogasgärrest, Geflügelkot<br />

und flüssigem Klärschlamm muss sofort bzw. innerhalb von 4<br />

Stunden nach der Ausbringung erfolgen.<br />

(Quelle Rundschreiben Nr. 4/2013<br />

INGUS - Wasserschutzberatung)<br />

Unser Angebot für den Landwirt - Saison 2013<br />

Stallbau nach Ihren Wünschen für Pferde, Rinder u. Schweine<br />

Betonbau/Stahlbetonbau<br />

Holzbau<br />

Dacheindeckung<br />

Hallenbau<br />

schlüsselfertig od. mit Eigenleistung<br />

Photovoltaikhallen<br />

Mietstation für Betonschalung<br />

Eternitrückbau und Entsorgung<br />

holger<br />

bartels<br />

bauunternehmung<br />

die zimmerei<br />

dipl.-bauing. holger bartels<br />

heider straße 32 25765 nordhastedt<br />

heider straße 32<br />

25785 nordhastedt<br />

telefon: 0 48 04 - 12 48<br />

telefax: 0 48 04 - 12 38<br />

mobil: 01 71 - 2 70 25 96<br />

info@bartels-zimmerei.de<br />

www.bartels-zimmerei.de<br />

www.beratungshandwerker.de<br />

7


Verbringungsverordnung bei Abgabe und<br />

Aufnahme von Wirtschaftsdüngern beachten<br />

Bereits im August 2010 ist die Verordnung über das Inverkehrbringen<br />

und Befördern von Wirtschaftsdünger, die sog.<br />

Verbringungsverordnung in Kraft getreten. Zuständig für<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ist das LLUR, Abteilung Landwirtschaft. Die<br />

Verbringungsverordnung gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsdünger<br />

und Stoffe oder Mischungen, die Wirtschaftsdünger enthalten,<br />

z.B. Gärsubstrate.<br />

Die Verbringungsverordnung schreibt folgendes vor:<br />

1) Registrierungspflicht für Abgeber:<br />

Jeder Abgeber, der mehr als 200 m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr<br />

abgibt, hat dies seinem zuständigen LLUR zu melden. Hierbei<br />

handelt es sich um eine einmalige Registrierung, die in den Folgejahren<br />

nicht wiederholt werden muss.<br />

2) Meldepflicht an das LLUR:<br />

Jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger oder Wirtschaftsdünger<br />

enthaltende Stoffe, z.B. Gärsubstrat, aus dem Ausland oder aus<br />

anderen Bundesländern importiert hat, hat dieses bis zum 31.<br />

März des Folgejahres seinem zuständigen LLUR zu melden.<br />

3) Aufzeichnungspflicht über die Lieferung<br />

von Wirtschaftsdünger:<br />

- Folgende Daten sind zu dokumentieren:<br />

- Abgeber – Beförderer – Empfänger<br />

- Datum von Transport und Übernahme<br />

- Art des Wirtschaftsdüngers<br />

- Menge t Frischmasse<br />

- Gehalt von N und P2O5<br />

- Lieferungen innerhalb von 4 Wochen können zu einer Partie<br />

zusammengefasst werden.<br />

- Die Nährstoffangaben sind entweder nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen<br />

oder nach den Richtwerten der Landwirtschaftskammer<br />

anzugeben. Bei den Richtwerten genügt<br />

nicht die Angabe „ gemäß Richtwerte“, es sind die in den<br />

Richtwerten angegebenen Zahlen einzutragen. Soweit in den<br />

Veröffentlichungen der LWK keine Zahlen vorliegen, z.B. bei<br />

Mischungen oder Gärsubstraten unterschiedlicher Herkunft,<br />

ist die Untersuchung auf Nährstoffe zwingend vorzunehmen.<br />

- Spätestens einen Monat nach Abgabe, Befördern oder Übernahme<br />

müssen die Aufzeichnungen auf dem jeweiligen Betrieb<br />

vorliegen, d.h. jeder, Abgeber, Beförderer und Übernehmer,<br />

muss die Aufzeichnung vorliegen haben. Es genügt aber, wenn<br />

z.B. der Abgeber ein Formular ausfüllt und eine Fotokopie an<br />

den Beförderer und Übernehmer weiterreicht. Allerdings ist zu<br />

beachten, dass alle 3 Parteien das Lieferprotokoll unterschrieben<br />

haben müssen.<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisgeschäftsstelle.<br />

Vom Bauern für Bauern<br />

Bothmann`s leckere Schweinereien<br />

www.meifort.de<br />

Meifort GmbH & Co. KG<br />

Fahrstedter Westerdeich 22<br />

25709 Diekhusen - Fahrstedt<br />

www.meifort.de<br />

Meifort GmbH & Co. KG<br />

Chausseestraße 20-22<br />

25797 Wöhrden<br />

Sönke Bothmann<br />

Dellbrück 8 25704 Bargenstedt<br />

Tel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71<br />

8<br />

Meifort Herr Karsten GmbH Dieckmann & Co. KG<br />

Fahrstedter Tel. 0172 / 97 Westerdeich 23 881 22<br />

25709 Diekhusen - Fahrstedt<br />

Herr Karsten Dieckmann<br />

Tel. 0172 / 97 23 881<br />

Meifort Herr Claus GmbH Langeloh & Co. KG<br />

Chausseestraße Tel. 0176 / 100 4820-22<br />

335<br />

25797 Wöhrden<br />

Besuchen Sie uns auf der NORLA 2013<br />

Freifläche Block U - Stand 7/8<br />

Herr Claus Langeloh<br />

Tel. 0176 / 100 48 335<br />

modernste Technik hautnah erleben<br />

Besuchen Sie uns auf der NORLA 2013<br />

Freifläche Block U - Stand 7/8<br />

modernste Technik hautnah erleben


1. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass eine rückwirkende Befreiung<br />

von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse der Landwirte nach der Eheschließung erleichtert<br />

wird. Somit<br />

ist die Befreiung wieder<br />

unabhängig vom<br />

Zeitpunkt der Antragstellung<br />

möglich. In<br />

der Vergangenheit<br />

war die Befreiung nur<br />

erreichbar, wenn der<br />

Antrag innerhalb von<br />

drei Monaten nach<br />

der Eheschließung gestellt<br />

wurde. In über<br />

2.000 Fällen bundesweit<br />

wurde diese<br />

Meldung versäumt,<br />

durch die Bundesratsentscheidung<br />

jedoch<br />

wieder aufgehoben,<br />

d. h. auch Zahlungen<br />

werden nun wieder<br />

rückerstattet.<br />

2. Ab dem 01. Januar<br />

2014 wird sich, vorbehaltlich<br />

der Zustimmung<br />

der Vertreterversammlung,<br />

die festgesetzte<br />

Mindestgröße<br />

für die landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen,<br />

bei denen Versicherungspflicht<br />

entsteht,<br />

ändern. Zurzeit ist der<br />

landwirtschaftliche<br />

Unternehmer und der<br />

Ehepartner versicherungspflichtig,<br />

wenn<br />

entweder mehr als 6<br />

ha Grünland oder 4<br />

ha Ackerland bewirtschaftet<br />

werden. Für<br />

Forst und Sonderkulturen<br />

gelten andere<br />

Größenordnungen.<br />

Diese Mindestgröße<br />

erhöht sich ab dem<br />

Flächenverluste dem LLUR melden<br />

Zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen ist es notwendig,<br />

dass die beantragten Flächen dem Antragsteller am 15.5. eines<br />

jeden Jahres zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission<br />

hat klargestellt, dass Flächen ganzjährig – also bis zum 31.<br />

Dezember des Jahres – beihilfefähig sein müssen. Daraus<br />

folgt, dass Flächen, die im Kalenderjahr der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung dauerhaft entzogen werden, nicht zur Aktivierung<br />

von Zahlungsansprüchen genutzt werden können.<br />

9<br />

Für diese Flächen kann keine Betriebsprämie gezahlt werden.<br />

Daher ist eine außerlandwirtschaftliche Nutzung, z. B. durch<br />

Baumaßnahmen, dem LLUR unverzüglich mitzuteilen. Sollte<br />

diese Mitteilung unterbleiben und sollten die veränderten<br />

Verhältnisse bei einer Kontrolle entdeckt werden, so ist das<br />

LLUR verpflichtet, Sanktionen zu verhängen. Dies bedeutet,<br />

dass die Betriebsprämie unter Umständen rückwirkend gekürzt<br />

wird.<br />

Landwirtschaftliche Alterskasse<br />

kommenden Jahr auf 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

unabhängig ob Acker oder Grünland. Für weitere Planungen<br />

möchten wir Sie bitten, dies zu beachten.<br />

Leistungssteigerung von 15% an Windkraftanlagen sind möglich!<br />

Nach zwei Jahren Entwicklungszeit, einer Zertifizierung durch DEWI-OCC sowie einem Jahr<br />

erfolgreichem Feldtest, stellen die BayWa r.e. Rotor Service GmbH (ehemals L&L Rotorservice<br />

GmbH) und SPITZNER ENGINEERS GmbH ihr neues Produkt „e-ro“ zur Effizienzsteigerung<br />

von Rotorblättern erstmals der Öffentlichkeit vor. Die Veranstaltung fand in der Solarhalle<br />

des Forschungszentrums „CFK-Nord“ in Stade statt, bei der über die innovative Maßnahme<br />

zur deutlichen Verbesserung des Jahresenergieertrages von Windkraftanlagen berichtet wurde.<br />

Im Jahr 2010 hatte Herr Reinhard Lührs, Geschäftsführer der BayWa r.e. Rotor Service GmbH,<br />

das Bestreben die Windkraftanlagen-Betreiber zu unterstützen, die aufgrund von Fahlkalkulationen<br />

oder windschwachen Zeiten nicht den einst prognostizierten Ertrag erwirtschaften<br />

konnten. Mit Dipl.-Ing. Jörg Spitzner von SPITZNER ENGINEERS GmbH holte sich Reinhard<br />

Lührs einen starken Kooperationspartner mit langjähriger Erfahrung aus dem Luftfahrtbereich<br />

an seine Seite, der für die Berechnung der gesamten Aerodynamik zuständig ist. Die Zusammenarbeit<br />

mit Prof. Henry Seifert vom Institut für Windenergie fk-wind: Hochschule Bremerhaven<br />

komplettierte das Entwicklungsteam für den Themenbereich Aerodynamik. Nach zwei<br />

Jahren Entwicklungszeit startete im Mai 2012 der einjährige Feldtest in einem Windpark in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Die permanente Auswertung der Messergebnisse ergab eine erhebliche<br />

Leistungssteigerung von 15%. Das passive System von „e-ro“ beeinflusst die Aerodynamik<br />

des Rotorblattes im Wurzel- und Blattspitzenbereich, sodass die Strömung länger am Blatt<br />

haftet, die Turbulenzen verringert werden und dabei komplett auf wartungsintensive elektronische<br />

Komponenten verzichtet werden kann. Durch die Verringerung des aerodynamischen<br />

Widerstandes wird die Wirkleistung im Teillastbereich verbessert, die Nennleistung der Anlage<br />

jedoch nicht erhöht. Infolgedessen haben die Anbaukomponenten keinen negativen Einfluss<br />

auf Maschine und Turm und eignen sich besonders für windschwache Standorte.<br />

Ansprechpartnerin im Hause BayWa r.e. Rotor Service GmbH ist Frau Ramona Rohrschneider,<br />

welche unter der Telefonnummer 0176 / 118 211 11 gerne Ihre Fragen beantwortet.<br />

ISR Itzehoer Schrott und Recycling GmbH & Co.KG<br />

04852 / 87 244<br />

Profis mit Erfahrung<br />

Wir kaufen Schrott, Metalle und Altpapier<br />

Am Südufer - 25541 Brunsbüttel www.isr-itzehoe.de


Kreis-LandFrauen-<br />

Verband<br />

Dithmarschen e.V.<br />

Oktobernächte voller Sterne<br />

mögen warme Öfen gerne<br />

(deutsches Sprichwort)<br />

LandFrauenVereine stellen sich vor:<br />

LFV Burg und Umgebung<br />

Gegründet: 21. Mai 1969 in Buchholzermoor<br />

Die Landwirtschaftsschule St. Michaelisdonn, Abt. Hauswirtschaft,<br />

hatte alle Frauen im Bereich des Landwirtschaftlichen<br />

Vereins Burg und Umgebung eingeladen. In der Gastwirtschaft<br />

von Peter Sießenbüttel in Buchholzermoor hatten sich 56 Frauen<br />

eingefunden. Nach der Begrüßung durch Fräulein Queiser sprach<br />

Frau Margarete Brühe, Kronprinzenkoog, in ihrer Eigenschaft<br />

als 3. Vorsitzende des LandFrauenverbandes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

über die Bedeutung und Aufgaben der LandFrauenvereine.Die<br />

Kreisvorsitzende Frau Mathilde Thießen, Helse, nahm so die<br />

Gründung des LandFrauenvereins Burg und Umgebung vor. Als<br />

Vorsitzende wurde die Lehrerin Frau Käthe Albrecht aus Buchholz<br />

von den Anwesenden einstimmig gewählt.<br />

Die weiteren 1. Vorsitzenden:<br />

Käthe Albrecht 1969 – 1986;<br />

Gunda Roosen 1986 – 1998;<br />

Hella Peters und<br />

Erika Kaiser 1998 – 2000;<br />

Erika Kaiser 2000 – 2001;<br />

Hilde Rühmann 2001 – 2004;<br />

Elfriede Hayn 2004 bis jetzt.<br />

Dithmarschentag: Elfriede Hayn, Marlis Bandholz, Birgit Franßen<br />

(von links).<br />

(Elfriede Hayn)<br />

Mittlerweile hat unser Ortsverein ca. 140 engagierte Mitglieder.<br />

Darunter sind Bäuerinnen und Frauen, die eng mit einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb verbunden sind, aber auch viele aktive<br />

Frauen mit unterschiedlichsten Berufen, die alle hier leben. Die<br />

Mitglieder kommen aus den Orten Burg / Buchholz / Buchholzermoor<br />

/ Brickeln / Quickborn / Kuden / Hochdonn / Eddelak.<br />

Wir ziehen uns nicht ins Hinterzimmer zurück, sondern öffnen<br />

die Türen, für alle die an unserer Arbeit interessiert sind. Wir informieren<br />

die Öffentlichkeit über unsere Aktionen, Positionen<br />

und Meinungen.<br />

Dazu gibt es Informationsmaterialien, Broschüren, bei Bedarf<br />

Pressemeldungen und natürlich die Website: www.lfv-burg-dithmarschen.de<br />

Auch durch das öffentliche Auftreten unserer Mitglieder<br />

bei Veranstaltungen, Dorffesten u.ä. werden unsere Ziele<br />

und Aufgaben publik gemacht.<br />

Text: Elfriede Hayn<br />

Kohlanschnitt: Monika Wülbern, Hilde Wohlenberg, Birgit Franßen,<br />

Brigitte Herder, Telse Reimers (von links).<br />

Zusammen mit mehreren Ortsvereinen nahm der Kreis-LandFrauenverband-Dithmarschen<br />

auch in diesem Jahr wieder am öffentlichen<br />

Kohlanschnitt teil.<br />

Diesmal auf dem Hof von Rudolf und Telse Bock und traditionell<br />

wurde in der Spezialitätenhalle der LandFrauen Kaffee ausgeschenkt.<br />

Durch das vielfältige Angebot der verschiedenen LF-Vereine<br />

war die „LandFrauenhalle“ wie immer ein Besuchermagnet<br />

und Treffpunkt für Dithmarscher und Gäste von nah und fern.<br />

Auch am Dithmarschentag beteiligte sich der Kreisverband zusammen<br />

mit einigen Ortsvereinen. Hier wurden für das neue<br />

Kochbuch geworben und Infomaterial über die einzelnen Land-<br />

Frauenvereine verteilt. In vielen Gesprächen zeigte sich die Notwendigkeit<br />

der Öffentlichkeitsarbeit, denn es hat sich immer<br />

noch nicht überall herumgesprochen, dass sich das Angebot der<br />

Vereine an alle Frauen im ländlichen Raum richtet.<br />

Text und Fotos. Hilde Wohlenberg<br />

10


DBV und Iren gegen Mengenregulierung<br />

Der DBV fordert zusammen mit dem irischen Bauern-verband<br />

(IFA) und dem irischen Genossenschafts-verband (ICOS), nach<br />

dem Ende der Milchquote in 2015 auf Instrumente staatlich<br />

veränderter Mengen-regulierung zu verzichten: Diese Position<br />

wurde in dieser Woche durch den Besuch einer deutschen Delegation<br />

unter Führung von Udo Folgart, Vize- und Milchpräsident<br />

des DBV, in Dublin untermauert. Die Zeiten der politischen<br />

Marktsteuerung seien vorbei, so Folgart. „Die Milchpreise resultieren<br />

schon heute aus Angebot und Nachfrage! Unsere<br />

Milchprodukte werden regional, europa- und weltweit nachgefragt.<br />

Die europäischen Bauern dürfen nicht in ihrer Wettbewerbsposition<br />

durch neue staatlich verordnete Mengenregulierungen<br />

zu weltweiten Konkurrenten geschwächt werden“,<br />

so Folgart. Die sehr verhaltene bis rückläufige Entwicklung der<br />

Binnenmarkt-nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen in<br />

den letzten Monaten und Jahren unterstreicht die überragende<br />

Bedeutung des internationalen Handels für die deutschen<br />

Milcherzeuger.<br />

Medizinische Hilfsmittel:<br />

Was übernimmt die Krankenkasse<br />

11<br />

Für eine schnellere Genesung bzw. zur Unterstützung einer Therapie<br />

sind Patienten und Ärzte unter Umständen auf die Verwendung<br />

von sog. Hilfsmitteln angewiesen. Der Einsatz von<br />

Hilfsmitteln kann je nach Bedarf für einen kurzen Zeitraum oder<br />

dauerhaft notwendig sein. Typische Hilfsmittel sind z.B. Gehhilfen,<br />

Hörhilfen, Bandagen, Prothesen, Schienen, Orthopädische<br />

Schuhe, Krankenfahrstühle, Therapeutische Bewegungsgeräte,<br />

neben vielen anderen.<br />

Der Gesetzgeber hat im §33 SGB V den Rechtsanspruch von<br />

gesetzlich Versicherten bzgl. der Versorgung mit Hilfsmitteln definiert.<br />

Demnach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung<br />

mit Hilfsmitteln, soweit die Hilfsmittel verschreibungspflichtig<br />

und nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen<br />

Lebens anzusehen sind.<br />

Je nach Beschwerden des Patienten muss der Arzt entscheiden,<br />

welches Hilfsmittel für den Patienten am besten geeignet ist.<br />

Dabei kann es vorkommen, dass der Arzt einem Patienten ein<br />

Hilfsmittel empfiehlt, dessen Kosten von der Krankenkasse nicht<br />

übernommen werden. Abgesehen davon, dass der Patient somit<br />

gegebenenfalls auf ein anderes, eventuell weniger geeignetes<br />

oder weniger gut verträgliches Hilfsmittel ausweichen müsste,<br />

ist dies vor allem dann ärgerlich, wenn das Hilfsmittel bereits<br />

angeschafft wurde und erst anschließend die Krankenkasse informiert<br />

wird, die die Kostenübernahme gegebenenfalls ablehnen<br />

muss.<br />

Um die Versorgung mit zweckmäßigen und zugleich wirtschaftlichen<br />

Hilfsmitteln sicherzustellen, haben die Krankenkassen eine<br />

Liste der Hilfsmittel erstellt, die diesen Ansprüchen gerecht wird<br />

(sog. Hilfsmittelverzeichnis). Laut Entscheidung des Bundessozialgerichts<br />

hat diese Liste jedoch keinen, wie ursprünglich von<br />

den Kassen geplant, Ausschließlichkeitsanspruch (Positivliste). Es<br />

handele sich lediglich um eine unverbindliche Auslegungshilfe.<br />

Daher könne eine eventuelle Ablehnung einer Kostenübernahme<br />

für ein entsprechendes Hilfsmittel nicht mit der fehlenden<br />

Nennung im Hilfsmittelverzeichnis begründet werden, so das<br />

Gericht.<br />

Allerdings können die Krankenkassen<br />

bei der Beurteilung<br />

eines nicht im Hilfsmittelverzeichnis<br />

gelisteten Hilfsmittels<br />

mit der Einschätzung des medizinischen<br />

Dienstes trotzdem<br />

zu dem Ergebnis gelangen,<br />

dass das vom Patienten gewünschte<br />

bzw. vom Arzt empfohlene Hilfsmittel nicht die Anforderungen<br />

bzgl. Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt.<br />

Darüber hinaus muss die Notwendigkeit und Hinlänglichkeit des<br />

Hilfsmittels gegeben sein und es muss dem aktuellen Stand der<br />

medizinischen Erkenntnisse entsprechen.<br />

Theoretisch besteht also die Möglichkeit, dass auch Hilfsmittel,<br />

die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, von der jeweiligen<br />

Krankenkasse bewilligt werden, jedoch hat der Patient<br />

darauf keinen Rechtsanspruch und bleibt letztlich von der Entscheidung<br />

seiner Krankenkasse bzw. des medizinischen Dienstes<br />

abhängig.<br />

Daher ist es empfehlenswert, bereits im Patientengespräch den<br />

Arzt danach zu fragen, ob die Krankenkasse das betreffende<br />

Hilfsmittel unterstützt. Im Zweifelsfalle sollte selbst überprüft<br />

werden, ob das vom Arzt empfohlene Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis<br />

gelistet ist. Dies kann beispielsweise direkt über das<br />

Internet auf der Seite des Spitzenverbandes der Krankenkassen<br />

erfolgen: www.gkv-spitzenverband.de.<br />

Darüber hinaus sollte grundsätzlich bei der eigenen Krankenkasse<br />

abgeklärt werden, ob die Kosten für ein vom Arzt empfohlenes<br />

Hilfsmittel tatsächlich übernommen werden. Hierfür genügt<br />

meist schon ein Telefonat.<br />

Idealerweise sollte sich die Empfehlung des Arztes also am sog.<br />

Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.<br />

Die Kosten für Hilfsmittel die dort gelistet sind, werden<br />

von den Krankenkassen normalerweise problemlos übernommen<br />

(bei 10%iger Selbstbeteiligung des Patienten). Grundsätzlich<br />

muss natürlich immer die medizinische Notwendigkeit gegeben<br />

sein.<br />

Wolf Dieter Krezdorn<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Tel.: 04331-1277-71<br />

E-Mail: w.krezdorn@bvsh.net


QM-Milch, das Qualitätsmanagementsystem der deutschen<br />

Milcherzeuger, präsentiert sich mit einer eigenen Homepage<br />

unter der Internetadresse www.qm-milch.de, teilt der Deutsche<br />

<strong>Bauernverband</strong> (DBV) mit. Mit dem neuen Internetauftritt<br />

erfahre die Initiative QM-Milch, die von DBV, Milchindustrieverband<br />

und Deutschem Raiffeisenverband ins Leben gerufen<br />

wurde, eine deutliche Aufwertung, erklärt der DBV.<br />

„Wir setzen für den Agrarstandort Deutschland weiterhin auf<br />

eine breite landwirtschaftliche Betriebsstruktur, die von den<br />

Bauern mit ihren Unternehmen vor Ort getragen wird. Die bäuerlichen<br />

Unternehmer müssen frei über die Größe und Ausrichtung<br />

ihrer Betriebe entscheiden können. Das schließt auch eine<br />

breite Eigentumsstreuung der land- und forstwirtschaftlichen<br />

Flächen in der Hand von Land- und Forstwirten und der Landbevölkerung<br />

ein. Der Vorrang aktiver Landwirte vor Investoren,<br />

die lediglich den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen<br />

als eine sichere Anlagemöglichkeit betrachten, muss dabei in<br />

jedem Fall sichergestellt werden.“ Mit diesen Worten umriss<br />

Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es<br />

(DBV), die Haltung des DBV zu Investoren in der Landwirtschaft.<br />

Schwarz äußerte sich vor etwa 170 Teilnehmern des<br />

5. Berliner Forums zum Agrarrecht. Generationenübergreifend<br />

wirtschaftende und solide finanzierte Betriebe sind Schwarz<br />

zufolge Garanten einer nachhaltigen Landwirtschaft und auf<br />

diese Rahmenbedingungen angewiesen.<br />

Präsident Schwarz beurteilte die aktuelle Entwicklung durchaus<br />

kritisch. So müsse man hinsehen, ob außerlandwirtschaftliche<br />

Investoren sich langfristig einer nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

und ihrer Verantwortung vor Ort verpflichtet fühlen oder eher<br />

auf fremdgesteuerte und kurzfristige Renditeerwartungen setzen.<br />

Festzustellen sei jedoch auch, dass Hedge-Fonds, ausländische<br />

staatliche Fonds oder Versicherungsgesellschaften als<br />

QM-Milch jetzt online<br />

Internetportal www.qm-milch.de gestartet<br />

Die zunehmende Internationalisierung des Milchmarktes sowie<br />

wachsende Qualitätsanforderungen an die Milcherzeuger<br />

würden diesen Schritt notwendig machen, heißt es beim DBV<br />

weiter. Wer im internationalen Wettbewerb bestehen wolle,<br />

müsse ein hohes Qualitätsniveau entlang der gesamten Milchproduktionskette<br />

sichern und Verbraucher, Handel und Politik<br />

davon überzeugen. QM-Milch mit seinen nachprüfbaren Qualitätsstandards<br />

für die Milcherzeuger, die bundesweit einheitlich<br />

gelten, sei dafür das Instrument.<br />

Verbraucher profitierten von QM-Milch, da es die Qualität von<br />

Käse, Joghurt und weiteren Milchprodukten im Einkaufswagen<br />

sicherstelle, zu mehr Nachhaltigkeit anrege und als Beleg für<br />

gute Tierhaltung gelte. Für die Bauern stelle QM-Milch ein effizientes<br />

Qualitätsmanagementsystem dar, das bäuerlich getragen<br />

und kostengünstig organisiert ist, betonen die Initiatoren.<br />

Für die Molkereien sichere QM-Milch schließlich, dass nur beste<br />

und sichere Milch bei ihnen ankomme.<br />

„Für bäuerliche Landwirtschaft vor Ort“<br />

Vizepräsident Schwarz beim „Berliner Forum“<br />

Investoren auf dem deutschen Bodenmarkt bisher eine untergeordnete<br />

Rolle spielen.<br />

Es bestand Einigkeit, dass die Gründe und die Erscheinungsformen<br />

des Investorenengagements sehr vielfältig sind. Einerseits<br />

würden außerlandwirtschaftliche Investoren direkt auf<br />

den landwirtschaftlichen Bodenmarkt drängen, andererseits<br />

würden Beteiligungen oder die Übernahme landwirtschaftlicher<br />

Betriebe angestrebt. Hinzu kommen Modelle, die an<br />

die Fördermöglichkeiten des Erneuerbaren Energien-Gesetzes<br />

anknüpfen. Auch private Stiftungen engagieren sich am Bodenmarkt,<br />

um landwirtschaftliche Flächen exklusiv für Naturschutzzwecke<br />

oder den Ökologischen Landbau zu reservieren.<br />

In den kommenden Monaten wolle der <strong>Bauernverband</strong> die Diskussion<br />

zu den agrarstrukturpolitischen Zielen und einer Neujustierung<br />

der ordnungsrechtlichen Instrumentarien für den<br />

landwirtschaftlichen Bodenmarkt führen. „Danach können wir<br />

auch Wege für eine Novellierung der Grundstückverkehrsgesetze<br />

durch die Bundesländer aufzeigen“, so Schwarz.<br />

Mit der Tagung des „Berliner Forums“ gaben dessen drei<br />

Veranstalter, der Deutsche <strong>Bauernverband</strong>, die Deutsche Gesellschaft<br />

für Agrarrecht und die Edmund Rehwinkel-Stiftung<br />

der Landwirtschaftlichen Rentenbank erneut Anstöße für die<br />

rechtspolitische Diskussion zu einem aktuellen Thema aus der<br />

Land- und Agrarwirtschaft.<br />

12


STALLTECHNIK FÜR<br />

RINDER UND SCHWEINE<br />

UNSERE SPEZIALISTEN VOR ORT:<br />

OTTO JENSEN<br />

23738 Beschendorf<br />

0172 / 9139320<br />

NORBERT JOHANNSEN<br />

24852 Eggebek<br />

0152 / 08747486<br />

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<br />

mit dem Wirkstoff Flusilazol widerrufen<br />

Mit Wirkung zum 30. September 2013 hat das BVL die Zulassung<br />

von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flusilazol<br />

widerrufen. Der Widerruf betrifft die Pflanzenschutzmittel mit<br />

den Handelsbezeichnungen CAPITAN, CHARISMA und HAR-<br />

VESAN.<br />

Die Fungizide sind für den Einsatz im Getreide und bis auf das<br />

JÖRG MEYER<br />

23617 Stockelsd.-Dissau<br />

0172 / 8474136<br />

DURÄUMAT STALLTECHNIK GMBH<br />

23858 Reinfeld, Tel. 04533/204-0, Fax: 204265<br />

eMail: info@duraeumat.de, Internet: www.duraeumat.de<br />

Da es aufgrund aktueller Vorkommnisse zu verstärkten Kontrollen<br />

der Unfallkasse Nord gekommen ist, weisen wir auf die<br />

Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />

hin.<br />

Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit<br />

hinausgehende Arbeitszeit (mehr als 8 bzw. 10 Stunden)<br />

auszuzeichnen.<br />

Besonders zu beachten ist hierbei, dass<br />

- die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden nicht zu<br />

überschreiten ist (regelmäßig darf lediglich 8 Stunden gearbeitet<br />

werden. Bis zu 10<br />

Stunden darf nur gearbeitet<br />

werden, wenn<br />

innerhalb eines halben<br />

Jahres der werktägliche<br />

Durchschnitt von 8 Stunden<br />

nicht überschritten<br />

wird. Hier besteht Aufzeichnungspflicht).<br />

- die Beschäftigung an<br />

Sonn- und Feiertagen<br />

in der Landwirtschaft<br />

zulässig ist. Es müssen<br />

jedoch binnen zwei Wochen<br />

hierfür Ersatzruhetage<br />

gewährt werden<br />

(Aufzeichnungspflicht).<br />

Grundsätzlich haben 15<br />

Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei<br />

zu sein.<br />

- zwischen Arbeitsende<br />

und Arbeitsbeginn müssen<br />

grundsätzlich mindestens<br />

11 Stunden Ruhezeit<br />

liegen.<br />

13<br />

CHARISMA auch in Rüben zugelassen. Das HARVESAN ist weiterhin<br />

als Fungizid im Raps zugelassen.<br />

Für alle drei Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis<br />

zum 13. Oktober 2013 und eine Aufbrauchfrist bis zum 13.<br />

Oktober 2014. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen automatisch<br />

auch für die zugehörigen Parallelhandelsmittel.<br />

EEG-Vergütung für PV-Anlagen sinkt erneut<br />

Da der Zubau neuer PV-Anlagen sich in 2013 zwar abgeschwächt<br />

hat, insgesamt aber weiterhin oberhalb des im EEG vorgesehenen<br />

Ausbaukorridors liegt, kommt es in den Monaten August,<br />

September und Oktober 2013 zu einer erneuten Absenkung der<br />

EEG-Vergütung. Die monatliche Degression von 1% erhöht sich<br />

jeweils zum Monatsanfang um 0,8 %, so dass es zu einer Kürzung<br />

der EEG-Vergütung von insgesamt 1,8 % kommt. Damit<br />

sinkt die Vergütung für PV-Dachanlagen ab 1 MW und Freiflächenanlagen<br />

bis 10 MW im Oktober 2013 erstmals unter 10<br />

Cent pro Kilowattstunde. Der Zubau neuer PV-Anlagen beträgt<br />

nach Angaben der Bundesnetzagentur derzeit circa 4990 MW<br />

deutschlandweit.<br />

Arbeitszeiten für Auszubildende<br />

und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft<br />

Die jeweiligen Zeiten bzw. Bestimmungen sind für Minderjährige<br />

gem. dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch deutlich schärfer.<br />

Neben den Aufzeichnungen über die Mehrarbeit kann hier<br />

auch das Berichtsheft zur Einsichtnahme gefordert werden.<br />

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit einem<br />

Bußgeld geahndet werden, Verstöße gegen die vorgeschriebenen<br />

Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />

bzw. in bestimmten Fällen ein strafrechtliches Vergehen<br />

dar.<br />

Die Spezialisten für Ihre<br />

Geschäftsdrucksachen<br />

Heider Offsetdruckerei PINGEL-WITTE<br />

25746 Heide · Hamburger Straße 69<br />

Telefon (04 81) 850 700 · Fax 8 50 70 25<br />

info@pingel-druck.de · www.pingel-witte-druck.de


Ölsaaten: Globaler Pflanzenöl-Preisindex<br />

auf 3-Jahrestief<br />

Der Preisindex für Öle/Fette der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation<br />

der Vereinten Nationen (FAO) erreichte<br />

im August 2013 185,5 Punkte und lag damit 3 % unter dem<br />

Vormonatswert. Seit Februar 2013 ist damit der Preisrückgang<br />

für Pflanzenöl ungebrochen. Zuletzt wurde dieses Niveau<br />

im August 2010 errechnet. Ausschlaggebend für die jüngste<br />

Schwäche waren die zuletzt steigenden Palmölvorräte in<br />

Paulsen-Agrar<br />

Landwirtschaftliche<br />

Grundstücksvermittlung u. Verwaltung<br />

.<br />

Dorfstraße 23 25792 Strübbel<br />

Tel.: 0 48 37 - 228 Fax: 485<br />

E-Mail: mail@paulsen-agrar.de<br />

www.Paulsen-Agrar.de<br />

.<br />

Südostasien. Die Produktion an Palmöl hatte die Erwartungen<br />

übertroffen, während die Nachfrage gegenüber dem Vorjahreszeitraum<br />

kaum gestiegen war. Gleichzeitig tendierten auch<br />

die Sojaölnotierungen schwächer. Das reichliche Angebot aus<br />

Argent nien und die anfänglich sehr hohen Prognosen der globalen<br />

Sojaernte 2013/14 setzten die Kurse unter Druck.<br />

(Quelle: AMI)<br />

„Deutsche Bauern arbeiten heute nachhaltiger“<br />

Hemmerling fordert Öko-Effizienz statt Öko-Fläche<br />

in der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

Die deutschen Bauern erzeugen ihre Produkte heute nachhaltiger.<br />

Sie haben ihre Nachhaltigkeitsbilanz in den zurückliegenden<br />

Jahren erheblich verbessert, wenn der Ressourcenbedarf je erzeugter<br />

Einheit als Maßstab der Nachhaltigkeit angelegt wird.<br />

Diese Bilanz zog der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen<br />

<strong>Bauernverband</strong>es (DBV), Udo Hemmerling, auf dem 2. Berliner<br />

Nachhaltigkeitsforum der Fördergemeinschaft Nachhaltige<br />

Landwirtschaft (FNL). Der Indikator der Nachhaltigkeit sei damit<br />

die „Öko-Effizienz“.<br />

„Nachhaltigkeit muss danach beurteilt werden, inwieweit landwirtschaftliche<br />

Betriebe heute ökonomisch existenzfähig, ökologisch<br />

verträglich und sozial verantwortlich wirtschaften. Es wäre<br />

fahrlässig und falsch, Nachhaltigkeit nur mit Ökologie gleichzusetzen“,<br />

betonte Hemmerling. Er zeigte am Beispiel der Stickstoffdüngung<br />

auf, wie die „Öko-Effizienz“ verbessert werden<br />

konnte und welche Fortschritte die Landwirtschaft in der Nachhaltigkeit<br />

gegenüber früher erzielt habe. Die Ackerbauern hätten<br />

den Wirkungsgrad ihrer Stickstoffdüngung seit den 1980er Jahren<br />

kontinuierlich erhöht. Den Stickstoffüberhang konnten sie im<br />

Zeitraum von 1980 bis 2010 um fast 50 Prozent senken, gleichzeitig<br />

die Getreideerträge um fast 50 Prozent steigern. Auch in<br />

der Tierhaltung seien die Emissionen von Ammoniak und Methan<br />

erheblich verringert worden, obwohl die Milch- und Fleischerzeugung<br />

ausgebaut worden sei. „Diese verbesserte Öko-Effizienz<br />

zeigt die nachhaltige Entwicklung in der deutschen Landwirtschaft“,<br />

hob Hemmerling hervor.<br />

Hemmerling forderte die Bundesregierung auf, in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie<br />

den Indikator „Öko-Effizienz“ als Maßstab für<br />

die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft aufzunehmen. Als Indikator<br />

vorgesehen ist bisher der Anteil des ökologischen Landbaus<br />

an der landwirtschaftlichen Fläche. Der DBV hält diesen für „ungeeignet“<br />

für die Nachhaltigkeitsstrategie, da alle Formen der<br />

Landwirtschaft, ob konventionell oder ökologisch, den Anforderungen<br />

an eine nachhaltige Landwirtschaft gerecht werden können.<br />

Wesentlich hierfür sei das Management in den Betrieben.<br />

„Unsere Landwirte unternehmen auch große Anstrengungen bei<br />

der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und der natürlichen<br />

Ressourcen Boden, Wasser, Luft“, stellte Hemmerling fest.<br />

Für diese Aufgaben seien im Sinne des Vertragsnaturschutzes<br />

vielfältige Agrarumweltprogramme etabliert, die es auszubauen<br />

gelte. Allein die EU habe in Deutschland im Jahr 2011 Agrarumweltprogramme<br />

mit etwa 600 Millionen Euro gefördert. Damit<br />

konnten nachhaltige Programme für die Umwelt und Biodiversität<br />

auf 6,4 Millionen Hektar durchgeführt werden.<br />

Anzeige<br />

Inserieren<br />

auch Sie im<br />

<strong>dithmarscher</strong><br />

bauernbrief<br />

Mitteilungsblatt<br />

Kontakt: Presse und Werbung<br />

des Kreisbauernverbandes<br />

Dithmarschen<br />

Maaßen-Nagel-Straße 6 · 25709 Marne<br />

Telefon 04851 - 9535820 · Fax 04851 - 9535830<br />

Ihr Partner in Dithmarschen<br />

Für Landwirtschafts-Reifen<br />

Mobiler Montage- u. Pannendienst AS/LKW<br />

Schneller Montageservice<br />

für minimale Ausfallzeiten<br />

24-Std.Reifen-Notdienst<br />

Landwirtschafts-Reifen<br />

LKW-Reifenservice<br />

Fachgerechte-<br />

Reifenreparatur<br />

Fuhrparkanalysen<br />

Bau-Industrie-Service<br />

Röntgenstr. 3,<br />

25541 Brunsbüttel<br />

www.reifen-auto-service.de Tel. 04852/940704<br />

14


Einbruchdiebstahl:<br />

Alle vier Minuten ein neuer Fall<br />

Das Einbruchrisiko in Deutschland wird größer. Von 2011 auf<br />

2012 ist die Einbruchquote um 8,7 Prozent auf 144.000 Fälle im<br />

Jahr gestiegen. Interessant ist dabei, dass Einbrüche, die tagsüber<br />

ausgeübt werden sogar überproportional gestiegen sind und nun<br />

über 40 Prozent der Fälle ausmachen. Tragisch ist dabei, dass die<br />

Aufklärungsquote mit knapp 16 Prozent leider nur sehr gering<br />

ausfällt.<br />

Auch landwirtschaftliche Betriebe sind von Einbruchdiebstählen<br />

immer häufiger betroffen. Gerne werden von den Tätern hochwertige<br />

Maschinen und Geräte entwendet. Besonders beliebt<br />

sind Aufsitzrasenmäher, aber auch Kettensägen, Bohrmaschinen,<br />

Schweißgeräte und andere teure Geräte.<br />

Wie kann man sich sinnvoll schützen<br />

An erster Stelle sollte immer die Prävention stehen. Hierbei sollte<br />

an allerlei Maßnahmen gedacht werden, um eventuellen Tätern<br />

den Zugriff auf die teuren Gerätschaften so schwer wie möglich<br />

zu machen. Dies hilft, denn statistisch wird ein Einbruchversuch<br />

bereits abgebrochen, wenn die Täter nicht binnen wenigen Minuten<br />

erfolgreich eindringen konnten. Laut Statistik haben aus diesem<br />

Grund über 40 Prozent der Einbruchversuche keinen Erfolg.<br />

Wie man sich technisch am besten schützt, können Interessierte<br />

bei ihrer zuständigen Kriminalpolizei erfahren. Wichtig ist in erster<br />

Linie natürlich die Absicherung von Türen mit Schloss und Riegel.<br />

Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Versicherungen nur für<br />

die Dinge Versicherungsschutz gewähren, die durch gewaltsames<br />

Eindringen in verschlossene Räumlichkeiten gestohlen werden.<br />

Neben der Prävention ist natürlich auch ein ausreichender Versicherungsschutz<br />

ratsam. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer<br />

den Wert seines Inventars richtig ermittelt. Dies erfolgt<br />

am besten anhand von Rechnungen, die im Idealfall noch<br />

vorhanden sein sollten. Bei landwirtschaftlichem Inventar, z.B.<br />

Gerätschaften in einer Werkstatt, sollte dies kein Problem sein,<br />

da die Rechnungen allein schon für die ordnungsgemäße Buchhaltung<br />

aufbewahrt werden müssen. Um Versicherungsbeiträge<br />

zu sparen, wird häufig bewusst ein zu geringer Versicherungswert<br />

angegeben. Dies rächt sich spätestens dann, wenn Versicherungen<br />

im Schadenfalle eine Unterversicherung feststellen.<br />

Entsprechende Abzüge von der Versicherungsleistung sind dann<br />

die Folge.<br />

Was muss nach einem Einbruch veranlasst werden<br />

Ist ein Einbruch erfolgreich und kommt es tatsächlich zum Diebstahl,<br />

muss der Versicherte nach Kenntnisnahme sofort die Polizei<br />

informieren. Außerdem sollten von den Einbruchspuren am Tatort<br />

eindeutige Bilder gemacht und andere Beweise sichergestellt<br />

werden. Das polizeiliche Protokoll muss dann der Versicherung<br />

zusammen mit der sog. Stehlgutliste, aus der die gestohlenen<br />

Sachen mit Beschreibung, Wert und Aufbewahrungsort hervorgehen,<br />

vorgelegt werden. Diese Liste ist auch bei der Polizei<br />

vorzulegen. Schwierig wird es, wenn keine eindeutigen Einbruchspuren<br />

vorhanden sind. So sind z.B. an mit falschen Schlüsseln<br />

geöffneten Türen nicht ohne weiteres Einbruchspuren erkennbar.<br />

Da die Beweispflicht beim Versicherungsnehmer liegt, landen viele<br />

Fälle vor Gericht, weil die Versicherung den Einbruchdiebstahl<br />

nicht anerkennen will. Daher sind jegliche Hinweise auf Einbruchspuren<br />

von Bedeutung, und seien sie noch so klein. Auch sollte<br />

unbedingt nach Zeugen Ausschau gehalten werden. Häufig gibt<br />

es Nachbarn die Verdächtiges gehört oder beobachtet haben.<br />

Schwierigkeiten mit der Versicherung von vornherein vermeiden!<br />

Darüber hinaus ist die Stehlgutliste für Versicherungen häufig<br />

nicht stichhaltig, da entsprechende Rechnungsbelege oder andere<br />

Beweise wie z.B. aufschlussreiches Bildmaterial fehlen. In so<br />

einem Falle wird es für den Versicherungsnehmer schwierig zu<br />

beweisen, dass ihm die gestohlenen Dinge tatsächlich gehört haben<br />

und welchen Wert sie haben. Sollten tatsächlich keine Rechnungen<br />

mehr vorhanden sein, ist es schon hilfreich, wenn von<br />

den Gegenständen im Vorwege zumindest ausreichend Bilder<br />

angefertigt werden.<br />

Werden dem Versicherer hingegen alle erforderlichen Belege eingereicht,<br />

wird dieser die gestohlenen Sachen zum Neuwert ersetzen.<br />

Die Versicherung erstattet aber nur gleichwertige Dinge. Der<br />

technische Fortschritt ist in der Diebstahlversicherung grundsätzlich<br />

nicht mitversichert, da sich Versicherte über diesen Weg einen<br />

unberechtigten Vorteil verschaffen könnten. Das Problem tritt vor<br />

allem bei Elektronikgeräten auf, die aufgrund des technischen<br />

Fortschritts prinzipiell einem schnellen Werteverfall unterliegen.<br />

Wer Einbruchdiebstahl für sein Inventar versichern will, kann dies<br />

mit einem Jahresbeitrag von z.B. 50 bis 100 Euro pro Jahr für eine<br />

Versicherungssumme von 5.000 v tun. Dies ist von Versicherer zu<br />

Versicherer verschieden und hängt auch vom Risikoort ab. Meist<br />

nehmen die Versicherungen bei Betrieben im Rahmen einer Ortsbegehung<br />

eine Risikoprüfung vor. Damit ist dann zunächst auch<br />

die richtige Versicherungssumme dokumentiert. Allerdings muss<br />

natürlich jeder Zukauf neuer Geräte dem Versicherer gemeldet<br />

werden, da sonst sehr schnell Unterversicherung vorliegt.<br />

Grundsätzlich ist es zudem ratsam, sich die Versicherungsbedingungen<br />

und hierbei auch besonders die Obliegenheiten des<br />

Vertrages anzuschauen. Mitglieder können sich hierbei auch von<br />

ihrem <strong>Bauernverband</strong> helfen lassen.<br />

Wolf Dieter Krezdorn<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Tel.: 04331-1277-71<br />

E-Mail: w.krezdorn@bvsh.net<br />

15


C 3102 Dithmarscher Bauerbrief · 26746 Heide · Waldschlößchenstraße 39 PVSt DP AG Entgelt bezahlt<br />

In besten Händen<br />

Haben Sie Liquiditätsprobleme, Schulden bei Ihren Futtermittellieferanten<br />

oder hohe Kontoüberziehungen<br />

Möchten Sie – für Sie kostenfrei – Flächen verpachten oder verkaufen<br />

Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen schnell und<br />

unbürokratisch und unterstützen Sie bei allen Verhandlungen mit Ihrer<br />

Bank und Ihren Geschäftspartnern.<br />

Göttsche Wirtschaftsberatung GmbH<br />

Willi Göttsche - Dipl. Bankbetriebswirt ADG - in 25581 Hennstedt<br />

Tel. 0 48 77 / 4 00 oder 0173 / 6 41 34 68<br />

www.willi-goettsche.de<br />

Seit über 100 Jahren der zuverlässige Partner<br />

der Landwirtschaft, wenn es ums Bauen geht<br />

Planung, Statik + Ausführung aus einer Hand<br />

Wittrock GmbH & Co. KG<br />

Bahnhofstraße 29<br />

25693 St. Michaelisdonn<br />

Telefon 0 48 53 - 8 00 60<br />

Fax 0 48 53 - 80 06 66<br />

www.wittrock-holzbau.de<br />

presse&werbung<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!