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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Der folgende Absatz ist nur auf Teilschuldverschreibungen mit Zeichnungsfrist anwendbar,<br />

bei denen der Gesamtnennbetrag / Zinssatz / u.a. zu einem späteren Datum festgesetzt wird<br />

[Der Gesamtnennbetrag / [und / ,] der Zinssatz] / [und / ,] [●]]] [wird / werden] von der Emittentin<br />

nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) am [Datum] festgelegt und [zusammen mit [●]] unverzüglich<br />

danach [auf der Internetseite der [Commerzbank Aktiengesellschaft (www.newissues.de) / [Börse<br />

(Internet-Adresse)]] / in [Tageszeitung/en] / [•]] bekannt gemacht.<br />

I.<br />

Bedingungen, die in die Anleihebedingungen einzusetzen sind:<br />

(Nichteingerahmte Bedingungen gelten für alle Teilverschreibungen)<br />

§ 1<br />

(Form)<br />

Name des Emittenten Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

Emissionswährung [Währung] ("[Abkürzung]")<br />

Gesamtnennbetrag [Währung] [Gesamtnennbetrag]<br />

Neue Globalurkunde (NGN) [Ja /Nicht anwendbar]<br />

2 Nennbetrag [Währung] [Nennbetrag]<br />

US-Verkaufsbeschränkungen [TEFRA C / TEFRA D / kein TEFRA]<br />

Clearing-System/Gemeinsame<br />

Verwahrstelle/Verwahrer<br />

§ 2<br />

(Verzinsung)<br />

55<br />

[Clearstream Banking AG, Neue<br />

Börsenstraße 1, D-60487 Frankfurt am<br />

Main / [Verwahrstelle, Adresse] / [anderes<br />

internationales Clearing-System,<br />

Adresse] / [Clearstream Banking S.A., 42<br />

Avenue JF Kennedy, L1855 Luxemburg /<br />

Euroclear Bank SA/NV, 1 Boulevard du<br />

Roi Albert II, B-1210 Brüssel / [andere,<br />

Adresse] als Verwahrer]<br />

Art der Stücke [Teilschuldverschreibungen mit festem<br />

Zinssatz / Teilschuldverschreibungen mit<br />

variablem Zinssatz/ Null-Kupon-<br />

Teilschuldverschreibungen / Doppelwährungs-Teilschuldverschreibungen<br />

/<br />

Teilschuldverschreibungen mit Stufenzinssatz<br />

/ Strukturierte Teilschuldver-<br />

2 Teilschuldverschreibungen (einschließlich auf Pfund Sterling lautende Teilschuldverschreibungen), die eine Laufzeit von<br />

weniger als einem Jahr haben und bei denen der Emissionserlös von der Emittentin im Vereinigten Königreich<br />

entgegengenommen wird oder, sofern durch deren Emission ein anderer Verstoß gegen Section 19 der FSMA vorliegt,<br />

müssen einen Mindestrückzahlungswert je Stückelung von GBP 100.000 (oder dem Äquivalent in einer anderen Währung)<br />

haben.

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