18.07.2012 Aufrufe

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(6) Bekanntmachungen betreffend diesen § [12] Absatz (1) bis [(5)] erfolgen gemäß den §§ 5ff.<br />

SchVG sowie nach § [11] dieser Anleihebedingungen.]<br />

§ [13]<br />

(Schlussbestimmungen)<br />

(1) Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der<br />

Anleihegläubiger, der Emittentin, [der Berechnungsbank] [, des gemeinsamen Vertreters]<br />

und der Zahlstellen bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam<br />

sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Unwirksame<br />

Bestimmungen sollen dann dem Sinn und Zweck dieser Anleihebedingungen entsprechend<br />

ersetzt werden.<br />

(3) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.<br />

(4) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.<br />

(5) Für die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter<br />

Teilschuldverschreibungen sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik<br />

Deutschland zuständig.<br />

Der folgende Absatz (6) ist nur auf Teilschuldverschreibungen anwendbar, auf die die<br />

Regelungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (§§ 5 bis 21<br />

SchVG) Anwendung finden<br />

(6) Für Entscheidungen gemäß § 9 Absatz 2, § 13 Absatz 3 und § 18 Absatz 2 SchVG ist<br />

gemäß § 9 Absatz 3 SchVG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Emittentin<br />

ihren Sitz hat. Für Entscheidungen über die Anfechtung von Beschlüssen der<br />

Anleihegläubiger ist gemäß § 20 Absatz 3 SchVG das Landgericht ausschließlich zuständig,<br />

in dessen Bezirk die Emittentin ihren Sitz hat.<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!