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und<br />

Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum und (y)<br />

der Anzahl von Zinsberechnungszeiträumen, die normalerweise in einem Jahr<br />

enden würden<br />

(ii) der Zahl der tatsächlich verstrichenen Tage in dem nächstfolgenden<br />

Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in<br />

diesem Zinsberechnungszeitraum und (y) der Anzahl von<br />

Zinsberechnungszeiträumen, die normalerweise in einem Jahr enden würden.<br />

"Zinsberechnungszeitraum" bezeichnet [den Zeitraum ab dem vorhergehenden<br />

Zinszahlungstag (oder, gegebenenfalls ab dem Verzinsungsbeginn) (jeweils wie in § 2<br />

Absatz (1) definiert) (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag<br />

(ausschließlich) / 2 den Zeitraum ab dem [Ausgabetag] bis zum nächstfolgenden [Datum]<br />

und dann von jedem [Datum] (einschließlich) bis zum nächstfolgenden [Datum]<br />

(ausschließlich)].<br />

Der folgende Absatz ist nur anwendbar, wenn "Actual / 365 (Fixed)" als Zinskonvention<br />

vereinbart ist<br />

der nicht einem oder mehreren vollen Jahren entspricht, erfolgt die Berechnung auf der<br />

Grundlage eines Jahres von 365 Tagen und auf der Grundlage der Zahl der tatsächlich<br />

verstrichenen Tage.<br />

Der folgende Absatz ist nur anwendbar, wenn "30 / 360" oder "360 / 360" oder "Bond Basis"<br />

als Zinskonvention vereinbart ist<br />

der nicht einem oder mehreren vollen Jahren entspricht, erfolgt die Berechnung auf der<br />

Grundlage eines Jahres von 360 Tagen, bestehend aus 12 Monaten von je 30 Tagen und im<br />

Falle eines Zeitraums von weniger als einem Monat auf der Grundlage der tatsächlich<br />

verstrichenen Tage. Soweit der letzte Tag des Berechnungszeitraums auf den 31. Tag eines<br />

Monats fällt, der erste Tag des Berechnungszeitraums aber nicht auf den 30. oder den 31.<br />

Tag eines Monats fällt, so wird der Monat, in den der letzte Tag des Berechnungszeitraums<br />

fällt, nicht auf 30 Tage verkürzt. Soweit der letzte Tag des Berechnungszeitraums auf den<br />

letzten Tag des Monats Februar fällt, so wird der Monat Februar nicht auf 30 Tage<br />

verlängert.<br />

Der folgende Absatz ist nur anwendbar, wenn "30E / 360" oder "Eurobond Basis" als<br />

Zinskonvention vereinbart ist<br />

der nicht einem oder mehreren vollen Jahren entspricht, erfolgt die Berechnung auf der<br />

Grundlage eines Jahres von 360 Tagen, bestehend aus 12 Monaten von je 30 Tagen und im<br />

Falle eines Zeitraums von weniger als einem Monat auf der Grundlage der tatsächlich<br />

verstrichenen Tage, wobei der erste oder letzte Tag des Berechnungszeitraums nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der folgende Absatz ist nur anwendbar, wenn "Actual / 360" als Zinskonvention vereinbart<br />

ist<br />

der nicht einem oder mehreren vollen Jahren entspricht, erfolgt die Berechnung auf der<br />

Grundlage eines Jahres von 360 Tagen und auf der Grundlage der tatsächlich verstrichenen<br />

Tage.<br />

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