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Wichtige Information über diesen Prospekt<br />

Dieser Prospekt ist gemeinsam mit etwaigen Änderungen oder Nachträgen sowie sonstigen<br />

Dokumenten, die per Verweis einbezogen sind und in Bezug auf eine Serie von<br />

Teilschuldverschreibungen (jeweils eine "Serie" oder eine "Serie von Teilschuldverschreibungen")<br />

gemeinsam mit den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen zu lesen und auszulegen.<br />

Die Emittentin hat keine Personen befugt, Informationen und Zusicherungen zu geben, die nicht in<br />

diesem Prospekt enthalten oder mit den darin enthaltenen oder anderweitig im Zusammenhang mit<br />

dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Angaben vereinbar sind.<br />

Soweit solche Informationen und Zusicherungen abgegeben werden, darf auf diese nicht als von der<br />

Emittentin genehmigte Informationen oder Darstellungen vertraut werden.<br />

Weder dieser Prospekt noch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen gemachte Angaben sind allein als Grundlage für eine Bonitäts- oder<br />

sonstige Bewertung zu verwenden. Sie sind auch keine Empfehlung der Emittentin an einen<br />

Empfänger dieses Prospekts oder anderer in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen gemachten Angaben, die Teilschuldverschreibung zu erwerben. Anleger<br />

müssen ihre Anlageentscheidungen auf eigene Untersuchungen der Ertrags- und Finanzlage sowie<br />

der Bonität der Emittentin stützen. Weder dieser Prospekt noch sonstige Informationen, die in<br />

Zusammenhang mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen übermittelt wurden, bilden<br />

ein Angebot oder eine Aufforderung an eine Person seitens oder im Namen der Emittentin zur<br />

Zeichnung oder zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen.<br />

Aus der Übergabe dieses Prospekts kann zu keiner Zeit die Annahme abgeleitet werden, dass sich<br />

seit der Erstellung dieses Dokuments keine Änderungen hinsichtlich der hierin enthaltenen Angaben<br />

über die Emittentin ergeben haben. Auch andere in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen übermittelte Angaben können sich nach dem Datum des Dokuments, in<br />

dem sie enthalten sind, geändert haben.<br />

Der Vertrieb dieses Prospektes sowie das Angebot oder der Verkauf der Teilschuldverschreibungen<br />

kann in bestimmten Ländern rechtlich eingeschränkt sein. Sollten Personen in den Besitz dieses<br />

Prospektes oder von Teilschuldverschreibungen gelangen, müssen sie sich selbst über etwa<br />

anwendbare Beschränkungen informieren. Besonders hingewiesen wird auf die in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich und dem Europäischen Wirtschaftsraum geltenden<br />

Beschränkungen für den Vertrieb dieses Basisprospektes sowie für Angebot und den Verkauf der<br />

Teilschuldverschreibungen (siehe "Verkaufsbeschränkungen" auf S. 68).<br />

Die Teilschuldverschreibungen sind und werden in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S.<br />

Securities Act of 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines<br />

Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und<br />

unterliegen bestimmten Voraussetzungen des US-Steuerrechts. Abgesehen von bestimmten<br />

Ausnahmen dürfen die Teilschuldverschreibung nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

oder einer US-Person bzw. für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten, verkauft oder<br />

geliefert werden (gemäß der Definition im U.S. Internal Revenue Code of 1986 in jeweils gültiger<br />

Fassung und in darunter ergangenen Bestimmungen).<br />

Die Emittentin gibt keine Gewährleistung dahingehend ab, dass dieser Prospekt zulässigerweise<br />

vertrieben werden kann oder dass die Teilschuldverschreibungen zulässigerweise angeboten werden<br />

können, jeweils in Übereinstimmung mit etwa anwendbaren Registrierungs- oder sonstigen<br />

Anforderungen in der betreffenden Rechtsordnung oder unter einer in dieser Rechtsordnung<br />

anwendbaren Ausnahmebestimmung. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für einen<br />

derartigen Vertrieb oder ein derartiges Angebot. Insbesondere hat die Emittentin außer in den<br />

Rechtsordnungen, in denen eine Notifizierung gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/71/EG, § 17<br />

Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz und den Regeln der zuständigen Behörde erfolgt ist, keine<br />

Maßnahmen ergriffen, die ein öffentliches Angebot der Teilschuldverschreibungen oder einen Vertrieb<br />

dieses Prospektes in einer Rechtsordnung ermöglichen würden, in der hierfür Maßnahmen<br />

erforderlich sind. Dementsprechend dürfen die Teilschuldverschreibungen weder direkt oder indirekt<br />

angeboten oder verkauft werden noch darf dieser Prospekt oder Werbe- oder Angebotsmaterialien<br />

vertrieben oder veröffentlicht werden, es sei denn dies geschieht in Übereinstimmung mit den in der<br />

betreffenden Rechtsordnung anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.<br />

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