COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Wichtige Information über diesen Prospekt<br />
Dieser Prospekt ist gemeinsam mit etwaigen Änderungen oder Nachträgen sowie sonstigen<br />
Dokumenten, die per Verweis einbezogen sind und in Bezug auf eine Serie von<br />
Teilschuldverschreibungen (jeweils eine "Serie" oder eine "Serie von Teilschuldverschreibungen")<br />
gemeinsam mit den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen zu lesen und auszulegen.<br />
Die Emittentin hat keine Personen befugt, Informationen und Zusicherungen zu geben, die nicht in<br />
diesem Prospekt enthalten oder mit den darin enthaltenen oder anderweitig im Zusammenhang mit<br />
dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Angaben vereinbar sind.<br />
Soweit solche Informationen und Zusicherungen abgegeben werden, darf auf diese nicht als von der<br />
Emittentin genehmigte Informationen oder Darstellungen vertraut werden.<br />
Weder dieser Prospekt noch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen gemachte Angaben sind allein als Grundlage für eine Bonitäts- oder<br />
sonstige Bewertung zu verwenden. Sie sind auch keine Empfehlung der Emittentin an einen<br />
Empfänger dieses Prospekts oder anderer in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen gemachten Angaben, die Teilschuldverschreibung zu erwerben. Anleger<br />
müssen ihre Anlageentscheidungen auf eigene Untersuchungen der Ertrags- und Finanzlage sowie<br />
der Bonität der Emittentin stützen. Weder dieser Prospekt noch sonstige Informationen, die in<br />
Zusammenhang mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen übermittelt wurden, bilden<br />
ein Angebot oder eine Aufforderung an eine Person seitens oder im Namen der Emittentin zur<br />
Zeichnung oder zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen.<br />
Aus der Übergabe dieses Prospekts kann zu keiner Zeit die Annahme abgeleitet werden, dass sich<br />
seit der Erstellung dieses Dokuments keine Änderungen hinsichtlich der hierin enthaltenen Angaben<br />
über die Emittentin ergeben haben. Auch andere in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen übermittelte Angaben können sich nach dem Datum des Dokuments, in<br />
dem sie enthalten sind, geändert haben.<br />
Der Vertrieb dieses Prospektes sowie das Angebot oder der Verkauf der Teilschuldverschreibungen<br />
kann in bestimmten Ländern rechtlich eingeschränkt sein. Sollten Personen in den Besitz dieses<br />
Prospektes oder von Teilschuldverschreibungen gelangen, müssen sie sich selbst über etwa<br />
anwendbare Beschränkungen informieren. Besonders hingewiesen wird auf die in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich und dem Europäischen Wirtschaftsraum geltenden<br />
Beschränkungen für den Vertrieb dieses Basisprospektes sowie für Angebot und den Verkauf der<br />
Teilschuldverschreibungen (siehe "Verkaufsbeschränkungen" auf S. 68).<br />
Die Teilschuldverschreibungen sind und werden in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S.<br />
Securities Act of 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines<br />
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und<br />
unterliegen bestimmten Voraussetzungen des US-Steuerrechts. Abgesehen von bestimmten<br />
Ausnahmen dürfen die Teilschuldverschreibung nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika<br />
oder einer US-Person bzw. für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten, verkauft oder<br />
geliefert werden (gemäß der Definition im U.S. Internal Revenue Code of 1986 in jeweils gültiger<br />
Fassung und in darunter ergangenen Bestimmungen).<br />
Die Emittentin gibt keine Gewährleistung dahingehend ab, dass dieser Prospekt zulässigerweise<br />
vertrieben werden kann oder dass die Teilschuldverschreibungen zulässigerweise angeboten werden<br />
können, jeweils in Übereinstimmung mit etwa anwendbaren Registrierungs- oder sonstigen<br />
Anforderungen in der betreffenden Rechtsordnung oder unter einer in dieser Rechtsordnung<br />
anwendbaren Ausnahmebestimmung. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für einen<br />
derartigen Vertrieb oder ein derartiges Angebot. Insbesondere hat die Emittentin außer in den<br />
Rechtsordnungen, in denen eine Notifizierung gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/71/EG, § 17<br />
Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz und den Regeln der zuständigen Behörde erfolgt ist, keine<br />
Maßnahmen ergriffen, die ein öffentliches Angebot der Teilschuldverschreibungen oder einen Vertrieb<br />
dieses Prospektes in einer Rechtsordnung ermöglichen würden, in der hierfür Maßnahmen<br />
erforderlich sind. Dementsprechend dürfen die Teilschuldverschreibungen weder direkt oder indirekt<br />
angeboten oder verkauft werden noch darf dieser Prospekt oder Werbe- oder Angebotsmaterialien<br />
vertrieben oder veröffentlicht werden, es sei denn dies geschieht in Übereinstimmung mit den in der<br />
betreffenden Rechtsordnung anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.<br />
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