COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Befolgung geänderter aufsichtsrechtlicher Anforderungen kann zudem zu einem erheblichen Anstieg<br />
des Verwaltungsaufwands des Konzerns führen. Jedes dieser Risiken könnte sich erheblich negativ<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />
Gegen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften werden Schadensersatz-,<br />
Gewährleistungs- und Rückabwicklungsprozesse geführt.<br />
Auf Grund der Natur ihres Geschäfts sind die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften<br />
regelmäßig Parteien in diversen Gerichts-, Schieds- und regulatorischen Verfahren in Deutschland<br />
und einer Reihe anderer Jurisdiktionen. Derartige Verfahren sind von einer Vielzahl von<br />
Unsicherheiten gekennzeichnet, und ihr Ergebnis kann nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt<br />
werden. Die mit derartigen Verfahren verbundenen Risiken sind teilweise nur schwierig oder gar nicht<br />
quantifizierbar. Deshalb ist es möglich, dass die aus anhängigen oder drohenden Verfahren<br />
resultierenden Verluste die dafür gebildeten Rückstellungen überschreiten, was sich erheblich negativ<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnte.<br />
Die Maßnahmen, die der Konzern zum Datenschutz und zur Sicherung der Vertraulichkeit von<br />
Daten ergriffen hat, könnten sich als unzureichend erweisen und Reputations- und sonstige<br />
Schäden verursachen.<br />
Die vom Konzern im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit verwendeten Daten unterliegen<br />
dem Datenschutz und der Informationssicherheit. Der Konzern hat eine Reihe von Maßnahmen<br />
ergriffen, um die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeiteten und verwalteten Daten vor<br />
Missbrauch zu schützen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Maßnahmen<br />
als unzureichend erweisen und beispielsweise die Vertraulichkeit von Kundendaten durch Mitarbeiter<br />
des Konzerns oder Dritte, die die Sicherheitssysteme des Konzerns überwinden und sich unbefugt<br />
Zugang zu diesen Daten verschaffen, verletzt wird. Dies kann Schadensersatzpflichten des Konzerns<br />
auslösen, was zu wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns führen könnte. Zudem sind negative Auswirkungen auf die Reputation des Konzerns<br />
möglich.<br />
Der Konzern unterliegt Risiken bezüglich der steuerlichen Betriebsprüfung; Änderungen der<br />
steuerlichen Gesetzgebung oder Rechtsprechung könnten sich nachteilig auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />
Die geschäftlichen Vorgänge der Commerzbank werden auf der Basis der aktuellen<br />
Steuergesetzgebung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und<br />
Verwaltungsauffassung steuerlich beurteilt. Bestehen steuerrechtlich Unsicherheiten hinsichtlich der<br />
Frage, wie solche Geschäftsvorfälle zu beurteilen sind, vertritt die Commerzbank in der Regel eine<br />
risikoaverse Position. Sollten trotzdem wesentliche Steuernachforderungen festgesetzt werden,<br />
könnten sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns ergeben.<br />
Der Konzern unterliegt im In- und Ausland regelmäßigen Prüfungen durch die Finanzbehörden. In<br />
Deutschland werden gegenwärtig bei der Commerzbank die Veranlagungszeiträume 1998 bis 2008<br />
geprüft. Dieser lange Prüfungszeitraum ist unter anderem der Verschmelzung der Dresdner Bank auf<br />
die Commerzbank geschuldet. Diese Betriebsprüfungen können dazu führen, dass die Veranlagungen<br />
der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften zu ändern sind und es zu Steuernachforderungen<br />
kommt. Auf Grund des langen Zeitraums der noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen, besteht<br />
ein erhöhtes Risiko, dass Steuern nachgefordert werden. Für steuerliche Risiken, die im Verlauf oder<br />
bis zur Durchführung von Betriebsprüfungen erkennbar werden, wird seitens der Commerzbank eine<br />
entsprechende Risikovorsorge getroffen. Sollten die zukünftig festgesetzten Steuernachforderungen<br />
die in den Bilanzen der betroffenen Gesellschaften gebildeten oder noch zu bildenden Rückstellungen<br />
dennoch wesentlich übersteigen, könnten sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.<br />
Ändert sich die Auffassung der Finanzverwaltung, die steuerliche Gesetzgebung oder die steuerliche<br />
Rechtsprechung, könnte sich dies ebenfalls nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Konzerns auswirken.<br />
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