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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Eine Herabstufung des Ratings der Commerzbank, ihrer Tochtergesellschaften oder des<br />

gesamten Konzerns kann die Refinanzierung erschweren und/oder verteuern sowie<br />

Vertragspartnern das Recht geben, Derivategeschäfte zu beenden oder zusätzliche<br />

Sicherheiten zu fordern.<br />

Die Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings bewerten mit Hilfe einer<br />

Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen<br />

Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die<br />

Bonitätseinstufung (= Rating) ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Kreditnehmers. Eine Herabstufung des Ratings der Commerzbank hätte nachteilige Auswirkungen auf<br />

die Kosten des Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung und könnte zum Entstehen<br />

neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die von der Aufrechterhaltung<br />

eines bestimmten Ratings abhängen. Das Rating der Commerzbank ist zudem ein wichtiges Element<br />

im Wettbewerb mit anderen Banken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die<br />

Ratings ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der<br />

Herabstufung des Ratings der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte<br />

nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kunden und für den Vertrieb von Produkten und<br />

Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben.<br />

Die Einschätzungen der Ratingagenturen sind von einer Reihe von Faktoren abhängig. Verschiedene<br />

Ratingagenturen gehen auch angesichts der bestehenden Staatsbeteiligung und der erheblichen<br />

Bedeutung der Commerzbank für die deutsche Wirtschaft (Systemrelevanz) gegenwärtig zugunsten<br />

der Commerzbank von einer erhöhten Rettungsbereitschaft des deutschen Staates im Krisenfall aus.<br />

Ohne die Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts fiele das Rating der Commerzbank schlechter aus.<br />

Insbesondere im Zusammenhang mit der zukünftigen Rückführung der stillen Einlagen des SoFFin ist<br />

nicht auszuschließen, dass diese Unterstützung reduziert wird oder zumindest vom Markt als reduziert<br />

eingeschätzt wird und sich dies negativ auf das Rating auswirkt.<br />

Daneben könnte der Fall eintreten, dass der Konzern nach einer Rating-Herabstufung im<br />

Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für Derivategeschäfte zusätzliche<br />

Sicherheiten stellen müsste. Sollte das Rating der Commerzbank oder einer ihrer<br />

Tochtergesellschaften aus dem Bereich der vier höchsten Bewertungsstufen herausfallen (Downgrade<br />

unter AA- (S&P/Fitch) bzw. unter Aa3 (Moody's)), kann dies durch deutlich steigende Credit Spreads<br />

Refinanzierungen auf dem Kapitalmarkt verteuern bzw. Investorengruppen vom Kauf der Wertpapiere<br />

abhalten und somit das operative Geschäft der Commerzbank oder der betroffenen<br />

Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich<br />

beeinträchtigen. Dies wiederum könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />

Es besteht das Risiko, dass der Konzern vom Einlagensicherungsfonds zur Freistellung von<br />

Verlusten in Anspruch genommen wird, die dem Einlagensicherungsfonds durch eine<br />

Hilfeleistung zugunsten einer Tochtergesellschaft der Commerzbank entstanden sind.<br />

Die Commerzbank hat auf Grundlage des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands<br />

deutscher Banken e.V. für einige ihrer Beteiligungsgesellschaften, die Mitglied des<br />

Einlagensicherungsfonds sind (die comdirect bank, die Eurohypo, die ebase) und die Deutsche<br />

Schiffsbank, eine Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds abgegeben.<br />

Danach hat sich die Bank verpflichtet, diesen von jeglichen Verlusten freizustellen, die ihm durch eine<br />

Hilfeleistung zugunsten einer der vorgenannten Gesellschaften entstehen sollte. Ein etwaiges<br />

Eingreifen des Einlagensicherungsfonds zur Unterstützung dieser Tochtergesellschaften könnte sich<br />

daher in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns<br />

auswirken. Darüber hinaus könnten etwaige Rettungsmaßnahmen des Einlagensicherungsfonds<br />

zugunsten einer dieser Tochtergesellschaften zu einem nachhaltigen Reputationsschaden des<br />

Konzerns führen.<br />

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