IHS Basisprospekt 2011 EF
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Tage.<br />
§ 3<br />
(Rückzahlung)<br />
Der folgende Absatz ist auf alle Teilschuldverschreibungen anwendbar mit Ausnahme von<br />
variabel verzinslichen Teilschuldverschreibungen mit Zinsperioden, Doppelwährungs-,<br />
Raten - oder anderen strukturierten Teilschuldverschreibungen, bei denen der End-<br />
Rückzahlungsbetrag durch Bezugnahme auf eine Formel oder einen Devisenkurs ermittelt<br />
wird<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden am [Fälligkeitstag] (der "Fälligkeitstag") zum [Nennbetrag<br />
/ [End-Rückzahlungsbetrag]] (der "End-Rückzahlungsbetrag") zurückgezahlt.<br />
Der folgende Absatz ist auf variabel verzinsliche Teilschuldverschreibungen mit<br />
Zinsperioden anwendbar<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden am in den [Rückzahlungsmonat und -jahr] fallenden<br />
Zinszahlungstag (der "Fälligkeitstag") zum [Nennbetrag / [End-Rückzahlungsbetrag]]<br />
zurückgezahlt.<br />
Die folgenden Absätze sind anwendbar bei Doppelwährungs- oder anderen strukturierten<br />
Teilschuldverschreibungen, bei denen der End-Rückzahlungsbetrag durch Bezugnahme auf<br />
eine Formel oder einen Devisenkurs (einschließlich Marktstörungen und<br />
Anpassungsereignisse) ermittelt wird<br />
(1) Die Teilschuldverschreibungen werden am [Fälligkeitstag] (der "Fälligkeitstag") zum End-<br />
Rückzahlungsbetrag (der "End-Rückzahlungsbetrag") zurückgezahlt. Der End-<br />
Rückzahlungsbetrag wird durch die Berechnungsbank wie folgt ermittelt:<br />
[anwendbare Bestimmungen einfügen].<br />
(●) Die Berechnungsbank teilt den End-Rückzahlungsbetrag und den auf jede<br />
Teilschuldverschreibung zahlbaren Betrag unverzüglich der Emittentin, den Zahlstellen, dem<br />
Clearing-System und der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind, mit,<br />
sofern dies nach deren Regularien erforderlich ist. Die Hauptzahlstelle macht den End-<br />
Rückzahlungsbetrag und den auf jede Teilschuldverschreibung zahlbaren Betrag<br />
unverzüglich gemäß § [11] bekannt.<br />
Der folgende Absatz ist anwendbar bei Raten-Teilschuldverschreibungen<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden an dem / den nachstehenden Ratentermin(en) zu der / den<br />
folgenden Rate(n) [pro Stückelung] zurückgezahlt:<br />
Ratentermin Stückelung Rate<br />
[•] [•] [•]<br />
[•] [•] [•]<br />
[•] [•] [•]<br />
[•] [•] [•]<br />
[•] [•] [•]<br />
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