IHS Basisprospekt 2011 EF
IHS Basisprospekt 2011 EF
IHS Basisprospekt 2011 EF
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gesamtheit eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationalen Aufsichtsbehörden<br />
erforderlich. Das bankaufsichtsrechtliche Regime in den verschiedenen Ländern kann sich jederzeit<br />
ändern. Im Falle von Änderungen der aufsichtsrechtlichen Vorschriften in einem oder mehreren<br />
Ländern können den regulierten Einheiten zusätzliche Anforderungen auferlegt werden, die ihre<br />
Möglichkeit, in bestimmten Geschäftsbereichen tätig zu werden, erschweren oder ein solches<br />
Tätigwerden sogar gänzlich ausschließen. Zudem können auch Verstöße gegen Vorschriften, die<br />
nicht unmittelbar dem Bankaufsichtsrecht zuzurechnen sind, aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben<br />
(siehe auch “Rechtliche und regulatorische Risiken—Regulatorische, aufsichtsrechtliche und<br />
staatsanwaltschaftliche Verfahren können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Konzern<br />
haben.”). Die Befolgung geänderter aufsichtsrechtlicher Anforderungen kann zudem zu einem<br />
erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwands des Konzerns führen. Jedes dieser Risiken könnte<br />
sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />
Es besteht das Risiko, dass der Konzern vom Einlagensicherungsfonds zur Freistellung von<br />
Verlusten in Anspruch genommen wird, die dem Einlagensicherungsfonds durch eine<br />
Hilfeleistung zugunsten einer Tochtergesellschaft der Commerzbank entstanden sind.<br />
Die Commerzbank hat auf Grundlage des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands<br />
deutscher Banken e.V. für einige ihrer Beteiligungsgesellschaften, die Mitglied des<br />
Einlagensicherungsfonds sind (die comdirect bank AG (die "comdirect bank“), die Eurohypo, die<br />
European Bank for Fund Services (die “ebase”) und die Deutsche Schiffsbank AG (die “Deutsche<br />
Schiffsbank”)), eine Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds abgegeben.<br />
Danach hat sich die Bank verpflichtet, diesen von jeglichen Verlusten freizustellen, die ihm durch eine<br />
Hilfeleistung zugunsten einer der vorgenannten Gesellschaften entstehen sollte. Ein etwaiges<br />
Eingreifen des Einlagensicherungsfonds zur Unterstützung dieser Tochtergesellschaften der<br />
Commerzbank könnte sich daher in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Konzerns auswirken. Darüber hinaus könnten etwaige Rettungsmaßnahmen des<br />
Einlagensicherungsfonds zugunsten einer dieser Tochtergesellschaften zu einem nachhaltigen<br />
Reputationsschaden des Konzerns führen. Jedes dieser Risiken könnte erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />
Es besteht das Risiko, dass der Konzern vom Einlagensicherungsfonds mit erhöhten Umlagen<br />
belastet wird oder er unabhängig vom Einlagensicherungsfonds zu Beiträgen zur Rettung von<br />
in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Banken herangezogen wird.<br />
Der Einlagensicherungsfonds wird durch eine jährliche Umlage der teilnehmenden Kreditinstitute<br />
finanziert. Reichen die Mittel des Einlagensicherungsfonds nicht aus oder ist es sonst zur<br />
Durchführung der Aufgaben des Einlagensicherungsfonds erforderlich, so kann der Vorstand des<br />
Bundesverbands deutscher Banken e.V. einen Zuschlag der Jahresumlage oder die Erhebung einer<br />
Sonderumlage in Höhe der Hälfte der Jahresumlage je Geschäftsjahr beschließen. Eine solche<br />
Erhöhung hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Konzerns.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, das sich in der Vergangenheit auch im Falle der Hypo Real Estate<br />
Holding AG (“HRE”) bereits realisiert hat, dass der Konzern zu Beiträgen, gegebenenfalls auch in der<br />
Art von Ausfallsicherheiten und ähnlichem, zur Rettung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />
geratene Banken herangezogen wird. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />
Die geplante Reform der EU-Einlagensicherungs-Richtlinie würde zu Belastungen durch<br />
erhebliche Beitragszahlungen, die voraussichtlich nicht an den Markt weiter gegeben werden<br />
können, für den Konzern führen.<br />
Die verschiedenen Vorschläge der EU-Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen<br />
Parlaments für die Reform der EU-Einlagensicherungs-Richtlinie würden zu einer erheblichen<br />
Erhöhung der für die Einlagensicherung aufzuwendenden Beträge des Konzerns führen. Die auf den<br />
Konzern entfallenden Mehrbelastungen könnten bei dem bestehenden Preiswettbewerb nicht an den<br />
Markt weiter gegeben werden können. Die Umsetzung der Reformvorschläge, in den derzeit<br />
vorliegenden Fassungen, hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Konzerns.<br />
49