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IHS Basisprospekt 2011 EF

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dazu führen, dass die Anforderungen an die Kapitalausstattung steigen, was zu einem höheren<br />

Kapitalbedarf für den Commerzbank-Konzern führen würde.<br />

Der Eintritt eines oder aller vorstehenden Risiken könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />

Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital besteht auch aus Instrumenten, deren Qualifizierung als<br />

aufsichtsrechtliches Eigenkapital sich ändern kann, wodurch die Geschäftstätigkeit<br />

eingeschränkt werden könnte.<br />

Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital des Konzerns bestand zum 30. September <strong>2011</strong> im Umfang von<br />

EUR 4,0 Mrd. aus hybridem Kernkapital und im Umfang vom EUR 10,3 Mrd. aus Ergänzungskapital.<br />

Die Qualifizierung von bestimmten Instrumenten als aufsichtsrechtliches Eigenkapital kann sich auf<br />

Grund von Änderungen der regulatorischen Regelungen aber auch von Maßnahmen des Konzerns<br />

ändern. Gemäß den Basel III-Regeln soll die Anerkennung von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht<br />

mehr zum Kernkapital bzw. zum Ergänzungskapital zählen werden, wie z.B. Trust Preferred<br />

Securities, Genussscheine und stille Einlagen, welche die neuen Anforderungen an das regulatorische<br />

Kapital nicht erfüllen, ab 1. Januar 2013 über einen Zeitraum von 10 Jahren schrittweise auslaufen.<br />

Ab 2013 soll der anerkennungsfähige Betrag dieser Eigenkapitalinstrumente jährlich um jeweils 10%<br />

gemindert werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass die von den Eurohypo Capital Funding Trusts begebenen Trust Preferred<br />

Securities nicht mehr als hybrides Kernkapital anrechenbar sind, weil trotz Verlustes der Eurohypo im<br />

Jahr 2009 für das Geschäftsjahr 2008 Zinsen bezahlt wurden. Sollte sich dieses Risiko realisieren,<br />

würde dies zu einer Reduktion des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals des Konzerns um EUR 0,7 Mrd.<br />

führen, so dass sich die Eigenmittelquote von 15,3% auf 15,0% (gemessen per 30. September <strong>2011</strong>)<br />

reduzieren würde.<br />

Sollte der Konzern bei von Tochtergesellschaften der Commerzbank begebenen Trust Preferred<br />

Securities trotz des Verlustes im Geschäftsjahr 2009 und 2010 zu Zinszahlungen verpflichtet werden<br />

(vgl. auch “Rechtliche und Regulatorische Risiken—Gegen die Commerzbank und ihre<br />

Tochtergesellschaften werden im Zusammenhang mit begebenen Genussscheinen und so genannten<br />

Trust Preferred Securities Zahlungs- und Wiederauffüllungsansprüche—zum Teil auch gerichtlich—<br />

geltend gemacht, wobei der Ausgang dieser Verfahren erhebliche über die jeweils geltend gemachten<br />

Ansprüche hinausgehende negative Auswirkungen haben und die Vermögens-, Finanz-und<br />

Ertragslage des Konzerns negativ beeinflussen könnte.”), könnte auch für dieses Ereignis das Risiko<br />

der Aberkennung der Eigenkapitalqualität nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies würde,<br />

zusammen mit dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Risiko zu einer Reduktion des<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals des Konzerns um EUR 3,4 Mrd. und damit zu einer Reduktion der<br />

Eigenmittelquote von 15,3% auf 13,9% (gemessen per 30. September <strong>2011</strong>) führen.<br />

Da das Geschäftsvolumen des Konzerns durch das regulatorische Eigenkapital begrenzt wird, hätte<br />

eine Reduktion des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />

Aus der Konsultation der Europäischen Kommission zu möglichen Rahmenregelungen einer<br />

Bankensanierung und -abwicklung (“EU Framework for Bank Recovery and Resolution”)<br />

können aufsichtsrechtliche Konsequenzen resultieren, welche die Geschäftstätigkeit der Bank<br />

einschränken und zu höheren Refinanzierungskosten führen könnte.<br />

Auf der Grundlage der Mitteilung vom 20. Oktober 2010 über einen neuen Rahmen für das<br />

Krisenmanagement im Finanzsektor (IP/10/1353) hat die Europäischen Kommission am 6. Januar<br />

<strong>2011</strong> ein Konsultationspapier mit technischen Details zu möglichen Regelungen vorgelegt. Die<br />

Konsultation endete am 3. März <strong>2011</strong>. Es wird erwartet, dass die EU Kommission noch im Jahr <strong>2011</strong><br />

einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Krisenmanagement und zur Bankenabwicklung veröffentlicht.<br />

Die Regelungen enthalten Vorschläge für zusätzliche Kompetenzen und Befugnisse der<br />

Aufsichtsbehörden, zusätzliche Organisations- und Informationspflichten für Kreditinstitute, möglichen<br />

Verlustbeteiligungen von Anleihegläubigern sowie Überlegungen zur Finanzierung eines<br />

Bankenrestrukturierungsfonds. Als Konsequenz könnte die Commerzbank z.B. verpflichtet werden,<br />

von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Stresstests durchzuführen, deren Ergebnis die<br />

Geschäftstätigkeit der Commerzbank beschränken und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage auswirken könnte. Außerdem enthält das Konsultationspapier Vorschläge zur<br />

verpflichtenden Emission neuartiger Schuldinstrumente, die eine Verlustbeteiligung von<br />

Fremdkapitalgläubigern vorsehen (sog. “bail in”). Sofern sich für die Commerzbank hieraus eine<br />

Verpflichtung zur Emission von Schuldinstrumenten mit Verlustbeteiligung ergeben sollte, ist mit<br />

ansteigenden Refinanzierungskosten zu rechnen, welche die Rentabilität des Konzerns negativ<br />

beeinflussen könnten. Der Umfang der ggf. steigenden Refinanzierungskosten ist zum aktuellen<br />

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