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IHS Basisprospekt 2011 EF

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Kapital.<br />

Mit Blick auf die aus der CRD IV resultierenden Regelungen, die unter anderem höhere<br />

Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko aus Derivaten und für Geschäfte mit<br />

großen Finanzunternehmen vorsehen, geht die Commerzbank nach vorläufigen Schätzungen davon<br />

aus, dass zwischen 30. September <strong>2011</strong> und Ende 2015 unter Berücksichtigung von geeigneten<br />

Gegenmaßnahmen, wie z.B. die Umstellung auf ein zentrales Clearing für OTC-Derivate, zusätzliche<br />

RWA von ca. EUR 20 Mrd. entstehen werden.<br />

Sofern es der Commerzbank nicht gelingt, die Einhaltung der geänderten Anforderungen innerhalb<br />

möglicherweise nur knapp bemessener Übergangsfristen durch Herstellung einer ausreichenden<br />

Eigenkapitalrelation zu erreichen, könnte sie auch in Abweichung von ihren jeweiligen Planungen zum<br />

Abbau verschiedener von ihr gehaltenen Risikoaktiva oder entsprechenden Kapitalmaßnahmen<br />

gezwungen sein. Derart geänderte Eigenkapitalvorgaben könnten ferner dazu führen, dass<br />

Konzernbereiche unrentabel werden, weil die hohe Kapitalbindung infolge einer gestiegenen<br />

Risikogewichtung der mit der jeweiligen Aktivität verbundenen Geschäfte deren profitable Fortführung<br />

vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr zulässt. Es ist auch möglich, dass sich Wettbewerber des<br />

Konzerns auf die neuen Vorgaben besser einstellen können, so dass sich die Wettbewerbsposition<br />

des Konzerns verschlechtert. Die Verwirklichung eines oder mehrerer dieser Risiken könnte die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen.<br />

Nicht ausgeschlossen ist, dass aufgrund der Neuregelungen Bedarf entstehen kann, höhere<br />

Kapitalpuffer im regulatorischen, aber auch im ökonomischen Kapital zu bilden. Derartige<br />

Erfordernisse können dazu führen, dass sich die Wettbewerbsposition und/oder die Ertragslage der<br />

Commerzbank verschlechtern kann.<br />

Die benannten Regelungsvorhaben enthalten auch Regelungen zum Liquiditätsmanagement und<br />

Vorgaben zu erforderlichen Liquiditätspuffern. Der Konzern könnte gezwungen sein, seine<br />

Finanzierungsstruktur und sein Geschäftsmodell anzupassen, um den geänderten Vorgaben gerecht<br />

zu werden. Liquidität in größerem Umfang bereit zu halten, dürfte dabei mit erhöhten<br />

Finanzierungskosten verbunden sein. Dadurch könnte die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage<br />

erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Die Commerzbank plant im Zeitraum 30. September <strong>2011</strong> bis Ende 2015 durch den weiteren Abbau<br />

und die Restrukturierung von nicht-strategischen Assets in den Segmenten Asset Based Finance und<br />

der Portfolio Restructuring Unit die RWA um weitere ca. EUR 30 Mrd. zu reduzieren. Sollten sich dies,<br />

einschließlich der oben genannten Maßnahmen zur Reduzierung der CRD IV-Effekte aus bisher nicht<br />

absehbaren Gründen nicht oder nicht im geplanten Umfang realisieren lassen, besteht die Gefahr,<br />

dass z.B. die Rentabilitätsziele der Commerzbank nicht erreicht werden oder die Kapitalausstattung<br />

unter das für den Fortgang des normalen Geschäftsbetriebs notwendige regulatorische oder<br />

ökonomische Minimum fällt. Dadurch könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Sonstige aufsichtsrechtliche Reformvorschläge infolge der Finanzkrise, z.B. gesetzgeberische<br />

Belastungen wie die Bankenabgabe, können das Geschäftsmodell und das<br />

Wettbewerbsumfeld des Konzerns wesentlich beeinflussen.<br />

Infolge der Finanzmarktkrise haben in- und ausländische Regierungen, Aufsichtsbehörden und andere<br />

Stellen eine Vielzahl von Reformvorschlägen für den aufsichtsrechtlichen Rahmen der Finanzbranche<br />

gemacht. Einige dieser Vorschläge gehen über verschärfte aufsichtsrechtliche Eigenkapital- und<br />

Liquiditätserfordernisse hinaus, um die Widerstandsfähigkeit der Finanzbranche gegenüber künftigen<br />

Krisen zu verbessern. Die Bandbreite der weiteren Vorschläge umfasst u.a.: Beschränkungen<br />

hinsichtlich der Vergütungspraxis; Beschränkungen des Eigenhandels, Registrierungspflichten sowie<br />

operative Anforderungen und Offenlegungspflichten im Derivategeschäft, Ausweitung der Befugnisse<br />

der Aufsichtsbehörden; Untersagung des Einlagengeschäfts für bestimmte Geschäftsbereiche;<br />

gesetzliche Trennung des klassischen Bankgeschäfts vom Investment Banking, um so das<br />

traditionelle Kredit- und Einlagengeschäft vom Investment Banking unabhängig zu machen;<br />

Zerschlagung von Finanzinstituten, die von den Aufsichtsbehörden als zu groß angesehen werden,<br />

um das Risiko ihres Zusammenbruchs einzugehen; Verstaatlichung von Banken; Reformen von<br />

Marktinfrastrukturen. Weiterhin werden entsprechende Vorschläge vorgelegt oder auch bereits<br />

umgesetzt, so z.B. in Deutschland das am 28. Oktober 2010 vom Bundestag beschlossene und<br />

inzwischen in Kraft getretene Restrukturierungsgesetz mit neuen Möglichkeiten der<br />

Bankenrestrukturierung, z.B. unter Einbeziehung des durch eine Bankenabgabe, die auch von der<br />

Commerzbank zu entrichten sein wird, finanziell auszustattenden Restrukturierungsfonds. Die<br />

Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute sieht<br />

jährliche Beitragsverpflichtungen zwischen dem 0,0002- und 0,0004-fachen der um bestimmte<br />

Positionen bereinigten Passiva der Bilanz und eine weitere Erhebung auf den Nominalbetrag der<br />

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