IHS Basisprospekt 2011 EF
IHS Basisprospekt 2011 EF
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Der Konzern unterliegt Marktpreisrisiken in Form von Rohstoffpreisrisiken.<br />
Der Konzern ist in seinem operativen Geschäft Marktpreisrisiken in Bezug auf den Handel mit auf<br />
Rohstoffe bezogenen Derivaten, Zertifikaten und Spot-Geschäften ausgesetzt. Bei den zugrunde<br />
liegenden Rohstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Edelmetalle, Industriemetalle, Energie und<br />
Agrarprodukte. Die Preise dieser Finanztitel können auf Grund zahlreicher Faktoren steigen oder<br />
fallen, so z.B. auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, Marktentwicklung,<br />
Wechselkursentwicklung und Änderungen in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.<br />
Soweit Positionen nicht vollständig gegen diese Risiken abgesichert sind, kann es zu Verlusten<br />
kommen, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns<br />
auswirken könnten.<br />
Die Hedging-Strategien des Konzerns können sich als ineffektiv erweisen.<br />
Der Konzern verwendet eine Reihe von Instrumenten und Strategien, um Risiken abzusichern. Sollten<br />
sich diese Instrumente und Strategien als nicht oder als nur teilweise wirksam erweisen, ist es<br />
möglich, dass der Konzern Verluste erleidet. Unvorhergesehene Marktentwicklungen, wie die im Juli<br />
2007 eingetretene dramatische Verschlechterung des US-amerikanischen Wohnhypothekenmarktes<br />
oder die seit Anfang 2010 eingetretene und sich im Laufe des Jahres 2010 und <strong>2011</strong> verschärfende<br />
Entwicklung bei Staatsanleihen verschiedener Länder, können die Effektivität der Maßnahmen, die<br />
der Konzern zur Risikoabsicherung ergreift, signifikant beeinträchtigen. Gewinne und Verluste aus<br />
ineffektiven Risikoabsicherungsmaßnahmen können die Volatilität des vom Konzern erzielten<br />
Ergebnisses erhöhen und könnten somit erhebliche negative Auswirkungen auf seine Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage haben.<br />
Strengere aufsichtsrechtliche Eigenkapital- und Liquiditätsstandards könnten das<br />
Geschäftsmodell für verschiedene Aktivitäten des Konzerns in Frage stellen und die<br />
Wettbewerbsposition des Konzerns negativ beeinflussen.<br />
Das Geschäftsvolumen des Konzerns wird grundsätzlich durch die regulatorischen<br />
Eigenkapitalstandards begrenzt, die hierzu auf das Verhältnis bestimmter Kapitalkomponenten zu den<br />
risikogewichteten Aktiva abstellen. Ihren Ursprung finden diese Kapitalquoten häufig in den<br />
Konsultationsergebnissen des Baseler Ausschusses, der aus Vertretern nationaler Notenbanken<br />
besteht und sich zum Ziel gesetzt hat, international möglichst einheitliche Standards für das<br />
Bankenaufsichtsrecht zu entwickeln. Die Baseler Regelungen besitzen grundsätzlich keine<br />
Rechtskraft, werden von den Legislativorgaben der EU aber regelmäßig aufgegriffen und in eine<br />
entsprechende europäische Richtlinie übernommen. Der Richtliniengeber ist dabei an die Baseler<br />
Ergebnisse nicht gebunden, so dass die europäischen Regelungen von denen des Baseler<br />
Ausschusses abweichen können. Unter Berücksichtigung von ggf. in den Richtlinien enthaltenen<br />
Mitgliedstaatenwahlrechten, werden die europäischen Regelungen dann in nationales Recht wie z.B.<br />
das KWG oder die Solvabilitätsverordnung (SolvV) umgesetzt.<br />
Es sind zurzeit verschiedene Regelungsvorhaben in Vorbereitung oder in Umsetzung (insbesondere<br />
die sogenannten Basel III-Regeln, die in der CRD IV enthalten sein werden), die veränderte Vorgaben<br />
sowohl zu den heranziehbaren Kapitalkomponenten als auch zur Berechnung der<br />
Eigenkapitalanforderungen verschiedener Aktiva zur Folge haben werden.<br />
Richtlinie/EU-<br />
Verordnung<br />
Wesentliche Inhalte Umsetzungstermin<br />
CRD II - Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von<br />
hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital<br />
31. Dezember 2010<br />
- Regelungen für Verbriefungen und<br />
Wiederverbriefungen<br />
- Änderung von Großkreditvorschriften<br />
- Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen<br />
Aufsichtsbehörden in der EU<br />
CRD III - Eigenkapitalanforderungen an das Handelsbuch Teilweise 1. Januar <strong>2011</strong>,<br />
- Vergütungspolitik und -praxis der Banken<br />
teilweise 31. Dezember<br />
- Eigenkapitalvorschriften für Wiederverbriefungen<br />
sowie Verschärfung der Offenlegungsanforderungen<br />
<strong>2011</strong><br />
CRD IV/CRR IV - Überarbeitung des Eigenkapitalbegriffs<br />
(EU-rechtliche - Einführung von Liquiditätskennzahlen<br />
Umsetzung von - Einführung Leverage Ratio<br />
“Basel III”; derzeit - Neue Ermittlung Gegenparteiausfallrisiko<br />
im Entwurf) - Einführung antizyklischer Kapitalpuffer<br />
- Einführung besondere Regelungen für<br />
systemrelevante Finanzinstitute<br />
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