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IHS Basisprospekt 2011 EF

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Der Konzern unterliegt Marktpreisrisiken in Form von Rohstoffpreisrisiken.<br />

Der Konzern ist in seinem operativen Geschäft Marktpreisrisiken in Bezug auf den Handel mit auf<br />

Rohstoffe bezogenen Derivaten, Zertifikaten und Spot-Geschäften ausgesetzt. Bei den zugrunde<br />

liegenden Rohstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Edelmetalle, Industriemetalle, Energie und<br />

Agrarprodukte. Die Preise dieser Finanztitel können auf Grund zahlreicher Faktoren steigen oder<br />

fallen, so z.B. auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, Marktentwicklung,<br />

Wechselkursentwicklung und Änderungen in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.<br />

Soweit Positionen nicht vollständig gegen diese Risiken abgesichert sind, kann es zu Verlusten<br />

kommen, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns<br />

auswirken könnten.<br />

Die Hedging-Strategien des Konzerns können sich als ineffektiv erweisen.<br />

Der Konzern verwendet eine Reihe von Instrumenten und Strategien, um Risiken abzusichern. Sollten<br />

sich diese Instrumente und Strategien als nicht oder als nur teilweise wirksam erweisen, ist es<br />

möglich, dass der Konzern Verluste erleidet. Unvorhergesehene Marktentwicklungen, wie die im Juli<br />

2007 eingetretene dramatische Verschlechterung des US-amerikanischen Wohnhypothekenmarktes<br />

oder die seit Anfang 2010 eingetretene und sich im Laufe des Jahres 2010 und <strong>2011</strong> verschärfende<br />

Entwicklung bei Staatsanleihen verschiedener Länder, können die Effektivität der Maßnahmen, die<br />

der Konzern zur Risikoabsicherung ergreift, signifikant beeinträchtigen. Gewinne und Verluste aus<br />

ineffektiven Risikoabsicherungsmaßnahmen können die Volatilität des vom Konzern erzielten<br />

Ergebnisses erhöhen und könnten somit erhebliche negative Auswirkungen auf seine Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage haben.<br />

Strengere aufsichtsrechtliche Eigenkapital- und Liquiditätsstandards könnten das<br />

Geschäftsmodell für verschiedene Aktivitäten des Konzerns in Frage stellen und die<br />

Wettbewerbsposition des Konzerns negativ beeinflussen.<br />

Das Geschäftsvolumen des Konzerns wird grundsätzlich durch die regulatorischen<br />

Eigenkapitalstandards begrenzt, die hierzu auf das Verhältnis bestimmter Kapitalkomponenten zu den<br />

risikogewichteten Aktiva abstellen. Ihren Ursprung finden diese Kapitalquoten häufig in den<br />

Konsultationsergebnissen des Baseler Ausschusses, der aus Vertretern nationaler Notenbanken<br />

besteht und sich zum Ziel gesetzt hat, international möglichst einheitliche Standards für das<br />

Bankenaufsichtsrecht zu entwickeln. Die Baseler Regelungen besitzen grundsätzlich keine<br />

Rechtskraft, werden von den Legislativorgaben der EU aber regelmäßig aufgegriffen und in eine<br />

entsprechende europäische Richtlinie übernommen. Der Richtliniengeber ist dabei an die Baseler<br />

Ergebnisse nicht gebunden, so dass die europäischen Regelungen von denen des Baseler<br />

Ausschusses abweichen können. Unter Berücksichtigung von ggf. in den Richtlinien enthaltenen<br />

Mitgliedstaatenwahlrechten, werden die europäischen Regelungen dann in nationales Recht wie z.B.<br />

das KWG oder die Solvabilitätsverordnung (SolvV) umgesetzt.<br />

Es sind zurzeit verschiedene Regelungsvorhaben in Vorbereitung oder in Umsetzung (insbesondere<br />

die sogenannten Basel III-Regeln, die in der CRD IV enthalten sein werden), die veränderte Vorgaben<br />

sowohl zu den heranziehbaren Kapitalkomponenten als auch zur Berechnung der<br />

Eigenkapitalanforderungen verschiedener Aktiva zur Folge haben werden.<br />

Richtlinie/EU-<br />

Verordnung<br />

Wesentliche Inhalte Umsetzungstermin<br />

CRD II - Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von<br />

hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital<br />

31. Dezember 2010<br />

- Regelungen für Verbriefungen und<br />

Wiederverbriefungen<br />

- Änderung von Großkreditvorschriften<br />

- Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen<br />

Aufsichtsbehörden in der EU<br />

CRD III - Eigenkapitalanforderungen an das Handelsbuch Teilweise 1. Januar <strong>2011</strong>,<br />

- Vergütungspolitik und -praxis der Banken<br />

teilweise 31. Dezember<br />

- Eigenkapitalvorschriften für Wiederverbriefungen<br />

sowie Verschärfung der Offenlegungsanforderungen<br />

<strong>2011</strong><br />

CRD IV/CRR IV - Überarbeitung des Eigenkapitalbegriffs<br />

(EU-rechtliche - Einführung von Liquiditätskennzahlen<br />

Umsetzung von - Einführung Leverage Ratio<br />

“Basel III”; derzeit - Neue Ermittlung Gegenparteiausfallrisiko<br />

im Entwurf) - Einführung antizyklischer Kapitalpuffer<br />

- Einführung besondere Regelungen für<br />

systemrelevante Finanzinstitute<br />

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