IHS Basisprospekt 2011 EF
IHS Basisprospekt 2011 EF
IHS Basisprospekt 2011 EF
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitalertragsteuer<br />
Wenn die Schuldverschreibungen in einem Wertpapierdepot eines deutschen Kredit- oder<br />
Finanzdienstleistungsinstituts (bzw. der inländischen Niederlassung einer ausländischen Bank oder<br />
eines Finanzdienstleistungsinstituts), eines inländischen Wertpapierhandelsunternehmens oder einer<br />
inländischen Wertpapierhandelsbank (die "inländische Zahlstelle") verwahrt oder verwaltet werden<br />
und dieses die Zinsen auszahlt oder gutschreibt, wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl.<br />
des 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlages darauf, mithin insgesamt 26,375 Prozent, auf die<br />
Zinszahlungen einbehalten. Der Kapitalertragsteuersatz liegt darüber, wenn für den einzelnen Investor<br />
Kirchensteuer einbehalten wird.<br />
Veräußerungs- und Einlösungsgewinne<br />
Unter Berücksichtigung des oben unter dem Abschnitt Zinseinkünfte beschriebenen steuerfreien<br />
Sparerpauschbetrages für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen Gewinne aus der Veräußerung<br />
oder Einlösung der Schuldverschreibungen, die im Privatvermögen gehalten werden, der 25prozentigen<br />
Abgeltungsteuer (zzgl. des 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlages darauf und, sofern der<br />
einzelne Investor kirchensteuerpflichtig ist, Kirchensteuer). Der Veräußerungsgewinn bestimmt sich im<br />
Regelfall als Differenz zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung bzw. Einlösung der<br />
Schuldverschreibungen und den Anschaffungskosten. Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen<br />
Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft oder der Einlösung stehen, werden steuerlich<br />
mindernd berücksichtigt. Darüber hinaus werden Aufwendungen, die dem Investor im Zusammenhang<br />
mit den Schuldverschreibungen tatsächlich entstanden sind, steuerlich nicht berücksichtigt.<br />
Sofern die Schuldverschreibungen in einer anderen Währung als Euro ausgegeben sind, werden die<br />
Anschaffungskosten und die Einnahmen aus der Veräußerung bzw. Einlösung jeweils im Zeitraum der<br />
Anschaffung, Veräußerung bzw. Einlösung in Euro umgerechnet.<br />
Verluste aus der Veräußerung bzw. Einlösung von im Privatvermögen gehaltenen<br />
Schuldverschreibungen werden steuerlich unabhängig von der Haltedauer berücksichtigt. Diese<br />
Verluste können jedoch nicht mit anderen Einkünften wie z.B. Einkünften aus nichtselbstständiger<br />
Tätigkeit oder Gewerbebetrieb verrechnet werden, sondern im Rahmen gewisser Einschränkungen<br />
nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Nicht verrechenbare Verluste können in die<br />
folgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden; ein Verlustrücktrag in Vorjahre ist nicht<br />
möglich.<br />
Mit der Abgeltungsteuer ist die Steuerschuld des Investors im Hinblick auf die Schuldverschreibungen<br />
im Regelfall abgegolten. Hinsichtlich der Veranlagung im Rahmen der Steuererklärung werden<br />
Investoren auf die Beschreibung unter dem Absatz Zinseinkünfte verwiesen.<br />
Werden die Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen oder<br />
Körperschaften, die in Deutschland steuerlich ansässig sind (d.h. Körperschaften mit ihrem Sitz oder<br />
dem Ort der Geschäftsleitung in Deutschland) gehalten, unterliegen Zinszahlungen auf die<br />
Schuldverschreibungen der tarifliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />
und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, in der sich der<br />
Gewerbebetrieb befindet. Bei natürlichen Personen kann die Gewerbesteuer in Abhängigkeit vom<br />
Hebesatz und der individuellen steuerlichen Situation des Investors teilweise oder vollständig auf die<br />
Einkommensteuer angerechnet werden. Die Zinseinkünfte müssen in der Einkommen- oder<br />
Körperschaftsteuererklärung des Investors angegeben werden. In Deutschland einbehaltene<br />
Kapitalertragsteuer (einschließlich Zuschlägen) ist in der Regel vollständig auf die Einkommen- oder<br />
Körperschaftsteuer anrechenbar bzw. gegebenenfalls erstattungsfähig.<br />
Kapitalertragsteuer<br />
Wenn die Schuldverschreibungen seit ihrer Anschaffung in einem Wertpapierdepot einer inländischen<br />
Zahlstelle verwahrt oder verwaltet werden, wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl. des<br />
5,5-prozentigen Solidaritätszuschlages darauf, mithin insgesamt 26,375 Prozent, auf den<br />
Veräußerungsgewinn einbehalten. Der Kapitalertragsteuersatz liegt darüber, wenn für den einzelnen<br />
Investor Kirchensteuer einbehalten wird. Wenn die Schuldverschreibungen nach der Übertragung von<br />
einem bei einer anderen Bank geführten Wertpapierdepot veräußert oder zurückgezahlt werden,<br />
gelten 30 Prozent der Veräußerungs- oder Rückzahlungserlöse als Bemessungsgrundlage für die<br />
Kapitalertragsteuer, sofern der Investor oder die vorherige Depotbank nicht die tatsächlichen<br />
Anschaffungskosten nachweist und ein solcher Nachweis zulässig ist.<br />
121