IHS Basisprospekt 2011 EF
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Bedingungen der Teilschuldverschreibungen vorgesehen.<br />
Reverse Floater: Reverse Floater werden mit einem Zinssatz verzinst, welcher aus der<br />
Differenz zwischen einem festen Zinssatz und einem variablem<br />
Zinssatz wie z. B. EURIBOR oder LIBOR bestimmt wird.<br />
Fest- zu Variabel<br />
Verzinsliche<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Stufenzins (Step-Up- und<br />
Step-Down)<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Weitere Bestimmungen in<br />
Bezug auf Variabel<br />
Verzinsliche<br />
Teilschuldverschreibungen<br />
und Strukturierte<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Doppelwährungs-<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Nullkupon-<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Sonstige Arten von<br />
Teilschuldverschreibungen:<br />
Fest- zu Variabel Verzinsliche Teilschuldverschreibungen werden mit<br />
einem Zinssatz verzinst, der von einem festen zu einem variablen<br />
Zinssatz bzw. von einem variablem zu einem festen Zinssatz<br />
gewandelt werden kann. Die Zinswandlung kann wie in den jeweiligen<br />
Endgültigen Bedingungen vorgesehen ausgeübt werden, insbesondere<br />
auch nach Wahl der Emittentin.<br />
Die Zinssätze von Step-Up-Teilschuldverschreibungen steigen im<br />
Laufe der Jahre, während die Zinssätze bei Step-Down-<br />
Teilschuldverschreibungen über die Jahre sinken. Die jeweiligen<br />
Zeitpunkte, zu denen ein Anstieg bzw. ein Absenken der Zinssätze<br />
erfolgt, sowie der jeweilige Zinssatz werden vorab in den jeweiligen<br />
Endgültigen Bedingungen festgelegt. Es gibt außerdem Kombinationen<br />
aus Step-Up- und Step-Down-Teilschuldverschreibungen, bei denen<br />
der vorab festgelegte Zinssatz von einem zum anderen Jahr steigen<br />
oder sinken kann.<br />
Für Variabel Verzinsliche Teilschuldverschreibungen und Strukturierte<br />
Teilschuldverschreibungen kann ein Höchstzinssatz und/oder einen<br />
Mindestzinssatz festgelegt sein. Zinszahlungen auf Variabel<br />
Verzinsliche Teilschuldverschreibungen und Strukturierte<br />
Teilschuldverschreibungen für die einzelnen Zinsperioden sind an den<br />
Zinszahlungstagen zahlbar, die in den jeweiligen Endgültigen<br />
Bedingungen angegeben sind oder gemäß diesen festgestellt und<br />
gemäß den jeweiligen Endgültigen Bedingungen berechnet werden.<br />
Zahlungen auf Doppelwährungs-Teilschuldverschreibungen (sowohl<br />
Kapital- als auch Zinszahlungen und sowohl bei Fälligkeit als auch zu<br />
anderen Zeitpunkten) erfolgen in den Währungen und auf Grundlage<br />
der Wechselkurse, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen<br />
vorgesehen werden.<br />
Nullkupon-Teilschuldverschreibungen können mit einem Abschlag auf<br />
ihren Nennbetrag oder auf aufgezinster Basis ausgegeben werden und<br />
werden nicht verzinst (außer im Falle von Zahlungsverzug).<br />
Teilschuldverschreibungen können auch mit anderen<br />
Ausstattungsmerkmalen begeben werden, wie in den entsprechenden<br />
Endgültigen Bedingungen der jeweiligen Serie von<br />
Teilschuldverschreibungen angegeben.<br />
Rückzahlung: In den betreffenden Endgültigen Bedingungen ist entweder<br />
angegeben, dass die Teilschuldverschreibungen nicht vor der<br />
angegebenen Fälligkeit zurückgezahlt werden können, außer bei –<br />
vorgesehenen Ratenzahlungen (ausgenommen aus steuerlichen<br />
Gründen, oder – nur im Falle nicht nachrangiger<br />
Teilschuldverschreibungen – bei Eintritt eines Kündigungsgrundes),<br />
bzw. dass die Teilschuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin<br />
und/oder der Anleihegläubiger durch Mitteilung innerhalb der in den<br />
betreffenden Endgültigen Bedingungen ggf. angegebenen Frist an<br />
einem oder mehreren festgelegten Tagen vor der angegebenen<br />
Fälligkeit zu dem/den Kurs/en und zu den dort beschriebenen<br />
Umständen zurückgezahlt werden können.<br />
Nachrangige Teilschuldverschreibungen können nur unter den in §§ 4<br />
und 7 der jeweiligen Endgültigen Bedingungen beschriebenen<br />
Umständen vor der angegebenen Fälligkeit zurückgezahlt werden.<br />
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