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IHS Basisprospekt 2011 EF

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Parteien die Rahmenbedingungen für die der Bank vom SoFFin gewährten<br />

Stabilisierungsmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen für ihre Inanspruchnahme.<br />

Im Einzelnen gewährte der SoFFin der Bank durch den Beteiligungsvertrag 1, den Beteiligungsvertrag<br />

2, den Garantievertrag sowie den Aktienübernahmevertrag (jeweils wie unten definiert) die folgenden<br />

Stabilisierungsmaßnahmen:<br />

• Erste stille Einlage des SoFFin in Höhe von ursprünglich EUR 8,2 Mrd.;<br />

• Zweite stille Einlage des SoFFin in Höhe von ursprünglich EUR 8,2 Mrd.;<br />

• Garantiekreditrahmen in Höhe von EUR 15 Mrd. (in Höhe von EUR 10 Mrd. ungenutzt<br />

zurückgegeben); und<br />

• Kapitalbeteiligung des SoFFin am Grundkapital der Bank in Höhe von 25% plus eine Aktie.<br />

Im Gegenzug verpflichtete sich die Bank, eine angemessene Eigenmittelausstattung sicherzustellen<br />

sowie durch De-Risking (Rückführung von Risikopositionen), Deleveraging (Reduzierung des<br />

Fremdkapitaleinsatzes im Verhältnis zum Eigenkapital durch Bilanzabbau) und Reduzierung des<br />

Commercial Real Estate Portfolios eine umsichtige, solide und am Prinzip der Nachhaltigkeit<br />

ausgerichtete Geschäftspolitik zu betreiben. Dabei verpflichtete sich die Commerzbank insbesondere<br />

zur Reduzierung der Bilanzsumme des Konzerns auf EUR 900 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und<br />

nach dem Verkauf der Eurohypo auf rund EUR 600 Mrd., Abbau der Bilanzsumme im Investment<br />

Banking bis 31. Dezember 2012 um EUR 200 Mrd. und im Konzernbereich Public Finance um<br />

EUR 60 Mrd., Reduktion der Filialanzahl im Konzernbereich Privat- und Geschäftskunden, der<br />

risikogewichteten Aktiva des Westeuropa-Geschäfts bis zum 31. Dezember 2012 um 25%, der<br />

Marktpräsenz im Konzernbereich Investment Banking, des Portfoliovolumens im Konzernbereich<br />

Commercial Real Estate auf EUR 60 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und ausgewählter<br />

Länderportfolien im Segment Central & Eastern Europe.<br />

Die Stabilisierungsmaßnahmen sind darüber hinaus insbesondere an die besonderen Bedingungen<br />

und Auflagen gebunden, dass die Bank<br />

• dem deutschen Mittelstand Kredite zu marktüblichen Konditionen bei Anwendung der<br />

Bonitätskriterien der Bank vermittelt,<br />

• einen Sonderplafonds (Sonderkreditprogramm) für Kredite an den inländischen Mittelstand mit<br />

einem Neugeschäftsvolumen von EUR 2,5 Mrd. errichtet,<br />

• ihre Vergütungssysteme für Führungskräfte und Organmitglieder an einer langfristigen und<br />

nachhaltig positiven Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns ausrichtet,<br />

• sicherstellt, dass die monetäre Vergütung der Organmitglieder für die Geschäftsjahre 2008 und<br />

2009 EUR 500.000 brutto pro Jahr und Organmitglied im Hinblick auf die Tätigkeit im Konzern<br />

nicht übersteigt,<br />

• die Vergütungssysteme für Organmitglieder so anpasst bzw. ausgestaltet, dass sie für den Fall der<br />

vorzeitigen Beendigung von im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages bestehenden<br />

Dienstverträgen keine Abfindungen vorsehen, soweit diese nicht vertraglich oder sonst rechtlich<br />

geboten sind, bzw. im Fall von nach Abschluss des Rahmenvertrages geschlossenen<br />

Dienstverträgen keine Regelungen zu Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung oder im Fall<br />

des Kontrollwechsels enthalten,<br />

• in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr keine<br />

Dividenden zahlt,<br />

• außer zu Sanierungszwecken ihr Kapital nicht herabsetzt und keine Aktien oder sonstigen<br />

Bestandteile der haftenden Eigenmittel zurückkauft,<br />

• für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 Zinsen und Gewinnbeteiligungen auf gewinnabhängige<br />

Eigenmittelinstrumente wie stille Einlagen, Hybridkapital oder Genussscheine nur dann leistet,<br />

sofern sie dazu auch ohne Auflösung von Rücklagen oder Sonderposten nach § 340g HGB<br />

verpflichtet ist; entsprechendes gilt grundsätzlich auch für ihre Tochtergesellschaften; soweit<br />

erforderlich und rechtlich nach § 150 AktG zulässig, wird die Bank in den Geschäftsjahren 2009<br />

und 2010 Rücklagen auflösen, um die Herabsetzung des Buchwerts ihrer Eigenkapitalinstrumente<br />

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