IHS Basisprospekt 2011 EF
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Parteien die Rahmenbedingungen für die der Bank vom SoFFin gewährten<br />
Stabilisierungsmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen für ihre Inanspruchnahme.<br />
Im Einzelnen gewährte der SoFFin der Bank durch den Beteiligungsvertrag 1, den Beteiligungsvertrag<br />
2, den Garantievertrag sowie den Aktienübernahmevertrag (jeweils wie unten definiert) die folgenden<br />
Stabilisierungsmaßnahmen:<br />
• Erste stille Einlage des SoFFin in Höhe von ursprünglich EUR 8,2 Mrd.;<br />
• Zweite stille Einlage des SoFFin in Höhe von ursprünglich EUR 8,2 Mrd.;<br />
• Garantiekreditrahmen in Höhe von EUR 15 Mrd. (in Höhe von EUR 10 Mrd. ungenutzt<br />
zurückgegeben); und<br />
• Kapitalbeteiligung des SoFFin am Grundkapital der Bank in Höhe von 25% plus eine Aktie.<br />
Im Gegenzug verpflichtete sich die Bank, eine angemessene Eigenmittelausstattung sicherzustellen<br />
sowie durch De-Risking (Rückführung von Risikopositionen), Deleveraging (Reduzierung des<br />
Fremdkapitaleinsatzes im Verhältnis zum Eigenkapital durch Bilanzabbau) und Reduzierung des<br />
Commercial Real Estate Portfolios eine umsichtige, solide und am Prinzip der Nachhaltigkeit<br />
ausgerichtete Geschäftspolitik zu betreiben. Dabei verpflichtete sich die Commerzbank insbesondere<br />
zur Reduzierung der Bilanzsumme des Konzerns auf EUR 900 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und<br />
nach dem Verkauf der Eurohypo auf rund EUR 600 Mrd., Abbau der Bilanzsumme im Investment<br />
Banking bis 31. Dezember 2012 um EUR 200 Mrd. und im Konzernbereich Public Finance um<br />
EUR 60 Mrd., Reduktion der Filialanzahl im Konzernbereich Privat- und Geschäftskunden, der<br />
risikogewichteten Aktiva des Westeuropa-Geschäfts bis zum 31. Dezember 2012 um 25%, der<br />
Marktpräsenz im Konzernbereich Investment Banking, des Portfoliovolumens im Konzernbereich<br />
Commercial Real Estate auf EUR 60 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und ausgewählter<br />
Länderportfolien im Segment Central & Eastern Europe.<br />
Die Stabilisierungsmaßnahmen sind darüber hinaus insbesondere an die besonderen Bedingungen<br />
und Auflagen gebunden, dass die Bank<br />
• dem deutschen Mittelstand Kredite zu marktüblichen Konditionen bei Anwendung der<br />
Bonitätskriterien der Bank vermittelt,<br />
• einen Sonderplafonds (Sonderkreditprogramm) für Kredite an den inländischen Mittelstand mit<br />
einem Neugeschäftsvolumen von EUR 2,5 Mrd. errichtet,<br />
• ihre Vergütungssysteme für Führungskräfte und Organmitglieder an einer langfristigen und<br />
nachhaltig positiven Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns ausrichtet,<br />
• sicherstellt, dass die monetäre Vergütung der Organmitglieder für die Geschäftsjahre 2008 und<br />
2009 EUR 500.000 brutto pro Jahr und Organmitglied im Hinblick auf die Tätigkeit im Konzern<br />
nicht übersteigt,<br />
• die Vergütungssysteme für Organmitglieder so anpasst bzw. ausgestaltet, dass sie für den Fall der<br />
vorzeitigen Beendigung von im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages bestehenden<br />
Dienstverträgen keine Abfindungen vorsehen, soweit diese nicht vertraglich oder sonst rechtlich<br />
geboten sind, bzw. im Fall von nach Abschluss des Rahmenvertrages geschlossenen<br />
Dienstverträgen keine Regelungen zu Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung oder im Fall<br />
des Kontrollwechsels enthalten,<br />
• in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr keine<br />
Dividenden zahlt,<br />
• außer zu Sanierungszwecken ihr Kapital nicht herabsetzt und keine Aktien oder sonstigen<br />
Bestandteile der haftenden Eigenmittel zurückkauft,<br />
• für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 Zinsen und Gewinnbeteiligungen auf gewinnabhängige<br />
Eigenmittelinstrumente wie stille Einlagen, Hybridkapital oder Genussscheine nur dann leistet,<br />
sofern sie dazu auch ohne Auflösung von Rücklagen oder Sonderposten nach § 340g HGB<br />
verpflichtet ist; entsprechendes gilt grundsätzlich auch für ihre Tochtergesellschaften; soweit<br />
erforderlich und rechtlich nach § 150 AktG zulässig, wird die Bank in den Geschäftsjahren 2009<br />
und 2010 Rücklagen auflösen, um die Herabsetzung des Buchwerts ihrer Eigenkapitalinstrumente<br />
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