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IHS Basisprospekt 2011 EF

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vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet<br />

sicherzustellen, dass die Commerzbank eine Reihe von Auflagen einhält. Diese Auflagen beinhalten<br />

insbesondere:<br />

• Reduzierung der Bilanzsumme des Konzerns auf EUR 900 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und<br />

nach dem Verkauf der Eurohypo auf rund EUR 600 Mrd. (einschließlich gesonderter Vorgaben<br />

zum Abbau der Bilanzsumme im Investment Banking), der Filialanzahl im Konzernbereich Privat-<br />

und Geschäftskunden, der risikogewichteten Aktiva des Westeuropa-Geschäfts bis zum<br />

31. Dezember 2012 um 25%, der Marktpräsenz im Investment Banking, des Portfoliovolumens im<br />

Konzernbereich Commercial Real Estate auf EUR 60 Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 und<br />

ausgewählter Länderportfolien im Segment Central & Eastern Europe;<br />

• den Abbau der Bilanzsumme des Konzernbereichs Public Finance um EUR 60 Mrd. auf EUR 100<br />

Mrd. bis zum 31. Dezember 2012 (wobei Neugeschäft auf das für den Deckungsstock erforderliche<br />

Maß reduziert wird);<br />

• Stabilisierung des Geschäftsmodells sowohl durch eine umfassende Rückführung von<br />

Risikopositionen (De-Risiking) verbunden mit einer Fokussierung auf das jeweilige<br />

Kundengeschäft als auch durch Deleveraging, insbesondere die Reduzierung des Volumens des<br />

Commercial Real Estate-Portfolios und der Kapitalbindung im Segment Corporates & Markets<br />

(ohne Public Finance) nach damaligem Zuschnitt um jeweils ein Fünftel gegenüber den<br />

aggregierten Werten des Commerzbank-Konzerns und des Dresdner Bank-Konzerns;<br />

• Verkauf der Eurohypo bis zum Jahr 2014 sowie der Kleinwort Benson Channel Islands Holdings<br />

Ltd., der Kleinwort Benson Private Bank Ltd., der Dresdner Van Moer Courtens S.A., der Dresdner<br />

VPV NV, der Privatinvest Bank AG, Reuschel und der Allianz Dresdner Bauspar AG bis zum Jahr<br />

<strong>2011</strong>;<br />

• keine Zahlung von Dividenden für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 sowie Zahlung von Kupons<br />

auf Eigenmittelinstrumente für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 nur dann, sofern hierfür eine<br />

zwingende rechtliche Verpflichtung besteht, und Verbot, Rücklagen aufzulösen, um solche<br />

Zahlungen zu ermöglichen;<br />

• das bis einschließlich April 2012 geltende grundsätzliche Verbot, Finanzunternehmen oder andere<br />

mit der Commerzbank in potenziellem Wettbewerb stehende Unternehmen zu erwerben; und<br />

• die längstens bis zum 31. Dezember 2012 dauernde Verpflichtung der Commerzbank, für ihre<br />

Produkte und Dienstleistungen (insbesondere im Privat- und Firmenkundengeschäft) keine<br />

günstigeren Preise als die drei günstigsten Wettbewerber anzubieten, solange die Commerzbank<br />

in dem betreffenden Produktmarkt nach Marktanteilen eine nicht nur untergeordnete Marktstellung<br />

(< 5%) inne hat.<br />

Die Auflagen wurden im Einzelnen in den Rahmenvertrag zur Gewährung von<br />

Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem SoFFin und der Commerzbank als Verpflichtungen der<br />

Commerzbank aufgenommen (vgl. Beschreibung im nachfolgenden Abschnitt) und von der<br />

Commerzbank zum Teil bereits erfüllt. Die Anteile an Reuschel wurden im November 2009 an die<br />

Conrad Hinrich Donner Bank AG verkauft. Die Anteile an der Kleinwort Benson Channel Islands<br />

Holdings Ltd. und der Kleinwort Benson Private Bank Ltd. wurden im Juli 2010 an RHJ International<br />

SA verkauft. Im Februar 2010 wurden die Anteile an der Privatinvest Bank AG an die Zürcher<br />

Kantonalbank und an der Dresdner VPV im Wege eines Management Buy-out verkauft. Im März 2010<br />

wurden die Anteile an der Dresdner Van Moer Courtens S.A. im Wege eines Management Buy-out<br />

verkauft. Die Anteile an der Allianz Dresdner Bauspar wurden im Juli 2010 an die Wüstenrot<br />

Bauspar AG verkauft. Offen ist noch der Verkauf der Eurohypo, der bis zum 31. Dezember 2014<br />

erfolgen muss. Falls die Veräußerung der Eurohypo unter bestimmten Voraussetzungen nicht bis zum<br />

31. Dezember 2013 möglich sein sollte, können die Bundesrepublik Deutschland und die<br />

Commerzbank Ausgleichsmaßnahmen mit einem vergleichbaren Gewicht vorschlagen. Außerdem<br />

laufen die geschäftsbezogenen Auflagen fort. Denkbar wäre auch die Verhängung einer<br />

Vertragsstrafe durch den SoFFin in Höhe von EUR 10 Mio. gegenüber der Commerzbank.<br />

Rahmenvertrag zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem SoFFin und der<br />

Commerzbank vom 19. Dezember 2008 und Ergänzungsvereinbarung vom 14. Mai 2009<br />

In Umsetzung der Eckpunktevereinbarung vom 3. November 2008 schlossen der SoFFin, vertreten<br />

durch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (“FMSA”), und die Commerzbank am 19. Dezember 2008<br />

einen Rahmenvertrag zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen, der im Hinblick auf die<br />

Gewährung weiterer Eigenkapitalhilfen durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 14. Mai 2009<br />

geändert und neu gefasst wurde (der “Rahmenvertrag”). In diesem Rahmenvertrag vereinbarten die<br />

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