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IHS Basisprospekt 2011 EF

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unter Haftung der Dresdner Bank vermitteln und (3) die Allianz und ihre Ausschließlichkeitsvertreter<br />

die zum Vertrieb von der Allianz Dresdner Bauspar AG bereitgestellten Bausparverträge<br />

ausschließlich für den Commerzbank-Konzern vermitteln.<br />

Für ihre Vermittlungstätigkeit erhalten die Commerzbank und die Dresdner Bank Provisionen und<br />

Bonifikationen bei Zielerreichung. Die Allianz BVAG erhält für Ihre Vermittlungstätigkeit und die<br />

Bereitstellung von Vermittlungskapazitäten ebenfalls Provisionen und Bonifikationen bei<br />

Zielerreichung.<br />

Der Rahmenvertrag Vertrieb und die auf seiner Grundlage geschlossenen Vertriebsverträge wurden<br />

auf unbestimmte Zeit geschlossen und können unabhängig voneinander mit einer Frist von zwölf<br />

Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31. Dezember 2023, gekündigt werden.<br />

Vertrag über die Vermittlung von Versicherungsprodukten zwischen der Allianz BVAG, der<br />

Commerzbank, der Dresdner Bank und Reuschel vom 31. August 2008<br />

Am 31. August 2008 schlossen die Allianz BVAG, die Commerzbank, die Dresdner Bank und die<br />

Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft (“Reuschel”), eine damalige Tochtergesellschaft der<br />

Commerzbank, einen Vertrag über die Vermittlung von Versicherungsprodukten, der den<br />

Rahmenvertrag Vertrieb für den Bereich der Vermittlung von Sach-, Lebens-, Renten- und<br />

Krankenversicherungen sowie Kredit- und Vertrauensschadensversicherungen (Bankassurance) für<br />

die Allianz BVAG in Deutschland umsetzt. Auf Grund des Abschlusses des Verkaufs von Reuschel<br />

wurde am 30. Oktober 2009 in einem 1. Nachtrag zu dem Vertrag vereinbart, dass Reuschel als Partei<br />

ausscheidet und der Vertrag im Verhältnis zu Reuschel beendet wird.<br />

Die Commerzbank vermittelt Schadens- und Unfallversicherungen, einschließlich Kredit-, Lebens- und<br />

Krankenversicherungen, jeweils als Handelsvertreter im Nebenberuf gemäß § 92b HGB<br />

ausschließlich für die Allianz BVAG und vertreibt diese Versicherungsverträge durch angestellte<br />

Bankmitarbeiter aller ihrer inländischen Filialen, Teams und sonstigen Vertriebseinheiten im Privat-<br />

und Firmenkundengeschäft.<br />

Die Commerzbank erhält für die Vermittlung der Versicherungsverträge eine vertraglich festgelegte<br />

Gesamtvergütung, die sich aus Provisionen, Bestandsvergütungen/Folgeprovisionen, Pflegegeldern<br />

und Bonifikationen zusammensetzt.<br />

Vertriebsvertrag zwischen AGI, Commerzbank und Dresdner Bank vom 31. August 2008<br />

Am 31. August 2008 schlossen die AGI, die Commerzbank und die Dresdner Bank einen<br />

Vertriebsvertrag über den Vertrieb von Investmentprodukten der AGI und mit ihr verbundener<br />

Investmentgesellschaften.<br />

Gemäß dem Vertrag wird die Commerzbank Anteile der Fonds der AGI auch über die mit dem<br />

Vertrieb von Finanzinstrumenten betrauten inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften<br />

vertreiben. Die Commerzbank kann neben diesem Vertriebsvertrag auch Produkte anderer<br />

Kapitalanlagegesellschaften vertreiben.<br />

Die AGI zahlt einen Anteil der fixen, tatsächlich vereinnahmten laufenden Verwaltungsvergütung als<br />

laufende Vertriebsprovision auf die bei den Vertriebsgesellschaften unterhaltenen Bestände an Fonds<br />

der AGI.<br />

Für den Vertrieb von Publikums- und Spezialfonds sowie Asset Management-Lösungen und<br />

Vermögensverwaltung im Privat- und Firmenkundengeschäft über das Filialnetz der Commerzbank im<br />

Inland und im Privatkundengeschäft in Luxemburg haben die Commerzbank und AGI eine präferierte<br />

Partnerschaft vereinbart.<br />

Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin durch die Commerzbank<br />

Am 2. November 2008 und am 7. Januar 2009 stellte die Bank beim SoFFin je einen Antrag auf<br />

Stabilisierungsmaßnahmen nach dem FMStG. In dem zwischen der Bank und dem SoFFin<br />

geschlossenen Rahmenvertrag vom 19. Dezember 2008 und der Ergänzungsvereinbarung vom<br />

14. Mai 2009 wurden die Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen näher festgelegt.<br />

Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die von der Bank in Anspruch genommenen<br />

Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für grundsätzlich<br />

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