IHS Basisprospekt 2011 EF
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Allgemeine Beschreibung des Programms<br />
Emittentin: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
Berechnungsbank: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
Zahlstelle: Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist<br />
Hauptzahlstelle. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken von<br />
internationalem Ansehen als Hauptzahlstelle bzw. als zusätzliche<br />
Zahlstellen zu bestellen.<br />
Lieferung und Abwicklung: Globalurkunden in Form einer klassischen Globalurkunde ("CGN")<br />
werden am oder vor dem Ausgabetag bei Clearstream Banking AG,<br />
Eschborn ("CBF") oder einer gemeinsamen Verwahrstelle für<br />
Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg ("CBL") und<br />
Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear") oder einem anderen<br />
internationalen Clearing-System (die "Verwahrstelle") hinterlegt wie in<br />
den Endgültigen Bedingungen angegeben.<br />
Ist in den Endgültigen Bedingungen angegeben, dass die<br />
Globalurkunde in Form einer neuen Globalurkunde ("NGN")<br />
ausgestellt werden wird, so wird die Globalurkunde an oder vor dem<br />
Ausgabetag bei einem Verwahrer (common safekeeper) (der<br />
"Verwahrer") für Euroclear und CBL als ICSDs bzw. Clearing System<br />
hinterlegt. Soll die Globalurkunde die Anforderung einer Euro-Systemfähigen<br />
Verwahrung erfüllen wie in den jeweiligen Endgültigen<br />
Bedingungen angegeben, so müssen Euroclear oder CBL Verwahrer<br />
sein.<br />
Währungen: Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher<br />
Beschränkungen und der Vorschriften der jeweiligen Zentralbanken<br />
können Teilschuldverschreibungen in Euro oder anderen frei<br />
übertragbaren Währungen bzw. Währungseinheiten (jeweils eine<br />
"Alternativwährung") begeben werden, wie in den jeweiligen<br />
Endgültigen Bedingungen festgelegt.<br />
Börsennotierung: Die Zulassung der im Rahmen des Programms zu begebenden<br />
Teilschuldverschreibungen zum regulierten Markt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse wird beantragt. Die jeweiligen Endgültigen<br />
Bedingungen können auch vorsehen, dass die<br />
Teilschuldverschreibungen nicht oder an einer anderen Börse<br />
("Alternativbörse")/einem anderen Marktsegment zum Handel<br />
zugelassen/in den Handel einbezogen werden sollen.<br />
Verkaufsbeschränkungen: Für den Verkauf der Teilschuldverschreibungen und die Verbreitung<br />
der Angebotsunterlagen bestehen Beschränkungen – siehe<br />
"Verkaufsbeschränkungen" auf Seite 124.<br />
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