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Ausgabe 1/2010<br />

April-Mai-Juni-Juli<br />

Aufbruch zu neuen Ufern: die Heimakkreditierung<br />

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2251 vom<br />

7. September 2009 sind die Kriterien für die Akkreditierung<br />

der stationären Einrichtungen für Senioren<br />

genehmigt worden.<br />

Was bedeutet Akkreditierung<br />

Die Akkreditierung legt die Mindestvorgaben fest,<br />

nach denen die Alten– und Pflegeheime in unserem<br />

Lande funktionieren müssen. Es sind dies bestimmte<br />

Standards im baulichen, personellen und<br />

organisatorischen Bereich, welche jede Einrichtung<br />

in der stationären Seniorenbetreuung erfüllen<br />

muss, um die Führungsgenehmigung –eben die<br />

„Akkreditierung“- als Alten– und Pflegeheim zu erlangen.<br />

Die Akkreditierung zielt also darauf ab, in allen Heimen<br />

des Landes einen bestimmten Ausstattungs-,<br />

Sicherheits– und Qualitätsstandard zu gewährleisten.<br />

Das geschieht zum einen dadurch, dass bestimmte<br />

bauliche Mindeststandards bei Einrichtung und Anordnung<br />

der Räumlichkeiten festgelegt werden,<br />

dass eine ausreichende Ausstattung mit technischen<br />

Gerätschaften für Betreuung und Pflege vorhanden<br />

sein muss, dass bestimmte organisatorische<br />

Vorgaben beim Einsatz und der Weiterbildung<br />

des Personals eingehalten werden.<br />

Zum anderen muss die Sicherung der Mindeststandards<br />

auch durch die Anwendung eines Qualitätssystems<br />

gewährleistet werden. Dabei ist das Bezirksaltenheim<br />

sicherlich bereits auf einem sehr<br />

guten Stand, gehörte es doch zu den ersten Einrichtungen<br />

in diesem Land, welche die entsprechenden<br />

Zertifizierungsmaßnahmen durchführten.<br />

Großer Wert wird in den Akkreditierungskriterien<br />

auf die Transparenz im Heimalltag gelegt: Jeder<br />

Heimbewohner muss über die grundlegenden Abläufe<br />

und Gegebenheiten im Heim in Kenntnis gesetzt<br />

werden. Er muss eine Aufstellung über die<br />

vom Heim angebotenen Dienstleistungen erhalten<br />

(Dienstcharta) und muss über die Zuständigkeiten<br />

und Tätigkeiten sowie die<br />

Verantwortung des gesamten<br />

Personals der Einrichtung<br />

i n f o r m i e r t w e r d e n<br />

(Organigramm).<br />

Sowohl Dienst(leistungs)<br />

charta als auch Organigramm<br />

sind in unserem Haus bereits<br />

vorhanden. Nachholbedarf<br />

haben wir jedoch noch beim<br />

Heimvertrag.<br />

Der Heimvertrag muss laut Akkreditierungskriterien<br />

zwischen dem Heimbewohner bzw. einer vertretungsberechtigten<br />

Person und der Heimverwaltung<br />

abgeschlossen werden. Er „dient der Transparenz<br />

und dem gegenseitigen Schutz der Parteien―. Er<br />

hält die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest,<br />

bestimmt Ansprechpartner und die Form des Miteinanders<br />

im Heim. Auch das Bezirksaltenheim<br />

wird also einen passenden Vordruck erarbeiten, der<br />

dann den Heimbewohnern bzw. deren Angehörigen<br />

vorgelegt wird.<br />

Viele von diesen Begriffen –Dienstcharta, Qualitätsmanangement,<br />

Heimvertrag– muten vielleicht auf<br />

den ersten Blick befremdlich an, wenn sie auf das<br />

Umfeld eines Alten– und Pflegeheim bezogen werden.<br />

Letzten Endes verdeutlichen sie einmal mehr,<br />

dass die Kategorien, welche in der großen Welt<br />

außerhalb der Heimmauern gelten, auch dort nicht<br />

Halt machen:<br />

Kundenzufriedenheit, Verbesserung des Dienstleistungsangebotes<br />

und Transparenz sind Begriffe,<br />

denen sich auch eine Einrichtung in der Seniorenbetreuung<br />

nicht entziehen kann.<br />

So beschreibt auch die Akkreditierung letzten Endes<br />

nicht einen statischen Wunsch– und Endzustand,<br />

sondern sie legt die Begrenzungslinien fest,<br />

die uns auf einem langen Weg der fortlaufenden<br />

Verbesserung leiten sollen.<br />

Haymo Beikircher, Heimleiter<br />

Seite 3

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