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Ausgabe 1/2010<br />
April-Mai-Juni-Juli<br />
Aufbruch zu neuen Ufern: die Heimakkreditierung<br />
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2251 vom<br />
7. September 2009 sind die Kriterien für die Akkreditierung<br />
der stationären Einrichtungen für Senioren<br />
genehmigt worden.<br />
Was bedeutet Akkreditierung<br />
Die Akkreditierung legt die Mindestvorgaben fest,<br />
nach denen die Alten– und Pflegeheime in unserem<br />
Lande funktionieren müssen. Es sind dies bestimmte<br />
Standards im baulichen, personellen und<br />
organisatorischen Bereich, welche jede Einrichtung<br />
in der stationären Seniorenbetreuung erfüllen<br />
muss, um die Führungsgenehmigung –eben die<br />
„Akkreditierung“- als Alten– und Pflegeheim zu erlangen.<br />
Die Akkreditierung zielt also darauf ab, in allen Heimen<br />
des Landes einen bestimmten Ausstattungs-,<br />
Sicherheits– und Qualitätsstandard zu gewährleisten.<br />
Das geschieht zum einen dadurch, dass bestimmte<br />
bauliche Mindeststandards bei Einrichtung und Anordnung<br />
der Räumlichkeiten festgelegt werden,<br />
dass eine ausreichende Ausstattung mit technischen<br />
Gerätschaften für Betreuung und Pflege vorhanden<br />
sein muss, dass bestimmte organisatorische<br />
Vorgaben beim Einsatz und der Weiterbildung<br />
des Personals eingehalten werden.<br />
Zum anderen muss die Sicherung der Mindeststandards<br />
auch durch die Anwendung eines Qualitätssystems<br />
gewährleistet werden. Dabei ist das Bezirksaltenheim<br />
sicherlich bereits auf einem sehr<br />
guten Stand, gehörte es doch zu den ersten Einrichtungen<br />
in diesem Land, welche die entsprechenden<br />
Zertifizierungsmaßnahmen durchführten.<br />
Großer Wert wird in den Akkreditierungskriterien<br />
auf die Transparenz im Heimalltag gelegt: Jeder<br />
Heimbewohner muss über die grundlegenden Abläufe<br />
und Gegebenheiten im Heim in Kenntnis gesetzt<br />
werden. Er muss eine Aufstellung über die<br />
vom Heim angebotenen Dienstleistungen erhalten<br />
(Dienstcharta) und muss über die Zuständigkeiten<br />
und Tätigkeiten sowie die<br />
Verantwortung des gesamten<br />
Personals der Einrichtung<br />
i n f o r m i e r t w e r d e n<br />
(Organigramm).<br />
Sowohl Dienst(leistungs)<br />
charta als auch Organigramm<br />
sind in unserem Haus bereits<br />
vorhanden. Nachholbedarf<br />
haben wir jedoch noch beim<br />
Heimvertrag.<br />
Der Heimvertrag muss laut Akkreditierungskriterien<br />
zwischen dem Heimbewohner bzw. einer vertretungsberechtigten<br />
Person und der Heimverwaltung<br />
abgeschlossen werden. Er „dient der Transparenz<br />
und dem gegenseitigen Schutz der Parteien―. Er<br />
hält die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest,<br />
bestimmt Ansprechpartner und die Form des Miteinanders<br />
im Heim. Auch das Bezirksaltenheim<br />
wird also einen passenden Vordruck erarbeiten, der<br />
dann den Heimbewohnern bzw. deren Angehörigen<br />
vorgelegt wird.<br />
Viele von diesen Begriffen –Dienstcharta, Qualitätsmanangement,<br />
Heimvertrag– muten vielleicht auf<br />
den ersten Blick befremdlich an, wenn sie auf das<br />
Umfeld eines Alten– und Pflegeheim bezogen werden.<br />
Letzten Endes verdeutlichen sie einmal mehr,<br />
dass die Kategorien, welche in der großen Welt<br />
außerhalb der Heimmauern gelten, auch dort nicht<br />
Halt machen:<br />
Kundenzufriedenheit, Verbesserung des Dienstleistungsangebotes<br />
und Transparenz sind Begriffe,<br />
denen sich auch eine Einrichtung in der Seniorenbetreuung<br />
nicht entziehen kann.<br />
So beschreibt auch die Akkreditierung letzten Endes<br />
nicht einen statischen Wunsch– und Endzustand,<br />
sondern sie legt die Begrenzungslinien fest,<br />
die uns auf einem langen Weg der fortlaufenden<br />
Verbesserung leiten sollen.<br />
Haymo Beikircher, Heimleiter<br />
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