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Förderprogramm Energie Kanton Zürich - Gemeinde Hedingen

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<strong>Förderprogramm</strong> <strong>Energie</strong><br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

mit Spezialaktionen 2009


Noch nie war der Zeitpunkt<br />

so günstig<br />

Liebe Hauseigentümerin,<br />

lieber Hauseigentümer<br />

Ihre Investitionen sind gerade jetzt wichtig, denn sie<br />

beleben die einheimische Wirtschaft. Wenn Sie Ihr<br />

Haus jetzt energetisch modernisieren, leisten Sie aber auch einen hochwillkommenen<br />

Beitrag fürs Klima. Und Sie sparen doppelt: Vergünstigungen und Fördermittel<br />

reduzieren Ihre Investitionen – und dank tieferen Heizkosten profitieren Sie auch<br />

noch Jahre nach der Modernisierung. Mit den tiefen Zinsen und den aufgestockten<br />

öffentlichen Förderbeiträgen lohnt sich eine Modernisierung momentan übrigens<br />

besonders.<br />

Neben der kantonalen Förderung sind auch andere Programme aktiv. Bei der<br />

energetischen Verbesserung der Gebäudehülle ist es das Gebäudeprogramm der<br />

Stiftung Klimarappen, welches dank kantonaler Mittel höhere Förderbeiträge auszahlt<br />

und den Anwendungsbereich erweitert. Aber bitte beachten Sie: Zur Förderung der<br />

Wirtschaft sollen die Spezialaktionen rasch wirken. Einige davon sind darum auf das<br />

Jahr 2009 beschränkt. Die folgende Doppelseite gibt Ihnen einen Überblick über die<br />

Spezialaktionen.<br />

Für Ihren Beitrag zugunsten der Umwelt und der heimischen Wirtschaft bedanke ich<br />

mich herzlich.<br />

Markus Kägi, Regierungsrat<br />

PS: Behalten Sie den Überblick – lassen Sie sich zu günstigen Konditionen<br />

beraten. Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite.


Das <strong>Förderprogramm</strong> <strong>Energie</strong><br />

Bereiche und Beiträge<br />

Gültig 1. April bis 31. Dezember 2009<br />

Förderbereich Gebäudesanierung<br />

Beiträge<br />

zuständig<br />

MINERGIE-Sanierungen<br />

Sanierung bestehender beheizter Gebäude für die ersten 1000 m 2 <strong>Kanton</strong><br />

nach dem MINERGIE-Standard – ohne <strong>Energie</strong>bezugsfläche 60 Fr./m 2<br />

Beitrag Klimarappen für die weiteren m 2 40 Fr./m 2<br />

MINERGIE-Sanierungen – mit Beitrag für die ersten 1000 m 2 30 Fr./m 2<br />

Klimarappen für die weiteren m 2 20 Fr./m 2<br />

Im Minergie-P-Standard erstellte<br />

Ersatzneubauten<br />

100 Fr./m 2 <strong>Energie</strong>bezugsfläche des<br />

Altbaus<br />

Gebäudehüllensanierung<br />

Wärmedämmung an Dach, Wand und Boden Die Förderung des Gebäudeprogramms Stiftung<br />

sowie Fensterersatz bei mit Öl oder Gas der Stiftung Klimarappen werden Klimabeheizten<br />

Gebäuden gemäss den Be- durch den <strong>Kanton</strong> um 33 Prozent rappen<br />

stimmungen des Gebäudeprogramms der erhöht.<br />

Stiftung Klimarappen<br />

Förderbeiträge gemäss den<br />

Bestimmungen der Stiftung Klima-<br />

rappen plus 33 Prozent vom <strong>Kanton</strong>.<br />

Wärmedämmung an Dach, Wand und<br />

Boden sowie Fensterersatz bei nicht fossil<br />

beheizten Gebäuden (Gebäude mit Holz-,<br />

Elektro-Heizungen, Fernwärme)<br />

Förderbereich Haustechnik<br />

Grosse Holzheizungen (A)<br />

Neue Holzheizungen ab 300 kW Leistung 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie* <strong>Kanton</strong><br />

(ab 150 kW Leistungen bei Beteiligung der<br />

öffentlichen Hand von mindestens 30 Prozent)<br />

mit und ohne Wärmenetze<br />

Wärmenutzung aus Wasser und<br />

Abwasser (B)<br />

Anlagen zur Nutzung von Wärme aus 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie <strong>Kanton</strong><br />

Grundwasser und Oberflächengewässern<br />

sowie aus geklärtem Abwasser, sofern die<br />

Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von<br />

mindestens 4 für Raumheizung resp. 3 für<br />

Warmwasser erreicht.<br />

Abwärmenutzung (C)<br />

Anlagen zur Nutzung von Abwärme eines 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie <strong>Kanton</strong><br />

Industrieprozesses sowie aus Kehrichtverbrennungsanlagen<br />

(KVA), sofern der<br />

Abwärmeproduzent und der oder die<br />

Abwärmenutzer nicht identisch sind


Beiträge zuständig<br />

Ersatz Wärmeerzeuger<br />

Ersatz des Wärmeerzeugers in Anlagen, (A, B 40 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie* <strong>Kanton</strong><br />

oder C) welche die Subventionsbedingungen<br />

erfüllen und noch nie Subventionen im Sinne<br />

von § 16 EnG erhalten haben<br />

Erweiterung Wärmenetze<br />

Erweiterung und Verdichtung bestehender 80 Fr./MWh nutzbare Jahresenergie <strong>Kanton</strong><br />

Wärmenetze mit Nutzung erneuerbarer beim Anschluss von Altbauten<br />

<strong>Energie</strong> oder Abwärme<br />

Beiträge für Betreiber von Fernwärmever- 40 Fr./MWh nutzbare Jahresenergie<br />

sorgungen<br />

beim Anschluss von Neubauten<br />

Thermische Solaranlagen<br />

Thermische Solaranlagen für Warmwasser- Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1200.– plus <strong>Kanton</strong><br />

erwärmung oder Heizungsunterstützung mit flächenabhängiger Beitrag:<br />

mehr als 3 m 2 Absorberfläche. Anlagen für<br />

Neubauten werden nur gefördert, soweit die 150 Fr./m 2 bis 100 m 2 Absorberfläche,<br />

Anforderungen an das Gebäude ohne 120 Fr./m 2 für Flächen über 100 m 2<br />

Beitrag der Solaranlage erfüllt sind.<br />

(Förderung nur ausserhalb EKZ-Versorgungsgebiet;<br />

im Direktversorgungsgebiet<br />

Förderung durch EKZ)<br />

Ersatz Elektroheizung<br />

Ersatz von Elektro-Widerstandsheizung mit Fr. 800.– pro Anlage plus <strong>Kanton</strong><br />

Erdsondenwärmepumpe für Heizung und leistungsabhängiger Beitrag von Fr. 60.–<br />

Warmwasser bis maximal 40 kW Heizleistung. mal COP mal Heizleistung Wärmepumpe<br />

EKZ<br />

(Förderung nur ausserhalb EKZ-Versorgungsgebiet;<br />

im Direktversorgungsgebiet Förderung<br />

durch EKZ)<br />

EKZ<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Neue netzgekoppelte Photovoltaikanlagen 1500 Fr./kWp <strong>Kanton</strong><br />

oder Erweiterung bestehender Anlagen ab<br />

einer Leistung von 1 kWp. Anlagen für<br />

Neubauten werden nur gefördert, soweit die (Die Zusicherungen sind auf total 3 Mio.<br />

wärmetechnischen Anforderungen an das Franken beschränkt. Wird dieses Kosten-<br />

Gebäude ohne Beitrag der Solaranlage dach erreicht, können keine weiteren<br />

erfüllt sind.<br />

Zusicherungen erfolgen.)<br />

Verbrauchsabhängige<br />

Wärmekostenabrechnung<br />

Neuinstallation von elektronischen Heiz- Fr. 15.– pro installiertes Heizkosten- <strong>Kanton</strong><br />

kostenverteilern oder Wärmezählern in verteilgerät oder Fr. 100.– pro<br />

bestehenden Gebäuden.<br />

Wärmezähler.<br />

* 1,5-facher Beitragssatz für Holzheizungen mit weitergehender Rauchgasreinigung (soweit nicht bereits<br />

durch die Luftreinhaltungsverordnung vorgeschrieben) sowie bei gemeindeeigenen Holzheizungen in<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit einem Finanzkraftindex unter 107. Ist die <strong>Gemeinde</strong> Miteigner der Holzheizung gilt der<br />

erhöhte Beitragssatz nur für den <strong>Gemeinde</strong>anteil.


Förderbedingungen und -grundsätze<br />

Bedingungen für kantonale Förderbeiträge<br />

1. Die Subventionen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen<br />

Mittel zuge sichert und ausgerichtet. Auf die Gewährung von Subventionen<br />

besteht kein rechtlicher Anspruch.<br />

2. Das Gesuch muss vor Baubeginn der Baudirektion zur Bearbeitung eingereicht<br />

werden.<br />

3. Subventionen unter 3000 Franken werden in der Regel nicht ausbezahlt<br />

(Gesuche trotzdem einreichen. Übergangsregelung in Vorbereitung).<br />

4. Die Beitragszusicherung gilt in der Regel 18 Monate ab dem Datum der<br />

Zusicherung bis zum Baubeginn.<br />

5. Die Information über notwendige Gesuchsbeilagen und weitere technische<br />

Bedingungen sind den Gesuchsformularen zu entnehmen.<br />

Grundsätze für die Subventionsbemessung<br />

1. Für Subventionsbeiträge unter 100 000 Franken gelten die pauschalen<br />

Beitragssätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestitionen<br />

(NAM) nötig.<br />

2. Bei Doppelförderung mit anderen <strong>Förderprogramm</strong>en werden keine kantonalen<br />

Beiträge zugesichert, sofern die Beiträge Dritter höher sind als die kantonalen.<br />

3. Für Subventionsbeiträge über 100 000 Franken ist ein detaillierter Nachweis<br />

der NAM und die Angabe weiterer Subventionszusicherungen der öffentlichen<br />

Hand nötig. Die Beitragssätze werden soweit reduziert, dass die Subvention der<br />

öffentlichen Hand (Bund, <strong>Kanton</strong>, <strong>Gemeinde</strong>) höchstens 50 Prozent der NAM<br />

beträgt.<br />

Förderaktion 2009;<br />

Anmeldung bis spätestens<br />

31. Dezember 2009.


Gut zu wissen<br />

Steuerliche Anreize<br />

Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem <strong>Energie</strong>sparen und dem<br />

Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten für<br />

Liegenschaftenunterhalt abgezogen werden (in den ersten fünf Jahren nach<br />

Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, danach 100 Prozent). Dazu zählen<br />

Massnahmen, die zur rationellen <strong>Energie</strong>verwendung oder zur Nutzung erneuerbarer<br />

<strong>Energie</strong>n beitragen, wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, energetisch bessere<br />

Fenster, Sanierung der Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung,<br />

Installation einer Solaranlage etc. Die abzugsfähigen Investitionen sind um die<br />

erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren. Weitere Details siehe Wegleitung<br />

zur Steuererklärung bzw. Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von<br />

Liegenschaften vom 31.8.2006 (www.steueramt.zh.ch > Erlasse und Merkblätter).<br />

Weitere <strong>Förderprogramm</strong>e<br />

Einen Überblick über die <strong>Förderprogramm</strong>e von <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>Energie</strong>versorgern und<br />

Bund erhalten Sie in der Broschüre «Förderung von <strong>Energie</strong>projekten im <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong>» (Bezugsquelle siehe Rückseite oder www.energie.zh.ch/subvention).<br />

Aller Voraussicht nach startet 2010 ein nationales Gebäudesanierungsprogramm.<br />

Informieren Sie sich rechtzeitig.<br />

Den Überblick behalten – dank Beratung<br />

Bei der heutigen Vielfalt der Förderangebote ist es nicht einfach den Überblick zu<br />

behalten. Das Programm «Jetzt – energetisch modernisieren» bietet unabhängige<br />

Informationen sowie eine individuelle Analyse und Beratung, die durch die EKZ<br />

beziehungsweise den <strong>Kanton</strong> vergünstigt werden. Ein Fachmann ermittelt die<br />

möglichen Massnahmen, hilft bei der Kostenkalkulation und informiert über<br />

<strong>Energie</strong>fachfirmen für die Durchführung der Modernisierungsarbeiten. Und<br />

besonders wichtig: Er hat den Überblick über Fördermittel, Vergünstigungen und<br />

steuerliche Erleichterungen (www.energetisch-modernisieren.ch).


Weitere Informationen<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

• Gesuchsformulare ( www.energie.zh.ch/subvention)<br />

• Broschüre Überblick über weitere <strong>Förderprogramm</strong>e u.a. von <strong>Gemeinde</strong>n und<br />

<strong>Energie</strong>versorgern<br />

• Informations- und <strong>Energie</strong>beratungsangebote<br />

• Merkblatt über die steuerlichen Folgen von <strong>Energie</strong>sparmassnahmen<br />

www.energie.zh.ch<br />

energie@bd.zh.ch<br />

043 259 30 13<br />

Elektrizitätswerke des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> EKZ<br />

• Umweltförderprogramm (Förderung thermische Solaranlagen und Ersatz Elektro-<br />

Heizungen)<br />

www.ekz.ch/umwelt-foerderprogramm<br />

058 359 11 13<br />

Stiftung Klimarappen<br />

• Informationen zum Gebäudeprogramm, Vorgehen für Gesuchseingabe,<br />

Bedingungen, Förderansätze<br />

www.stiftungklimarappen.ch<br />

info@gebaeudeprogramm.ch<br />

0840 220 220 (08:30 – 12:00/13:30 – 16:00 Uhr)<br />

«Jetzt – energetisch modernisieren»<br />

• Informationsanlässe in den <strong>Gemeinde</strong>n sowie vergünstigte <strong>Energie</strong>beratung.<br />

www.energetisch-modernisieren.ch<br />

043 259 57 00


Herausgeber und Bezugsquelle<br />

AWEL Amt für<br />

Abfall, Wasser, <strong>Energie</strong> und Luft<br />

Abteilung <strong>Energie</strong><br />

Stampfenbachstrasse 12<br />

Postfach<br />

8090 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. 043 259 42 66<br />

Fax 043 259 51 59<br />

www.energie.zh.ch<br />

energie@bd.zh.ch<br />

März 2009

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