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Ausgabe Nr. 45 vom 09.11.2011 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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28 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/2011<br />

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Haftungsrisiko abdecken!<br />

Sie gehört zu den wichtigsten<br />

Policen überhaupt, die private<br />

Haftpflichtversicherung. Die Haftung<br />

von Privatpersonen ist in<br />

Deutschland nicht begrenzt und<br />

kann im Schadensfall ein erhebliches<br />

finanzielles Risiko bis hin zur<br />

Existenzgefährdung bedeuten.<br />

Die private Haftpflichtversicherung<br />

tritt ein, wenn Ansprüche<br />

gegen den Versicherungsnehmer<br />

oder einen Berechtigten im privaten<br />

Bereich entstehen. Nicht<br />

abgesichert sind Bereiche z. B.<br />

während der beruflichen Tätigkeit<br />

oder im Sportverein. Auch eine<br />

evtl. nebenberufliche Tätigkeit ist<br />

nicht über die private Haftpflichtversicherung<br />

abgedeckt. Grundsätzlich<br />

kommt die private Haftpflichtversicherung<br />

für alle Unfälle<br />

auf, die im privaten Bereich passieren.<br />

Dies können Unfälle im<br />

Reparaturbüro für Versicherungsverträge ®<br />

Maklerbüro Culina<br />

Joachim Derks<br />

Asbacher Str. 32<br />

535<strong>45</strong> Linz<br />

Tel.: 02644 4063517<br />

Handy: 0171 644 6965<br />

E-Mail: joachim.derks@mbculina.de<br />

Haushalt, im Straßenverkehr oder<br />

beim Sport (nicht im Verein) sein.<br />

Ausgeschlossen ist allerdings die<br />

PKW-Nutzung, diese muss über<br />

die KFZ-Haftpflicht abgesichert<br />

sein. Die gesetzliche Absicherung<br />

zum Beispiel für Kinder auf dem<br />

Schulweg greift nur in sehr eingeschränktem<br />

Rahmen. Weicht der<br />

Schüler nur unwesentlich von seinem<br />

normalen Heimweg ab, ist er<br />

über die gesetzliche Versicherung<br />

nicht mehr abgesichert. In diesem<br />

Fall springt dann die private Haftpflichtversicherung<br />

ein.<br />

Auch bei Schäden, die von den<br />

eigenen Kindern verursacht werden,<br />

tritt die private Haftpflichtversicherung<br />

ein.<br />

Die private Haftpflichtversicherung<br />

sollte also auf jeden Fall zu<br />

den Versicherungen gehören, die<br />

man abgeschlossen hat.<br />

Bürozeiten:<br />

Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.30 Uhr - Di. u. Do. 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

Richtig versichert<br />

im Wintersport<br />

Kommen bei einem Skiunfall<br />

andere Personen zu Schaden,<br />

übernimmt die private Haftpflichtversicherung<br />

in erster Linie bis zur<br />

Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />

die berechtigten<br />

Ansprüche des Unfallopfers wie<br />

Behandlungskosten, Schmerzensgeld<br />

oder Verdienstausfall.<br />

Sie dient aber gleichzeitig auch<br />

als Rechtsschutzversicherung<br />

und schützt so den Versicherten<br />

vor unberechtigten oder überzogenen<br />

Forderungen. Die private<br />

Unfallversicherung sichert das<br />

Risiko einer dauerhaften Invalidität<br />

nach einem Unfall ab. Bei<br />

Vertragsabschluss sollte darauf<br />

Ferienjobs und<br />

Sozialversicherungspflicht<br />

geachtet werden, dass die Versicherung<br />

gegebenenfalls auch Bergungskosten<br />

übernimmt.<br />

Die private Auslandskrankenversicherung<br />

stellt sicher, dass man<br />

nicht auf einem Teil der Arztrechnungen<br />

sitzen bleibt. Falls<br />

erforderlich, übernimmt sie auch<br />

die Kosten für einen notwendigen<br />

Rücktransport in die Heimat.<br />

Spezielle Policen wie eine Wintersportgeräteversicherung<br />

sind<br />

dagegen nach Auffassung der<br />

Verbraucherzentrale nicht erforderlich,<br />

da beispielsweise der<br />

Verlust der Ski durch Raub oder<br />

Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung<br />

abgedeckt wird.<br />

Foto: Stricker_pixelio.de<br />

Wer lediglich in den Sommerferien<br />

arbeitet, muss aus dieser<br />

Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

zahlen, egal<br />

wie hoch der Verdienst ist. Darauf<br />

weist die Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund in Berlin hin.<br />

Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

gezahlt werden,<br />

wenn lediglich eine „kurzfristige“<br />

Beschäftigung ausgeübt wird.<br />

Diese Art der Beschäftigung liegt<br />

immer dann vor, wenn im laufenden<br />

Jahr insgesamt nicht mehr als<br />

zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage<br />

gearbeitet wird. Dass es<br />

nicht mehr wird, muss von vornherein<br />

festgelegt sein. Dauert die<br />

Beschäftigung länger, wird also<br />

beispielsweise auch außerhalb<br />

der Ferien regelmäßig gearbeitet,<br />

bleibt sie nur dann versicherungsfrei,<br />

wenn es sich um einen Minijob<br />

handelt. Hier dürfen das ganze<br />

Jahr über regelmäßig monatlich<br />

bis zu 400 Euro verdient werden,<br />

ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge<br />

zahlen muss.<br />

Das übernimmt der Arbeitgeber,<br />

der eine Pauschale für die Rentenund<br />

Krankenversicherung zahlt.<br />

Fragen zum Thema Ferienjob und<br />

Sozialversicherung beantworten<br />

die Mitarbeiter am kostenlosen<br />

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung<br />

unter 0800 1000<br />

480 70.<br />

Auskunft zu diesen Fragen geben<br />

auch die Mitarbeiter in den Auskunfts-<br />

und Beratungsstellen. Die<br />

Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

liefert ebenfalls<br />

Informationen zu diesem<br />

Thema.

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