Ausgabe Nr. 45 vom 09.11.2011 - Verbandsgemeindeverwaltung ...
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28 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/2011<br />
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Haftungsrisiko abdecken!<br />
Sie gehört zu den wichtigsten<br />
Policen überhaupt, die private<br />
Haftpflichtversicherung. Die Haftung<br />
von Privatpersonen ist in<br />
Deutschland nicht begrenzt und<br />
kann im Schadensfall ein erhebliches<br />
finanzielles Risiko bis hin zur<br />
Existenzgefährdung bedeuten.<br />
Die private Haftpflichtversicherung<br />
tritt ein, wenn Ansprüche<br />
gegen den Versicherungsnehmer<br />
oder einen Berechtigten im privaten<br />
Bereich entstehen. Nicht<br />
abgesichert sind Bereiche z. B.<br />
während der beruflichen Tätigkeit<br />
oder im Sportverein. Auch eine<br />
evtl. nebenberufliche Tätigkeit ist<br />
nicht über die private Haftpflichtversicherung<br />
abgedeckt. Grundsätzlich<br />
kommt die private Haftpflichtversicherung<br />
für alle Unfälle<br />
auf, die im privaten Bereich passieren.<br />
Dies können Unfälle im<br />
Reparaturbüro für Versicherungsverträge ®<br />
Maklerbüro Culina<br />
Joachim Derks<br />
Asbacher Str. 32<br />
535<strong>45</strong> Linz<br />
Tel.: 02644 4063517<br />
Handy: 0171 644 6965<br />
E-Mail: joachim.derks@mbculina.de<br />
Haushalt, im Straßenverkehr oder<br />
beim Sport (nicht im Verein) sein.<br />
Ausgeschlossen ist allerdings die<br />
PKW-Nutzung, diese muss über<br />
die KFZ-Haftpflicht abgesichert<br />
sein. Die gesetzliche Absicherung<br />
zum Beispiel für Kinder auf dem<br />
Schulweg greift nur in sehr eingeschränktem<br />
Rahmen. Weicht der<br />
Schüler nur unwesentlich von seinem<br />
normalen Heimweg ab, ist er<br />
über die gesetzliche Versicherung<br />
nicht mehr abgesichert. In diesem<br />
Fall springt dann die private Haftpflichtversicherung<br />
ein.<br />
Auch bei Schäden, die von den<br />
eigenen Kindern verursacht werden,<br />
tritt die private Haftpflichtversicherung<br />
ein.<br />
Die private Haftpflichtversicherung<br />
sollte also auf jeden Fall zu<br />
den Versicherungen gehören, die<br />
man abgeschlossen hat.<br />
Bürozeiten:<br />
Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.30 Uhr - Di. u. Do. 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
Richtig versichert<br />
im Wintersport<br />
Kommen bei einem Skiunfall<br />
andere Personen zu Schaden,<br />
übernimmt die private Haftpflichtversicherung<br />
in erster Linie bis zur<br />
Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />
die berechtigten<br />
Ansprüche des Unfallopfers wie<br />
Behandlungskosten, Schmerzensgeld<br />
oder Verdienstausfall.<br />
Sie dient aber gleichzeitig auch<br />
als Rechtsschutzversicherung<br />
und schützt so den Versicherten<br />
vor unberechtigten oder überzogenen<br />
Forderungen. Die private<br />
Unfallversicherung sichert das<br />
Risiko einer dauerhaften Invalidität<br />
nach einem Unfall ab. Bei<br />
Vertragsabschluss sollte darauf<br />
Ferienjobs und<br />
Sozialversicherungspflicht<br />
geachtet werden, dass die Versicherung<br />
gegebenenfalls auch Bergungskosten<br />
übernimmt.<br />
Die private Auslandskrankenversicherung<br />
stellt sicher, dass man<br />
nicht auf einem Teil der Arztrechnungen<br />
sitzen bleibt. Falls<br />
erforderlich, übernimmt sie auch<br />
die Kosten für einen notwendigen<br />
Rücktransport in die Heimat.<br />
Spezielle Policen wie eine Wintersportgeräteversicherung<br />
sind<br />
dagegen nach Auffassung der<br />
Verbraucherzentrale nicht erforderlich,<br />
da beispielsweise der<br />
Verlust der Ski durch Raub oder<br />
Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung<br />
abgedeckt wird.<br />
Foto: Stricker_pixelio.de<br />
Wer lediglich in den Sommerferien<br />
arbeitet, muss aus dieser<br />
Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
zahlen, egal<br />
wie hoch der Verdienst ist. Darauf<br />
weist die Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund in Berlin hin.<br />
Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
gezahlt werden,<br />
wenn lediglich eine „kurzfristige“<br />
Beschäftigung ausgeübt wird.<br />
Diese Art der Beschäftigung liegt<br />
immer dann vor, wenn im laufenden<br />
Jahr insgesamt nicht mehr als<br />
zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage<br />
gearbeitet wird. Dass es<br />
nicht mehr wird, muss von vornherein<br />
festgelegt sein. Dauert die<br />
Beschäftigung länger, wird also<br />
beispielsweise auch außerhalb<br />
der Ferien regelmäßig gearbeitet,<br />
bleibt sie nur dann versicherungsfrei,<br />
wenn es sich um einen Minijob<br />
handelt. Hier dürfen das ganze<br />
Jahr über regelmäßig monatlich<br />
bis zu 400 Euro verdient werden,<br />
ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge<br />
zahlen muss.<br />
Das übernimmt der Arbeitgeber,<br />
der eine Pauschale für die Rentenund<br />
Krankenversicherung zahlt.<br />
Fragen zum Thema Ferienjob und<br />
Sozialversicherung beantworten<br />
die Mitarbeiter am kostenlosen<br />
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung<br />
unter 0800 1000<br />
480 70.<br />
Auskunft zu diesen Fragen geben<br />
auch die Mitarbeiter in den Auskunfts-<br />
und Beratungsstellen. Die<br />
Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de<br />
liefert ebenfalls<br />
Informationen zu diesem<br />
Thema.