Ag-Bericht 2005
Ag-Bericht 2005
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anhang<br />
Allgemeine Angaben<br />
(1) Grundlagen der Rechnungslegung<br />
Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
zum 31. Dezember <strong>2005</strong> ist in Übereinstimmung<br />
mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)<br />
in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung<br />
der Kreditinstitute (RechKredV) und<br />
unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen<br />
(AktG) aufgestellt worden.<br />
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinnund<br />
Verlustrechnung sowie Anhang. Darüber hinaus<br />
wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht (einschließlich<br />
Risikobericht) aufgestellt, der auf den Seiten 2 bis 28<br />
abgedruckt ist.<br />
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert.<br />
Schuldtitel öffentlicher Stellen und bei Zentralnotenbanken<br />
refinanzierbare Wechsel sind mit dem<br />
abgezinsten Wert angesetzt worden.<br />
Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen<br />
an Kunden sind zu Nennwerten ausgewiesen, gebildete<br />
Wertberichtigungen wurden abgesetzt. Unterschiedsbeträge<br />
zwischen Anschaffungskosten und<br />
Nennbetrag, denen Zinscharakter zukommt, werden<br />
in die Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und<br />
über die Laufzeit ratierlich erfolgswirksam im Zinsergebnis<br />
berücksichtigt.<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere beziehungsweise Aktien und andere<br />
nicht festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands<br />
und der Liquiditätsreserve werden nach<br />
den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter<br />
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit<br />
dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und<br />
beizulegendem Wert bilanziert. Wertpapiere des<br />
Anlagevermögens werden nach dem gemilderten<br />
Niederstwertprinzip behandelt (siehe Nr. 5)<br />
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden<br />
Regelungen grundsätzlich zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften<br />
Wertminderungen haben wir entsprechende außer-<br />
planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern<br />
die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben,<br />
nicht mehr bestehen, nehmen wir eine Zuschreibung<br />
bis maximal in Höhe des Abschreibungsbetrags vor.<br />
Aufwendungen und Erträge (Wertaufholungen)<br />
weisen wir saldiert aus – sofern es sich um Handelsbuchbestände<br />
handelt im Nettoertrag aus Finanzgeschäften<br />
und im Fall von Liquiditätsbeständen in<br />
der Position Abschreibungen und Wertberichtigungen<br />
auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie<br />
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft.<br />
Wertpapierleihgeschäfte werden nach den für<br />
echte Pensionsgeschäfte geltenden Grundsätzen des<br />
§ 340 b Abs. 2 HGB ausgewiesen. Hiernach bleiben verliehene<br />
Wertpapiere weiterhin als solche bilanziert,<br />
während entliehene Papiere nicht in der Bilanz ausgewiesen<br />
werden.<br />
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
und, soweit abnutzbar, gemindert um<br />
planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Bei den<br />
zugrunde liegenden Nutzungsdauern und Abschreibungssätzen<br />
orientieren wir uns an den von der<br />
Finanzverwaltung veröffentlichten Tabellen. Geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihrer<br />
Anschaffung voll abgeschrieben. Bei Vorliegen dauerhafter<br />
Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige<br />
Abschreibung.<br />
Von dem Wahlrecht, einen Steuerabgrenzungsposten<br />
nach § 274 Abs. 2 HGB anzusetzen, machen wir<br />
zum 31. Dezember <strong>2005</strong> keinen Gebrauch. Den Vorjahresbetrag<br />
haben wir im Geschäftsjahr erfolgswirksam<br />
aufgelöst.<br />
Verbindlichkeiten weisen wir mit den Rückzahlungsbeträgen<br />
aus. Unterschiedsbeträge zwischen<br />
Rückzahlungs- und Auszahlungsbetrag werden als<br />
Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig<br />
erfolgswirksam aufgelöst. Langfristige, abgezinst<br />
aufgenommene Verbindlichkeiten (Zero-Bonds)<br />
setzen wir mit dem Barwert an.<br />
Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen unter Verwendung<br />
eines Rechnungszinsfußes von 6% in Höhe des<br />
steuerlich zulässigen Teilwerts gebildet. Dabei wurden<br />
für die Berechnung bereits die Auswirkungen aus den<br />
geänderten Heubeck Richttafeln <strong>2005</strong> G vollumfänglich<br />
beachtet. Für die Bewertung von Vorruhestands-<br />
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