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Ag-Bericht 2005

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anhang<br />

Allgemeine Angaben<br />

(1) Grundlagen der Rechnungslegung<br />

Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

zum 31. Dezember <strong>2005</strong> ist in Übereinstimmung<br />

mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)<br />

in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung<br />

der Kreditinstitute (RechKredV) und<br />

unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen<br />

(AktG) aufgestellt worden.<br />

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinnund<br />

Verlustrechnung sowie Anhang. Darüber hinaus<br />

wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht (einschließlich<br />

Risikobericht) aufgestellt, der auf den Seiten 2 bis 28<br />

abgedruckt ist.<br />

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert.<br />

Schuldtitel öffentlicher Stellen und bei Zentralnotenbanken<br />

refinanzierbare Wechsel sind mit dem<br />

abgezinsten Wert angesetzt worden.<br />

Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen<br />

an Kunden sind zu Nennwerten ausgewiesen, gebildete<br />

Wertberichtigungen wurden abgesetzt. Unterschiedsbeträge<br />

zwischen Anschaffungskosten und<br />

Nennbetrag, denen Zinscharakter zukommt, werden<br />

in die Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und<br />

über die Laufzeit ratierlich erfolgswirksam im Zinsergebnis<br />

berücksichtigt.<br />

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere beziehungsweise Aktien und andere<br />

nicht festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands<br />

und der Liquiditätsreserve werden nach<br />

den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter<br />

Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit<br />

dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und<br />

beizulegendem Wert bilanziert. Wertpapiere des<br />

Anlagevermögens werden nach dem gemilderten<br />

Niederstwertprinzip behandelt (siehe Nr. 5)<br />

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden<br />

Regelungen grundsätzlich zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften<br />

Wertminderungen haben wir entsprechende außer-<br />

planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern<br />

die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben,<br />

nicht mehr bestehen, nehmen wir eine Zuschreibung<br />

bis maximal in Höhe des Abschreibungsbetrags vor.<br />

Aufwendungen und Erträge (Wertaufholungen)<br />

weisen wir saldiert aus – sofern es sich um Handelsbuchbestände<br />

handelt im Nettoertrag aus Finanzgeschäften<br />

und im Fall von Liquiditätsbeständen in<br />

der Position Abschreibungen und Wertberichtigungen<br />

auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie<br />

Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft.<br />

Wertpapierleihgeschäfte werden nach den für<br />

echte Pensionsgeschäfte geltenden Grundsätzen des<br />

§ 340 b Abs. 2 HGB ausgewiesen. Hiernach bleiben verliehene<br />

Wertpapiere weiterhin als solche bilanziert,<br />

während entliehene Papiere nicht in der Bilanz ausgewiesen<br />

werden.<br />

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

und, soweit abnutzbar, gemindert um<br />

planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Bei den<br />

zugrunde liegenden Nutzungsdauern und Abschreibungssätzen<br />

orientieren wir uns an den von der<br />

Finanzverwaltung veröffentlichten Tabellen. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihrer<br />

Anschaffung voll abgeschrieben. Bei Vorliegen dauerhafter<br />

Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige<br />

Abschreibung.<br />

Von dem Wahlrecht, einen Steuerabgrenzungsposten<br />

nach § 274 Abs. 2 HGB anzusetzen, machen wir<br />

zum 31. Dezember <strong>2005</strong> keinen Gebrauch. Den Vorjahresbetrag<br />

haben wir im Geschäftsjahr erfolgswirksam<br />

aufgelöst.<br />

Verbindlichkeiten weisen wir mit den Rückzahlungsbeträgen<br />

aus. Unterschiedsbeträge zwischen<br />

Rückzahlungs- und Auszahlungsbetrag werden als<br />

Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig<br />

erfolgswirksam aufgelöst. Langfristige, abgezinst<br />

aufgenommene Verbindlichkeiten (Zero-Bonds)<br />

setzen wir mit dem Barwert an.<br />

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen unter Verwendung<br />

eines Rechnungszinsfußes von 6% in Höhe des<br />

steuerlich zulässigen Teilwerts gebildet. Dabei wurden<br />

für die Berechnung bereits die Auswirkungen aus den<br />

geänderten Heubeck Richttafeln <strong>2005</strong> G vollumfänglich<br />

beachtet. Für die Bewertung von Vorruhestands-<br />

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