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Schwerpunkt: Funktionelle Lebensmittel ... - BMELV-Forschung

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<strong>Funktionelle</strong> <strong>Lebensmittel</strong><br />

Abb. 2: Überblick über die Regelungen bei der Verwendung gesundheitsbezogener Angaben<br />

Was ist wissenschaftlich gesichert?<br />

Generell dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig<br />

oder irreführend sein. Nach dem deutschen <strong>Lebensmittel</strong>- und<br />

Futtermittelgesetzbuch (LFGB) müssen Werbebehauptungen, die<br />

eine Beziehung zwischen den Wirkungen von <strong>Lebensmittel</strong>n oder <strong>Lebensmittel</strong>bestandteilen<br />

und der Gesundheit herstellen, wissenschaftlich<br />

hinreichend gesichert sein, um den Verbraucher nicht zu<br />

täuschen.<br />

Dabei müssen alle verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigt<br />

sein, und die Nachweise sollten von den nationalen Behörden<br />

bzw. von der EFSA abgewogen werden. Im Falle eines Zulassungsverfahrens<br />

bei Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos<br />

muss der Antragsteller eine Kopie der Studien sowie aller<br />

sonstigen verfügbaren Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die<br />

gesundheitsbezogene Angabe die Kriterien dieser Verordnung erfüllt,<br />

einreichen. Dabei spielt die Qualität der publizierten Studien<br />

eine wichtige Rolle. Studien, die nicht in wissenschaftlich anerkannten<br />

Zeitschriften veröffentlicht wurden oder die nicht durch unabhängige<br />

Experten begutachtet wurden, sollten für die Beurteilung<br />

ausgeschlossen werden. Das gilt auch für bislang unveröffentlichte<br />

Daten.<br />

Der Nachweis der gesundheitsbezogenen Aussage sollte durch wissenschaftliche<br />

Institutionen oder unabhängige Expertengremien ak-<br />

10<br />

Nährwertbezogenen Angaben Gesundheitsbezogene Angeben<br />

Erlaubte nährwertbezogene<br />

Angaben<br />

(Anhang)<br />

Andere gesundheitsbezogene Angaben<br />

als Angaben über die Reduzierung eines<br />

Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung<br />

und die Gesundheit von Kindern<br />

anerkannten wissenschaftlichen<br />

Nachweisen<br />

Gemeinschaftsliste<br />

(Art. 13)<br />

Gemeinschaftsregister<br />

Nährwertprofile (Art. 4)<br />

Angaben über die Reduzierung eines<br />

Krankheitsrisikos sowie die<br />

Entwicklung und die Gesundheit von<br />

Kindern<br />

Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogene Angaben (Art. 12)<br />

Nachweisen und/oder einem Antrag<br />

unter Schutz vertraulicher Daten<br />

Zulassung durch die EFSA und EU-Kommission<br />

zeptiert werden. Entscheidend ist der Konsens, das heißt, dass die<br />

behauptete Aussage unter Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen<br />

Daten fachlich möglichst allgemein anerkannt ist.<br />

Anforderungen<br />

Was den Grad der Anforderungen für die Wirkungsnachweise betrifft,<br />

gibt es unterschiedliche Auffassungen. Kreise der Wirtschaft<br />

vertreten den Standpunkt, dass für die Wirkungsnachweise nicht nur<br />

Placebo-kontrollierte Interventionsstudien vorgelegt werden dürfen,<br />

sondern dass auch „Beobachtungen“ und deren sachverständige<br />

Auswertung oder gar nur die Meinung von Experten genügten. Zum<br />

Schutz vor Irreführung des Verbrauchers verlangt der Gesetzgeber<br />

aber, dass die behaupteten Wirkungen der <strong>Lebensmittel</strong> wissenschaftlich<br />

hinreichend gesichert sind. Anforderungen an die wissenschaftliche<br />

Absicherung von Wirkungsaussagen müssen deshalb aus<br />

amtlicher Sicht strengen wissenschaftlichen Maßstäben genügen.<br />

Nicht alle Versuchsanordnungen sind gleichermaßen zuverlässig.Als<br />

Beleg zum Nachweis gesundheitsfördernder Eigenschaften von <strong>Lebensmittel</strong>n<br />

müssen zum einen Laborversuche und zum anderen Untersuchungen<br />

mit und an Menschen vorliegen. Die Ergebnisse aus<br />

Laboruntersuchungen und Tierversuchen sind wichtig für die biologische<br />

Plausibilität und das Aufzeigen von Wirkungsmechanismen.Als<br />

alleiniger Beleg zum Nachweis gesundheitsfördernder Eigenschaf-<br />

FORSCHUNGSREPORT 1/2007

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