(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
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VT eine breite Ausbildung mit der Möglichkeit<br />
des Quereinstiegs in Nachbardisziplinen erhalten.<br />
Die Vertreterin einer Ausbildungsstelle<br />
sprach sich gegen eine zweijährige Berufsausbildung<br />
aus, da nach zwei Jahren intensiver<br />
Ausbildung das dritte Ausbildungsjahr, in dem<br />
der Auszubildende sich produktiv einbringen<br />
könne, entfalle.<br />
Die Notwendigkeit, das Berufsbild für leistungsfähige<br />
Jugendliche attraktiver zu gestalten<br />
wurde allgemein gesehen. Der BDVI<br />
schlug die Berufsbezeichnung „Vermessungsund<br />
Geoinformationstechniker“ oder ähnlich<br />
vor; diese Namensänderung wurde von der<br />
Vorsitzenden des gemeinsamen Prüfungsausschusses<br />
unterstützt. Der VDV war gegen eine<br />
Änderung der Berufsbezeichnung.<br />
Die Frage, ob eine Neuordnung der Berufsausbildung<br />
notwendig ist, wurde unterschiedlich<br />
beantwortet: Die Vertreter des Städte- und<br />
Gemeindebundes und des BDVI sahen keine<br />
gravierenden Umbrüche sondern nur eine<br />
gewöhnliche Fortentwicklung wie in anderen<br />
Berufen auch. Der VDV sah dringenden<br />
Modernisierungsbedarf. Ein Vertreter der<br />
Berufskollegs stellte dar, dass bei zurückgehender<br />
Beschäftigtenzahl im Vermessungswesen<br />
gleichzeitig die Arbeitslosigkeit von VT<br />
gestiegen sei. Er sah die Gefahr, dass bei<br />
Erlassbereinigung<br />
Die Redaktion der Verkündungsblätter des<br />
Innenministeriums NRW weist darauf hin, dass<br />
immer wieder Anrufe kommen und fragen, ob<br />
und welche alten Erlasse noch gelten. Es wird<br />
vermutet, dass die Erlassbereinigung von 2002<br />
bis 2004 und ihre Auswirkung nicht hinreichend<br />
bekannt sind. Um dem offensichtlich<br />
bestehenden Informationsdefizit entgegen zu<br />
wirken, hat die Redaktion jetzt in die aktuelle<br />
SMBl.NRW. unter der Gliederungsnummer<br />
1141 und dem Datum 27.02.2004 folgenden<br />
Hinweis eingestellt:<br />
„Hinweis zu dem Projekt der Landesregierung<br />
NRW – Bereinigung der Verwaltungsvor-<br />
unverändertem Berufsbild der VT-Beruf weiter<br />
an Bedeutung verliere und für leistungsfähige<br />
Jugendliche immer unattraktiver werde. Der<br />
Vertreter des Städtetages wies darauf hin, dass<br />
die Neuordnung ein langwieriger Prozess auf<br />
Bundesebene sei und dabei die traditionsreiche<br />
Berufsbezeichnung wahrscheinlich verloren<br />
gehe. Deswegen gab er der einfachen Anpassung<br />
den Vorzug. Die Vorsitzende des gemeinsamen<br />
Prüfungsausschusses fragte, ob das vorhandene<br />
rechtliche Regelwerk ausreicht, die<br />
neuen Methoden und Techniken in der Berufsausbildung<br />
ausreichend zu berücksichtigen.<br />
Sie stellte fest, dass eine Initiative zur Neuordnung<br />
des Berufs auf Bundesebene zwecklos<br />
sei, wenn in NRW keine einhellige Meinung<br />
dazu entwickelt werde. Sie forderte alle<br />
Berufsgruppen auf, abgestimmte Stellungnahmen<br />
zu diesen Fragen zu entwickeln und ihr bis<br />
Ende März <strong>2006</strong> zukommen zu lassen.<br />
Nachträgliche Anmerkung: Inzwischen wurde<br />
im Diskussionsforum des Landesvermessungsamtes<br />
NRW (www.lverma-forum.nrw.<br />
de) ein Forum zum Thema „Neuordnung des<br />
Ausbildungsberufes Vermessungstechniker/<br />
in“ eingerichtet.<br />
Hermann Theune<br />
Berufskolleg Ost der Stadt Essen<br />
theune@cityweb.de<br />
schriften (Erlasse) 2002 bis 2004“ – Bek. D.<br />
Innenministeriums (Redaktion der Verkündungsmedien)<br />
v. 27.2.2004.<br />
Danach sind alle die in der Loseblattsammlung<br />
befindlichen Verwaltungsvorschriften (Erlasse)<br />
der Landesregierung oder der obersten<br />
Landesbehörden außer Kraft getreten, die bis<br />
dahin nicht in die neue aktuelle elektronische<br />
SMBl.NRW. aufgenommen sind. Als Zeitpunkt<br />
des Außer-Kraft-Tretens wird in der<br />
Abschlusserklärung der 15. März 2004 festgesetzt.<br />
Wolfgang Klaus<br />
Innenministerium NRW<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 97