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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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VT eine breite Ausbildung mit der Möglichkeit<br />

des Quereinstiegs in Nachbardisziplinen erhalten.<br />

Die Vertreterin einer Ausbildungsstelle<br />

sprach sich gegen eine zweijährige Berufsausbildung<br />

aus, da nach zwei Jahren intensiver<br />

Ausbildung das dritte Ausbildungsjahr, in dem<br />

der Auszubildende sich produktiv einbringen<br />

könne, entfalle.<br />

Die Notwendigkeit, das Berufsbild für leistungsfähige<br />

Jugendliche attraktiver zu gestalten<br />

wurde allgemein gesehen. Der BDVI<br />

schlug die Berufsbezeichnung „Vermessungsund<br />

Geoinformationstechniker“ oder ähnlich<br />

vor; diese Namensänderung wurde von der<br />

Vorsitzenden des gemeinsamen Prüfungsausschusses<br />

unterstützt. Der VDV war gegen eine<br />

Änderung der Berufsbezeichnung.<br />

Die Frage, ob eine Neuordnung der Berufsausbildung<br />

notwendig ist, wurde unterschiedlich<br />

beantwortet: Die Vertreter des Städte- und<br />

Gemeindebundes und des BDVI sahen keine<br />

gravierenden Umbrüche sondern nur eine<br />

gewöhnliche Fortentwicklung wie in anderen<br />

Berufen auch. Der VDV sah dringenden<br />

Modernisierungsbedarf. Ein Vertreter der<br />

Berufskollegs stellte dar, dass bei zurückgehender<br />

Beschäftigtenzahl im Vermessungswesen<br />

gleichzeitig die Arbeitslosigkeit von VT<br />

gestiegen sei. Er sah die Gefahr, dass bei<br />

Erlassbereinigung<br />

Die Redaktion der Verkündungsblätter des<br />

Innenministeriums NRW weist darauf hin, dass<br />

immer wieder Anrufe kommen und fragen, ob<br />

und welche alten Erlasse noch gelten. Es wird<br />

vermutet, dass die Erlassbereinigung von 2002<br />

bis 2004 und ihre Auswirkung nicht hinreichend<br />

bekannt sind. Um dem offensichtlich<br />

bestehenden Informationsdefizit entgegen zu<br />

wirken, hat die Redaktion jetzt in die aktuelle<br />

SMBl.NRW. unter der Gliederungsnummer<br />

1141 und dem Datum 27.02.2004 folgenden<br />

Hinweis eingestellt:<br />

„Hinweis zu dem Projekt der Landesregierung<br />

NRW – Bereinigung der Verwaltungsvor-<br />

unverändertem Berufsbild der VT-Beruf weiter<br />

an Bedeutung verliere und für leistungsfähige<br />

Jugendliche immer unattraktiver werde. Der<br />

Vertreter des Städtetages wies darauf hin, dass<br />

die Neuordnung ein langwieriger Prozess auf<br />

Bundesebene sei und dabei die traditionsreiche<br />

Berufsbezeichnung wahrscheinlich verloren<br />

gehe. Deswegen gab er der einfachen Anpassung<br />

den Vorzug. Die Vorsitzende des gemeinsamen<br />

Prüfungsausschusses fragte, ob das vorhandene<br />

rechtliche Regelwerk ausreicht, die<br />

neuen Methoden und Techniken in der Berufsausbildung<br />

ausreichend zu berücksichtigen.<br />

Sie stellte fest, dass eine Initiative zur Neuordnung<br />

des Berufs auf Bundesebene zwecklos<br />

sei, wenn in NRW keine einhellige Meinung<br />

dazu entwickelt werde. Sie forderte alle<br />

Berufsgruppen auf, abgestimmte Stellungnahmen<br />

zu diesen Fragen zu entwickeln und ihr bis<br />

Ende März <strong>2006</strong> zukommen zu lassen.<br />

Nachträgliche Anmerkung: Inzwischen wurde<br />

im Diskussionsforum des Landesvermessungsamtes<br />

NRW (www.lverma-forum.nrw.<br />

de) ein Forum zum Thema „Neuordnung des<br />

Ausbildungsberufes Vermessungstechniker/<br />

in“ eingerichtet.<br />

Hermann Theune<br />

Berufskolleg Ost der Stadt Essen<br />

theune@cityweb.de<br />

schriften (Erlasse) 2002 bis 2004“ – Bek. D.<br />

Innenministeriums (Redaktion der Verkündungsmedien)<br />

v. 27.2.2004.<br />

Danach sind alle die in der Loseblattsammlung<br />

befindlichen Verwaltungsvorschriften (Erlasse)<br />

der Landesregierung oder der obersten<br />

Landesbehörden außer Kraft getreten, die bis<br />

dahin nicht in die neue aktuelle elektronische<br />

SMBl.NRW. aufgenommen sind. Als Zeitpunkt<br />

des Außer-Kraft-Tretens wird in der<br />

Abschlusserklärung der 15. März 2004 festgesetzt.<br />

Wolfgang Klaus<br />

Innenministerium NRW<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 97

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