(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
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Abb. 3: Grundstruktur des einheitlichen Festpunktfeldes in Nordrhein-Westfalen<br />
die jeweiligen neuesten Lösungen des ITRF<br />
anpassen.<br />
Die Diagnoseausgleichung wurde vom Bundesamt<br />
für Kartographie und Geodäsie (BKG)<br />
ausgeführt und das Ergebnis von der AdV festgestellt,<br />
die die Einführung auf allen SAPOS ® -<br />
Referenzstationen mit Nachdruck empfohlen<br />
hat. Man erzielte durch diese Neubestimmung<br />
für die SAPOS ® -Referenzstationen in ganz<br />
Deutschland einen homogenen Koordinatensatz<br />
mit einer inneren Genauigkeit von etwa<br />
einem Zentimeter im ETRS89 (Beckers u.a.,<br />
2005).<br />
Nordrhein-Westfalen hat die neuen Koordinaten,<br />
die in der Lage maximal 2 cm, in der Höhe<br />
jedoch bis 5 cm von den alten Werten abweichen,<br />
zum 1. September 2003 eingeführt und<br />
im Anschluss daran sämtliche im ETRS89<br />
bereits vorhandenen Koordinaten der Landesvermessung<br />
und des Liegenschaftskatasters an<br />
diese neue Realisierung (ETRS89/Realisierung<br />
2003) angepasst. Somit stehen die Koordinaten<br />
des NWREF-Netzes in einem sehr<br />
engen Zusammenhang zu den SAPOS ® -Referenzstationen,<br />
was die Integration beider<br />
Punktgruppen zu Geodätischen Grundnetzpunkten<br />
zumindest in NRW rechtfertigt.<br />
Die geodätischen Grundnetzpunkte (Abb. 4)<br />
werden zukünftig den festen Rahmen für die<br />
Realisierung des ETRS89 in Nordrhein-Westfalen<br />
bilden; sie werden in einem dreijährigen<br />
Turnus vom LVermA NRW überwacht und<br />
instand gehalten, während die Masse der übrigen<br />
TP nicht weiter gepflegt wird. Dies gilt insbesondere<br />
für die Zeit ab 2010, wenn alle<br />
Daten des Liegenschaftskatasters in das<br />
ETRS89 überführt sein sollen, wie im<br />
ETRS89/UTM-Einführungserlass des Innenministeriums<br />
NRW vom 9. August 2004<br />
(ETRS89/UTM-Einführungserlass, 2004)<br />
festgeschrieben ist. NRW macht also von der<br />
Kompromissformel, dass auch länderspezifische<br />
Festpunktfelder das Bezugssystem<br />
ETRS89 definieren, für den Lagebereich keinen<br />
Gebrauch.<br />
4.2 Höhenfestpunkte 1. Ordnung<br />
Die Höhenfestpunkte 1. Ordnung wurden in<br />
den neuen Bundesländern zuletzt Mitte der<br />
70er Jahre und in Westdeutschland Anfang der<br />
80er Jahre durch Netzerneuerung neu bestimmt<br />
und gemeinsam als DHHN92 in den<br />
Nachweis der Festpunkte übernommen. Verschiedene<br />
Gründe haben dazu geführt, dass<br />
von <strong>2006</strong> bis 2011 ausgewählte Nivellementlinien<br />
nach fast 30 Jahren erneut gemessen werden.<br />
Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier<br />
zu einem einheitlichen Raumbezug in<br />
Deutschland (AdV, 2004) dargelegten Vorgaben<br />
sollen neben dem Präzisionsnivellement<br />
auch epochengleiche GNSS- und Absolutschweremessungen<br />
durchgeführt werden. Ziel<br />
dieses Projektes sind nach (AdV, 2005a):<br />
� Überprüfung des amtlichen Höhenbezugssystems,<br />
� Einbindung des DHHN in ein zukünftiges,<br />
integriertes Raumbezugssystem,<br />
� Modellierung hochgenauer Geoidinformationen,<br />
� Schaffung aktueller Grundlagen für wissenschaftliche<br />
Arbeiten (Rezente Krustenbewegungen).<br />
Mit einer Fertigstellung dieses Projektes, an<br />
dem NRW neben der Messung des eigenen<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 9