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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Abb. 3: Grundstruktur des einheitlichen Festpunktfeldes in Nordrhein-Westfalen<br />

die jeweiligen neuesten Lösungen des ITRF<br />

anpassen.<br />

Die Diagnoseausgleichung wurde vom Bundesamt<br />

für Kartographie und Geodäsie (BKG)<br />

ausgeführt und das Ergebnis von der AdV festgestellt,<br />

die die Einführung auf allen SAPOS ® -<br />

Referenzstationen mit Nachdruck empfohlen<br />

hat. Man erzielte durch diese Neubestimmung<br />

für die SAPOS ® -Referenzstationen in ganz<br />

Deutschland einen homogenen Koordinatensatz<br />

mit einer inneren Genauigkeit von etwa<br />

einem Zentimeter im ETRS89 (Beckers u.a.,<br />

2005).<br />

Nordrhein-Westfalen hat die neuen Koordinaten,<br />

die in der Lage maximal 2 cm, in der Höhe<br />

jedoch bis 5 cm von den alten Werten abweichen,<br />

zum 1. September 2003 eingeführt und<br />

im Anschluss daran sämtliche im ETRS89<br />

bereits vorhandenen Koordinaten der Landesvermessung<br />

und des Liegenschaftskatasters an<br />

diese neue Realisierung (ETRS89/Realisierung<br />

2003) angepasst. Somit stehen die Koordinaten<br />

des NWREF-Netzes in einem sehr<br />

engen Zusammenhang zu den SAPOS ® -Referenzstationen,<br />

was die Integration beider<br />

Punktgruppen zu Geodätischen Grundnetzpunkten<br />

zumindest in NRW rechtfertigt.<br />

Die geodätischen Grundnetzpunkte (Abb. 4)<br />

werden zukünftig den festen Rahmen für die<br />

Realisierung des ETRS89 in Nordrhein-Westfalen<br />

bilden; sie werden in einem dreijährigen<br />

Turnus vom LVermA NRW überwacht und<br />

instand gehalten, während die Masse der übrigen<br />

TP nicht weiter gepflegt wird. Dies gilt insbesondere<br />

für die Zeit ab 2010, wenn alle<br />

Daten des Liegenschaftskatasters in das<br />

ETRS89 überführt sein sollen, wie im<br />

ETRS89/UTM-Einführungserlass des Innenministeriums<br />

NRW vom 9. August 2004<br />

(ETRS89/UTM-Einführungserlass, 2004)<br />

festgeschrieben ist. NRW macht also von der<br />

Kompromissformel, dass auch länderspezifische<br />

Festpunktfelder das Bezugssystem<br />

ETRS89 definieren, für den Lagebereich keinen<br />

Gebrauch.<br />

4.2 Höhenfestpunkte 1. Ordnung<br />

Die Höhenfestpunkte 1. Ordnung wurden in<br />

den neuen Bundesländern zuletzt Mitte der<br />

70er Jahre und in Westdeutschland Anfang der<br />

80er Jahre durch Netzerneuerung neu bestimmt<br />

und gemeinsam als DHHN92 in den<br />

Nachweis der Festpunkte übernommen. Verschiedene<br />

Gründe haben dazu geführt, dass<br />

von <strong>2006</strong> bis 2011 ausgewählte Nivellementlinien<br />

nach fast 30 Jahren erneut gemessen werden.<br />

Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier<br />

zu einem einheitlichen Raumbezug in<br />

Deutschland (AdV, 2004) dargelegten Vorgaben<br />

sollen neben dem Präzisionsnivellement<br />

auch epochengleiche GNSS- und Absolutschweremessungen<br />

durchgeführt werden. Ziel<br />

dieses Projektes sind nach (AdV, 2005a):<br />

� Überprüfung des amtlichen Höhenbezugssystems,<br />

� Einbindung des DHHN in ein zukünftiges,<br />

integriertes Raumbezugssystem,<br />

� Modellierung hochgenauer Geoidinformationen,<br />

� Schaffung aktueller Grundlagen für wissenschaftliche<br />

Arbeiten (Rezente Krustenbewegungen).<br />

Mit einer Fertigstellung dieses Projektes, an<br />

dem NRW neben der Messung des eigenen<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 9

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