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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Landesvermessungsamt NRW: Auswertung von<br />

Eichmessungen elektrooptischer Distanzmessgeräte<br />

mit AED (Version 2002), Handbuch, Bonn 2002.<br />

Landesvermessungsamt NRW: Glossar zur<br />

Eichung und Prüfung von EDM-Instrumenten.<br />

Bonn 2003; siehe www.lverma.nrw.de.<br />

Schwarz, W. und H. Fröhlich: Die Maßstabs- und<br />

die meteorologische Korrektion bei der elektrooptischen<br />

Distanzmessung. VR / Dezember 1982,<br />

Seite 419 ff.<br />

1 Einleitung<br />

Seit 1921 bestehen entlang der deutsch-niederländischen<br />

Grenze eine Anzahl unterirdischer<br />

Festlegungen (UF), die den Übergang<br />

zwischen den deutschen und niederländischen<br />

Höhenmessungen, zwischen den NN-Höhen<br />

und NAP-Höhen, vermitteln. Durch Wiederholung<br />

der Höhenmessungen in periodisch<br />

wiederholten Zeiträumen sollten etwaige geologisch-tektonische,<br />

bergbauliche oder netzspezifische<br />

Höhenänderungen festgestellt<br />

werden. Entlang des 340 km langen niederländisch-nordrhein-westfälischenGrenzverlaufs<br />

bestehen 8 solcher UF-Gruppen. Sie<br />

wurden im Verlaufe der letzten Jahrzehnte<br />

sowohl von niederländischer Seite als auch von<br />

deutscher Seite mehrmals durch Präzisionsnivellements<br />

1. Ordnung eingemessen, zuletzt in<br />

den 1990er Jahren. Die Höhenergebnisse der<br />

Höhensysteme NN und NAP werden nachfolgend<br />

zusammengestellt und analysiert. Die seit<br />

2002 in NRW eingeführten NHN-Höhen des<br />

Deutschen Haupthöhennetzes 1992 (DHHN<br />

92) finden hier noch keine Berücksichtigung.<br />

Die UF-Gruppe Losheim an der belgischen<br />

Grenze bleibt ebenfalls unberücksichtigt, weil<br />

dafür belgische Höhen nicht vorliegen.<br />

Walter Knapp<br />

Landesvermessungsamt NRW<br />

Muffendorfer Str. 19-21<br />

53177 Bonn<br />

E-Mail: knapp@lverma.nrw.de<br />

Zur Überprüfung der NN- und NAP-Höhen der Unterirdischen<br />

Festlegungen (UF) entlang der niederländisch-nordrhein-westfälischen<br />

Landesgrenze<br />

Von Manfred Spata, Reiner Boje, Winfried Klein und Jürgen Schulz<br />

2 Die Unterirdischen Festlegungen (UF)<br />

Etwa seit 1920 verwendete die seinerzeit für<br />

Höhenmessungen zuständige Trigonometrische<br />

Abteilung des Reichsamts für Landesaufnahme<br />

(RfL) einen erhöhten Aufwand zur Vermarkung<br />

(Verfestigung) des Höhennetzes 1.<br />

Ordnung. So wurde seither jeder Pfeilerbolzen<br />

an gesicherten Standorten seitlich der Straßen<br />

mit Ortbeton vermarkt. Zur weiteren Versicherung<br />

des Höhennetzes wurden an geologisch<br />

günstigen Stellen und entlang der Reichsgrenze<br />

in Abständen von 30 km bis 50 km unterirdische<br />

Festlegungen (UF) ähnlich denen des<br />

Normalhöhenpunktes NHP 1912 in Hoppegarten<br />

eingebracht. Auf diese Weise sollten für<br />

das Höhennetz Stützpunkte geschaffen werden,<br />

die als geologisch sicher und zuverlässig<br />

gelten und die nach menschlichem Ermessen<br />

auf absehbare Zeit volle Sicherheit für eine<br />

dauerhafte Erhaltung bieten (RfL 1930).<br />

Die UF besteht nach 1932 aus der quadratischen<br />

Granitplatte (a), dem Granitpfeiler (b)<br />

und dem Granitdeckel (c), (Abb. 1). In der Mitte<br />

der oberen Pfeilerfläche ist eine Halbkugel<br />

angearbeitet, deren höchster Punkt der Aufsatzpunkt<br />

der Niv-Latte ist. Bei den vor 1932<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 81

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