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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Bei den Arbeiten zur Grenzuntersuchung und<br />

Identitätsprüfung ist von einem durchschnittlichen<br />

Einsparpotenzial von ca. 10 Prozent auszugehen.<br />

Hier kommt insbesondere die koordinatenbasierte<br />

Arbeitsweise für das Aufsuchen<br />

der VP zum Tragen. So können die im<br />

ETRS89/UTM vorliegenden Grenzpunkte bei<br />

entsprechender Himmelsfreiheit direkt mittels<br />

SAPOS ® -Rover abgesteckt werden. Der Vermesser<br />

kann sich dabei über das Absteckmenü<br />

des Controllers am Rover bis zur Solllage des<br />

Punktes hinführen lassen. Ist ein direkter Einsatz<br />

von SAPOS ® an speziellen VP nicht möglich,<br />

kann die Arbeit über Hilfskonstruktionen,<br />

wie z.B. Bogenschlag über zwei mit SAPOS ® -<br />

HEPS bestimmte Hilfspunkte oder orthogonale<br />

Absteckung von zwei mit SAPOS ® -HEPS<br />

bestimmten Hilfspunkten aus, erleichtert werden.<br />

Die Grenzuntersuchung und Identitätsprüfung<br />

erfolgt gemäß den Vorschriften des Fortführungsvermessungserlasses.<br />

Liegen für die<br />

Grenzpunkte bereits Koordinaten in Koordinatenkatasterqualität<br />

vor, so erfolgt die Identitätsprüfung<br />

über den Koordinatenvergleich.<br />

Dies ist natürlich besonders bei einem beobachtungsfähigen<br />

SAPOS ® -HEPS-Punkt effizient,<br />

da in diesem Fall die Arbeitsschritte des<br />

Aufsuchens des Grenzpunktes, der Identitätsprüfung<br />

und des Aufmaßes in einem Arbeitsgang<br />

am SAPOS ® -Rover durchgeführt werden<br />

können. Liegt, wie es im Regelfall sein wird,<br />

im Vermessungsgebiet noch kein Koordinatenkataster<br />

vor, so erfolgt die Identitätsprüfung<br />

über die aus früheren Messungen vorliegenden<br />

Aufnahmeelemente. Bei der koordinatenbasierte<br />

Arbeitsweise können diese für die Identitätsprüfung<br />

auch aus Koordinaten abgeleitet<br />

werden.<br />

Für das Abstecken von Grenzpunkten ist bei<br />

einer möglichen Verwendung des SAPOS ® -<br />

Rovers mit einer zeitlichen Ersparnis von ca.<br />

15 Prozent zu rechnen. Es wird vor allem<br />

dadurch vereinfacht, dass die Vermessungsstelle<br />

bei dem Einsatz des SAPOS ® -Rovers<br />

nicht mehr in dem Maße auf Tachymeteraufstellungen<br />

angewiesen ist und Sichtverbindungen<br />

zu anderen Vermessungspunkten nicht<br />

benötigt werden.<br />

Die Vorgehensweise beim Aufmaß der Vermessungspunkte<br />

vereinfacht sich dergestalt,<br />

dass bereits schon bei den Arbeitsschritten<br />

Aufsuchen des Vermessungspunktes und<br />

Grenzuntersuchung ein erstes Aufmaß in<br />

SAPOS ® -HEPS erhalten wird. Diesbezüglich<br />

verschneiden sich die Arbeitsschritte. Es ist für<br />

diesen Arbeitsschritt bei einer integrierten Vermessung<br />

mit einem Einsparpotenzial von ca. 5<br />

Prozent zu rechnen. Um unnötigen Mehraufwand<br />

zu vermeiden, sollten zuerst alle Vermessungspunkte,<br />

die SAPOS ® -HEPS fähig<br />

sind, aufgemessen werden. Die restlichen<br />

Punkte werden anschließend mittels Tachymeter<br />

aufgemessen und entweder über die temporären<br />

Anschlusspunkte (mittels SAPOS ®<br />

koordiniert) oder über die AP-Netz-Masche an<br />

das amtliche Lagebezugssystem angeschlossen.<br />

4.3 Dokumentation der<br />

Liegenschaftsvermessung<br />

Für die Gewährleistung eines reibungslosen<br />

Arbeitsablaufes und einer optimalen Zusammenarbeit,<br />

kommt der Schnittstelle zwischen<br />

Katasterbehörde und Vermessungsstelle eine<br />

besondere Bedeutung zu. Neben der Erteilung<br />

der Vermessungsunterlagen, die im Abschnitt 4<br />

des Handbuches II behandelt wird, nehmen<br />

diesbezüglich die Vermessungsschriften eine<br />

besonders wichtige Stellung ein.<br />

Die Erstellung der Vermessungsschriften wird<br />

im Abschnitt 7 des Handbuches II beschrieben.<br />

Die Ansprüche an deren Dokumentation sind<br />

aus zwei Perspektiven zu beleuchten: Für die<br />

Vermessungsstelle ist die Dokumentationsform<br />

insbesondere ein Abbild der Arbeitsabläufe<br />

des vermessungstechnischen Außen- und<br />

Innendienstes. Für die Katasterbehörde ergeben<br />

sich die Notwendigkeiten aus der Übernahmeprüfung<br />

nach den geltenden Verwaltungsvorschriften.<br />

Eine isolierte Betrachtung<br />

der beiden verschiedenen Bedürfnisse an die<br />

Dokumentation würde zu kurz greifen, da z.B.<br />

die rein formelle Beschreibung aus Sicht der<br />

Katasterbehörde der Funktion der Vermessungsschriften<br />

nicht gerecht werden würde.<br />

Die Anforderungen beider Bereiche wurden<br />

zunächst von der Arbeitsgemeinschaft erarbei-<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 47

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