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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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erklärtes Ziel der Landes NRW das Lagebezugssystem<br />

des Katasternachweises auf das<br />

ETRS89/UTM umzustellen. Insofern nähert<br />

sich diese Vorgehensweise der zukünftigen<br />

Arbeit im Liegenschaftskataster an. Andererseits<br />

entstehen durch den Einsatz von<br />

SAPOS ® -HEPS im Außendienst immer<br />

ETRS89-Messwerte in Koordinatenkatasterqualität<br />

und deren hohe Qualität sollte möglichst<br />

auch bei den endgültigen Koordinatenberechnungen<br />

erhalten bleiben.<br />

Für den Wechsel zwischen dem Lagebezugssystem<br />

des Katasternachweises (i.d.R. Netz 77<br />

oder Preußische Landesaufnahme) und dem<br />

Bezugssystem ETRS89 wird eine Transformation<br />

notwendig. Um diese durchführen zu können,<br />

werden in beiden Bezugssystemen identische<br />

Punkte, so genannte Stützpunkte, benötigt.<br />

Eine einheitliche Vorgehensweise zur Verwendung<br />

von Stützpunkten kann über die Stützpunktdatei<br />

erreicht werden. Diese wird beim<br />

Landesvermessungsamt NRW als zentrale<br />

Datenbank und Auskunftssystem vorgehalten,<br />

um für den Aufbau des Stützpunktfeldes in<br />

Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Grundlage<br />

bieten zu können. Sie ist einerseits als<br />

Datenbank für die Koordinatenpaare der Stützpunkte<br />

zu verstehen, die zum Lagebezugswechsel<br />

des Liegenschaftskatasters verwendet<br />

werden sollen. Andererseits ist die Datei als<br />

Auskunftssystem realisiert, über welches sich<br />

Vermessungsstellen selbstständig Punktauszüge<br />

erzeugen können (Abb.4). Die Datei ist über<br />

die Internetseite www.stuetzpunktdatei-nrw.de<br />

zu erreichen.<br />

Abb. 4: Zweck der Stützpunktdatei<br />

Gefüllt werden soll die Stützpunktdatei auf der<br />

Grundlage der jeweiligen Stützpunktkonzepte<br />

42<br />

der Katasterämter und daraus resultierender<br />

Stützpunktpläne. Der Stand der Befüllung<br />

spiegelt dabei auch den Umgang und Nutzen<br />

der Datenbank für die Vermessungsstellen<br />

wider:<br />

� In einer ersten Phase hat das Landesvermessungsamt<br />

unter Rücksprache mit den<br />

Katasterämtern die Stützpunktdatei mit<br />

geeigneten Stationspunkten des TP-Feldes<br />

gefüllt. Die Katasterämter haben ein Konzept<br />

zum Aufbau eines Stützpunktfeldes<br />

und einen Stützpunktplan aufgestellt. In<br />

dieser Phase hat die SAPOS ® -nutzende<br />

Vermessungsstelle selbst zu entscheiden,<br />

welche Punkte für die fachgerechte Überführung<br />

der Fortführungsvermessung in<br />

das für den Katasternachweis maßgebende<br />

Lagebezugssystem geeignet sind. Die Auswahl<br />

der lokalen, projektbezogenen Stützpunkte<br />

ist mit dem Katasteramt abzustimmen.<br />

Dabei handelt es sich in den meisten<br />

Fällen um bestehende Aufnahmepunkte.<br />

Vorhandene Sicherungsmarken können<br />

alternativ zum Zentrum bestimmt werden,<br />

wenn sie im Lagebezugssystem des Katasternachweises<br />

koordinierbar und für die<br />

SAPOS ® -Messung besser geeignet sind.<br />

� In der zweiten Phase sind die Planungen<br />

des Katasteramtes abgeschlossen und ein<br />

koordinierter Aufbau der Stützpunktdatei<br />

findet statt. Das Katasteramt erteilt den<br />

Vermessungsstellen Auskunft darüber, welche<br />

Punkte für die Transformation vom<br />

ETRS89 in das Lagebezugssystem des<br />

Katasternachweises zu benutzen sind.<br />

Dabei wird Auskunft über die bereits vorhandenen<br />

Stützpunkte und die noch im<br />

ETRS89 zu bestimmenden Punkte gegeben.<br />

Die Vermessungsstelle bestimmt die<br />

fehlenden Stützpunkte im Rahmen der<br />

Durchführung der Vermessungsarbeiten<br />

(im zumutbaren Rahmen) und benutzt beim<br />

Lagebezugswechsel die vom Katasteramt<br />

vorgegebenen Punkte.<br />

� In der dritten Phase ist die Stützpunktdatei<br />

vollständig vorhanden. Sie wurde von<br />

dem Katasteramt freigegeben. Nun ist der<br />

eindeutige Bezug zwischen dem aktuellen<br />

Lagebezugssystem des Katasternachweises<br />

und dem Lagebezug ETRS89/UTM durch<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong>

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