(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
erklärtes Ziel der Landes NRW das Lagebezugssystem<br />
des Katasternachweises auf das<br />
ETRS89/UTM umzustellen. Insofern nähert<br />
sich diese Vorgehensweise der zukünftigen<br />
Arbeit im Liegenschaftskataster an. Andererseits<br />
entstehen durch den Einsatz von<br />
SAPOS ® -HEPS im Außendienst immer<br />
ETRS89-Messwerte in Koordinatenkatasterqualität<br />
und deren hohe Qualität sollte möglichst<br />
auch bei den endgültigen Koordinatenberechnungen<br />
erhalten bleiben.<br />
Für den Wechsel zwischen dem Lagebezugssystem<br />
des Katasternachweises (i.d.R. Netz 77<br />
oder Preußische Landesaufnahme) und dem<br />
Bezugssystem ETRS89 wird eine Transformation<br />
notwendig. Um diese durchführen zu können,<br />
werden in beiden Bezugssystemen identische<br />
Punkte, so genannte Stützpunkte, benötigt.<br />
Eine einheitliche Vorgehensweise zur Verwendung<br />
von Stützpunkten kann über die Stützpunktdatei<br />
erreicht werden. Diese wird beim<br />
Landesvermessungsamt NRW als zentrale<br />
Datenbank und Auskunftssystem vorgehalten,<br />
um für den Aufbau des Stützpunktfeldes in<br />
Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Grundlage<br />
bieten zu können. Sie ist einerseits als<br />
Datenbank für die Koordinatenpaare der Stützpunkte<br />
zu verstehen, die zum Lagebezugswechsel<br />
des Liegenschaftskatasters verwendet<br />
werden sollen. Andererseits ist die Datei als<br />
Auskunftssystem realisiert, über welches sich<br />
Vermessungsstellen selbstständig Punktauszüge<br />
erzeugen können (Abb.4). Die Datei ist über<br />
die Internetseite www.stuetzpunktdatei-nrw.de<br />
zu erreichen.<br />
Abb. 4: Zweck der Stützpunktdatei<br />
Gefüllt werden soll die Stützpunktdatei auf der<br />
Grundlage der jeweiligen Stützpunktkonzepte<br />
42<br />
der Katasterämter und daraus resultierender<br />
Stützpunktpläne. Der Stand der Befüllung<br />
spiegelt dabei auch den Umgang und Nutzen<br />
der Datenbank für die Vermessungsstellen<br />
wider:<br />
� In einer ersten Phase hat das Landesvermessungsamt<br />
unter Rücksprache mit den<br />
Katasterämtern die Stützpunktdatei mit<br />
geeigneten Stationspunkten des TP-Feldes<br />
gefüllt. Die Katasterämter haben ein Konzept<br />
zum Aufbau eines Stützpunktfeldes<br />
und einen Stützpunktplan aufgestellt. In<br />
dieser Phase hat die SAPOS ® -nutzende<br />
Vermessungsstelle selbst zu entscheiden,<br />
welche Punkte für die fachgerechte Überführung<br />
der Fortführungsvermessung in<br />
das für den Katasternachweis maßgebende<br />
Lagebezugssystem geeignet sind. Die Auswahl<br />
der lokalen, projektbezogenen Stützpunkte<br />
ist mit dem Katasteramt abzustimmen.<br />
Dabei handelt es sich in den meisten<br />
Fällen um bestehende Aufnahmepunkte.<br />
Vorhandene Sicherungsmarken können<br />
alternativ zum Zentrum bestimmt werden,<br />
wenn sie im Lagebezugssystem des Katasternachweises<br />
koordinierbar und für die<br />
SAPOS ® -Messung besser geeignet sind.<br />
� In der zweiten Phase sind die Planungen<br />
des Katasteramtes abgeschlossen und ein<br />
koordinierter Aufbau der Stützpunktdatei<br />
findet statt. Das Katasteramt erteilt den<br />
Vermessungsstellen Auskunft darüber, welche<br />
Punkte für die Transformation vom<br />
ETRS89 in das Lagebezugssystem des<br />
Katasternachweises zu benutzen sind.<br />
Dabei wird Auskunft über die bereits vorhandenen<br />
Stützpunkte und die noch im<br />
ETRS89 zu bestimmenden Punkte gegeben.<br />
Die Vermessungsstelle bestimmt die<br />
fehlenden Stützpunkte im Rahmen der<br />
Durchführung der Vermessungsarbeiten<br />
(im zumutbaren Rahmen) und benutzt beim<br />
Lagebezugswechsel die vom Katasteramt<br />
vorgegebenen Punkte.<br />
� In der dritten Phase ist die Stützpunktdatei<br />
vollständig vorhanden. Sie wurde von<br />
dem Katasteramt freigegeben. Nun ist der<br />
eindeutige Bezug zwischen dem aktuellen<br />
Lagebezugssystem des Katasternachweises<br />
und dem Lagebezug ETRS89/UTM durch<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong>