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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Linienanteils auch als Nivellement-Auswertestelle<br />

erheblich beteiligt sein wird, kann nicht<br />

vor 2013 gerechnet werden.<br />

4.3 Weitere Höhenfestpunkte<br />

Der Netzentwurf für das geplante DHHN-Netz<br />

ist aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber<br />

der Messung der 80er Jahre um etwa 40% ausgedünnt.<br />

In einem Land wie NRW, das mit seinen<br />

geotektonisch und bergbaulich beeinflussten<br />

Regionen stets auf aktuelle Höhenangaben<br />

angewiesen ist, müssen auf jeden Fall<br />

auch die nicht zu dem bundesweiten Projekt<br />

gehörenden Niv-Linien des Haupthöhennetzes<br />

gleichzeitig neu gemessen werden, um eine<br />

homogene Ausgangssituation für Folgearbeiten<br />

zu haben. Zu diesen Folgearbeiten zählen<br />

auf jeden Fall, die in regelmäßigen Abständen<br />

in Kooperation mit den Bergbaubetreibern<br />

durchgeführten Leitnivellements, die zur<br />

Überprüfung der Gebrauchshöhen in den<br />

durch Bergbau beeinflussten Gebieten dienen.<br />

Inwieweit auch die Nivellementlinien 2. Ordnung,<br />

die zuletzt ab Mitte der 70er Jahre systematisch<br />

erneuert und in den Rahmen der<br />

1. Ordnung eingerechnet wurden, wiederum<br />

neu gemessen werden, ist noch zu diskutieren.<br />

Dies gilt insbesondere auch für die Folgenetze<br />

der 3. Ordnung. In NRW kann es also durchaus<br />

für den Bereich der Höhenfestpunkte über das<br />

homogene Festpunktfeld hinaus zu einer länderspezifischen<br />

Lösung kommen.<br />

Bei dieser Diskussion ist auch zu berücksichtigen,<br />

dass in NRW ein sogenanntes Undulationsmodell<br />

zur Verfügung steht, das die mit<br />

GPS ermittelten ETRS89-Höhen mittels Quasigeoidundulationen<br />

in die Gebrauchshöhen<br />

im DHHN92 (Höhenstatus 160) transformiert<br />

(Abb.5). Neben der Möglichkeit der Postprocessing-Auswertung<br />

gibt es auch ein Modul<br />

für die Integration in GPS-Empfänger, sodass<br />

bei der GPS-Messung NHN-Gebrauchshöhen<br />

in Echtzeit bestimmt werden können. Diese<br />

Transformation liefert mit dem heute vorliegenden<br />

Modell bereits Genauigkeiten der<br />

Höhen im Zentimeterbereich. Verbesserungen<br />

des Quasigeoidundulationsmodells, wie z.B.<br />

durch die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung<br />

des DHHN sowie durch die künftige Nutzung<br />

des europäischen Satellitennavigations-<br />

systems GALILEO lassen noch eine deutliche<br />

Steigerung der Genauigkeiten erwarten. Für<br />

viele technische Anwendungen reichen derart<br />

ermittelte Höhen schon heute aus und eine<br />

Nutzen-Kostenanalyse muss erweisen, ob und<br />

wie wichtig höhere Genauigkeiten der Gebrauchshöhen<br />

tatsächlich sind. Bei dieser Diskussion<br />

müssen auch Sicherheitsgesichtspunkte<br />

des Außendienstes einen sehr hohen<br />

Stellenwert erhalten, denn Nivellementmessungen,<br />

die zumeist auf Straßen stattfinden<br />

müssen, stellen in der heutigen stark motorisierten<br />

Welt eine große Gefahrenquelle für die<br />

Messtrupps, aber auch für die Verkehrsteilnehmer<br />

dar. Die Frage wird also zu beantworten<br />

sein, wofür man absolute Höhen in der derzeit<br />

vorliegenden Genauigkeit tatsächlich braucht<br />

oder ob nicht mit GPS ermittelte Höhen für die<br />

meisten Zwecke ausreichen.<br />

Abb. 5: Ausschnitt aus der Karte der Quasigeoidundulationen<br />

von NRW<br />

4.4 Schwerefestpunkte des Schweregrundnetzes<br />

und des Schwerenetzes 1. Ordnung<br />

Für die Bestimmung hochgenauer Quasigeoide,<br />

die für die Ableitung von Gebrauchshöhen<br />

aus satelliten-geodätischen Messungen erforderlich<br />

sind, kommt den Schwerefestpunkten<br />

heute eine entscheidende Bedeutung zu. Alle<br />

vorhandenen Schwerefestpunkte liegen in dem<br />

im AdV-Beschluss vorgegebenen Schwerebezugssystem<br />

des Deutschen Hauptschwerenetzes<br />

1996 vor. Durch die bei der Erneuerung des<br />

Haupthöhennetzes vorgesehenen Absolutschweremessungen<br />

wird dieser Rahmen noch<br />

deutlich verbessert und dürfte für die in absehbarer<br />

Zeit erkennbaren Nutzungen voll ausreichen.<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 11

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