(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
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Linienanteils auch als Nivellement-Auswertestelle<br />
erheblich beteiligt sein wird, kann nicht<br />
vor 2013 gerechnet werden.<br />
4.3 Weitere Höhenfestpunkte<br />
Der Netzentwurf für das geplante DHHN-Netz<br />
ist aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber<br />
der Messung der 80er Jahre um etwa 40% ausgedünnt.<br />
In einem Land wie NRW, das mit seinen<br />
geotektonisch und bergbaulich beeinflussten<br />
Regionen stets auf aktuelle Höhenangaben<br />
angewiesen ist, müssen auf jeden Fall<br />
auch die nicht zu dem bundesweiten Projekt<br />
gehörenden Niv-Linien des Haupthöhennetzes<br />
gleichzeitig neu gemessen werden, um eine<br />
homogene Ausgangssituation für Folgearbeiten<br />
zu haben. Zu diesen Folgearbeiten zählen<br />
auf jeden Fall, die in regelmäßigen Abständen<br />
in Kooperation mit den Bergbaubetreibern<br />
durchgeführten Leitnivellements, die zur<br />
Überprüfung der Gebrauchshöhen in den<br />
durch Bergbau beeinflussten Gebieten dienen.<br />
Inwieweit auch die Nivellementlinien 2. Ordnung,<br />
die zuletzt ab Mitte der 70er Jahre systematisch<br />
erneuert und in den Rahmen der<br />
1. Ordnung eingerechnet wurden, wiederum<br />
neu gemessen werden, ist noch zu diskutieren.<br />
Dies gilt insbesondere auch für die Folgenetze<br />
der 3. Ordnung. In NRW kann es also durchaus<br />
für den Bereich der Höhenfestpunkte über das<br />
homogene Festpunktfeld hinaus zu einer länderspezifischen<br />
Lösung kommen.<br />
Bei dieser Diskussion ist auch zu berücksichtigen,<br />
dass in NRW ein sogenanntes Undulationsmodell<br />
zur Verfügung steht, das die mit<br />
GPS ermittelten ETRS89-Höhen mittels Quasigeoidundulationen<br />
in die Gebrauchshöhen<br />
im DHHN92 (Höhenstatus 160) transformiert<br />
(Abb.5). Neben der Möglichkeit der Postprocessing-Auswertung<br />
gibt es auch ein Modul<br />
für die Integration in GPS-Empfänger, sodass<br />
bei der GPS-Messung NHN-Gebrauchshöhen<br />
in Echtzeit bestimmt werden können. Diese<br />
Transformation liefert mit dem heute vorliegenden<br />
Modell bereits Genauigkeiten der<br />
Höhen im Zentimeterbereich. Verbesserungen<br />
des Quasigeoidundulationsmodells, wie z.B.<br />
durch die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung<br />
des DHHN sowie durch die künftige Nutzung<br />
des europäischen Satellitennavigations-<br />
systems GALILEO lassen noch eine deutliche<br />
Steigerung der Genauigkeiten erwarten. Für<br />
viele technische Anwendungen reichen derart<br />
ermittelte Höhen schon heute aus und eine<br />
Nutzen-Kostenanalyse muss erweisen, ob und<br />
wie wichtig höhere Genauigkeiten der Gebrauchshöhen<br />
tatsächlich sind. Bei dieser Diskussion<br />
müssen auch Sicherheitsgesichtspunkte<br />
des Außendienstes einen sehr hohen<br />
Stellenwert erhalten, denn Nivellementmessungen,<br />
die zumeist auf Straßen stattfinden<br />
müssen, stellen in der heutigen stark motorisierten<br />
Welt eine große Gefahrenquelle für die<br />
Messtrupps, aber auch für die Verkehrsteilnehmer<br />
dar. Die Frage wird also zu beantworten<br />
sein, wofür man absolute Höhen in der derzeit<br />
vorliegenden Genauigkeit tatsächlich braucht<br />
oder ob nicht mit GPS ermittelte Höhen für die<br />
meisten Zwecke ausreichen.<br />
Abb. 5: Ausschnitt aus der Karte der Quasigeoidundulationen<br />
von NRW<br />
4.4 Schwerefestpunkte des Schweregrundnetzes<br />
und des Schwerenetzes 1. Ordnung<br />
Für die Bestimmung hochgenauer Quasigeoide,<br />
die für die Ableitung von Gebrauchshöhen<br />
aus satelliten-geodätischen Messungen erforderlich<br />
sind, kommt den Schwerefestpunkten<br />
heute eine entscheidende Bedeutung zu. Alle<br />
vorhandenen Schwerefestpunkte liegen in dem<br />
im AdV-Beschluss vorgegebenen Schwerebezugssystem<br />
des Deutschen Hauptschwerenetzes<br />
1996 vor. Durch die bei der Erneuerung des<br />
Haupthöhennetzes vorgesehenen Absolutschweremessungen<br />
wird dieser Rahmen noch<br />
deutlich verbessert und dürfte für die in absehbarer<br />
Zeit erkennbaren Nutzungen voll ausreichen.<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 11