(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
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Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Vermessungs- und<br />
Liegenschaftswesen in Bonn-Bad Godesberg<br />
Das Oberprüfungsamt für den höheren technischen<br />
Verwaltungsdienst nahm vom 28. bis 30.<br />
März <strong>2006</strong> im Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen<br />
in Bonn-Bad Godesberg die<br />
Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Vermessungs-<br />
und Liegenschaftswesen ab. Fünf<br />
Vermessungsreferendarinnen und zehn Vermessungsreferendare<br />
des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen nahmen in zwei Gruppen an diesem<br />
Examen teil. Ergebnis: Alle Teilnehmer haben<br />
die Prüfung mit Erfolg bestanden!<br />
Gruppenfoto vom 29.3.<strong>2006</strong><br />
Das Oberprüfungsamt mit Sitz in Frankfurt am<br />
Main ist als gemeinschaftliches Amt des Bundes,<br />
der Bundesländer und kommunaler Spitzenverbände<br />
für die gesamte Bundesrepublik<br />
tätig. Jährlich legen mehr als 250 Referendarinnen<br />
und Referendare nach zweijährigem<br />
Vorbereitungsdienst in den verschiedenen<br />
Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Wasserwesen,<br />
Straßenwesen, Bahnwesen, Maschinen-<br />
und Elektrotechnik, Vermessungs- und<br />
Liegenschaftswesen, Wehrtechnik, Luftfahrttechnik,<br />
Umwelttechnik/Umweltschutz und<br />
Landespflege ihre Große Staatsprüfung ab. Sie<br />
erwerben damit die Befähigung für den höheren<br />
technischen Verwaltungsdienst und sind<br />
berechtigt die Berufsbezeichnung „Assessor“<br />
mit einem die Fachrichtung kennzeichnenden<br />
Zusatz zu führen.<br />
Bewerberinnen und Bewerber für ein technisches<br />
Referendariat müssen ein abgeschlossenes<br />
wissenschaftliches Studium an einer Technischen<br />
Hochschule/Universität oder einer<br />
Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen<br />
Studienangebot nachweisen.<br />
Die Vorraussetzung wird auch durch einen<br />
Masterabschluss an einer Technischen Hochschule/Universität<br />
oder einer Gesamthochschule<br />
erfüllt. Entsprechendes gilt für den<br />
Masterabschluss an einer Fachhochschule,<br />
wenn der betreffende Akkreditierungsbeschluss<br />
auch die Öffnungsklausel für den Zugang<br />
zum höheren Dienst enthält.<br />
Gruppenfoto vom 30.3.<strong>2006</strong><br />
Mehr Informationen zum Oberprüfungsamt<br />
für den höheren technischen Verwaltungsdienst<br />
gibt es im Internet unter:<br />
www.oberpruefungsamt.de<br />
Olaf Lüders<br />
Landesvermessungsamt NRW<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 103