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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Vermessungs- und<br />

Liegenschaftswesen in Bonn-Bad Godesberg<br />

Das Oberprüfungsamt für den höheren technischen<br />

Verwaltungsdienst nahm vom 28. bis 30.<br />

März <strong>2006</strong> im Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen<br />

in Bonn-Bad Godesberg die<br />

Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Vermessungs-<br />

und Liegenschaftswesen ab. Fünf<br />

Vermessungsreferendarinnen und zehn Vermessungsreferendare<br />

des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen nahmen in zwei Gruppen an diesem<br />

Examen teil. Ergebnis: Alle Teilnehmer haben<br />

die Prüfung mit Erfolg bestanden!<br />

Gruppenfoto vom 29.3.<strong>2006</strong><br />

Das Oberprüfungsamt mit Sitz in Frankfurt am<br />

Main ist als gemeinschaftliches Amt des Bundes,<br />

der Bundesländer und kommunaler Spitzenverbände<br />

für die gesamte Bundesrepublik<br />

tätig. Jährlich legen mehr als 250 Referendarinnen<br />

und Referendare nach zweijährigem<br />

Vorbereitungsdienst in den verschiedenen<br />

Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Wasserwesen,<br />

Straßenwesen, Bahnwesen, Maschinen-<br />

und Elektrotechnik, Vermessungs- und<br />

Liegenschaftswesen, Wehrtechnik, Luftfahrttechnik,<br />

Umwelttechnik/Umweltschutz und<br />

Landespflege ihre Große Staatsprüfung ab. Sie<br />

erwerben damit die Befähigung für den höheren<br />

technischen Verwaltungsdienst und sind<br />

berechtigt die Berufsbezeichnung „Assessor“<br />

mit einem die Fachrichtung kennzeichnenden<br />

Zusatz zu führen.<br />

Bewerberinnen und Bewerber für ein technisches<br />

Referendariat müssen ein abgeschlossenes<br />

wissenschaftliches Studium an einer Technischen<br />

Hochschule/Universität oder einer<br />

Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen<br />

Studienangebot nachweisen.<br />

Die Vorraussetzung wird auch durch einen<br />

Masterabschluss an einer Technischen Hochschule/Universität<br />

oder einer Gesamthochschule<br />

erfüllt. Entsprechendes gilt für den<br />

Masterabschluss an einer Fachhochschule,<br />

wenn der betreffende Akkreditierungsbeschluss<br />

auch die Öffnungsklausel für den Zugang<br />

zum höheren Dienst enthält.<br />

Gruppenfoto vom 30.3.<strong>2006</strong><br />

Mehr Informationen zum Oberprüfungsamt<br />

für den höheren technischen Verwaltungsdienst<br />

gibt es im Internet unter:<br />

www.oberpruefungsamt.de<br />

Olaf Lüders<br />

Landesvermessungsamt NRW<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 103

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