(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln
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Wertermittlungsrichtlinien <strong>2006</strong> bekannt gegeben<br />
Am 1. März <strong>2006</strong> gab das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die<br />
„Wertermittlungsrichtlinien <strong>2006</strong>“ bekannt.<br />
Schwerpunkte der Änderungen liegen in den<br />
Regelungen zur Bewertung der Erbbaurechte<br />
sowie der personenbezogenen Rechte. Die seit<br />
1976 insbesondere im 4. Kapitel weitgehend<br />
unverändert gebliebenen Richtlinien sind<br />
durch die nunmehr vorgenommenen durchgreifenden<br />
Änderungen, die den aktuellen<br />
Stand der herrschenden Fachmeinung widerspiegeln,<br />
als richtungsweisend zu bezeichnen.<br />
Sie entstanden in enger Zusammenarbeit mit<br />
Mitgliedern des Arbeitskreises Wertermittlung<br />
des Deutschen Städtetags. Auch Stellungnahmen<br />
z.B. anderer Fachressorts sowie der Sachverständigenverbände<br />
wurden berücksichtigt.<br />
Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen<br />
des Vorschriftenwortlauts wurde<br />
nunmehr der Liegenschaftszinssatz als der in<br />
der Regel zugrunde zu legende Zinssatz definiert.<br />
Wegen der enthaltenen Öffnungsklausel<br />
sind jedoch im Einzelfall auch andere Zinssätze<br />
zugelassen.<br />
Wesentliche Änderungen haben sich im vierten<br />
Kapitel für Bewertungen im Zusammenhang<br />
mit Erbbaurechten ergeben. Da das Vergleichswertverfahren<br />
mangels geeigneter<br />
Vergleichsfälle in der Praxis selten zur Durchführung<br />
gelangt, wurde die sogenannte finanzmathematische<br />
Methode grundlegend überarbeitet.<br />
Im Mittelpunkt der bisherigen<br />
Fassungen der WertR stand der Wertfaktor, mit<br />
dem die kapitalisierte Differenz zwischen<br />
erzielbarem und angemessenem Erbbauzins<br />
multipliziert wird – er soll gleichzeitig u.a. die<br />
Einschränkungen des jeweiligen Rechts erfassen.<br />
An seine Stelle ist ein Marktanpassungsfaktor<br />
getreten, der lokal aus dem Verhältnis<br />
Kaufpreis zu finanzmathematischem Wert des<br />
Erbbaurechts abgeleitet wird.<br />
Konsequent an den Stand der Technik angepasst<br />
richten sich die Regelungen zur Bewertung<br />
der personenbezogenen Rechte „Wohnungsrecht“<br />
und „Nießbrauch“ an der<br />
Methodik der Leibrentenberechnungen aus.<br />
Die Vor- und Nachteile für den Rechtsinhaber<br />
und den Grundstückseigentümer werden mittels<br />
der für die aktuellen Sterbetafeln des Statistischen<br />
Bundesamts ermittelten Leibrentenbarwertfaktoren<br />
kapitalisiert. Neu bei der<br />
Ermittlung des Wertes eines durch Nießbrauch<br />
belasteten Einfamilienhauses ist die Diskontierung<br />
des Wertes der unbelasteten Immobilie<br />
mit Hilfe des an die Lebenserwartung gebundenen<br />
Abzinsungsfaktors über die Restlebenserwartung<br />
der berechtigten Person. Erst<br />
danach werden die kapitalisierten Vor- und<br />
Nachteile berücksichtigt. Neu gefasst wurden<br />
auch die Modelle zur Bewertung von Wegerechten<br />
und Überbauten.<br />
In Gänze überarbeitet wurden die insgesamt 24<br />
Beispielrechnungen. Sie erhellen die ohnehin<br />
klar gefassten textlichen Formulierungen und<br />
verdeutlichen die Modellstrukturen. Hervorzuheben<br />
ist die Tatsache, dass alle darin vorkommenden<br />
Zahlen lediglich beispielhaft aufgeführt<br />
sind und keineswegs Wertansätze<br />
festschreiben wollen, die der Sachverständige<br />
ohnehin aus dem örtlichen Immobilienmarkt<br />
und seinem persönlichen Erfahrungsschatz<br />
abzuleiten hat.<br />
Hans-Wolfgang Schaar<br />
Stadt Essen<br />
: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 101