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(NÖV) 2/2006 - Bezirksregierung Köln

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Wertermittlungsrichtlinien <strong>2006</strong> bekannt gegeben<br />

Am 1. März <strong>2006</strong> gab das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die<br />

„Wertermittlungsrichtlinien <strong>2006</strong>“ bekannt.<br />

Schwerpunkte der Änderungen liegen in den<br />

Regelungen zur Bewertung der Erbbaurechte<br />

sowie der personenbezogenen Rechte. Die seit<br />

1976 insbesondere im 4. Kapitel weitgehend<br />

unverändert gebliebenen Richtlinien sind<br />

durch die nunmehr vorgenommenen durchgreifenden<br />

Änderungen, die den aktuellen<br />

Stand der herrschenden Fachmeinung widerspiegeln,<br />

als richtungsweisend zu bezeichnen.<br />

Sie entstanden in enger Zusammenarbeit mit<br />

Mitgliedern des Arbeitskreises Wertermittlung<br />

des Deutschen Städtetags. Auch Stellungnahmen<br />

z.B. anderer Fachressorts sowie der Sachverständigenverbände<br />

wurden berücksichtigt.<br />

Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen<br />

des Vorschriftenwortlauts wurde<br />

nunmehr der Liegenschaftszinssatz als der in<br />

der Regel zugrunde zu legende Zinssatz definiert.<br />

Wegen der enthaltenen Öffnungsklausel<br />

sind jedoch im Einzelfall auch andere Zinssätze<br />

zugelassen.<br />

Wesentliche Änderungen haben sich im vierten<br />

Kapitel für Bewertungen im Zusammenhang<br />

mit Erbbaurechten ergeben. Da das Vergleichswertverfahren<br />

mangels geeigneter<br />

Vergleichsfälle in der Praxis selten zur Durchführung<br />

gelangt, wurde die sogenannte finanzmathematische<br />

Methode grundlegend überarbeitet.<br />

Im Mittelpunkt der bisherigen<br />

Fassungen der WertR stand der Wertfaktor, mit<br />

dem die kapitalisierte Differenz zwischen<br />

erzielbarem und angemessenem Erbbauzins<br />

multipliziert wird – er soll gleichzeitig u.a. die<br />

Einschränkungen des jeweiligen Rechts erfassen.<br />

An seine Stelle ist ein Marktanpassungsfaktor<br />

getreten, der lokal aus dem Verhältnis<br />

Kaufpreis zu finanzmathematischem Wert des<br />

Erbbaurechts abgeleitet wird.<br />

Konsequent an den Stand der Technik angepasst<br />

richten sich die Regelungen zur Bewertung<br />

der personenbezogenen Rechte „Wohnungsrecht“<br />

und „Nießbrauch“ an der<br />

Methodik der Leibrentenberechnungen aus.<br />

Die Vor- und Nachteile für den Rechtsinhaber<br />

und den Grundstückseigentümer werden mittels<br />

der für die aktuellen Sterbetafeln des Statistischen<br />

Bundesamts ermittelten Leibrentenbarwertfaktoren<br />

kapitalisiert. Neu bei der<br />

Ermittlung des Wertes eines durch Nießbrauch<br />

belasteten Einfamilienhauses ist die Diskontierung<br />

des Wertes der unbelasteten Immobilie<br />

mit Hilfe des an die Lebenserwartung gebundenen<br />

Abzinsungsfaktors über die Restlebenserwartung<br />

der berechtigten Person. Erst<br />

danach werden die kapitalisierten Vor- und<br />

Nachteile berücksichtigt. Neu gefasst wurden<br />

auch die Modelle zur Bewertung von Wegerechten<br />

und Überbauten.<br />

In Gänze überarbeitet wurden die insgesamt 24<br />

Beispielrechnungen. Sie erhellen die ohnehin<br />

klar gefassten textlichen Formulierungen und<br />

verdeutlichen die Modellstrukturen. Hervorzuheben<br />

ist die Tatsache, dass alle darin vorkommenden<br />

Zahlen lediglich beispielhaft aufgeführt<br />

sind und keineswegs Wertansätze<br />

festschreiben wollen, die der Sachverständige<br />

ohnehin aus dem örtlichen Immobilienmarkt<br />

und seinem persönlichen Erfahrungsschatz<br />

abzuleiten hat.<br />

Hans-Wolfgang Schaar<br />

Stadt Essen<br />

: <strong>NÖV</strong> NRW 2/<strong>2006</strong> 101

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