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Sitzung vom 05.11.2008 (86 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Dazu wird folgendes ausgeführt:<br />

Herr Ing. Rudolf Plakolm, Im Weideland 3, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 28. Juli<br />

2006 um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Garagenneubaues auf dem<br />

Grundstück Nr. 116/11, KG Dörnbach angesucht.<br />

Das Ansuchen wurde <strong>vom</strong> Bausachverständigen des Landes Oberösterreich vorgeprüft und<br />

festgestellt, dass dieses dem § 3 OÖ. Bautechnikgesetz widerspricht. Dies wurde ebenfalls<br />

<strong>vom</strong> Ortsplaner, Herrn Arch. DI Dr. Englmair mit Schreiben <strong>vom</strong> 16. April 2007 bestätigt.<br />

Nach mehreren Kontakten (teils schriftlich, telefonisch sowie einem Gespräch beim<br />

Ortsplaner) mit Herrn Ing. Rudolf Plakolm hat dieser am 14. Juni 2007 dem Bürgermeister<br />

telefonisch (Aktenvermerk <strong>vom</strong> 3. Juli 2007) mitgeteilt, dass er sein Einreichprojekt ändern<br />

und diesbezüglich auch neue Pläne vorlegen wird. Aus diesem Grund wurde von einer<br />

negativen Beurteilung des eingereichten Projektes abgesehen.<br />

Es sind bis zum heutigen Tag jedoch keine neuen oder geänderten Pläne eingereicht<br />

worden. Stattdessen wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 29. Mai 2008 ein Devolutionsantrag<br />

eingebracht.<br />

Die Verzögerung der Entscheidung über den Baubewilligungsantrag ist auf Wunsch von<br />

Herrn Plakolm zustande gekommen. Herr Plakolm hat bis zum heutigen Tage keine neuen<br />

oder abgeänderten Einreichpläne vorgelegt. Das Verschulden über die Verzögerung des<br />

Baubewilligungsantrages liegt daher ganz klar bei Herrn Plakolm. Der Devolutionsantrag ist<br />

daher nicht berechtigt. Vor Bescheiderlassung erhielt der Bauwerber im Rahmen des<br />

Ermittlungsverfahrens mit Schreiben <strong>vom</strong> 16. Juni 2008 die Möglichkeit innerhalb einer Frist<br />

von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Er ließ jedoch die Frist verstreichen und<br />

gab keine Stellungnahme ab.<br />

Nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren war somit wie im Spruch angeführt der<br />

Devolutionsantrag als unberechtigt abzuweisen.<br />

V O R S T E L L U N G S B E L E H R U N G<br />

Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung beim<br />

Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> das Rechtsmittel der Vorstellung einzubringen. Diese<br />

Vorstellung hat den Bescheid gegen den sie sich richtet zu bezeichnen und einen<br />

begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 13<br />

Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö. GemO idgF: Machbarkeitsstudie zur<br />

Umfahrung des Ortes <strong>Wilhering</strong>.<br />

Antrag<br />

Der ÖVP Fraktion gem. 46 Abs. 2 Oö. GemO:<br />

„Machbarkeitsstudie zur Umfahrung des Ortes <strong>Wilhering</strong>“<br />

Zum Zwecke der weiteren Entwicklung des Ortes <strong>Wilhering</strong> soll eine Umfahrung der B 129<br />

für den Ortsteil <strong>Wilhering</strong> geprüft werden.

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