Sitzung vom 05.11.2008 (86 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
Sitzung vom 05.11.2008 (86 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
Sitzung vom 05.11.2008 (86 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dazu wird folgendes ausgeführt:<br />
Herr Ing. Rudolf Plakolm, Im Weideland 3, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 28. Juli<br />
2006 um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Garagenneubaues auf dem<br />
Grundstück Nr. 116/11, KG Dörnbach angesucht.<br />
Das Ansuchen wurde <strong>vom</strong> Bausachverständigen des Landes Oberösterreich vorgeprüft und<br />
festgestellt, dass dieses dem § 3 OÖ. Bautechnikgesetz widerspricht. Dies wurde ebenfalls<br />
<strong>vom</strong> Ortsplaner, Herrn Arch. DI Dr. Englmair mit Schreiben <strong>vom</strong> 16. April 2007 bestätigt.<br />
Nach mehreren Kontakten (teils schriftlich, telefonisch sowie einem Gespräch beim<br />
Ortsplaner) mit Herrn Ing. Rudolf Plakolm hat dieser am 14. Juni 2007 dem Bürgermeister<br />
telefonisch (Aktenvermerk <strong>vom</strong> 3. Juli 2007) mitgeteilt, dass er sein Einreichprojekt ändern<br />
und diesbezüglich auch neue Pläne vorlegen wird. Aus diesem Grund wurde von einer<br />
negativen Beurteilung des eingereichten Projektes abgesehen.<br />
Es sind bis zum heutigen Tag jedoch keine neuen oder geänderten Pläne eingereicht<br />
worden. Stattdessen wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 29. Mai 2008 ein Devolutionsantrag<br />
eingebracht.<br />
Die Verzögerung der Entscheidung über den Baubewilligungsantrag ist auf Wunsch von<br />
Herrn Plakolm zustande gekommen. Herr Plakolm hat bis zum heutigen Tage keine neuen<br />
oder abgeänderten Einreichpläne vorgelegt. Das Verschulden über die Verzögerung des<br />
Baubewilligungsantrages liegt daher ganz klar bei Herrn Plakolm. Der Devolutionsantrag ist<br />
daher nicht berechtigt. Vor Bescheiderlassung erhielt der Bauwerber im Rahmen des<br />
Ermittlungsverfahrens mit Schreiben <strong>vom</strong> 16. Juni 2008 die Möglichkeit innerhalb einer Frist<br />
von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Er ließ jedoch die Frist verstreichen und<br />
gab keine Stellungnahme ab.<br />
Nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren war somit wie im Spruch angeführt der<br />
Devolutionsantrag als unberechtigt abzuweisen.<br />
V O R S T E L L U N G S B E L E H R U N G<br />
Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung beim<br />
Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> das Rechtsmittel der Vorstellung einzubringen. Diese<br />
Vorstellung hat den Bescheid gegen den sie sich richtet zu bezeichnen und einen<br />
begründeten Antrag zu enthalten.<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 13<br />
Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö. GemO idgF: Machbarkeitsstudie zur<br />
Umfahrung des Ortes <strong>Wilhering</strong>.<br />
Antrag<br />
Der ÖVP Fraktion gem. 46 Abs. 2 Oö. GemO:<br />
„Machbarkeitsstudie zur Umfahrung des Ortes <strong>Wilhering</strong>“<br />
Zum Zwecke der weiteren Entwicklung des Ortes <strong>Wilhering</strong> soll eine Umfahrung der B 129<br />
für den Ortsteil <strong>Wilhering</strong> geprüft werden.