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Sitzung vom 05.11.2008 (86 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Punkt 11<br />

Grundsatzbeschluss über die Instandsetzung des Güterweges Appersberg im Bereich<br />

zwischen der Ruflinger Landesstraße und dem Anwesen „Hiebl“<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau-, Straßenbau- und Wohnungsausschusses,<br />

Herrn GV Anton Lehner:<br />

Der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen beabsichtigt im Jahr 2009 den Güterweg<br />

Appersberg im Bereich zwischen der Ruflinger Landesstraße und dem Wohnhaus der<br />

Familie Hiebl instand zu setzen. Die zu sanierende Länge beträgt ca. 300 m. Die<br />

Gesamtkosten betragen € 52.000,--, die voraussichtlichen BZ-Mittel 13.000,-- sowie der<br />

<strong>Gemeinde</strong>anteil € 26.000,--.<br />

Vom Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen wird nun ersucht einen Grundsatzbeschluss zur<br />

Instandsetzung sowie zur Kostenübernahme des <strong>Gemeinde</strong>anteiles zu fassen. Der Antrag<br />

auf Gewährung der Bedarfszuweisungsmittel wird direkt <strong>vom</strong> WEV gestellt.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Instandsetzungsarbeiten sowie die Kostenübernahme<br />

in Höhe von € 26.000,-- zu fassen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 12<br />

Ansuchen von Herrn Ing. Rudolf Plakolm <strong>vom</strong> 28.07.2006 um Errichtung eines<br />

Garagenneubaues auf dem Grundstück Nr. 116/11, KG Dörnbach - Devolutionsantrag<br />

Berichterstattung durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck.<br />

Mit 31. Juli 2006 hat Herr Ing. Rudolf Plakolm, Im Weideland 3, 4073 <strong>Wilhering</strong> ein Ansuchen<br />

um einen Garagenneubau auf seinem Grundstück 116/11, KG Dörnbach eingereicht.<br />

Daraufhin wurde dieses am 26. September 2006 <strong>vom</strong> Bausachverständigen des Amtes der<br />

OÖ. Landesregierung vorgeprüft und festgestellt, dass es diversen baurechtlichen<br />

Bestimmungen widerspricht. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 10. Oktober 2006 wurde Herr Ing. Plakolm<br />

darüber informiert.<br />

Am 16. Oktober 2006 hat Herr Ing. Plakolm beim Bürgermeister vorgesprochen und erklärt<br />

neue (geänderte) Pläne vorzulegen und wurden diese auch am 20. November 2006<br />

vorgelegt. Die Planunterlagen wurden am 28. November 2006 <strong>vom</strong> Bausachverständigen<br />

begutachtet. Er stellte fest, dass auch diese Pläne baurechtlichen Bestimmungen sowie dem<br />

Orts- und Landschaftsbild (§ 3 OÖ. Bautechnikgesetz) widersprechen. Weiters wurde<br />

ergänzend eine Rechtsauskunft <strong>vom</strong> Koordinator der Bezirksbauämter, Herrn Dipl.-Ing. Ernst<br />

Penninger eingeholt, der im Wesentlichen auch feststellte, dass das Bauvorhaben dem Ortsund<br />

Landschaftsbild widerspricht.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 01. Juni 2007 wurde Herr Ing. Plakolm gemeinsam mit seinen Nachbarn<br />

der Familie Edtbauer zu einem Vermittlungsgespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch am<br />

13. Juni 2007 wurde Herrn Ing. Plakolm mitgeteilt, dass das Projekt aus Sicht der<br />

Baubehörde sowie der Ortsplanung aufgrund eines Widerspruches zum Orts- und<br />

Landschaftsbild negativ beurteilt würde. Herrn Ing. Plakolm wurde empfohlen, das Projekt<br />

nochmals umzuplanen, damit es dem § 3 des OÖ. Bautechnikgesetzes (Orts- und<br />

Landschaftsbild) entspricht.

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