Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen - offen.pdf

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5. SICAF 5. SICAF Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage Tatsachen, die geeignet sind, den guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung der für die Verwaltung und Geschäftsführung verantwortlichen Personen in Frage zu stellen (namentlich die Einleitung von Strafverfahren) Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16 KKV 15 I lit. b und V Änderung der qualifiziert Beteiligten Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16 KKV 15 I lit. c und V Wechsel der Prüfgesellschaft Genehmigungsgesuch FINMA Vor dem Wechsel KAG 16 FINMA-RS 2008 / 41, Rz 5; EBK-RS 05 / 3, Rz 46 27 Jahresbericht der SICAF Meldung FINMA Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung innert 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres KAG 117 KAG 89 I und IV Publikation Interessierten Personen kostenlos zur Verfügung halten Spätestens 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres KAG 117 KAG 89 I und V 27 Gemäss FINMA-RS 2008 / 41, Rz 4 ff., gilt das EBK-RS 05 / 3 «Prüfgesellschaften» beschränkt weiter bis zum Erlass eines neuen entsprechenden Rundschreibens durch die FINMA. 79

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht 5. SICAF Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage Halbjahresbericht der SICAF Meldung FINMA Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung innert 2 Monaten nach Halb- jahresabschluss KAG 89 III und IV KAG 117 Publikation Interessierten Personen kostenlos zur Verfügung halten Spätestens 2 Monate nach Halbjahresabschluss KAG 117 KAG 89 III und V Tatsachen, die geeignet sind, den guten Ruf der qualifiziert Beteiligten in Frage zu stellen (namentlich die Einleitung von Strafverfahren) Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16 KKV 15 I lit. d und V Tatsachen, die eine umsichtige und seriöse Geschäftstätigkeit der SICAF aufgrund des Einflusses der qualifiziert Beteiligten in Frage stellen Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16 KKV 15 I lit. e und V Erhebung von Daten über die Geschäftstätigkeit und Entwicklung der SICAF Meldung FINMA Gemäss Anhang zur KKV-FINMA 28 Bei Bedarf der FINMA Allenfalls Erhebung durch Dritte KAG 144 I KKV 142 KKV-FINMA 110 28 Anhang ist noch nicht verfügbar. 80

2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikations pflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht<br />

5. SICAF<br />

Thema Pflicht Adressat Termin / Bemerkungen Grundlage<br />

Halbjahresbericht <strong>der</strong> SICAF Meldung FINMA Spätestens gleichzeitig mit Veröffentlichung<br />

innert 2 Monaten nach Halb-<br />

jahresabschluss<br />

KAG 89 III und IV<br />

KAG 117<br />

Publikation Interessierten<br />

Personen<br />

kostenlos zur<br />

Verfügung<br />

halten<br />

Spätestens 2 Monate nach Halbjahresabschluss<br />

KAG 117<br />

KAG 89 III und V<br />

Tatsachen, die geeignet sind, den guten Ruf <strong>der</strong><br />

qualifiziert Beteiligten in Frage zu stellen<br />

(namentlich die Einleitung von Strafverfahren)<br />

Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16<br />

KKV 15 I lit. d und V<br />

Tatsachen, die eine umsichtige und seriöse<br />

Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> SICAF aufgrund des Einflusses<br />

<strong>der</strong> qualifiziert Beteiligten in Frage stellen<br />

Meldung FINMA Unverzüglich KAG 16<br />

KKV 15 I lit. e und V<br />

Erhebung von Daten über die Geschäftstätigkeit<br />

und Entwicklung <strong>der</strong> SICAF<br />

Meldung FINMA Gemäss Anhang zur KKV-FINMA 28<br />

Bei Bedarf <strong>der</strong> FINMA<br />

Allenfalls Erhebung durch Dritte<br />

KAG 144 I<br />

KKV 142<br />

KKV-FINMA 110<br />

28<br />

Anhang ist noch nicht verfügbar.<br />

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